Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung

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1 Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Betreuungsdienst - Stand Gliederung: Seite 1. Grundausbildung Betreuungsdienst Lehrkraft für die Grundausbildung Betreuungsdienst Ausbildung von Lehrkräften für die Grundausbildung Betreuungsdienst Fortbildung von Lehrkräften für die Grundausbildung Betreuungsdienst Lehrberechtigung / Lehrschein für Lehrkräfte der Grundausbildung Betreuungsdienst 2. Fachdienstausbildung Soziale Betreuung / Unterkunft Fachdienstausbildung Verpflegung Fachdienstausbildung Verpflegungshelfer* 3.2. Fachdienstausbildung Feldkoch* 4. Ausbildung Krisenintervention * ) liegt z.zt. noch nicht vor

2 2 1. Grundausbildung Betreuungsdienst 1.1. Ziel und Zweck Die Grundausbildung im Betreuungsdienst dient der fachlichen Qualifizierung der Angehörigen und freien Mitarbeiter der Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes. Damit wird die Grundlage für den Einsatz im Rahmen der Katastrophenschutzeinheiten des DRK-Landesverbandes Hessen geschaffen. Diese Grundausbildung befähigt zur Mitwirkung an betreuungsdienstlichen Aufgaben im Katastrophenschutz Teilnahmevoraussetzungen Rotkreuz-Einführungsseminar Erste-Hilfe-Ausbildung 1.3. Träger der Ausbildung Träger der Grundausbildung Betreuungsdienst ist der Kreisverband Lehrkräfte Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Landesverbandes Hessen für den Betreuungsdienst Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden Lehrgang Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Ausbilder und den örtlichen Gliederungen übernommen. Die Grundausbildung Betreuungsdienst muss mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten dauern. Die Ausbildung sollte nach spätestens 12 Monaten abgeschlossen sein. An einem Lehrgang sollen in der Regel nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmer erhalten nach vollständiger Absolvierung der Grundausbildung Betreuungsdienst eine Teilnahmebescheinigung. Der Ausbilder fertigt nach Beendigung der Ausbildung einen Lehrgangsbericht an. Dieser Bericht ist Teil der Abrechnung gegenüber dem Kreisverband.

3 Lehrkraft für die Grundausbildung Betreuungsdienst Ausbildung von Lehrkräften für die Grundausbildung Betreuungsdienst Ziel und Zweck Die Ausbildung der Lehrkräfte soll die Qualität der Grundausbildung Betreuungsdienst sichern. Die Lehrkräfte benötigen eine fachliche und didaktische Qualifikation. Nach Abschluss des Ausbilderlehrgangs können die Teilnehmer selbständig die Grundausbildung Betreuungsdienst durchführen Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmevoraussetzungen sind: Rotkreuzeinführungsseminar Grundsätzlich: Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz Teilnahme an einer Grundausbildung Betreuungsdienst erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (oder eine vergleichbare Qualifikation) Mitwirkung an einer Grundausbildung Betreuungsdienst Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft oder Verpflegung Träger Träger des Ausbilderlehrgangs ist der DRK-Landesverband Hessen Lehrkräfte Lehrkräfte für den Ausbilderlehrgang werden durch den DRK-Landesverband Hessen bestimmt Rahmenplan für die Ausbildung Inhalte sind: Programm der Grundausbildung Betreuungsdienst Anforderungsprofil und Aufgaben der Lehrkraft Fachdidaktik der Grundausbildung Betreuungsdienst Aufbau und Handhabung des Leitfadens Unterrichtsbeispiele Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Grundausbildung Betreuungsdienst

4 Lehrgang Die Ausbilderschulung umfasst auf der Basis der Teilnahme an der Fachdienstausbildung mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbilderschulung eine vorläufige Lehrberechtigung, die auf zwei Jahre befristet ist. Bei nicht erfolgreichem Abschluß ist eine einmalige Wiederholung des Lehrgangs zulässig. Innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorläufigen Lehrberechtigung hat sich der Lehrscheinanwärter einer Überprüfung durch Instruktoren bzw. den Fachdienstbeauftragten zu unterziehen. Der zuständige Instruktor bzw. Fachdienstbeauftragte fertigt über diese Überprüfung eine Beurteilung an, die als Bestandteil der Ausbildungsakte beim Landesverband Hessen verbleibt. Der Kreisverband erhält hiervon eine Kopie Fortbildung von Lehrkräften für die Grundausbildung Betreuungsdienst Ziel und Zweck Die Fortbildung der Lehrkräfte dient der Erweiterung und Vertiefung vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten Träger Träger der Fortbildung ist der DRK-Landesverband Hessen Lehrkräfte Lehrkräfte für die Fortbildung werden durch den DRK-Landesverband Hessen bestimmt Rahmenplan für die Fortbildung Themen und Inhalte der Fortbildung werden durch den DRK-Landesverband Hessen festgelegt Lehrgang Die Fortbildung umfaßt mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

5 Lehrberechtigung / Lehrschein für Lehrkräfte der Grundausbildung Betreuungsdienst Ausstellung der Lehrberechtigung Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang des Betreuungsdienstes Erfolgreiche Durchführung von mindestens einem Lehrgang des Betreuungsdienstes sowie einer Überprüfung und positiver Beurteilung durch einen Instruktor bzw. Fachdienstbeauftragten innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausbilderlehrgang. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren erteilt Verlängerung des Lehrberechtigung Die Gültigkeit der Lehrberechtigung kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Teilnahme an einer mindestens 16 UE umfassenden Fortbildung innerhalb von drei Jahren. Ist die Lehrberechtigung länger als ein Jahr ungültig, so ist grundsätzlich die erneute Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang erforderlich Entzug der Lehrberechtigung Die Lehrberechtigung kann vom DRK-Landesverband Hessen entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und/oder das Verhalten der Lehrkraft für das Deutsche Rote Kreuz unzumutbar sind.

6 6 2. Fachdienstausbildung Soziale Betreuung / Unterkunft Ziel und Zweck Die Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft dient der fachlichen Qualifizierung der Angehörigen der Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes. Diese Ausbildung vermittelt Fachwissen für den Einsatz im Rahmen der Katastrophenschutzeinheiten (Betreuungszüge) des DRK- Landesverbandes Hessen Teilnahmevoraussetzungen Erfolgreiche Teilnahme an der Grundausbildung Betreuungsdienst Träger der Ausbildung Träger der Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft ist der Kreisverband Lehrkräfte Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Landesverbandes Hessen für den Fachdienstbereich Soziale Betreuung/Unterkunft Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden Lehrgang Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Ausbilder und den örtlichen Gliederungen übernommen. Die Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft muss mindestens 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten dauern. Die Ausbildung sollte nach spätestens 12 Monaten abgeschlossen sein. An einem Lehrgang sollen in der Regel nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmer erhalten nach vollständiger Absolvierung der Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft eine Teilnahmebescheinigung. Der Lehrgangsleiter unterschreibt die Teilnahmebescheinigung. Der Ausbilder fertigt nach Beendigung der Ausbildung einen Lehrgangsbericht an. Dieser Bericht ist Teil der Abrechnung gegenüber dem Kreisverband.

7 Lehrkraft für die Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft Ausbildung von Lehrkräften für die Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft Ziel und Zweck Die Ausbildung der Lehrkräfte soll die Qualität der Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/ Unterkunft sichern. Die Lehrkräfte benötigen eine fachliche und didaktische Qualifikation. Nach Abschluß des Ausbilderlehrgangs können die Teilnehmer selbständig die Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft durchführen Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmevoraussetzungen sind: Rotkreuzeinführungsseminar Grundsätzlich: Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz Teilnahme an einer Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft Erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (oder eine vergleichbare Qualifikation) Träger Träger des Ausbilderlehrgangs ist der DRK-Landesverband Hessen Lehrkräfte Lehrkräfte für den Ausbilderlehrgang werden durch den DRK-Landesverband Hessen bestimmt Rahmenplan für die Ausbildung Inhalte sind: Programm der Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft Fachdidaktik der Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft Aufbau und Handhabung des Leitfadens Unterrichtsbeispiele Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft

8 Lehrgang Die Ausbilderschulung umfasst auf der Basis der Teilnahme an der Fachdienstausbildung mindestens 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbilderschulung eine vorläufige Lehrberechtigung, die auf zwei Jahre befristet ist. Bei nicht erfolgreichem Abschluß ist eine einmalige Wiederholung des Lehrgangs zulässig. Innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorläufigen Lehrberechtigung hat sich der Lehrscheinanwärter einer Überprüfung durch Instruktoren bzw. den Fachdienstbeauftragten zu unterziehen. Der zuständige Instruktor bzw. Fachdienstbeauftragte fertigt über diese Überprüfung eine Beurteilung an, die als Bestandteil der Ausbildungsakte beim Landesverband Hessen verbleibt. Der Kreisverband erhält hiervon eine Kopie Fortbildung von Lehrkräften für die Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft Ziel und Zweck Die Fortbildung der Lehrkräfte dient der Erweiterung und Vertiefung vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten Träger Träger der Fortbildung ist der DRK-Landesverband Hessen Lehrkräfte Lehrkräfte für die Fortbildung werden durch den DRK-Landesverband Hessen bestimmt Rahmenplan für die Fortbildung Themen und Inhalte der Fortbildung werden durch den DRK-Landesverband Hessen festgelegt Lehrgang Die Fortbildung umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

9 Lehrberechtigung / Lehrschein für Lehrkräfte der Fachdienstausbildung Soziale Betreuung/Unterkunft Ausstellung der Lehrberechtigung Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang des Betreuungsdienstes Erfolgreiche Durchführung von mindestens einem Lehrgang des Betreuungsdienstes sowie einer Überprüfung und positiver Beurteilung durch einen Instruktor bzw. Fachdienstbeauftragten innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausbilderlehrgang. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren erteilt Verlängerung des Lehrberechtigung Die Gültigkeit der Lehrberechtigung kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Teilnahme an einer mindestens 16 UE umfassenden Fortbildung innerhalb von drei Jahren. Ist die Lehrberechtigung länger als ein Jahr ungültig, so ist grundsätzlich die erneute Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang erforderlich Entzug der Lehrberechtigung Die Lehrberechtigung kann vom DRK-Landesverband Hessen entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und/oder das Verhalten der Lehrkraft für das Deutsche Rote Kreuz unzumutbar sind.

10 10 3. Fachdienstausbildung Verpflegung 3.1. Ziel und Zweck Die Fachdienstausbildung im Verpflegungsdienst dient der fachlichen Qualifizierung der Angehörigen der Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes. Diese Ausbildung vermittelt Fachwissen für den Einsatz im Rahmen der Katastrophenschutzeinheiten (Betreuungszüge) des DRK-Landesverbandes Hessen Teilnahmevoraussetzungen Erfolgreiche Teilnahme an der Grundausbildung Betreuungsdienst Träger der Ausbildung Träger der Fachdienstausbildung Verpflegungsdienst ist der Kreisverband Lehrkräfte Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Landesverbandes Hessen für den Fachdienstbereich Verpflegung Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden Lehrgang Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Ausbilder und den örtlichen Gliederungen übernommen. Die Fachdienstausbildung Verpflegungsdienst muss mindestens 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten dauern. Die Ausbildung sollte nach spätestens 12 Monaten abgeschlossen sein. An einem Lehrgang sollen in der Regel nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmer erhalten nach vollständiger Absolvierung der Fachdienstausbildung Verpflegungsdienst eine Teilnahmebescheinigung. Der Lehrgangsleiter unterschreibt die Teilnahmebescheinigung. Der Ausbilder fertigt nach Beendigung der Ausbildung einen Lehrgangsbericht an. Dieser Bericht ist Teil der Abrechnung gegenüber dem Kreisverband.

11 Lehrkraft für die Fachdienstausbildung Verpflegungsdienst Ausbildung von Lehrkräften für die Fachdienstausbildung Verpflegungsdienst Ziel und Zweck Die Ausbildung der Lehrkräfte soll die Qualität der Fachdienstausbildung Verpflegungsdienst sichern. Die Lehrkräfte benötigen eine fachliche und didaktische Qualifikation. Nach Abschluß des Ausbilderlehrgangs können die Teilnehmer selbständig die Fachdienstausbildung Verpflegungsdienst durchführen Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmevoraussetzungen sind: Rotkreuzeinführungsseminar Grundsätzlich: Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz Teilnahme an einer Fachdienstausbildung im Verpflegungsdienst Erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (oder eine vergleichbare Qualifikation) Träger Träger des Ausbilderlehrgangs ist der DRK-Landesverband Hessen Lehrkräfte Lehrkräfte für den Ausbilderlehrgang werden durch den DRK-Landesverband Hessen bestimmt Rahmenplan für die Ausbildung Inhalte sind: Programm der Fachdienstausbildung Verpflegungsdienst Fachdidaktik der Fachdienstausbildung Verpflegungsdienst Aufbau und Handhabung des Leitfadens Unterrichtsbeispiele Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fachdienstausbildung Verpflegungsdienst

12 Lehrgang Die Ausbilderschulung umfasst auf der Basis der Teilnahme an der Fachdienstausbildung mindestens 40 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbilderschulung eine vorläufige Lehrberechtigung, die auf zwei Jahre befristet ist. Bei nicht erfolgreichem Abschluß ist eine einmalige Wiederholung des Lehrgangs zulässig. Innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorläufigen Lehrberechtigung hat sich der Lehrscheinanwärter einer Überprüfung durch Instruktoren bzw. den Fachdienstbeauftragten zu unterziehen. Der zuständige Instruktor bzw. Fachdienstbeauftragte fertigt über diese Überprüfung eine Beurteilung an, die als Bestandteil der Ausbildungsakte beim Landesverband Hessen verbleibt. Der Kreisverband erhält hiervon eine Kopie Fortbildung von Lehrkräften für die Fachdienstausbildung Verpflegungsdienst Ziel und Zweck Die Fortbildung der Lehrkräfte dient der Erweiterung und Vertiefung vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten Träger Träger der Fortbildung ist der DRK-Landesverband Hessen Lehrkräfte Lehrkräfte für die Fortbildung werden durch den DRK-Landesverband Hessen bestimmt Rahmenplan für die Fortbildung Themen und Inhalte der Fortbildung werden durch den DRK-Landesverband Hessen festgelegt Lehrgang Die Fortbildung umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

13 Lehrberechtigung / Lehrschein für Lehrkräfte der Fachdienstausbildung Verpflegungsdienst Ausstellung der Lehrberechtigung Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang des Betreuungsdienstes Erfolgreiche Durchführung von mindestens einem Lehrgang des Betreuungsdienstes sowie einer Überprüfung und positiver Beurteilung durch einen Instruktor bzw. Fachdienstbeauftragten innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausbilderlehrgang. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren erteilt Verlängerung des Lehrberechtigung Die Gültigkeit der Lehrberechtigung kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Teilnahme an einer mindestens 16 UE umfassenden Fortbildung innerhalb von drei Jahren. Ist die Lehrberechtigung länger als ein Jahr ungültig, so ist grundsätzlich die erneute Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang erforderlich Entzug der Lehrberechtigung Die Lehrberechtigung kann vom DRK-Landesverband Hessen entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und/oder das Verhalten der Lehrkraft für das Deutsche Rote Kreuz unzumutbar sind.

14 14 4. Fachdienstausbildung Betreuungsdienst Bereich Krisenintervention 4.1. Ziel und Zweck Die Krisenintervention ist ein Fachbereich des Betreuungsdienstes und dient der fachlichen Qualifizierung der Angehörigen der Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes. Diese Ausbildung vermittelt Fachwissen für den Einsatz im Rahmen des Katastrophenschutzes (Betreuungszüge) und der Arbeitskreise Kriseninterventionsdienst der Kreisverbände im DRK-Landesverband Hessen Teilnahmevoraussetzungen Rotkreuz-Einführungsseminar Mindestalter 25 Jahre, emotionale Belastbarkeit, Erste-Hilfe-Ausbildung und wünschenswert sind Grundkenntnisse im Rettungswesen Träger der Ausbildung Träger der Ausbildung Krisenintervention ist der Kreisverband Lehrkräfte Ausbilder sollen Pädagogen mit Hochschulabschluß, Diplompsychologen bzw. Diplomtheologen mit gültiger Lehrberechtigung sein oder eine vergleichbare Qualifikation haben Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden Lehrgang Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Ausbilder und den örtlichen Gliederungen übernommen. Die Ausbildung Krisenintervention muss mindestens 80 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten dauern. Die Ausbildung sollte nach spätestens 6 Monaten abgeschlossen sein. An einem Lehrgang sollen in der Regel nicht mehr als 16 Personen teilnehmen. Die Fortbildung Krisenintervention umfasst 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und soll jährlich absolviert werden. Ebenso ist die Teilnahme an regelmässigen Kriseninterventionsdienst-Team-Treffen und regelmässige Dienste (empfohlen 2 x im Monat) erforderlich. Ausnahmeregeln sind nur nach persönlicher Absprache möglich.

15 15 Die Teilnehmer erhalten nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung Krisenintervention eine Teilnahmebescheinigung. Der Lehrgangsleiter unterschreibt die Teilnahmebescheinigung. Der Ausbilder fertigt nach Beendigung der Ausbildung einen Lehrgangsbericht an. Dieser Bericht ist Teil der Abrechnung gegenüber dem Kreisverband Lehrkraft für die Ausbildung Krisenintervention Ausbildung von Lehrkräften für die Ausbildung Krisenintervention Ziel und Zweck Die Einweisung der Lehrkräfte in die Lehr-/Lernunterlage soll die Qualität der Ausbildung Krisenintervention sichern. Die Lehrkräfte benötigen eine fachliche und didaktische Qualifikation. Nach Abschluss des Ausbilderlehrgangs können die Teilnehmer selbständig die Ausbildung Krisenintervention durchführen Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmevoraussetzungen sind: wünschenswert: Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz Teilnahme an einer Ausbildung Krisenintervention persönliche Eignung möglichst Hochschulabschluß oder eine vergleichbare Qualifikation Träger Träger des Ausbilderlehrgangs ist der DRK-Landesverband Hessen Lehrkräfte Lehrkräfte für den Ausbilderlehrgang werden durch den DRK-Landesverband Hessen bestimmt Rahmenplan für die Ausbildung Inhalte sind: Programm der Ausbildung Krisenintervention Aufbau und Handhabung des Leitfadens Unterrichtsbeispiele Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ausbildung Krisenintervention

16 Lehrgang Die Ausbilderschulung umfasst auf der Basis der Teilnahme an der Ausbildung mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Diese Unterrichtseinheiten gelten ausschließlich nur bei der Unterweisung in die Lehr-/Lernunterlagen. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbilderschulung eine vorläufige Lehrberechtigung, die auf zwei Jahre befristet ist Fortbildung von Lehrkräften für die Ausbildung Krisenintervention Ziel und Zweck Die Fortbildung der Lehrkräfte dient der Erweiterung und Vertiefung vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten Träger Träger der Fortbildung ist der DRK-Landesverband Hessen Lehrkräfte Lehrkräfte für die Fortbildung werden durch den DRK-Landesverband Hessen bestimmt Rahmenplan für die Fortbildung Themen und Inhalte der Fortbildung werden durch den DRK-Landesverband Hessen festgelegt Lehrgang Die Fortbildung umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Lehrberechtigung / Lehrschein für Lehrkräfte der Ausbildung Krisenintervention Ausstellung der Lehrberechtigung Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang Krisenintervention Erfolgreiche Durchführung von Teilen bei mindestens einem Lehrgang Krisenintervention innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausbilderlehrgang und Überprüfung. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren erteilt.

17 Verlängerung der Lehrberechtigung Die Gültigkeit der Lehrberechtigung kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Teilnahme an einer mindestens 16 UE umfassenden Fortbildung alle drei Jahre. Ist die Lehrberechtigung länger als ein Jahr ungültig, so ist grundsätzlich die erneute Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang erforderlich Entzug der Lehrberechtigung Die Lehrberechtigung kann vom DRK-Landesverband Hessen entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und/oder das Verhalten der Lehrkraft für das Deutsche Rote Kreuz unzumutbar sind.

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