Gemeinde Tarthun. Frage 1:

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1 Gemeinde Tarthun des s für die Bürgeranhörung in der Gemeinde Tarthun - einer Bürgeranhörung nach 55, 57 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und 38 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) - Der Gemeinderat der Gemeinde Tarthun hat in seiner Sitzung am 25. März 2009 gemäß 17 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) die Durchführung einer Bürgeranhörung zur Vorbereitung des freiwilligen Zusammenschlusses der Gemeinde Tarthun mit der Gemeinde Wolmirsleben oder der Gemeinde Tarthun mit der Gemeinde Unseburg beschlossen. Die Bürgeranhörung wird am durchgeführt. Zur Anhörung stehen die Fragestellungen: Frage 1: Sind Sie für die Auflösung der Gemeinde Tarthun und die Neubildung einer Gemeinde (Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde) durch den Zusammenschluss der bisherigen Gemeinden Tarthun und Wolmirsleben zum ? Frage 2: Sind Sie für die Auflösung der Gemeinde Tarthun und die Neubildung einer Gemeinde (Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde) durch den Zusammenschluss der bisherigen Gemeinden Tarthun und Unseburg zum ? Diese Fragen sind jeweils mit Ja oder Nein zu beantworten. Anhörungsberechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde Tarthun, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Anhörungssonntag seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Tarthun ihren Hauptwohnsitz haben. Bürger, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden vom Amts wegen in das Verzeichnis der Anhörungsberechtigten eingetragen. die Durchführung der Bürgeranhörung Anwendung. gez. P. Fries

2 Gemeinde Westeregeln eines Bürgerentscheids in der Gemeinde Westeregeln - eines Bürgerentscheids in der Gemeinde Westeregeln gemäß 6 Abs. 2 i.v.m. 57 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und 38 Der Gemeinderat der Gemeinde Westeregeln hat in seiner Sitzung am 26. März 2009 gemäß 17 Absatz 1 i.v.m. 26 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Vorbereitung des freiwilligen Zusammenschlusses der Gemeinden Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln beschlossen. Der Bürgerentscheid wird am durchgeführt. Zur Entscheidung steht die Frage: Sind Sie für die Auflösung der Gemeinde Westeregeln und die Neubildung einer Gemeinde Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln zum ? Abstimmungsberechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde Westeregeln, die Deutsche im Sinne des Artikels in der Gemeinde Westeregeln ihren Hauptwohnsitz haben. Bürger, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden vom Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen. die Durchführung des Bürgerentscheids Anwendung. gez. E. Christel

3 Gemeinde Etgersleben eines Bürgerentscheids in der Gemeinde Etgersleben - eines Bürgerentscheids in der Gemeinde Etgersleben gemäß 6 Abs. 2 i.v.m. 57 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und 38 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) - Der Gemeinderat der Gemeinde Etgersleben hat in seiner Sitzung am 06. April 2009 gemäß 17 Absatz 1 i.v.m. 26 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Vorbereitung des freiwilligen Zusammenschlusses der Gemeinden Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln beschlossen. Der Bürgerentscheid wird am durchgeführt. Zur Entscheidung steht die Frage: Sind Sie für die Auflösung der Gemeinde Etgersleben und die Neubildung einer Gemeinde Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln zum ? Abstimmungsberechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde Etgersleben, die Deutsche im Sinne des Artikels in der Gemeinde Etgersleben ihren Hauptwohnsitz haben. Bürger, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden vom Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen. die Durchführung des Bürgerentscheids Anwendung. gez. W. Bätje

4 Gemeinde Hakeborn eines Bürgerentscheids in der Gemeinde Hakeborn - eines Bürgerentscheids in der Gemeinde Hakeborn gemäß 6 Abs. 2 i.v.m. 57 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und 38 Der Gemeinderat der Gemeinde Hakeborn hat in seiner Sitzung am 26. März 2009 gemäß 17 Absatz 1 i.v.m. 26 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Vorbereitung des freiwilligen Zusammenschlusses der Gemeinden Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln beschlossen. Der Bürgerentscheid wird am durchgeführt. Zur Entscheidung steht die Frage: Sind Sie für die Auflösung der Gemeinde Hakeborn und die Neubildung einer Gemeinde Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln zum ? Abstimmungsberechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde Hakeborn, die Deutsche im Sinne des Artikels in der Gemeinde Hakeborn ihren Hauptwohnsitz haben. Bürger, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden vom Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen. die Durchführung des Bürgerentscheids Anwendung. gez. M. Stöhr

5 Gemeinde Wolmirsleben des s für die Bürgeranhörung in der Gemeinde Wolmirsleben - einer Bürgeranhörung nach 55, 57 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und 38 Der Gemeinderat der Gemeinde Wolmirsleben hat in seiner Sitzung am 23. März 2009 gemäß 17 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) die Durchführung einer Bürgeranhörung zur Vorbereitung des freiwilligen Zusammenschlusses der Gemeinde Wolmirsleben mit der Gemeinde Tarthun beschlossen. Die Bürgeranhörung wird am durchgeführt. Zur Anhörung steht die Fragestellung: Sind Sie für die Auflösung der Gemeinde Wolmirsleben und die Neubildung einer Gemeinde Wolmirsleben und Tarthun zum ? Anhörungsberechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde Wolmirsleben, die Deutsche im Sinne des Artikels in der Gemeinde Wolmirsleben ihren Hauptwohnsitz haben. Bürger, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden vom Amts wegen in das Verzeichnis der Anhörungsberechtigten eingetragen. die Durchführung der Bürgeranhörung Anwendung. gez. I. Kluczka in

6 Gemeinde Unseburg des s für die Bürgeranhörung in der Gemeinde Unseburg - einer Bürgeranhörung nach 55, 57 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und 38 Der Gemeinderat der Gemeinde Unseburg hat in seiner Sitzung am 25. März 2009 gemäß 17 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) die Durchführung einer Bürgeranhörung zur Vorbereitung des freiwilligen Zusammenschlusses der Gemeinde Unseburg mit der Gemeinde Tarthun beschlossen. Die Bürgeranhörung wird am durchgeführt. Zur Anhörung steht die Fragestellung: Sind Sie für die Auflösung der Gemeinde Unseburg und die Neubildung einer Gemeinde Unseburg und Tarthun ? Anhörungsberechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde Unseburg, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Anhörungssonntag seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Unseburg ihren Hauptwohnsitz haben. Bürger, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden vom Amts wegen in das Verzeichnis der Anhörungsberechtigten eingetragen. die Durchführung der Bürgeranhörung Anwendung. gez. G. Bunke in

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