EU-Richtlinie 2014/95/EU zur nichtfinanziellen Berichterstattung Zahlen, Daten, Fakten

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1 Konstanz, den EU-Richtlinie 2014/95/EU zur nichtfinanziellen Berichterstattung Zahlen, Daten, Fakten STEAUF WERKSTATT Inhaberin: Stefanie Aufleger Rheingutstraße 7 D Konstanz Fon: +49 (0) kontakt@steauf.de

2 CSR Was ist das? Zunächst stellen sich viele Unternehmen, aber auch Verbraucher, die Frage was sich hinter dem englischen Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) verbirgt. Kein Wunder, denn bereits hier gehen die Meinungen der Fachleute, zum Teil stark auseinander. Wo die Einen darunter das soziale Engagement eines Unternehmens verstehen, was aufgrund der englischen Terminologie und der Hervorhebung des sozialen Aspekts durchaus verständlich ist, gehen Andere noch ein Schritt weiter und betrachten CSR als gesamtgesellschaftliche Verantwortung, welche neben Sozialbelangen auch Umweltauswirkungen beinhaltet. Und genau das meint Corporate Social Responsibility. Eine nachhaltige Ausrichtung sämtlicher Unternehmensaktivitäten, mithilfe derer eine wirtschaftliche Stabilität, bei möglichst hoher Sozial und Umweltverträglichkeit des Unternehmens erreicht werden soll. 1 Europäische Union: Was beinhaltet die Richtlinie? Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU Die Richtlinie sieht wörtlich vor, dass: Große Unternehmen, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und am Bilanzstichtag das Kriterium erfüllen, im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter zu beschäftigen, in den Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung aufnehmen, die diejenigen Angaben enthält, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind und sich mindestens auf Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen. - Die Richtlinie betrifft Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, das heißt EU-weit insgesamt etwa Unternehmen und Gesellschaften - Der Rechenschaftsbericht muss Strategien, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Diversität in Leistungsorganen beinhalten - Bericht als Ergänzung der klassischen Unternehmensbilanzen - Richtlinie muss bis 2017 in das jeweilige nationale Recht überführt sein - Prüfung durch AbschlussprüferIn muss lediglich bestätigen, dass ein Bericht vorliegt keine zwingende inhaltliche Überprüfung 2 - Die Richtlinie sieht vor, dass die nationale Umsetzung bis zum 6. Dezember 2018 durch die Europäische Kommission überprüft wird. 1 Zitiert: Zugriff Stichworte EU-Richtlinie, Zugriff

3 Deutschland: Wie sieht die Umsetzung in Deutschland aus? Entwurf vom 21. September 2016 zur Umsetzung der Richtlinie durch das BMJV (Bundesministerium Justiz und Verbraucherschutz) - Börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die eine Bilanzsumme von 20 Mio. Euro oder Umsatzerlöse von 40 Mio. Euro aufweisen, müssen in ihrem Lagebericht/Konzernlagebericht oder in einem gesonderten Bericht ihre wesentlichen Risiken darstellen und teilweise Angaben zu ihren Diversitätskonzepten machen In Deutschland sind 548 Unternehmen betroffen, wovon 222 Kapitalgesellschaften sind, 171 Konzerne und 155 Mutterunternehmen - Bestehende Straf- und Bußgeldvorschriften werden erweitert und der Bußgeldrahmen angehoben - Die Angaben in den Berichten können frei mit unterschiedlichen Instrumenten gestaltet werden, es kann aber auch auf bereits bewährte Standards wie zum Beispiel den DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) zurückgegriffen werden. - Zukünftige Entwicklungen dürfen weg gelassen werden, wenn deren Angabe nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu erheblichen Nachteilen für die Unternehmen führen würden Unternehmen werden heute nicht mehr nur nach ihren Finanzdaten bewertet. Investoren, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher verlangen zu Recht mehr und bessere Informationen. Dazu zählen Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange genauso wie die Achtung der Menschenrechte oder Konzepte zur Korruptionsbekämpfung. Wir wollen die Transparenz im Bereich der unternehmerischen Verantwortung weiter stärken. Große Unternehmen sollen daher verpflichtet werden, auch über wesentliche nichtfinanzielle Belange zu berichten. (Heiko Maas, Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister) Wieso nur Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern? Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung vom 11. Dezember 2014 zum Bürokratieabbau wird kleinen und mittelständischen Unternehmen keine nichtfinanzielle Berichterstattung auferlegt.

4 Ab wann soll berichtet werden? Über das Geschäftsjahr muss erstmalig 2018 berichtet werden und zwar spätestens sechs Monate nach dem Abschlussstichtag. Verstöße gegen die Auflagen können Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro nach sich ziehen 3. Die Richtlinie ist zwingend bis zum 6. Dezember 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Wie wird überprüft? Die Veröffentlichung erfolgt im Lagebericht/Konzernlagebericht. Die Überprüfung des nichtfinanziellen Berichts wird explizit in das Pflichtenheft des Aufsichtsrats gemäß 170,171 AktG aufgenommen. Der Abschlussprüfer muss prüfen, ob die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Bericht vorgelegt wurde. Es wird von lediglich ca. 20 Ordnungswidrigkeiten pro Jahr ausgegangen, das heißt nur in diesen Fällen sind genauere Kontrollen vonnöten. Die Zuverlässigkeit der Unternehmen wird also hoch geschätzt. Was wird überprüft? Es wird überprüft, ob ein Bericht vorliegt. Eine externe inhaltliche Prüfung der Angaben ist aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung vom 11. Dezember 2014 zum Bürokratieabbau nicht verpflichtend, kann aber freiwillig durchgeführt werden. Bei einer solchen hat das Unternehmen das Prüfungsurteil zu veröffentlichen 4. Wie wird bestraft? Für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen kann eine Geldbuße von bis zu Euro verhängt werden. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des 264d beträgt die Strafe je nach Ordnungswidrigkeit höchstens den Höchsten der folgenden Beträge: - 2 Mio. Euro - Das Zweifache des aus der Ordnungswidrigkeit gezogenen wirtschaftlichen Vorteils - 10 Mio. Euro - 5% des jährlichen Gesamtumsatzes. Die Strafe für das Nicht-veröffentlichen des Lageberichts wird von auf Euro angehoben. 3 Scholz&Friends, Zugriff Stichworte Nachhaltigkeit & Richtlinie, Zugriff

5 Was kostet das Ganze (Deutschland)? - Es wird mit einem einmaligen Umstellungsaufwand von etwa 35,2 Mio. Euro und danach mit einem jährlichen Erfüllungsaufwand von etwa 10,8 Mio. für die deutsche Wirtschaft gerechnet 5. - Die Kosten pro Unternehmen wurden auf 600 bis Euro jährlich geschätzt. - Es wird mit einem jährlichen Mehraufwand in Form von Bürokratiekosten von etwa 10,6 Mio. Euro gerechnet. In Stunden bedeutet dies einen jährlichen Mehraufwand von 324 bis 648 Stunden, je nach Form des Unternehmens. - Der einmalige Umstellungsaufwand wird auf einen Zusatzaufwand von 35,2 Mio. Euro geschätzt. Dies entspricht zwischen 707 und Arbeitsstunden mehr. - Für die Kontrolle von Ordnungswidrigkeiten werden zusätzliche jährliche Personalkosten in Höhe von ca Euro geschätzt. Schweiz: Die Schweiz trifft grundsätzlich keine Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 6. Quellenverzeichnis Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Beschluss Nr. 39/2016 des gemeinsamen EWR-Ausschusses. Zugriff Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lageund Konzernlageberichten. blob=publicationfile&v=1. Zugriff Nachhaltigkeit.at. November 2014: EU-Richtlinie zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zugriff Pwc. CSR-Richtlinie umgesetzt: Strengere Vorschriften zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit. Zugriff Scholz&Friends. CSR-Berichtspflicht. Zugriff Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 6 Bericht und Antrag der Regierung, Zugriff

6 Sustaineration.com, Bericht zur neuen CSR-Richtlinie, Zugriff:

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