WAGNER Rechtsanwälte webvocat Kanzlei für Geistiges Eigentum und Wirtschaftsrecht. Domain-Recht im Überblick Tipps und Fallbeispiele

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1 WAGNER Rechtsanwälte webvocat Kanzlei für Geistiges Eigentum und Wirtschaftsrecht Domain-Recht im Überblick Tipps und Fallbeispiele

2 Gliederung I. Einführung II. Welche Rechtsverletzungen treten auf? III. Fallbeispiele IV. Wie setze ich meine Rechte durch? V. Wie vermeide ich Rechtsverletzungen? - Tipps VI. Links VII. Fazit

3 I. Domainrecht ein Überblick Was ist Domainrecht? Sammlung verschiedener Rechtsgebiete (Namens-, Marken-, Zivil-, Handels-, Wettbewerbsrecht) Kein eigenes Gesetz, kodifiziert durch Rechtsprechung Befasst sich mit Problemen rund um die Vergabe von Domains

4 I. Domainrecht ein Überblick Wer kann Inhaber einer Domain sein? In- und Ausländer, jede rechtsfähige natürliche und juristische Person, mehrere Personen ABER: admin-c muss natürliche Person sein und Sitz in DE haben (Postfach genügt nicht) Inhaber = Eigentümer, admin-c = Vertretungsberechtigter (oft Treuhänder)

5 I. Domainrecht ein Überblick Rechtsstellung der Domain? Relatives vertragliches Nutzungsrecht von unbestimmter Dauer, kann Kennzeichenrecht sein ( 12 BGB oder 5, 15 MarkenG) Entsteht durch Registrierung first come, first served Endet mit Beendigung der Registrierung, Übertragung etc. Kann veräußert, verpachtet werden etc. Muss nicht aktiv benutzt werden (wie z. B. Marken), s. defensive Registrierung

6 II. Welche Rechtsverletzungen treten auf? Verletzung von Namen, Firmennamen, Marken, Titeln (BGB, MarkenG, HGB) Betroffen: Second Level Domains TLDs haben keine Kennzeichnungskraft Problem: Vergabestellen nehmen keine Rechtsprüfung vor! Voraussetzungen: Älteres Recht (Priorität)

7 II. Welche Rechtsverletzungen treten auf? Verwechslungsgefahr: Identität/Ähnlichkeit der Zeichen (Top Level Domain wird nicht berücksichtigt) Identität/Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens Bei Marken, Firmennamen, Titeln: Nutzung im geschäftlichen Verkehr kennzeichenmäßige Benutzung

8 II. Welche Rechtsverletzungen treten auf? Verletzung des Wettbewerbsrechts (UWG) wettbewerbswidrige Behinderung, (Registrierung sämtlicher TLDs) Irreführung (Alleinstellungsbehauptungen) Verletzung des Persönlichkeitsrechts Postmortales allgemeines Persönlichkeitsrecht, kinski-klaus.de (BGH, I ZR 277/03)

9 II. Welche Rechtsverletzungen treten auf? Weitere Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Domains: Domaingrabbing Cybersquatting Typosquatting Phishing & Pharming

10 III. Fallbeispiele Älteres Recht ahd.de (BGH, Urteil vom , Az: I ZR 135/06): Kläger: Firmenname seit 2001, Vertrieb von Hard- und Software Beklagte: Domain seit 1997 registriert, seit 2004 Angebot von - und Webpage-Dienstleistungen Anspruch auf Unterlassung eines ähnlichen Angebots unter der Domain: (+), Domaininhaber darf Kennzeichenrecht nicht verletzen Anspruch auf Löschung der Domain: (-), bloße Registrierung ist keine Kennzeichenverletzung; wettbewerbswidrige Behinderung nur (+) bei besonderen Umständen

11 III. Fallbeispiele - Gleichnamigkeit shell.de (BGH, 22. November 2001, Az: I ZR 138/99) Kläger: Unternehmen Shell, Wortmarken Shell Beklagter: Privatperson Andreas Shell Übertragungsanspruch (-), Löschungsanspruch (+) unbefugter Namensgebrauch ( 12 BGB) durch Registrierung, nicht erst durch Benutzung von Domains Kennzeichenverletzung ( 14 II Nr. 3, 15 III MarkenG) durch Benutzung eines bekannten Kennzeichens als Domain im geschäftlichen Verkehr

12 III. Fallbeispiele - Gleichnamigkeit shell.de (BGH, 22. November 2001, Az: I ZR 138/99) Bei gleichen Namensträgern gilt Prioritätsprinzip AUSNAHME: Wenn ein Name eine überragende Bekanntheit genießt und Verkehr die Webseite unter der Domain erwartet und Domaininhaber kein besonderes Interesse geltend machen kann DANN: Unterscheidender Bestandteil in Domain erforderlich

13 III. Fallbeispiele Pseudonyme, Künstlernamen maxem.de (BGH, Urteil vom 26. Juni 2003, Az. I ZR 296/00) Bekanntes Pseudonym genießt Namensschutz, ABER: Aliasname (-) Namensverletzung ( 12 BGB) durch Registrierung kinski-klaus.de (BGH, Urteil vom , Az: I ZR 277/03) Namensrecht schützt auch Künstlernamen, erlischt mit Tod Vermögenswerte des postmortalen Persönlichkeitsrechts gelten bis 10 Jahre nach dem Tod Pseudonyme und Künstlernamen genießen Namensschutz

14 III. Fallbeispiele Freihaltebedürftige Begriffe weltonline.de (BGH, Urteil vom , Az: I ZR 207/01) Kläger: Axel Springer, Titel und Marke DIE WELT, Domain welt.de Beklagter: Unternehmen, das Domains sammelt weltonline ist Gattungsbegriff, Prioritätsgrundsatz Registrierung eines solchen in der Regel keine sittenwidrige Schädigung im Sinne des UWG, auch keine titelmäßige Benutzung im geschäftlichen Verkehr Gattungs- oder beschreibende Begriffe lösen i. d. R. keine Rechtsverletzung aus

15 III. Fallbeispiele kennzeichenmäßige Benutzung Metrosex (BGH, Urteil vom , Az: I ZR 151/05) Kläger: Metro-Tochter, ältere Markenrechte Beklagte: Baustoffhändler (Firma), Tochter-GmbH hielt > Domains, u. a. metrosex.de, keine Benutzung Anspruch auf Löschung der Domains (-) Halten des Domainnamens durch juristische Person ist Handeln im geschäftlichen Verkehr ABER: Bloße Registrierung und beschreibender Begriff stellen keine kennzeichenmäßige Benutzung dar

16 III. Fallbeispiele Wettbewerbswidrige Domains Irreführung gemäß 5 UWG (-) mitwohnzentrale.de (BGH, , I ZR 216/99) (-) weltonline.de (BGH, , I ZR 207/01) (+) deutsches-anwaltverzeichnis.de (LG Berlin, MMR 2003, 490) (+) deutsches-handwerk.de (OLG Hamburg, CR 2007,0258), ABER: Disclaimer möglich

17 III. Fallbeispiele Wettbewerbswidrige Domains Unlautere Behinderung gemäß 3 UWG (-) mitwohnzentrale.de (BGH, , I ZR 216/99), ABER: (+), wenn z. B. Begriff unter sämtlichen TLDs registriert (-) ahd.de (BGH, , Az: I ZR 135/06): nicht schon durch bloße Registrierung, erst bei weiteren besonderen Umständen

18 IV. Wie setze ich meine Rechte durch? Ansprüche Unterlassungsanspruch Löschungsanspruch, ABER: KEIN Übertragungsanspruch Schadensersatzanspruch Auskunftsanspruch

19 IV. Wie setze ich meine Rechte durch? Verfahren/Maßnahmen Abmahnung: Achtung: Unterlassungsverpflichtungserklärung Einstweilige Verfügung/Klage: Auf Löschung gerichtet UDRP-Verfahren (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy WIPO): Auf Übertragung gerichtet Dispute-Antrag

20 V. Wie vermeide ich Rechtsverletzungen? - Tipps Eigene Namen schützen lassen Recherchen vor Registrierung nach identischen/ähnlichen Marken Markenämter, Recherchedienste, Anwälte Firmennamen, Unternehmenskennzeichen Handelsregister, IHK, Gewerbeämter, Recherchedienste, Anwälte Titeln Titelschutzanzeiger, Verzeichnis der Bundesbibliothek in Frankfurt Anderen Domains und Webseiten Suchdienste, Suchmaschinen

21 V. Wie vermeide ich Rechtsverletzungen? - Tipps Folgende Zeichen NICHT auch nicht als Tippfehler-Domains - registrieren: Marken, Firmennamen und Titel (auch Werbeslogans) Dritter (adidas.de, vw-online.de, bunte.de) Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (stefanraab.de, madonna.de) Keine geographischen Herkunftsangaben (champagner.de, saarbrücken.de) Keine staatlichen Institutionen oder Behörden (finanzamt.de, amtsgericht-düsseldorf.de)

22 VI. Links Markenrecherche Deutsche Marken (DPMA): Gemeinschaftsmarken (HABM): Internationale Registrierungen (WIPO): Benelux-Marken (BOIP): Mehrere europäische Ämter (TMView):

23 VI. Links Titelrecherche Titelschutzanzeiger: Titelschutzjournal: Werbeslogans Titelschutz24:

24 VI. Links Handelsregister Domain- und Webseitensuche

25 VI. Links Whois-Abfrage

26 VII. Fazit Domains gewinnen immer mehr an Bedeutung! Alle denkbaren Domains für eigenen Namen registrieren und Kennzeichenrechte vorab schützen lassen! Recherchen sind unabdingbar! Maßnahmen VORAB ersparen höhere Kosten SPÄTER!

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft Großherzog-Friedrich-Str. 40 D Saarbrücken Tel.: Fax: wagner@webvocat.de Web:

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