BAföG an der HAW-Hamburg. Edo Kriegsmann. Eine Übersicht über die Möglichkeit der Studienfinanzierung durch BAföG
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- Christa Braun
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1 BAföG an der HAW-Hamburg Edo Kriegsmann Eine Übersicht über die Möglichkeit der Studienfinanzierung durch BAföG Fakultät Technik und Informatik Department Informations- und Elektrotechnik Department Informatik Seite 1
2 Inhaltsverzeichnis 1. Elternabhängiges BAföG Voraussetzungen Freibeträge der Eltern Freibeträge des Antragstellers Bedarfssätze Antragstellung Formblatt 1 und Anlage Formblatt Formblatt 5 (Leistungsbescheid) Formblätter 2, 4, 6, 7 und Weiterförderung Zukunft Elternunabhängiges BAföG Rückzahlung Fakten zur Rückzahlung Senkung der Darlehenssumme BAföG in Hamburg BAföG Amt Standort in Hamburg Checkliste Quellenangaben...16 Seite 2
3 1. Elternabhängiges BAföG Das Bundesausbildungsförderungsgesetz kurz BAföG- ist seit Jahrzehnten die bekannteste Methode um sein Studium zu finanzieren. Eines der Hauptziele des BAföGs besteht darin, eine Chancengleichheit unter den Studierenden sicherzustellen und auch Jugendlichen aus einkommensschwächeren Familien das Studieren zu ermöglichen. Laut Statistischem Bundesamt bekamen im Jahr 2006 etwa Schüler und Studenten eine Förderung. 1.1 Voraussetzungen Auszubildende, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben, können grundsätzlich nicht gefördert werden. Es gibt aber verschiedene Ausnahmeregelungen, die aufgrund ihrer Komplexität individuell von den Sachbearbeitern des Amtes geklärt werden. Ausbildungsförderung wird zunächst Deutschen geleistet. Daneben erhalten bestimmte ausländische Auszubildende Förderung, wenn z. B. ein Elternteil bzw. der Ehegatte deutscher Staatsbürger ist. Auch hier existieren weitere Ausnahmereglungen. Zudem wird die Ausbildung nur gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Dies wird im zweiten und vierten Semester durch einen Leistungsnachweis überprüft. Dazu später mehr. 1.2 Freibeträge der Eltern Folgende Beträge werden nicht zum anrechenbaren Einkommen der Eltern gezählt: Eltern, verheiratet und zusammenlebend: Elternteil, alleinstehend: 960 Stiefelternteil: 480 Kinder, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen: 435 Sollte das Einkommen der Eltern über oben genannten Freibeträgen liegen, wirkt sich dies negativ auf die Höhe der Förderung aus. Seite 3
4 1.3 Freibeträge des Antragstellers Für viele Studierende ist es eine wichtige Frage, wie hoch ihre Einkünfte aus Nebenjobs sein dürfen, ohne dass die Leistungen des BAföGs gekürzt werden. Ein Einkommen pro Jahr von ist anrechnungsfrei. (für Studenten BAföG) Beim Vermögen verhält sich die Reglung des BAföG Gesetzes so, dass bis auf eine Rücklage von das Vermögen zur Finanzierung des Studiums eingesetzt werden muss. Für den Ehegatten und jedes Kind erhöht sich der Freibetrag um je Das überschüssige Einkommen wird durch die Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt und vom Bedarf abgezogen. Beispiel - Vermögen: Bei einem Vermögen von werden zu 12 Anteilen auf den Bedarf angerechnet: Monatlich 100 Abzug! Beispiel - Einkommen: Bei einem regelmäßigen Einkommen von 400 (Mini Job) werden 49 monatlich vom Bedarf abgezogen! Seite 4
5 1.4 Bedarfssätze Unter Bedarf versteht das BAföG die Geldsumme, die ein Auszubildender normalerweise für seinen Lebensunterhalt (Ernährung, Unterkunft, Bekleidung etc.) und seine Ausbildung (Lehrbücher, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte etc.) benötigt. Der Bedarfssatz eines Studenten beträgt: bei den Eltern wohnend: 377 nicht bei den Eltern wohnend: 466 Dieser steigert sich um: selbst krankenversichert: 47 selbst pflegeversichert: 8 Mietkosten höher als 133 : 64 Damit beträgt der maximale Förderungsbetrag eines allein wohnenden Studenten 585 im Monat. Dieser Satz wurde zuletzt im Jahr 2002 angepasst. Die nächste Anpassung ist für das Wintersemester 08/09 beschlossen. (siehe Kapitel 1.7. Zukunft) BAföG Rechner: Unter ist ein BAföG Rechner zu finden, mit dem eine Schätzberechnung des Förderbetrages möglich ist. Tipp: Aufgrund der relativ langen Bearbeitungszeit wird empfohlen den Antrag auf BAföG zwei bis drei Monate vor Studienbeginn zu stellen. Seite 5
6 1.5 Antragstellung In diesem Abschnitt befasse ich mich mit den wichtigsten drei Formblättern des BAföG Antrags. Dies sind das Formblatt 1, das sich mit den persönlichen Daten des Antragstellers beschäftigt, das Formblatt 3, welches die Daten der Eltern erfasst und das Formblatt 5, dem Leistungsbescheid Formblatt 1 und Anlage Das Formblatt 1 dient zur Erfassung der persönlichen Daten. Dazu gehören: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort (Heimat-/Studienort) erwartetes Einkommen während des Bewilligungszeitraums Kontodaten, auf die das BAföG überwiesen werden soll Namen und Anschriften der Eltern Vermögen des Antragstellers o Dazu zählen unter anderem Grundstücke, Bargeld, Aktien, Lebensversicherungen, Bausparverträge,... Für alle Vermögensangaben sind Nachweise (Kopie, unbeglaubigt) dem Antrag beizulegen. Dies können Kontoauszüge, Depotübersichten etc. sein. Die Anlage zum Formblatt 1 erfasst die schulische Laufbahn des Antragstellers. Diese wird nur beim Erstantrag benötigt. Formblatt 1 Formblatt 1 Anlage Seite 6
7 1.5.2 Formblatt 3 Das Formblatt 3 dient zur Erfassung der persönlichen Daten der Eltern. Sollten beide Eltern ein Einkommen im Sinne des BAföG-Gesetzes beziehen, ist dieser Teil des Antrags von jedem Elternteil einzeln auszufüllen. Im Formblatt 3 wird unter Anderem folgendes erfasst: Name, Anschrift, Geburtstag Wohnort Familienstand Angaben zu den leiblichen Kindern: o Name, Geburtstag o Wohnort (noch bei den Eltern?) o Einkommen (Nachweise!) Einkommen von vor 2 Jahren Auch hier sind Nachweise erforderlich. Dies sind z.b. Kopien von Arbeitsund Ausbildungsverträgen sowie Rentenbescheiden. Formblatt 3 Seite 7
8 1.5.3 Formblatt 5 (Leistungsbescheid) Das Formblatt 5 ist wohl das wichtigste Formblatt eines BAföG beziehenden Studenten nach dem 2. und 4. Semester. Es bescheinigt einen erfolgreichen Studienverlauf, welcher für die Weiterförderung durch das BAföG Amt erforderlich ist. Ausgestellt wird der Leistungsbescheid von der HAW-Hamburg, wenn weniger als drei Fehlscheine vorliegen. In diesem Fall versteht man unter Fehlschein auch jede nicht geschriebene Klausur, nicht bestandene Klausur oder nicht teilgenommenen GW-Kurs. Ein bekanntes Problem des Leistungsbescheides ist, dass dieser erst ausgestellt werden kann, wenn die ausreichende Anzahl bestandener Scheine vorliegt. Es kann aber vorkommen, dass die Korrektur der letzten Klausuren bis zum Semesteranfang des nächsten Semesters auf sich warten lässt. Da die BAföG-Weiterförderung erst mit dem Leistungsbescheid beantragt werden kann, kommt es vor, dass der Studierende mehrere Monate ohne BAföG auskommen muss. Info: Aufgrund seiner Farbe wird das Formblatt 5 unter Studenten auch als rosa Schein bezeichnet! Formblatt 5 Ausgestellt wird der Leistungsbescheid vom Studienfachberater. In der HAW Hamburg T/I sind dies folgende Professoren (Stand Jan. 08): Informatik: Prof. Dr. Erhard Fähnders - faehnders@informatik.haw-hamburg.de Prof. Dr. Friedrich Esser - esser@informatik.haw-hamburg.de Elektrotechnik: Prof. Dr. Thomas Klinker - klinker@etech.haw-hamburg.de Seite 8
9 1.5.4 Formblätter 2, 4, 6, 7 und 8 Formblatt 2 Bescheinigung nach 9 BAföG über den Besuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum oder Fernunterrichtslehrgang Das Formblatt 2 bescheinigt den Besuch einer Ausbildungsstätte. Tipp: Die HAW-Hamburg legt den Semesterunterlagen eine Bescheinigung bei, die das Formblatt 2 ersetzt. Formblatt 4 Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer Für Personen ausländischer Herkunft liegt das Formblatt 4 vor, welches beim Erstantrag abzugeben ist. Formblatt 6 Antrag für eine Ausbildung im Ausland Sollte man ein oder mehrere Semester im Ausland studieren wollen, so ist das Formblatt 6 dem BAföG Antrag beizulegen. Formblatt 7, Antrag auf Aktualisierung. Dieses Formblatt dient dazu, den Zeitraum der Anrechnung des Einkommens der Eltern zu aktualisieren. Sollte sich die Einkommenssituation des Vaters oder (und) der Mutter in den vergangenen zwei Jahren wesentlich verschlechtert haben, so kann dieser Antrag gestellt werden. Nach erfolgreicher Antragstellung wird nicht das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres, sondern das Einkommen des Bewilligungszeitraums zur Berechung herangezogen. Um den Antrag stellen zu dürfen, ist es erforderlich, Gründe für die Einkommensminderung anzugeben und die dazugehörigen Belege beizufügen. Sollte das Einkommen des Bewilligungszeitraums noch nicht feststehen, so wird dieses nach bestem Wissen geschätzt. Seite 9
10 Bei erfolgreicher Antragstellung wird das BAföG unter Vorbehalt auf Rückforderung gezahlt. Nach dem Bewilligungszeitraum werden anhand der Einkommenssteuererklärung die Angaben überprüft. Je nach Ergebnis folgt eine Rückforderung des zu viel gezahlten BAföGs oder eine Nachzahlung. Beispiel Aktualisierung: Datum Heute: 05/2007 Jahreseinkommen des Vaters: 2005: : : : (Geschätzt) Bewilligungszeitraum: 08/07 bis 07/08 Ohne Aktualisierung: Einkommen des Jahres 2005: Mit Aktualisierung: ( /12 *5) +( / 12 * 7) *12 = Dieser Antrag birgt auch Risiken in sich: Sollte das aktualisierte (geschätzte) Einkommen über dem Einkommen des ursprünglichen zur Berechnung herangezogenen Einkommens liegen, so kommt es zu einer Rückzahlung. Rückzahlungen richten sich direkt an den Antragsteller, nicht an die Eltern. Formblatt 8 Antrag auf Vorausleistungen nach 36 BAföG Dieses Formblatt ist nur notwendig, wenn die Bearbeitung des BAföG- Antrags sehr lange brauchen wird, z.b. wenn das BAföG-Amt am Beginn des Wintersemesters mit Anträgen überhäuft wird. So wird schon vor der vollständigen Bearbeitung Förderungsgeld ausbezahlt. Seite 10
11 1.6. Weiterförderung Ein BAföG-Antrag wird immer nur über einen begrenzten Zeitraum vergeben der Bewilligungszeitraum und nicht über die komplette Studiendauer. Dieser Zeitraum beträgt üblicherweise 2 Semester. Nach diesem Zeitraum muss das BAföG neu beantragt werden Der Antrag auf Weiterförderung. Für diesen werden bis auf zwei Ausnahmen die gleichen Formblätter benötigt wie beim Erstantrag: Die Anlage zum Formblatt 1 wird nicht benötigt Zusätzlich zum Erstantrag ist das Formblatt 5 beizulegen Auch der Folgeantrag sollte rechtzeitig gestellt werden. Dazu sollte man sich so früh wie möglich um das Formblatt 5 kümmern, da dieses unbedingt notwendig ist. Tipp: Es ist möglich, schon nach dem dritten Semester den Viertsemesterleistungsnachweis einzureichen Zukunft Am einigten sich die Regierungsfraktionen, die BAföG- Bedarfssätze zum Wintersemester 2008/2009 um 10% und die Freibeträge um 8% zu erhöhen. Das Deutsche Studentenwerk, das sich seit Langem massiv für eine BAföG-Erhöhung stark gemacht hat, begrüßt die Entscheidung sehr. Seite 11
12 2. Elternunabhängiges BAföG Um eine elternunabhängige Förderung durch das BAföG Amt zu erlangen, ist es notwendig, mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen: 1. Der Auszubildende besucht ein Abendgymnasium oder Kolleg. 2. Der Auszubildende hat zu Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet. 3. Der Auszubildende war zu Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre lang erwerbstätig. 4. Der Auszubildende war bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig. Nr. 3 und 4 gelten nur, wenn der Auszubildende in den Jahren seiner Erwerbstätigkeit in der Lage gewesen ist, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten. Auch wenn die Eltern ihre nach dem BAföG zu erbringenden Unterhaltsleistungen verweigern, kann ein Antrag auf Förderung ohne Berücksichtigung ihres Einkommens gestellt werden. Diese BAföG Auszahlung wird vom jeweiligen Bundesland übernommen und dann von den Eltern zurückgefordert. Seite 12
13 3. Rückzahlung 3.1 Fakten zur Rückzahlung Bei der Rückzahlung gelten folgende Regeln: 50% des Förderungsbetrags sind geschenkt, 50% laufen als zinsloses Darlehen welches zurückgezahlt werden muss: Das zurückzuzahlende Darlehen ist auf begrenzt. Die Rückzahlung beginnt frühestens 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (Studienende). Die kleinste Rückzahlrate beträgt 105 (quartalsweise zu zahlen). Die Rückzahldauer beträgt maximal 20 Jahre. Nur bei einem Einkommen über 960 muss zurück gezahlt werden. 3.2 Senkung der Darlehenssumme Zudem existieren drei Möglichkeiten das Darlehen zu schmälern: Der Geförderte beendet das Studium besonders schnell: o 4 Monate vor Ende der Regelstudienzeit: Erlass von: o 2 Monate vor Ende der Regelstudienzeit Erlass von: Der Geförderte beendet das Studium mit besonderer Leistung o Er gehört zu den 30% der Besten des Jahrgangs Erlass je nach Studiendauer zwischen 15 % und 25 % des nach dem geleisteten Darlehens, wenn er längstens innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer die Abschlussprüfung bestanden hat. Der Geförderte zahlt das Darlehen in einem Stück an den Staat zurück je nach Höhe des Ablösungsbetrages - zwischen 8% und 50,5 %. Eine Beratung durch einen Sachberater ist ratsam. Seite 13
14 4. BAföG in Hamburg 4.1 BAföG Amt Kontaktadresse: Postanschrift: Studierendenwerk Hamburg Amt für Ausbildungsförderung Grindelallee Hamburg Studierendenwerk Hamburg Amt für Ausbildungsförderung Postfach Hamburg Telefon-Fax: Tel.: Fax: Internet: bafoeg@studentenwerk.hamburg.de Standort in Hamburg Standort des BAföG Amts Hamburg Quelle: Seite 14
15 5. Checkliste Hier eine Checkliste für den sicheren Studienstart mit BAföG: Formblatt 1 Anlage zum Formblatt 1 + Nachweis (Abschlusszeugnis) in Kopie Ggf. Lebenslauf Formblatt 2 bzw. 9 Schein der Semesterunterlagen Formblatt 3 der Mutter + Einkommensnachweis der Mutter in Kopie Formblatt 3 des Vaters + Einkommensnachweis des Vaters in Kopie Kopie des Mietvertrags (nur bei eigener Wohnung) Vermögensnachweise des Antragstellers in Kopie (Girokonto, Lebensversicherung, Sparbuch, ) Einkommen der Geschwister (Arbeits- und/oder Ausbildungsvertrag in Kopie) Für die Weiterförderung (Folgeantrag) notwendig: Alle Unterlagen des Erstantrags außer: Anlage zum Formblatt 1, Lebenslauf und ggf. den Mietvertrag Formblatt 5 (Leistungsbescheid) Seite 15
16 6. Quellenangaben Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand aller Angaben: Januar 2008 Quellen: (Aufruf am ) (Aufruf am ) (Aufruf am ) (Aufruf am ) (Aufruf am ) (Aufruf am ) Seite 16
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