Vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht für das 1. Semester (WS 10/11) Wiss. Mit. Jürgen Telke

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht für das 1. Semester (WS 10/11) Wiss. Mit. Jürgen Telke"

Transkript

1 II. Die Fallprüfung 1. Der Sachverhalt a) Fallfrage beachten, da sich hieraus möglicherweise schon eine Einschränkung auf bestimmte Personen oder Delikte ergibt b) Sachverhalt mehrmals lesen c) Bei schwierigen Sachverhalten: Grafik, Zeitschiene erstellen d) In jedem Fall: Lösungsskizze erstellen e) Bei unklaren Sachverhalten: Frage, ob Unklarheit rechtlich relevant ist. Wenn ja, - mit lebensnaher Sachverhaltsauslegung arbeiten - in dubio pro reo 2. Der Aufbau der Fallprüfung a) Handlungskomplexe bilden (Absätze im Sachverhalt beachten) - Was gehört sachlich oder historisch zusammen? - Welche Handlungen und Erfolge gehören zusammen? b) Die zu prüfenden Personen festlegen und Reihenfolge bestimmen - Grds. ist mit dem Tatnächsten zu beginnen - Täterschaft vor Teilnahme - Vollendung vor Versuch c) Die zu prüfenden Delikte festlegen und Reihenfolge bestimmen - Wer greift wessen Rechtsgüter an? - Unter Umständen das Register zu Rate ziehen - Schwere vor leichten Delikten ( Dickschiffe voran ) 3. Die Subsumtion Wesentlicher Inhalt einer Falllösung ist die Subsumtion. Unter dem Begriff der Subsumtion versteht man die Prüfung, ob der gegebene Sachverhalt unter das vorher abstrakt ausgelegte Tatbestandsmerkmal der gerade zu prüfenden Norm passt. Die Subsumtion wird in vier Schritten vorgenommen. Diese vier Schritte sind stets sorgfältig einzuhalten, lediglich in Ausnahmefällen (bei eindeutigem Vorliegen des Tatbestandsmerkmals) ist eine solche Prüfung nach dem Gutachtenstil nicht notwendig und es kann im Urteilsstil kurz das Ergebnis festgestellt werden. Die Subsumtion ist folgendermaßen aufgebaut: 1

2 1. Obersatz (, Subsumtionsfrage) 2. Untersatz () 3. Schlussfolgerung (Subsumtion im engeren Sinne, also die Frage, ob der Sachverhalt unter die passt) 4. Ergebnissatz Beispielsfall: T ist bei G zu Gast und gerät mit diesem in ein heftiges Streitgespräch. Um G zu ärgern, nimmt er die Cognac-Karaffe vom Tisch und wirft sie gegen die Wand, wo sie in kleinste Teile zerspringt. Strafbarkeit des T? Nachdem anhand der oben dargestellten Vorgehensweise der Sachverhalt erfasst wurde, sind die im vorliegenden Beispielsfall in Betracht kommenden Straftatbestände zu suchen. Hier ist an eine Sachbeschädigung gem. 303 StGB zu denken. a) Die Subsumtion unter ein einzelnes Merkmal Im Folgenden soll die Subsumtionstechnik durch die Subsumtion unter ein einzelnes Merkmal dargestellt werden. Nichtsdestotrotz ist natürlich zu beachten, dass bei einer ordnungsgemäßen Prüfung alle Merkmale in der richtigen Reihenfolge im Prüfungsaufbau zu prüfen sind (insbesondere ist auf die Einhaltung des dreistufigen Deliktsaufbaus zu achten). Dazu siehe unten sub b). Im Fall des 303 sind folgende Tatbestandsmerkmale normiert: - Sache - fremd - beschädigen oder zerstören (hier sind Erfolg, Handlung und Kausalität bereits zusammengefasst. Genauer gesagt fordert 303 einen Beschädigungs- bzw. Zerstörungserfolg und eine Handlung, dies diesen Erfolg verursacht). Bei anderen Normen aus dem BT sind selbstverständlich auch andere Tatbestandsmerkmale normiert, so dass die Prüfung sich insoweit ändert. 2

3 Exemplarisch soll hier das Vorliegen einer Sache geprüft werden. Diese ist nun innerhalb der Prüfung des (objektiven) Tatbestandes nach Art der oben dargestellten Subsumtion zu untersuchen. aa) : Bei der zuerst vorzunehmenden Untersuchung des Tatbestandsmerkmals Sache muss zunächst die vorgenommen werden, die sich wie folgt darstellt: Es könnte sich bei der Karaffe um eine Sache handeln. bb) Der zweite Schritt der Subsumtion besteht nun darin, die des jeweiligen abstrakten Tatbestandsmerkmals zu reproduzieren. Es ist also darzustellen, was genau sich hinter dem jeweils in der Norm verwendeten Begriff verbirgt. Die für das abstrakte Tatbestandsmerkmal Sache lautet: Sachen sind gem. 90 BGB alle körperlichen Gegenstände. 1 cc) Subsumtion Nach der Darstellung der ist im dritten Schritt die eigentliche Subsumtion vorzunehmen. In einer Schlussfolgerung ist nun zu fragen, ob der Sachverhalt unter die gefasst werden kann. Die Subsumtion lautet hier: Die Karaffe weist Umrisse auf und kann angefasst werden, sie ist also ein körperlicher Gegenstand. dd) Ergebnis Schließlich ist in einem letzten Schritt das Ergebnis festzuhalten: Mithin handelt es sich bei der Karaffe um eine Sache. Auf identische Weise sind auch die anderen Tatbestandsmerkmale der Sachbeschädigung zu prüfen. Erst wenn alle objektiven Tatbestandsmerkmale auf diese Weise bejaht wurden, ist der objektive Tatbestand erfüllt und es kann mit der Prüfung des subjektiven Tatbestandes begonnen werden. Dort ist dann erneut auf die gleiche Weise der Vorsatz hinsichtlich jedes einzelnen objektiven 1 Hier scheiden sich nun oftmals die Geister und es werden die besonders im Strafrecht bestehenden Streitstände relevant. Denn nicht alle Juristen in Rspr. und Lehre sind sich stets über die richtige einig. So ist es z.b. umstritten, ob menschliche Leichen eine Sache darstellen, hierzu werden befürwortende und ablehnende Ansichten vertreten (zum Streitstand siehe Wessels/Hillenkamp BT 2, Rn. 66). In einer Falllösung ist es nun Aufgabe des Bearbeiters, die verschiedenen vertretenen Meinungen zu der eines Tatbestandsmerkmals darzustellen, sie anhand der für sie sprechenden Argumente gegeneinander abzuwägen und sich in einer Stellungnahme für eine zu entscheiden. 3

4 Tatbestandselementes zu untersuchen (und eventuelle darüber hinausgehende subjektive Erfordernisse). Dieser Viererschritt macht wie bereits erwähnt den Gutachtenstil aus, bei dem ausgehend von einer Frage schrittweise geschlussfolgert wird, bis das Ergebnis feststeht. Den Gegensatz hierzu bildet der sog. Urteilsstil, den es i.d.r. zu vermeiden gilt. Er zeichnet sich dadurch aus, dass zunächst das Ergebnis präsentiert und anschließend seine Begründung geliefert wird. Bsp. für Urteilsstil: Die Karaffe, die T an die Wand geworfen hat, ist eine Sache, weil sie ein körperlicher Gegenstand ist. Gem. 90 BGB sind alle körperlichen Sachen Gegenstände. Der Gutachtenstil muss während der gesamten Falllösung beachtet werden, sodass jeder einzelne Satz der Arbeit einem dieser vier Schritte zuzuordnen sein muss. Gutachtenstil - T müsste eine Sache zerstört haben. - Sachen sind körperliche Gegenstände gem. 90 BGB. - Die Karaffe ist ein körperlicher Gegenstand. - Mithin handelt es sich dabei um eine Sache. Urteilsstil - T hat eine Sache zerstört. - Da die Karaffe des G ein körperlicher Gegenstand ist, handelt es sich bei ihr um eine Sache gem. 90 BGB. b) Die Prüfung eines gesamten Tatbestands Auch die Prüfung eines gesamten Tatbestandes stellt letztlich eine einzige große Subsumtion dar, die nach dem vorgestellten Muster abläuft und stets in der nun dargestellten Weise nach dem dreistufigen Deliktsaufbau vorzunehmen ist. Am Anfang steht der sog. Obersatz, in dem geschildert wird, nach welcher Vorschrift und durch welche Handlung sich der Täter im vorliegenden Fall strafbar gemacht haben könnte. Nachdem der Obersatz gebildet wurde und geklärt ist, welche Norm des BT zu prüfen ist, orientiert sich die weitere Prüfung eben an dieser angesprochenen Norm, da dann die einzelnen Tatbestandsmerkmale der betreffenden Strafvorschrift im Prüfungspunkt des Tatbestandes erfasst werden müssen. Für den hier gegebenen Fall lautet der Obersatz: 4

5 T könnte sich einer Sachbeschädigung gem. 303 I schuldig gemacht haben, indem er die Karaffe gegen die Wand warf. 2 Bereits dieser erste Satz stellt einen der vier Subsumtionsschritte dar- den Schritt 1, also die bzw. Subsumtionsfrage. Diese Frage muss ganz am Ende des Gutachtens geklärt sein, die durch diesen ersten Schritt aufgemachte Klammer muss also ganz am Ende wieder geschlossen werden (= Schritt 4, das Ergebnis). Für diesen Subsumtionsvorgang fehlen freilich noch die Schritte 2 und 3, also die und die Subsumtion. Die Tatsache, dass nur derjenige eine Sachbeschädigung begeht, der tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft i.s.d. 303 handelt, ist - in einen Satz gegossen Schritt 2 ( der Strafbarkeit gem. 303). Diese besteht nun allerdings ihrerseits aus drei (Unter)Merkmalen, der Tatbestandsmäßigkeit, der Rechtswidrigkeit und der Schuld. Hieraus ergeben sich wiederum drei Fragen ( T müsste zunächst den Tatbestand erfüllt haben ), die mittels Subsumtion zu beantworten sind. Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes ist es zunächst, dass der objektive Tatbestand erfüllt ist. Dieser setzt wiederum voraus, dass ein geeignetes Tatobjekt i.s.d. 303 vorliegt und dies setzt voraus, dass es sich um eine fremde Sache handelt. So ist schließlich Klammer für Klammer zu öffnen und mittels, Subsumtion und Ergebnis wieder zu schließen. Hieran zeigt sich, dass die Subsumtion bestimmter Merkmale selten in vier Schritten einfach durchläuft, sondern dass sie sehr häufig unterbrochen wird von einer weiteren Subsumtion eines Untermerkmals usw. Die hier aus didaktischen Gründen sehr ausführlich dargestellte Gutachtentechnik ist im Ernstfall natürlich einigen Vereinfachungen zugänglich. So gilt etwa für solche Tatbestandsmerkmale, die mehr oder weniger selbstverständlich oder unproblematisch erscheinen, dass diese nicht aufwendig definiert und subsumiert werden müssen und sollen. Der Grad der zulässigen Vereinfachung hängt dann vom Grad der Selbstverständlichkeit der Aussage ab. So ist es im Rahmen einer Fortgeschrittenenübung durchaus statthaft, im obigen Beispielsfall die Prüfung der Sacheigenschaft der Karaffe allein mit dem Ergebnis abzukürzen, weil dieses Merkmal offensichtlich nicht problematisiert werden soll. 2 Wichtig bei der Erstellung des Obersatzes ist, zu erwähnen, durch welches Verhalten sich der Täter strafbar gemacht haben könnte. Denn wenn mehrere Verhaltensarten in Betracht kommen, fehlt die wesentliche Information, welche Handlung genau geprüft wird. 5

6 Ausführliche Darstellung der Prüfung des Beispielsfalls: A. Strafbarkeit des T wegen Sachbeschädigung gem. 303 I I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Ergebnis [usw...] Ergebnis a. Tatobjekt T könnte sich einer Sachbeschädigung gem. 303 I schuldig gemacht haben, indem er die Karaffe gegen die Wand warf. Eine Sachbeschädigung begeht, wer tatbestandsmäßig i.s.d. 303 StGB, rechtswidrig und schuldhaft handelt. (1) Sache Subsumtion Ergebnis (2) Fremd T müsste durch sein Verhalten den objektiven Tatbestand verwirklicht haben. Tatbestandsmäßig i.s.d. 303 I handelt, wer ein Tatobjekt i.s.d. 303 I beschädigt oder zerstört Die Karaffe müsste ein taugliches Tatobjekt i.s.d. 303 I sein. Taugliches Tatobjekt sind fremde Sachen. Die Karaffe müsste eine Sache gewesen sein. Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Die Karaffe ist ein körperlicher Gegenstand. Mithin ist die Karaffe eine Sache. Die Karaffe müsste außerdem fremd gewesen sein Fremd ist eine Sache, wenn sie zumindest auch im Eigentum eines anderen steht. Subsumtion Die Karaffe steht im Eigentum des G. Ergebnis Subsumtion Damit handelte es sich bei der Karaffe um eine fremde Sache. Die Karaffe erfüllt alle Voraussetzungen, um Tatobjekt i.s.d. 303 I zu sein. Ergebnis Mithin liegt mit der Karaffe ein taugliches Tatobjekt i.s.d. 303 I vor [usw...] T hat den objektiven Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt T hat sich einer Sachbeschädigung gem. 303 I schuldig gemacht, indem er die Karaffe gegen die Wand warf. 6

7 c) Die Subsumtion von im Sachverhalt angelegten Problemen die Streitstände Wie bereits angesprochen, ist es oftmals der zweite Schritt des Subsumtionsvorganges, die, der im strafrechtlichen Gutachten Probleme bereitet. Diese werden vom Ersteller des Sachverhalts bewusst durch bestimmte Sachverhaltsinformationen hervorgerufen. Die angemessene Bearbeitung dieser Probleme ist es, die in Hausarbeit und Klausur mit der Vergabe von Punkten belohnt werden. Die Aufgabe des Bearbeiters besteht wie gezeigt darin, zu überprüfen, ob ein bestimmter Aspekt des Sachverhaltes unter ein bestimmtes gesetzliches Tatbestandsmerkmal passt. Bsp.: Ist ein Fall zu prüfen, in dem T sein Opfer bis zum Herzstillstand gewürgt hat, so stellt sich im Rahmen der Totschlagsprüfung die Frage, ob O gestorben ist (Schritt 1). Definiert man den Tod eines Menschen in Schritt 2 so, dass er vorliegt, wenn die selbständige Herztätigkeit ausgesetzt hat, so lässt sich ohne weiters in Schritt 3 subsumieren, dass die Herztätigkeit des O ausgesetzt hat und Schritt 4 - O damit gestorben ist. Das Problem des Falles liegt aber nun gerade darin, ob man den Tod eines Menschen derartig definieren kann. Oftmals werden (insbesondere) im Strafrecht zu derartigen Fragen von unterschiedlichen Autoren und/oder Gerichten die verschiedensten Auffassungen vertreten. So wird auch über die Frage, wie der Tod eines Menschen korrekt zu definieren ist, gestritten. Denn ebenso denkbar wäre es, das Nichtvorhandensein jeglicher Hirnaktivität zur des Todes zu erklären. Zur Behandlung eines Streitstandes sind zunächst die vertretenen Ansätze darzustellen und jeweils unter die entsprechende zu subsumieren. Schließlich ist für und gegen die einzelnen Ansichten Stellung zu beziehen man muss sich also letztlich für eine der vertretenen en entscheiden. Allerdings darf die Streitdarstellung niemals zum bloßen Selbstzweck werden, sondern ist nur angezeigt, wenn sie für die Lösung des Falles unabdingbar ist. Es geht also bei einer Streitdarstellung immer nur darum, den zutreffenden Schritt 2 zu ermitteln. Daraus folgt, dass immer zuerst die Überlegung anzustellen ist, ob nicht ohnehin nach allen Auffassungen das gleiche Ergebnis der Subsumtion (Schritt 4) herauskommt. Ist dies der Fall, spielt der Streit keine Rolle und bedarf damit auch keiner Stellungnahme! Fraglich ist in einem solchen Fall lediglich noch, ob die alleinige Darstellung des Streitstandes (ohne Stellungnahme!) überhaupt noch in das schriftliche Gutachten aufzunehmen ist oder ob aufgrund der Übereinstimmung der 7

8 verschiedenen Ansichten im Ergebnis bereits von vornherein darauf zu verzichten ist. 3 Kommen die Ansichten jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen, so ist der Streit immer darzustellen und auch Stellung zu beziehen. Darstellung eines Streitstandes im Gutachten: Schritt 1: Schritt 2: 1. Feststellung, dass die umstritten ist. Darstellung der verschiedenen Auffassungen. a) Erste Auffassung Der Obersatz entspricht dem Schritt 1 und wird daher weggelassen. (1) : Nach einer Ansicht erfordert, dass (2) Subsumtion des Sachverhaltes unter diese Ansicht. (3) Ergebnis auf dem Boden dieser Ansicht. b) Zweite Auffassung Der Obersatz entspricht dem Schritt 1 und wird daher weggelassen. (1) : Nach der anderen Ansicht erfordert, dass (2) Subsumtion des Sachverhaltes unter diese Ansicht. (3) Ergebnis auf dem Boden dieser Ansicht. c) Ggf. weitere Auffassungen entsprechend. 2. Relevanzprüfung: Führen die verschiedenen Auffassungen in diesem Fall zu verschiedenen Ergebnissen? Wenn nein: Feststellung, dass der Streit irrelevant ist (keine Stellungnahme!). Wenn ja: Stellungnahme für die als vorzugswürdig eingeschätzte Ansicht. Schritt 3: Fällt weg, da die Subsumtion unter der jeweiligen Ansicht schon durchgeführt wurde. Schritt 4: Ergebnis auf Basis der für vorzugswürdig erklärten Ansicht. 3 Aus klausurtaktischen Gründen kann es durchaus von Vorteil sein, den Streitstand trotz identischer Ergebnisse anzusprechen. In anderen Fällen jedoch wird die Subsumtion und der Fortgang des Gutachtens durch die Darstellung der unterschiedlichen Ansichten nicht gefördert und muss unterbleiben. Diese Fälle zu erkennen erfordert große Übung im Klausurenschreiben und wird noch bis ins Examen häufig falsch gemacht. Entscheidend ist, ob der verständige Leser ohne weiteres erkennen kann, dass es auf eine Streitfrage nicht ankommt, oder ob diese Erkenntnis längere Überlegungen voraussetzt. Eine feste Regel lässt sich hierfür leider nicht aufstellen. 8

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Lösungsvorschläge und Materialien für die Fälle 1 und 2

Lösungsvorschläge und Materialien für die Fälle 1 und 2 Lösungsvorschläge und Materialien für die Fälle 1 und 2 Ein Vorschlag zur Bildung von Tatkomplexen: 1. Tatkomplex: Bis zum Unfall Zu Fall 1 Beleidigung/ üble Nachrede = 185 ff. StGB? Verkehrsdelikte =

Mehr

Anspruchsgrundlage 823 I BGB

Anspruchsgrundlage 823 I BGB Anspruchsgrundlage 823 I BGB I. Tatbestandsvoraussetzungen Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

(Ihre Anspruchsprüfung beginnt stets mit dem Obersatz: Wer will was von wem woraus? )

(Ihre Anspruchsprüfung beginnt stets mit dem Obersatz: Wer will was von wem woraus? ) A. Gutachtenstil Der Gutachtenstil ist eine besondere Argumentationsstruktur, die in juristischen Gutachten angewendet wird. Er soll ermöglichen, Gedankengänge des Verfassers zu verdeutlichen und logisch

Mehr

18: Weitere Delikte gegen die persönliche Freiheit

18: Weitere Delikte gegen die persönliche Freiheit I. Bedrohung ( 241 StGB) 18: Weitere Delikte gegen die persönliche Freiheit 241 StGB dient nach h.m. (Rengier BT II 27 Rn. 1; Wessels/Hettinger Rn. 434a) dem Schutz des individuellen Rechtsfriedens. Die

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Fall: (Obersatz zu den 5 W s ) G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -

Mehr

Wer will was von wem woraus?

Wer will was von wem woraus? 1 Hinweise zum Gutachtenstil (ausf. Junker, Fallsammlung Arbeitsrecht, Einleitung) Bei der Lösung juristischer und damit auch arbeitsrechtlicher Fälle sind bestimmte stilistische Regeln einzuhalten. Deren

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen

BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 11469 letzte Aktualisierung: 21.11.2006 BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen I. Sachverhalt

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Fall 12. Lösungsskizze Fall 12

Fall 12. Lösungsskizze Fall 12 Mängel im Kaufrecht Fall 12 K interessiert sich für einen bestimmten Hund des Hundezüchters V, der auf den Namen Bonzo hört. Beide schließen einen diesbezüglichen Kaufvertrag, der in derselben Woche abgewickelt

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

Propädeutische Übung. Dr. Georgios Zagouras

Propädeutische Übung. Dr. Georgios Zagouras Propädeutische Übung Dr. Georgios Zagouras Gliederungsebenen Grundsätzlich hat man freie Auswahl wie man gliedert. Aber: Es muss irgendein System erkennbar sein! HIER: Da zwei Unterschiedliche Tatbestände

Mehr

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt. Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des

Mehr

Um eine rechtliche Fragestellung zu lösen, bedient man sich der Anspruchsmethode.

Um eine rechtliche Fragestellung zu lösen, bedient man sich der Anspruchsmethode. Die juristische Denk- und Arbeitsweise 1 Um eine rechtliche Fragestellung zu lösen, bedient man sich der Anspruchsmethode. Eine gesetzliche Definition des Begriffes Anspruch enthält 194 Abs.1 BGB: Ein

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden. In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

Sollsaldo und Habensaldo

Sollsaldo und Habensaldo ollsaldo und abensaldo Man hört oft die Aussage "Ein ollsaldo steht im aben, und ein abensaldo steht im oll". Da fragt man sich aber, warum der ollsaldo dann ollsaldo heißt und nicht abensaldo, und warum

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Einrichten einer Festplatte mit FDISK unter Windows 95/98/98SE/Me

Einrichten einer Festplatte mit FDISK unter Windows 95/98/98SE/Me Einrichten einer Festplatte mit FDISK unter Windows 95/98/98SE/Me Bevor Sie die Platte zum ersten Mal benutzen können, muss sie noch partitioniert und formatiert werden! Vorher zeigt sich die Festplatte

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Lineare Gleichungssysteme

Lineare Gleichungssysteme Lineare Gleichungssysteme 1 Zwei Gleichungen mit zwei Unbekannten Es kommt häufig vor, dass man nicht mit einer Variablen alleine auskommt, um ein Problem zu lösen. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen

Mehr

1 topologisches Sortieren

1 topologisches Sortieren Wolfgang Hönig / Andreas Ecke WS 09/0 topologisches Sortieren. Überblick. Solange noch Knoten vorhanden: a) Suche Knoten v, zu dem keine Kante führt (Falls nicht vorhanden keine topologische Sortierung

Mehr

Tipp III: Leiten Sie eine immer direkt anwendbare Formel her zur Berechnung der sogenannten "bedingten Wahrscheinlichkeit".

Tipp III: Leiten Sie eine immer direkt anwendbare Formel her zur Berechnung der sogenannten bedingten Wahrscheinlichkeit. Mathematik- Unterrichts- Einheiten- Datei e. V. Klasse 9 12 04/2015 Diabetes-Test Infos: www.mued.de Blutspenden werden auf Diabetes untersucht, das mit 8 % in der Bevölkerung verbreitet ist. Dabei werden

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog Ausgabe August 2008 Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog 1 Einleitung... 2 2 Stammdateneinstellungen... 3 2.1 Zuordnung der Heilmittel... 3 3 Prüfung einer Verordnung... 7 3.1 Vorgehensweise

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Methode der Fallbearbeitung im Bürgerlichen Recht. I. Sachverhalt und Fragestellung. 1. Sachverhalt

Methode der Fallbearbeitung im Bürgerlichen Recht. I. Sachverhalt und Fragestellung. 1. Sachverhalt Methode der Fallbearbeitung im Bürgerlichen Recht I. Sachverhalt und Fragestellung 1. Sachverhalt sorgfältiges, mehrmaliges Lesen: jedes Wort kann für die Lösung wichtig sein (Echo-Prinzip!). Lesen unter

Mehr

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test?

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Auch wenn die Messungsmethoden ähnlich sind, ist das Ziel beider Systeme jedoch ein anderes. Gwenolé NEXER g.nexer@hearin gp

Mehr

Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot

Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot Beispielsfall: Folgende Regelung wird in das StGB aufgenommen: Vermögensstrafe: Verweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so kann

Mehr

Professor Dr. Peter Krebs

Professor Dr. Peter Krebs Professor Dr. Peter Krebs Zusatzfall: Behandelte Gebiete: Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach 179 BGB Der Vater V hat als bewusst vollmachtsloser Vertreter für die Computer S GmbH, deren

Mehr

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte 50. Mathematik-Olympiade. Stufe (Regionalrunde) Klasse 3 Lösungen c 00 Aufgabenausschuss des Mathematik-Olympiaden e.v. www.mathematik-olympiaden.de. Alle Rechte vorbehalten. 503 Lösung 0 Punkte Es seien

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse ) Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Outlook Erstellen einer E-Mail aus einer HTML - Vorlage INHALT

Outlook Erstellen einer E-Mail aus einer HTML - Vorlage INHALT Outlook Erstellen einer E-Mail aus einer HTML - Vorlage INHALT LADEN DER VORLAGE 2 Öffnen Sie Outlook 2 Klicken Sie auf EXTRAS >> OPTIONEN 2 Im Optionenfeld von Outlook folgend Sie den Schritten 2 Fenster

Mehr

Wie oft soll ich essen?

Wie oft soll ich essen? Wie oft soll ich essen? Wie sollen Sie sich als Diabetiker am besten ernähren? Gesunde Ernährung für Menschen mit Diabetes unterscheidet sich nicht von gesunder Ernährung für andere Menschen. Es gibt nichts,

Mehr

Fall 4 (zur Übung): Kann K von V Übergabe und Übereignung des Bildes verlangen? BGB-Tutorium Dr. Yvonne Matz

Fall 4 (zur Übung): Kann K von V Übergabe und Übereignung des Bildes verlangen? BGB-Tutorium Dr. Yvonne Matz Fall 4 (zur Übung): V besitzt ein wertvolles Bild, das seinem Freund K gut gefällt. Als V eines Tages Geld braucht, bietet er es K in einem Schreiben zu einem Preis von 2.500,- Euro an. K schreibt daraufhin

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Inkrementelles Backup

Inkrementelles Backup Inkrementelles Backup Im Gegensatz zu einer kompletten Sicherung aller Daten werden bei einer inkrementellen Sicherung immer nur die Dateien gesichert, die seit der letzten inkrementellen Sicherung neu

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Strafrecht. Rechtsanwältin Annett Lindemann. Fachanwältin für Verkehrsrecht Fachanwältin für Strafrecht

Strafrecht. Rechtsanwältin Annett Lindemann. Fachanwältin für Verkehrsrecht Fachanwältin für Strafrecht Strafrecht Aufbau + Prüfung von Rechtsnormen Rechtsnormen bestehen aus Tatbestand (= Voraussetzungen) alle Studentinnen mit braunen Haaren die eine blaue Jeans anhaben und Rechtsfolge (= Ergebnis) dürfen

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN 4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN Zwischen Tabellen können in MS Access Beziehungen bestehen. Durch das Verwenden von Tabellen, die zueinander in Beziehung stehen, können Sie Folgendes erreichen: Die Größe

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

1. Einführung. 2. Die Abschlagsdefinition

1. Einführung. 2. Die Abschlagsdefinition 1. Einführung orgamax bietet die Möglichkeit, Abschlagszahlungen (oder auch Akontozahlungen) zu erstellen. Die Erstellung der Abschlagsrechnung beginnt dabei immer im Auftrag, in dem Höhe und Anzahl der

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Einfügen von Bildern innerhalb eines Beitrages

Einfügen von Bildern innerhalb eines Beitrages Version 1.2 Einfügen von Bildern innerhalb eines Beitrages Um eigene Bilder ins Forum einzufügen, gibt es zwei Möglichkeiten. 1.) Ein Bild vom eigenem PC wird auf den Webspace von Baue-die-Bismarck.de

Mehr

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben. Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre

Mehr

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.

Mehr

Grundlagen der Informatik

Grundlagen der Informatik Mag. Christian Gürtler Programmierung Grundlagen der Informatik 2011 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 1. Zahlensysteme 4 1.1. ganze Zahlen...................................... 4 1.1.1. Umrechnungen.................................

Mehr

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.

Mehr

9. Checkliste: Vorgehen gegen die Abmahnung/Zweckmäßigkeitserwägungen

9. Checkliste: Vorgehen gegen die Abmahnung/Zweckmäßigkeitserwägungen Kündigung hängt nicht von der Beseitigung einer vorhergehenden Abmahnung ab. In einem späteren Kündigungsschutzprozess kann der Arbeitnehmer noch jederzeit die Richtigkeit der vorausgegangenen Abmahnungen

Mehr

Gruppenrichtlinien und Softwareverteilung

Gruppenrichtlinien und Softwareverteilung Gruppenrichtlinien und Softwareverteilung Ergänzungen zur Musterlösung Bitte lesen Sie zuerst die gesamte Anleitung durch! Vorbemerkung: Die Begriffe OU (Organizational Unit) und Raum werden in der folgenden

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Urlaubsregel in David

Urlaubsregel in David Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5

Mehr

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage:

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Zählen und Zahlbereiche Übungsblatt 1 1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Für alle m, n N gilt m + n = n + m. in den Satz umschreiben:

Mehr

Anleitung Postfachsystem Inhalt

Anleitung Postfachsystem Inhalt Anleitung Postfachsystem Inhalt 1 Allgemeines... 2 2 Einloggen... 2 3 Prüfen auf neue Nachrichten... 2 4 Lesen von neuen Nachrichten... 3 5 Antworten auf Nachrichten... 4 6 Löschen von Nachrichten... 4

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

4. AUSSAGENLOGIK: SYNTAX. Der Unterschied zwischen Objektsprache und Metasprache lässt sich folgendermaßen charakterisieren:

4. AUSSAGENLOGIK: SYNTAX. Der Unterschied zwischen Objektsprache und Metasprache lässt sich folgendermaßen charakterisieren: 4. AUSSAGENLOGIK: SYNTAX 4.1 Objektsprache und Metasprache 4.2 Gebrauch und Erwähnung 4.3 Metavariablen: Verallgemeinerndes Sprechen über Ausdrücke von AL 4.4 Die Sprache der Aussagenlogik 4.5 Terminologie

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

Durch Wissen Millionär WerDen... Wer hat zuerst die Million erreicht? spielanleitung Zahl der spieler: alter: redaktion / autor: inhalt:

Durch Wissen Millionär WerDen... Wer hat zuerst die Million erreicht? spielanleitung Zahl der spieler: alter: redaktion / autor: inhalt: Spielanleitung Durch Wissen Millionär werden... Diesen Traum kann man sich in diesem beliebten Quiz-Spiel erfüllen. Ob allein oder in der geselligen Runde dieses Quiz enthält 330 Fragen und 1.320 Multiple-Choice-Antworten.

Mehr

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen. Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

Zahlen auf einen Blick

Zahlen auf einen Blick Zahlen auf einen Blick Nicht ohne Grund heißt es: Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Die meisten Menschen nehmen Informationen schneller auf und behalten diese eher, wenn sie als Schaubild dargeboten werden.

Mehr

Abituraufgabe zur Analysis, Hessen 2009, Grundkurs (TR)

Abituraufgabe zur Analysis, Hessen 2009, Grundkurs (TR) Abituraufgabe zur Analysis, Hessen 2009, Grundkurs (TR) Gegeben ist die trigonometrische Funktion f mit f(x) = 2 sin(2x) 1 (vgl. Material 1). 1.) Geben Sie für die Funktion f den Schnittpunkt mit der y

Mehr

(im Rahmen der Exchange-Server-Umstellung am 15.-17.04.2005)

(im Rahmen der Exchange-Server-Umstellung am 15.-17.04.2005) Outlook-Umstellung (im Rahmen der Exchange-Server-Umstellung am 15.-17.04.2005) Die Umstellung des Microsoft Mailserver-Systems ntmail (Exchange) erfordert vielfach auch eine Umkonfiguration des Programms

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Kurzanleitung MAN E-Learning (WBT)

Kurzanleitung MAN E-Learning (WBT) Kurzanleitung MAN E-Learning (WBT) Um Ihr gebuchtes E-Learning zu bearbeiten, starten Sie bitte das MAN Online- Buchungssystem (ICPM / Seminaris) unter dem Link www.man-academy.eu Klicken Sie dann auf

Mehr