Grundschule Harlingerode. Einschulungsverfahren

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1 Grundschule Harlingerode Einschulungsverfahren beschlossen auf der Gesamtkonferenz am

2 1. Vorbemerkungen Uns ist wichtig, dass alle Beteiligten frühzeitig informiert sind. Kindertagestätten, Gesundheitsamt, Schule und Erziehungsberechtigte arbeiten dabei eng zusammen. Jedes Kind soll auf der Basis einer guten Lernausgangslage seine Schullaufbahn beginnen. Die Entscheidung über die Schulfähigkeit eines Kindes trifft die Schulleitung der Grundschule. Die Beurteilung ist abhängig von: der Rückmeldung der Kindertagesstätte dem Ergebnis der Schuleingangsdiagnostik dem Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung. Bestehen auf dieser Grundlage Zweifel an der Schulfähigkeit findet ein Gespräch der Schulleitung mit Eltern und Kind statt. Die individuellen Perspektiven des Kindes werden erörtert und die voraussichtliche Entscheidung wird den Eltern erläutert. Die Grundschule Harlingerode nimmt alle schulpflichtigen und schulfähigen Kinder auf. Der Stichtag zur Feststellung der Schulpflicht ist der 30. September, d.h. Kinder die an diesem Tag ihr 6. Lebensjahr vollendet haben, sind schulpflichtig. Also auch die Kinder, die am 1. Oktober geboren sind. Noch nicht schulpflichtige Kinder ( Kann-Kinder ) werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen, wenn ihr Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im 1. Schuljahr erwarten lässt. Schulpflichtige Kinder, die noch nicht schulfähig sind, besuchen den Schulkindergarten in Vienenburg. Im begründeten Ausnahmefall kann eine Zurückstellung erfolgen. Die Grundschule Harlingerode nimmt im Rahmen der Inklusion alle Kinder auf. Bereits seit 2 Jahren lernen bei uns Kinder mit einem festgestellten Förderbedarf in den Bereichen Lernen oder geistige Entwicklung. Die Grundschule Harlingerode hat das Einschulungsverfahren der nächsten zwei Jahre zeitlich und inhaltlich dargestellt.

3 2. Einschulungsverfahren 2013/2014 Mai 2012 Elternabend Nr. 1 Vorstellung des Leitbilds/ Schulprofil Ablauf des Einschulungsverfahrens im Überblick Hinweis zur Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung Erläuterungen zur Schulfähigkeit Mai 2012 September 2012 März/ April , 9., 10., 15. April 2013 Sprachstandsfeststellung und Anmeldung Durchführung in der Schule Erzieherinnen nehmen auf Wunsch der Eltern teil. Eltern, für deren Kind ein Förderbedarf festgestellt wird, erhalten einen Bescheid. Vorschulische Sprachförderung Durchführung durch Lehrkräfte in Kita oder Schule Dauer: 1 Jahr Rückmeldung der Kindertagesstätten zur Schulfähigkeit Schweigepflichtsentbindung durch Erziehungsberechtigte ist hierfür notwendig. Amtsärztliche Untersuchung der schulpflichtigen Kinder Terminvergabe durch Gesundheitsamt Schule erhält Durchschrift des Ergebnisses Juni 2013 Schnuppertage mit Schuleingangsdiagnostik Juni 2013 Feststellung der Schulfähigkeit durch Schulleitung Feststellung erfolgt auf der Grundlage der Beobachtungen der Kindertagesstätten, der Ergebnisse der amtsärztlichen Untersuchungen sowie der Schuleingangsdiagnostik Bei Bedarf findet ein Gespräch mit Kind und Erziehungsberechtigten statt Erziehungsberechtigte erhalten einen Bescheid, wenn das Kind nicht schulfähig ist (Besuch Schulkindergarten oder Zurückstellung) Sonderfall: Besuch der Sprachheilklasse in der Grundschule Oker

4 Juni 2013 Zusammenstellung der 1. Klassen Erfolgt durch die Klassenlehrer der 1. Klassen Nach den Kriterien: Freundschaftswunsch (maximal 1Wunsch) Hinweise der Kindertagesstätten Fähigkeiten und Verhalten Individuelle pädagogische Aspekte Elternabend Eine Einladung erhalten alle Erziehungsberechtigten der schulfähigen Kinder. Ausgabe der Einschulungsmappe Hinweis zum Einschulungstag Bekanntgabe der Klassenzusammensetzung Kenne lernen der Klassenlehrerin und der Klassenelternschaft Einschulungstag 1. Klassen 3. Einschulungsverfahren 2014/ April 2013 Elternabend Nr. 1 Anmeldung Vorstellung des Leitbilds/ Schulprofil Ablauf des Einschulungsverfahrens im Überblick Hinweis zur Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung Erläuterungen zur Schulfähigkeit Mai 2013 August 2013 Sprachstandsfeststellung Durchführung in der Kindertagesstätte Eltern, für deren Kind ein Förderbedarf festgestellt wird, erhalten einen Bescheid. Vorschulische Sprachförderung Durchführung durch Lehrkräfte in Kita oder Schule Dauer: 1 Jahr

5 November 2013 Einleitung der Verfahren zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf Meldung durch Kindertagesstätte in Absprache mit den Erziehungsberechtigten Antragstellung nur durch Erziehungsberechtigte möglich ist nur für die Bereiche Sprache, Hören, Sehen, körperlich und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung und sozial-emotionale Entwicklung möglich Bereich Lernen kann erst nach der Einschulung diagnostiziert werden März/ April 2014 April/ Mai 2014 Juni 2014 Rückmeldung der Kindertagesstätten zur Schulfähigkeit Schweigepflichtsentbindung durch Erziehungsberechtigte ist hierfür notwendig. Amtsärztliche Untersuchung der schulpflichtigen Kinder Terminvergabe durch Gesundheitsamt Schule erhält Durchschrift des Ergebnisses Zusammenstellung der 1. Klassen Erfolgt durch die Klassenlehrer der 1. Klassen Nach den Kriterien: Freundschaftswunsch (maximal 1Wunsch) Hinweise der Kindertagesstätten Fähigkeiten und Verhalten Individuelle pädagogische Aspekte 14. Juli Elternabend Eine Einladung erhalten alle Erziehungsberechtigten der schulfähigen Kinder. Ausgabe der Einschulungsmappe Hinweis zum Einschulungstag Bekanntgabe der Klassenzusammensetzung Kenne lernen der Klassenlehrerin und der Klassenelternschaft Einschulungstag 1. Klassen

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