Vorlage. öffentlich. nichtöffentlich Vorlage-Nr.: 328/12. Der Bürgermeister Fachbereich:
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- Matilde Winkler
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1 Vorlage Der Bürgermeister Fachbereich: zur Vorberatung an: öffentlich nichtöffentlich Vorlage-Nr.: 328/12 Hauptausschuss Finanzausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Wirtschaftsausschuss Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss Bühnenausschuss Ortsbeirat: Stendell Datum: 16. Okt zur Unterrichtung an: zum Beschluss an: Personalrat Hauptausschuss Stadtverordnetenversammlung 06. Dezember 2012 Betreff: Nachtragsvereinbarungen zum Gaskonzessionsvertrag vom mit der Stadtwerke Schwedt GmbH und zum Gaskonzessionsvertrag vom 13./ mit der EWE Energie AG für den Ortsteil Stendell Beschlussentwurf: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Zwischen der Stadt Schwedt/Oder und der Stadtwerke Schwedt GmbH wird die Nachtragsvereinbarung zum Gaskonzessionsvertrag vom sowie zwischen der Stadt Schwedt/Oder und der EWE Energie AG die Nachtragsvereinbarung zum Gaskonzessionsvertrag vom 13./ für den Ortsteil Stendell abgeschlossen. Finanzielle Auswirkungen: keine im Ergebnishaushalt im Finanzhaushalt Die Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt. Die Mittel werden in den Haushaltsplan eingestellt. Produktkonto: Haushaltsjahr: Erträge: Aufwendungen: Einzahlungen: Auszahlungen: Die Mittel stehen nicht zur Verfügung. Die Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: Mindererträge/Mindereinzahlungen werden in folgender Höhe wirksam: Deckungsvorschlag: Datum/Unterschrift Kämmerin Bürgermeister/in Beigeordnete/r Fachbereichsleiter/in FO 01/0190-DOC 01/2002 Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am den empfohlenen Beschluss mit Änderung(en) und Ergänzung(en) gefasst nicht gefasst. F.d.R.d.A.
2 Begründung: Der Gaskonzessionsvertrag der Stadt Schwedt/Oder vom mit der Stadtwerke Schwedt GmbH sieht einen gestaffelten Laufzeitbeginn vor. Der Vertragsbeginn für den Ortsteil Criewen ist der , für den Ortsteil Vierraden der , für den Ortsteil Zützen der und für den Ortsteil Stendell der Die Stadtwerke Schwedt GmbH und die EWE Energie AG stehen derzeit in Verhandlungen zur Gas- Netzübernahme und Netzentflechtung. Angestrebt wird ein einheitlicher Netzübergang zum bzw. unterjährig in 2013, sobald die technischen Voraussetzungen der Netzentflechtung erfüllt sind. Aus diesem Grund ist eine Nachtragsvereinbarung mit der EWE Energie AG zu schließen, die den Gaskonzessionsvertrag vom 13./ für den Ortsteil Stendell vorzeitig beendet. Gleichzeitig wird mit der Stadtwerke Schwedt GmbH eine Nachtragsvereinbarung zum Gaskonzessionsvertrag vom notwendig, die den Laufzeitbeginn für den Ortsteil Stendell auf den vordatiert. Für die als Beschluss vorliegenden Nachtragsvereinbarungen besteht zwischen den Vertragspartnern Konsens.
3 NACHTRAGSVEREINBARUNG ZUM GASKONZESSIONSVERTRAG FÜR DEN ORTSTEIL STENDELL VOM 13./ Zwischen der Stadt Schwedt/Oder, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Jürgen Polzehl, Lindenallee 25 29, Schwedt/Oder, im Folgenden Stadt genannt, und der EWE Energie AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Heiko Sanders, Tirpitzstr. 39, Oldenburg, im Folgenden EWE genannt, beide gemeinsam im Folgenden Vertragspartner genannt, wird nachfolgender Vertrag geschlossen: Präambel Die EWE AG, Oldenburg, hat als Rechtsvorgängerin der EWE am 13./ einen Gaskonzessionsvertrag mit der Gemeinde Stendell geschlossen. Nach Eingemeindung der Gemeinde Stendell in die Stadt Schwedt ist diese Vertragspartnerin der EWE für den Gaskonzessionsvertrag. Der Vertrag hat gem. 7 Abs. 1 eine Laufzeit von 20 Jahren, also bis zum Die Stadt Schwedt hat am das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages öffentlich bekannt gemacht und ein Auswahlverfahren gem. 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt. Neuer Konzessionär für den Ortsteil Stendell sowie weitere Ortsteile der Stadt Schwedt ist die Stadtwerke Schwedt GmbH. Mit ihr hat die Stadt Schwedt am einen neuen Gaskonzessionsvertrag geschlossen. Die EWE und die Stadtwerke Schwedt GmbH stehen derzeit in Verhandlungen zur Netzentflechtung und Netzübernahme. Angestrebt wird ein einheitlicher Netzübergang zum bzw. unterjährig in 2013, sobald die technischen Voraussetzungen der Netzentflechtung erfüllt sind. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Vertragspartner das Folgende:
4 1 Der Gaskonzessionsvertrag vom 13./ wird vorzeitig zum beendet. 2 Im Übrigen bleiben die Regelungen des Gaskonzessionsvertrages vom 13./ unberührt. Schwedt/Oder, Oldenburg, Stadt Schwedt EWE Energie AG
5 NACHTRAGSVEREINBARUNG ZUM GASKONZESSIONSVERTRAG VOM Zwischen der Stadt Schwedt/Oder, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Jürgen Polzehl, Lindenallee 25 29, Schwedt/Oder, im Folgenden Stadt genannt, und der Stadtwerke Schwedt GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Preuße, Heinersdorfer Damm 55-57, Schwedt/Oder, im Folgenden Stadtwerke genannt, beide gemeinsam im Folgenden Vertragspartner genannt, wird nachfolgender Vertrag geschlossen: Präambel Die EWE AG, Oldenburg, hat, als Rechtsvorgängerin der EWE Energie AG, am 13./ einen Gaskonzessionsvertrag mit der Gemeinde Stendell geschlossen. Nach Eingemeindung der Gemeinde Stendell in die Stadt Schwedt ist diese Vertragspartnerin der EWE Energie AG für den Gaskonzessionsvertrag. Dieser Vertrag hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum Die Stadt Schwedt hat am das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages öffentlich bekannt gemacht und ein Auswahlverfahren gem. 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt. Neuer Konzessionär für den Ortsteil Stendell sowie weitere Ortsteile der Stadt Schwedt sind die Stadtwerke. Die Vertragspartner haben am einen neuen Gaskonzessionsvertrag mit Laufzeit bis zum geschlossen. Daraufhin sind die Stadtwerke mit der EWE Energie AG in Verhandlungen über die Netzübertragung eingetreten. Die EWE Energie AG und die Stadtwerke stehen derzeit in Verhandlungen zur Netzentflechtung und Netzübernahme. Angestrebt wird ein einheitlicher Netzübergang zum bzw. unterjährig in 2013, sobald die technischen Voraussetzungen der Netzentflechtung erfüllt sind. Der Gaskonzessionsvertrag vom 13./ wurde von der Stadt Schwedt und der EWE Energie AG daraufhin einvernehmlich zum beendet.
6 Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Vertragspartner das Folgende: 1 Der Gaskonzessionsvertrag vom gilt abweichend von 17 Abs. 1 auch für den Ortsteil Stendell bereits ab dem Im Übrigen bleiben die Regelungen des Gaskonzessionsvertrages vom unberührt. Schwedt/Oder, Schwedt/Oder, Stadt Schwedt Stadtwerke Schwedt GmbH
öffentlich Betreff: Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Criewen
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