Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

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1 Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss Finanzausschuss Bauausschuss Werksausschuss SEL Hauptausschuss x Stadtverordnetenversammlung Lesung 2. Lesung Ortsvorsteher/ Ortsbeirat Fachbereich Ordnung, Bildung und Soziales Sachgebiet: Brandschutz Aktenzeichen: Teilakte/Vorgang: Vorlagen- Nr.: 2017/030 Datum: Beschlussgegenstand: Vergabe der 20-Jahresrevision des Bronto Skylift F 32 MDT 2000 sowie die Anmietung des Ersatzfahrzeuges Magirus DLK Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) beschließt die Vergabe der 20-Jahresrevision für den Bronto Skylift i. H. v ,80 Euro einschließlich der damit verbundenen Anmietung des Ersatzfahrzeuges Magirus DLK i. H. v ,50 Euro an die Firma Bronto Skylift AG, Ifangstraße 111, 8153-Rümlang-Zürich mit Sitz in der Schweiz. Abstimmungsergebnis: (vom Stadtverordneten auszufüllen) einstimmig mehrheitlich zugestimmt abgelehnt zurückgezogen zurückverwiesen in den Ausschuss:

2 Begründung/ Rechtsgrundlagen: (Anlagen, Berechnungen, Skizzen etc. ggf. beifügen) Der betriebssichere Zustand von Feuerwehrfahrzeugen ist Voraussetzung für sichere Fahrten zu Einsätzen und Übungszwecken der Feuerwehr. Der Spitzenverband der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung informiert in der Vorschrift BGI/GUV I 8651 Sicherheit im Feuerwehrdienst, Abschnitt C1 Sicherer Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen über die Betriebssicherheit von Feuerwehrfahrzeugen. Ein betriebssicherer Zustand umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand und hat gem. 57 der DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge - einmal jährlich zu erfolgen. Zusätzlich zu der fahrzeugtechnischen Prüfung unterliegen Aufbauten und Einrichtungen ebenfalls entsprechender Prüfpflichten. Die Hubrettungsbühne ist unter Heranziehung der DGUV Grundsatz Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr - regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand zu überprüfen. Zu den wiederkehrenden Prüfungen zählt im Wesentlichen die Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfung, bei denen der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen beurteilt sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen festgestellt wird. Die Durchführung dieser Prüfung erfolgt jährlich durch einen Mitarbeiter der Firma Bronto Skylift in der Feuerwache Lübben. Entsprechend der v. g. Vorschrift (DGUV ) sind Hydraulik- und Schlauchleitungen spätestens nach zehn Jahren auszutauschen. Der letztmalig im Mai 2007 durchgeführte Austausch der Hydraulik- und Luftschläuche ist dementsprechend zwingend im Mai 2017 zu wiederholen. Die Ausführung dieser Arbeiten erfolgt ausschließlich durch den Hersteller Bronto Skylift in der Schweiz. Bereits zur Angebotsabfrage wurde der Termin für die Revision einschließlich des zur Verfügung stellen eines Ausleihfahrzeuges vereinbart. Ohne die erforderliche Prüfung kommt das Hubrettungsfahrzeug im Schadensfall nicht zum Einsatz. Nach abschließender Prüfung des Sachverhaltes ist das Anmieten eines Ersatzfahrzeuges für den Zeitraum der Instandsetzungsarbeiten erforderlich, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu gewährleisten. Der Bronto Skylift wird entsprechend der Alarm- und Ausrückordnung zu Alarmierungen bei Brandmeldeanlagen, Personen- und Tierrettung, Gebäudebrand und Sturmschäden herangezogen. Im Jahr 2016 wurde das Fahrzeug zu insgesamt 146 Einsätzen gerufen. Eine Änderung der Alarm- und Ausrückordnung, um die Erweiterung des Ziehbereiches - in diesem Fall unter Heranziehung der Feuerwehr Luckau oder Lübbenau - stellt eine Variante zur Überbrückung dar und ist rechtlich zu vertreten. An gesetzliche Hilfsfristen ist die Freiwillige Feuerwehr nicht gebunden. Jedoch spricht sich die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren für eine Hilfsfrist von acht Minuten aus. Diese Frist kann bei einem Einsatz und unter Heranziehung des Ziehbereiches Luckau oder Lübbenau nicht eingehalten werden. Eine zweite Variante zur Abdeckung der Fehlzeit des Bronto Skylift wurde innerhalb der Verwaltung geprüft. Der Einsatz der Arbeitsbühne Bison TKA 23,5 KS (Steiger) des Baubetriebshofes erfüllt bedingt die technische Voraussetzung in Bezug auf die Arbeitshöhe und die Korbgröße, ist jedoch kein zugelassenes Rettungsfahrzeug und scheidet somit für den Einsatz als Hubrettungsfahrzeug aus. Es sei darauf verwiesen, dass die Brandenburgische Bauordnung ( 33) vorschreibt, dass der zweite Rettungsweg über eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit führen kann. Darüber hinaus dürfen Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 Meter über der Geländeoberfläche liegt, nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt. Innerhalb der Ortslage Lübben besteht aus bauordnungsrechtlicher Sicht die Erfordernis zur Vorhaltung eines Hubrettungsfahrzeuges.

3 Finanzielle Auswirkungen: 1. finanzwirksam Auszahlung x laut Haushaltsplan 2017 x Es stehen noch Haushaltsmittel i.h.v.: ,83 *unter Einzahlung laut Haushaltsplan Untersachkonto: zur Verfügung. Die Einzahlung i.h.v.: Produkt: 2. ergebniswirksam x Aufwand i.h.v.: Produkt: Finanzsachkonto: Finanzsachkonto: Reparatur ,00 Miete ,00 Steuer ,30 fließt der Buchungsstelle Untersachkonto: zu. Produkt: Sachkonto: Die Maßnahme verursacht Folgekosten lt. Anlage zur Beschlussvorlage i.h.v.: einmalig monatlich jährlich Ertrag i.h.v.: Produkt: Sachkonto: 3. keine Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen. Unterschriften: gez. i. V. Hill Fachbereichsleiter/in Anlage: Angebot vom 06. März 2017 Stellungnahme Stadtbrandmeister vom 21. März 2017 gez. i. V. Neumann Bürgermeister Berechnungsmodus ( noch zur Verfügung ) a) verfügbare Mittel lt. Haushaltsplan b)./. bereits ausgezahlt c)./. bereits vertraglich gebunden d)./. bereits beschlossene Verwendung (außer b) und c) ) = noch zur Verfügung

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24.09.2015 davon Förderung 80 % gemäß Zuwendungsbescheid 929.000,00 S 1.288.708,23 N 232.985,69 S Baunebenkosten Honorar Planung, Vermessung, Gutachten, Gebühren gesamt 1.055.722,54 S Baukosten

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