Workshop: Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Messeleistungen und Kongressgebühren
|
|
- Agnes Schwarz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Workshop: Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Messeleistungen und Kongressgebühren Leitung/Moderation: Matthias Winkler (SH+C) Triesen/Liechtenstein, 19. November
2 Einführung in das Thema (1): Alle Fotos von Messe Frankfurt ( Messen und Ausstellungen sind im Mittelstand das wichtigste Marketinginstrument 39 % des Werbebudgets von verarbeitenden Firmen werden für Messen verwendet (GfK-Studie) Wichtige Messen im deutschsprachigen Raum sind die IAA in Frankfurt/Main (1 Mio. Besucher), CeBit in Hannover (0,85 Mio. Besucher), bauma in München (0,50 Mio. Besucher) Messen stellen einen hohen Kostenfaktor dar / Umsatzsteuer ist dabei eine wichtige Einflussgröße 2
3 Einführung in das Thema (2): Änderungen bei der Ortsbestimmung für Messeund Kongressleistungen durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) mit Stand vom (in Deutschland durch Jahressteuergesetz 2010 umgesetzt) Einführung des B2B-Prinzips für Veranstaltungs-/Messeleistungen Regelungen zur Einräumung von Eintrittsberechtigungen Problem: Messeleistung wird nicht einheitlich definiert Folge: Unterschiedliche Auslegung durch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten (Beispiel: Deutschland vs. Italien/Österreich) Konfusion bei intern. Unternehmen 3
4 Die umsatzsteuerliche Beurteilung von Messeleistungen und Kongressgebühren: Darstellung aus deutscher Sicht Referent: Dipl.-Finw. Matthias Winkler, StB/FB IntStR (SH+C) 4
5 Messeleistungen: Überlassung von Standflächen auf Messen und Ausstellungen durch die Veranstalter an die Aussteller ist eine Grundstücksleistung ( 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) Häufig werden eine Reihe weiterer Leistungen durch den Veranstalter an den Aussteller erbracht: Technische Versorgung der Stände (Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Lautsprecher etc.); Planung Gestaltung sowie Aufbau, Umbau und Abbau von Ständen; Überlassung von Standbauteilen; Standbetreuung und -bewachung; Reinigung von Ständen, Überlassung von Garderoben und Schließfächern, Überlassung von Eintrittsausweisen, Überlassung von Informationssystemen (Bildschirmgeräte etc.); Überlassung von Telefonapparaten etc.; Schreibdienste und ähnliche Leistungen auf dem Messegelände; Beförderung und Lagerung von Ausstellungsgegenständen; Übersetzungsdienste; Eintragungen in Messekatalogen, Aufnahme von Werbeanzeigen usw., Anbringen von Werbeplakaten, Verteilung von Werbeprospekten etc. Einheitliche Leistung? EuGH entscheidet am im Fall INTER-MARK GROUP Sp.z.o.o. Komandytowa (C-530/09): Messeleistungen sind NIEMALS Grundstücksleistungen (Deutschland betont weiterhin Grundstücksleistung und akzeptiert nur bei Leistungsbündel Empfänger- 5 ortprinzip / mindestens 3 weitere Leistungen)
6 Messeleistung = Grundstücksleistung weitere Nebenleistungen bis 2010 seit 2011 einheitliche Leistung jede als selbständige Leistung einheitliche Leistung jede als selbständige Leistung Sog. Veranstaltungsund Event-Leistung (A 3.10 UStAE: Neben Überlassung von Standflächen mindestens 3 weitere Leistungen ) Veranstaltungsort ( 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG) Jede Leistung ist nach eigener Vorschrift zu beurteilen (A 3a.4 Abs. 3 UStAE) Verschiedene Orte ( 3a UStG) B2B Empfängerort ( 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG) B2C Veranstaltungsort ( 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG) Jede Leistung ist nach eigener Vorschrift zu beurteilen (A 3a.4 Abs. 3 UStAE) Verschiedene Orte ( 3a UStG) Ausländische Durchführungsgesellschaft: grds. wie Messegesellschaft (A 3a.4 Abs. 4 UStAE) ABER: Kein Reverse-Charge-Verfahren für Leistungen ausl. Dfg.ges. an ausl. Kunden ( 13b Abs. 6 Nr. 5 UStG) Kunde im Ausland: Reverse -Charge EuGH-Entscheidung INTER-MARK GROUP durch deutsche Finanzverwaltung bisher noch nicht kommentiert 6
7 USt-Registrierung in Deutschland ( 13b Abs. 6 Nr. 5 UStG) Durchführungsgesellschaft Rechnung ohne USt (Reverse-Charge) Aussteller Italien Italien (Grundstücksleistung) Italien kennt nur Empfängerortprinzip bei Messeleistungen Deutschland Messe München Aussteller Deutschland 7
8 In beiden Fällen: Reverse-Charge-Umsatz (Empfängerortprinzip) Aussteller 2 Österreich Mietet Standfläche an und bucht Planung, Auf- und Abbau sowie Reinigung durch Veranstalter zu Mietet nur Standfläche ohne weitere Vereinbarung an Aussteller 1 Österreich Rechnung ohne USt (Empfängerortprinzip) Österreich (Grundstücksleistung) Deutschland Messe München 8
9 USt-Registrierung in Deutschland Aussteller Frankreich Mietet nur Standfläche ohne weitere Vereinbarung an Frankreich Deutschland USt-Registrierung in Deutschland Messebauer Frankreich Rechnung ohne USt (Grundstücksleistung / Reverse-Charge) Rechnung ohne USt (Grundstücksleistung / Reverse-Charge) (Grundstücksleistung) Messe München Messebauer und Subunternehmer installieren Stand für frz. Aussteller Subunternehmer Italien 9
10 Seminare, Tagungen und Kongressgebühren Vereinheitlichung des EU-Rechts zum bis 2010 seit 2011 B2B B2C B2B B2C Tätigkeitsortprinzip ( 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG) (Für Einräumung von Eintrittsberechtigung und Nebenleistungen (Übernachtung etc.) kein Reverse- Charge-Verfahren nach 13b Abs. 6 Nr. 4 UStG) Empfängerortprinzip ( 3a Abs. 2 UStG) Reverse-Charge- Verfahren möglich Tätigkeitsortprinzip ( 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG) Gleiches gilt für Nebenleistungen (Übernachtung, Beförderung etc.) Reverse-Charge- Verfahren nicht möglich Veranstaltungsortprinzip: Eintrittsberechtigung zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Veranstaltungen ( 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG) 10
11 Großbritannien USt-Registrierung in Deutschland (Veranstaltungsortprinzip) Teilnehmer UK Veranstalter UK (Veranstaltungsortprinzip) (Veranstaltungsortprinzip) Konferenz München Deutschland Teilnehmer Deutschland Teilnehmer Italien 11
12 Ihr Ansprechpartner bei SH+C: SH+C in Regensburg Im Gewerbepark D75 D Regensburg Telefon ++49 (0) 941/ Telefax ++49 (0) 941/ SH+C in München Linprunstraße 49 D München Telefon ++49 (0) 89/ Telefax ++49 (0) 89/ Matthias Winkler Steuerberater, FB IntStR Geschäftsführer, Gesellschafter (Tel (0) 941/ / MWinkler@shc.de) SH+C in Dachau Prälat-Wolker-Straße 5 D Dachau dachau@shc.de Telefon ++49 (0) 8131/ Telefax ++49 (0) 8131/
12.03.2009. IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München. 2009 Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR
1 IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München 1. Prüfungsschema 2. Grenzüberschreitende Ausgangsleistung 3. Grenzüberschreitende Eingangsleistung 4. Überlassung von Software 5. Neuerungen ab
MehrAktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11.
Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11. Juni 2010 Seminar UNI-BUD in Kolberg 11.-12.06.2010 BM Partner Revision GmbH
MehrOberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrRegelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa ab 1. Januar 2011
Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa ab 1. Januar 2011 Die Regelungen zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft sind nur in Teilbereichen innerhalb der EU harmonisiert. Es muss daher bei grenzüberschreitender
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrDie Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.
Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 28. Oktober 2010 Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer
MehrLIEFERUNGEN. EINGANGSRECHNUNGEN INLAND Rechnungsstellung an die TU Graz durch österreichische Unternehmen.
LIEFERUNGEN Steuerkennzeichen EINGANGSRECHNUNGEN INLAND Rechnungsstellung an die TU Graz durch österreichische Unternehmen. Das Unternehmen weist auf der Rechnung die österreichische Steuer aus. Die TU
MehrDr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013
19 % 1 UStG Steuerbare Umsätze: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens
MehrSteuer- und WirtschaftsKartei. Umsatzsteuer 2010. Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig!
SWK Steuer- und WirtschaftsKartei 84. Jahrgang / November 2009 Umsatzsteuer 2010 Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig! Von Mag. Susanne Baumann und Dr. Stefan Melhardt
MehrWASSER BERLIN INTERNATIONAL 24.-27.03.2015
WASSER BERLIN INTERNATIONAL 24.-27.03.2015 Anmeldung Mitglied: Ansprechpartner: Tel./DW: E-Mail: Stufe 1 2.000 EUR (Forschung/Unternehmen bis 10 MA) Stufe 2 4.000 EUR Stufe 3 6.000 EUR Stufe 4 12.000 EUR
MehrAnlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht
Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht Sonstige Leistung Ort der sonstigen Leistung, B2B Ort der sonstigen Leistung, B2C im Zusammenhang mit einem Grundstück kurzfristige
MehrReihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)
Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)
MehrIFAT 2016, München 30.05.-03.06.2016
IFAT 2016, München 30.05.-03.06.2016 Anmeldung Mitglied: Ansprechpartner für die Abwicklung: Tel./DW: E-Mail: Basis ist das Messekonzept mit den entsprechenden Konditionen. Sie finden es im Internet, Mitgliederbereich
MehrÄnderungen zum Jahreswechsel
Änderungen zum Jahreswechsel Fernand Dupont, Wirtschaftskammer Wien Änderungen zum Jahreswechsel / Fernand Dupont Steuerliche Änderungen 2013 Stabilitätsgesetz 2012 Abgabenänderungsgesetz 2012 Einkommensteuer
MehrDie wichtigsten Termine und Logistikinformationen
www.exporeal.net Die wichtigsten Termine und Logistikinformationen Datum: 4. - 6.10.2016 Termine Termine Anmeldeschluss Ansprechpartner bis 24.03.16 ab 09.05.16 ab 13.06.16 ab Juni 2016 Anmeldeschluss
MehrVorwort... 1 Wie prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... 10 und lösen ihn rasch und richtig?... 10
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1 Wie prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... 10 und lösen ihn rasch und richtig?... 10 1. Unternehmer... 12 1.1. Unternehmereigenschaft... 12 1.2. Unternehmenseinheit... 14
MehrADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen. gültig ab Version 5.2
ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen gültig ab Version 5.2 Inhalt 1 Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen... 3 1.1 Änderungen ab dem 1.1.2005... 3 1.2 Erlöse nach 13b UStG... 5
Mehr15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1
15. Einheit 1 Sonstige Leistung ( 3a UStG) = alles, was nicht in einer Lieferung besteht ( 3a Abs 1 UStG) Tun zb Dienstleistungen Dulden zb Vermietung Unterlassen zb Verzicht auf die Ausübung von Rechten
MehrAnlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008
Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17 Zeugnisordnung Geltender Verordnungstext Zeugnisordnung vom 4.11.2002 4 Inhalt des Zeugnisses
MehrZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010
ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG (ZM) für sonstige Leistungen ab 2010 Gesetzliche Grundlagen: Ab 2010 sind auf Grund der RL 2008/8/EG in allen EU-Mitgliedstaaten bestimmte sonstige Leistungen in die ZM aufzunehmen.
MehrVorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten.
Pressenotiz vom 10. 09. 2007 Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten. Einen schönen guten Tag die Verlagsleitung
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
MehrAUSSTELLERANMELDUNG MIT EIGENEM MESSESTAND
Rücksendung des Formulars bitte bis 1. Februar 2016 an: Deutscher Apotheker Verlag INTERPHARM Aussteller-Service Birkenwaldstraße 44 70191 Stuttgart Telefon: 07 11 / 25 82 401 Fax: 07 11 / 62 07 204 Email:
MehrKartellrecht mit bits & bytes: Internal Investigations
Kartellrecht mit bits & bytes: Internal Investigations Dienstag, 30. Juni 2015, Luther Office Stuttgart, Augustenstraße 7 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung:
MehrSPECTRA ist ein Full Service Institut, das das gesamte Spektrum der klassischen Markt- und Meinungsforschung anbietet.
SPECTRA SPECTRA (I) SPECTRA ist ein Full Service Institut, das das gesamte Spektrum der klassischen Markt- und Meinungsforschung anbietet. Gegründet 99, bemüht sich SPECTRA laufend um exzellente Leistungen
MehrAndere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1")
Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1") Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen Aufwendungen im
MehrAusstellerinformationen zur Deutschen Anlegermesse 2012 2. 3. März 2012
Ausstellerinformationen zur Deutschen Anlegermesse 2012 2. 3. März 2012 Anfahrt Zufahrtsausweise Auf und Abbauzeiten Brandschutztechnische und bauamtliche Abnahme der Messestände Austellermaterialien Anlieferung
MehrDeutscher Verband der
der freien Übersetzer und Dolmetscher e.v. Ines Richter Berlin, 25. März 2013 Rechnungslegung ins Ausland Zusammenstellung der Regelungen zur Rechnungslegung ins Ausland mit freundlicher Unterstützung
MehrAKTUELLES STEUERRECHT 2015 ZUR UMSATZSTEUER
AKTUELLES STEUERRECHT 2015 ZUR UMSATZSTEUER Mit Prof. Helmut Karg TEIL I Aus dem Inhalt Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige bezüglich der Umsatzsteuer durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung
Mehr1. Kaminabend der FP Finanzpartner AG: Die Denkmalschutzimmobilie im Steuerrecht. Regensburg, den 11. Februar 2009
1. Kaminabend der FP Finanzpartner AG: Die Denkmalschutzimmobilie im Steuerrecht Regensburg, den 11. Februar 2009 Ihr Referent Vorstellung Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler Steuerberater (Sprachen: Deutsch,
MehrSpenden vs. Sponsoring
MTV INFO Spenden vs. Sponsoring 1 Einführung Die Unterstützung durch Mittel von Privatpersonen und Firmen gewinnt bei der Umsetzung unseres Vereinszweckes und daraus abgeleiteten Veranstaltungen und Projekten
MehrEin Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz
Ein Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz hilft Kindern von Ausländern und Aussiedlern, die deutsche Sprache zu erlernen. Das besondere hierbei ist, dass die betreuten Kinder in ihrer eigenen
MehrRegistrierung Ihres Fachbesucher Tickets
Registrierung Ihres Fachbesucher Tickets Schnell und direkt unter: www.hannovermesse.de/ticketregistrierung So funktioniert's! Sie wurden zur HANNOVER MESSE 2010 eingeladen und haben ein Papierticket oder
MehrGEMEINSCHAFTSSTAND Innovation made in Germany für junge, innovative Unternehmen
GEMEINSCHAFTSSTAND Innovation made in Germany für junge, innovative Unternehmen Ziel des Programms Die transport logistic 2015 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erneut als
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrHANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT
HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.
MehrANMELDUNG Teil 1. Anmeldeformular / Kontaktdaten. Ja, wir nehmen gerne an der Hochzeitsmesse/Babymesse 2014 teil.
ANMELDUNG Teil 1 Anmeldeformular / Kontaktdaten Ja, wir nehmen gerne an der Hochzeitsmesse/Babymesse 2014 teil. Nein, wir können leider nicht teilnehmen. Firma Ansprechpartner Straße/ HNr. PLZ / Ort Telefon
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
MehrGrundstücksleistungen WIE BISHER Ort des Grundstücks ( 3a Abs 9 n F)
NEUERUNGEN im Bereich der Umsatzsteuer (Dienstleistungen) ab 01.01.2010 Grundregel: Ort der sonstigen Leistung elektronisch erbrachte Dienstleistungen aus EU elektronisch erbrachte Dienstleistungen aus
MehrPage Hotelsoftware. Merkblatt für Mehrwertsteuer-Umstellung für Beherbergungsleistungen zum 1.1.2010
Page Hotelsoftware Merkblatt für Mehrwertsteuer-Umstellung für Beherbergungsleistungen zum 1.1.2010 Ab dem 1.1.2010 gilt der ermäßigte MwSt.-Satz von 7 % für Beherbergungsleistungen. Mit diesem Infoblatt
MehrS12 Risikomanagement in
S12 Risikomanagement in Reha-Kliniken Seminar Ort Dauer S12 IQMG, Berlin Termin 23.06.2014 Anmeldeschluss 02.06.2014 Seminarbeitrag zzgl.19 % MwSt. 1 Tag (10:00 18:00 Uhr) 320,00 230,00 (Mitglieder) Zielgruppe/Teilnehmer
MehrDas Schulsystem in Deutschland (Band 2, Lektion 1)
Pluspunkt Deutsch Das Schulsystem in Deutschland (Band 2, Lektion 1) Übung 1 Lesen Sie den Text und kreuzen Sie an: Richtig oder falsch? In Deutschland können die Kinder mit 3 Jahren in den Kindergarten
MehrIFAT 2014, München 05.-09.05.2014
IFAT 2014, München 05.-09.05.2014 Anmeldung Mitglied: Ansprechpartner für die Abwicklung: Tel./DW: E-Mail: Basis ist das Messekonzept mit den entsprechenden Konditionen. Sie finden es im Internet, Mitgliederbereich
MehrDie wichtigsten Termine und Logistikinformationen
www.exporeal.net Die wichtigsten Termine und Logistikinformationen Datum: 4. - 6.10.2016 Termine Termine Anmeldeschluss Ansprechpartner bis 27.03.15 ab 11.05.15 ab 12.06.15 ab Mitte Juni 2015 Anmeldeschluss
MehrGebührentabelle. selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Stand: 01. Januar 2007
Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Stand: 01. Januar 2007 219 Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Allgemeines Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter
MehrErfolgsfaktor Peer-Mediation Fachtagung zur Kompetenzstärkung und zur Vernetzung ausgebildeter Coaches für Peer-Mediation
Auswertung der Feedback-Bögen Erfolgsfaktor Peer-Mediation Fachtagung zur Kompetenzstärkung und zur Vernetzung ausgebildeter Coaches für Peer-Mediation Vom 30.11. bis 01.12.2010 fand in Eisenstadt die
MehrStudium Generale an der Hochschule Aalen
an der Hochschule Aalen Warum? Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements Umsetzung der Anforderungen des Bologna Prozesses Stärkung der Sozialkompetenzen und Softskills Teamfähigkeit Selbständigkeit
MehrZukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV
Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrAvenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert
Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge Ihre Leidenschaft, gut versichert Die Versicherung für aussergewöhnliche Fahrzeuge Sicherheit für das Objekt Ihrer Leidenschaft Die Versicherung von Sammlerfahrzeugen
MehrÜbergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen
MehrS08 Risikomanagement in
S08 Risikomanagement in Reha-Kliniken Seminar Ort Dauer S08 IQMG, Berlin Termin 15.10.2015 Anmeldeschluss 24.09.2015 Seminarbeitrag zzgl.19 % MwSt. 1 Tag (10:00 18:00 Uhr) 320,00 230,00 (Mitglieder) Zielgruppe/Teilnehmer
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL E-MAIL DATUM
MehrTitel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer
Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrSehr geehrtes POPAI Mitglied, sehr geehrte Damen und Herren! November 2015
Sehr geehrtes POPAI Mitglied, sehr geehrte Damen und Herren November 2015 Die weltweit größte Handelsmesse findet vom 5. bis 9. März 2017 in Düsseldorf statt. Auf über 200.000 m 2 Brutto-Ausstellungsfläche
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen
Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrBEO-SANKTIONSPRÜFUNG Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung.
BEO://Softwarelösungen. Clever kommt von einfach. BEO-SANKTIONSPRÜFUNG Eine Einführung zum Thema Sanktionsprüfung und eine Übersicht zur BEO-Lösung. Sanktionsprüfung was ist das? Nach den Anschlägen des
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrHeute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer
MehrMontagelieferung im Ausland und Umsatzsteuer. Gottfried Jestädt, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hannover
Montagelieferung im Ausland und Umsatzsteuer Gottfried Jestädt, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hannover Montagelieferung im Ausland und Umsatzsteuer (AU HOOS 50035/140 Montagelieferung)
MehrEinkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrANMELDUNG ZUR 3. BAYHOST - vbw - Hochschulmesse am 20. Mai 2010 im Audimax der Universität Regensburg
ANMELDUNG ZUR 3. BAYHOST - vbw - Hochschulmesse am 20. Mai 2010 im Audimax der Universität Regensburg Institution: Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: URL: Ansprechpartner für Rückfragen: Name: Durchwahl:
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrWas heißt das Was soll das?
Viele Kunden der Telekom bekommen diese Tage Post der Telekom : Entweder bekommen sie Angebote das Telefon auf VoIP umzustellen oder die Telekom-Kunden bekommen gleich die Kündigung verbunden mit der Aufforderung
MehrABC der Künstlersozialabgaben. -Entscheidungshilfen für Unternehmen 2/2013
ABC der Künstlersozialabgaben -Entscheidungshilfen für Unternehmen 2/2013 Stand: 11/2013 Referent: Dipl.-Verwaltungswirt Joachim Zacher Nachdruck - auch auszugsweise - nicht gestattet Joachim Zacher ABC
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
Mehr2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck
2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
MehrWhitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz
combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise
MehrLEITFADEN RECHNUNGEN AN DIE GEMEINWOHL-ÖKONOMIE
LEITFADEN RECHNUNGEN AN DIE GEMEINWOHL-ÖKONOMIE INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE RECHNUNGSSTELLUNG HONORARNOTE... 2 UMSATZSTEUERBEFREIUNG... 3 UMSATZSTEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER (UID-NR./UST-ID.NR)... 3 REVERSE
MehrSteuerberater. Rechtsanwälte. Referent: Jens Waigel. Herzlich Willkommen 06.10.2011. Karlsruhe. Baden-Baden. Landau
Herzlich Willkommen Referent: Jens Waigel Erneuerbare Energien Ihre Chancen aus dem Energiewandel Die private Photovoltaikanlage Wirtschaftlichkeitsberechnung Fragen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrAnwendungsbeispiele Buchhaltung
Rechnungen erstellen mit Webling Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Rechnungen erstellen mit Webling 1.1 Rechnung erstellen und ausdrucken 1.2 Rechnung mit Einzahlungsschein erstellen
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrEine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrAktuelle Zahlen aus dem Mice-Bereich
Aktuelle Zahlen aus dem Mice-Bereich Eine kurze Einführung in die Entwicklung dieses Marktsegments Agenda Marktinformationen 2012 Angebot Veranstaltungen Nachfrage Wirtschaftliche Bedeutung Agenda Marktinformationen
MehrÄnderung des Portals zur MesseCard-Abrechnung
Änderung des Portals zur MesseCard-Abrechnung Seit dem 1. Februar 2010 steht das neue Portal zur Abrechnung der MesseCard zur Verfügung. Dieses neue Portal hält viele Neuerungen für Sie bereit: Das Portal
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 Leistungszeit und Leistungsort
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 und Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 2 3 Was haben
MehrNeugründungsstellen der Finanzämter in Hamburg
Neugründungsstellen der Finanzämter in Hamburg 1. Finanzamt Hamburg-Altona Holstenplatz 18 (Holstenhaus) 22765 Hamburg Telefax: 040 42811-2871 E-Mail: FAHamburgAltona@finanzamt.hamburg.de den Geschäftsbereich
MehrZertifizierung von Betrieben
Zertifizierung von Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Art. 4 Abs. 2 1 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 2
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrGesundheits-Coaching I Akut-Programme bei Erschöpfung I Gesunder Schlaf I Ernährungs-Umstellung I Mentale Stärke I Gutes Körpergefühl
Gesundheits-Coaching I Akut-Programme bei Erschöpfung I Gesunder Schlaf I Ernährungs-Umstellung I Mentale Stärke I Gutes Körpergefühl Bogengold GmbH Gesundheitszentrum Lättenstrasse 6a, CH-8185 Winkel
MehrAussteller- und Sponsoringinformation IT@COMMERCE 2011 22. + 23. März 2011 Sheraton Hotel Frankfurt Conference Center
Aussteller- und Sponsoringinformation IT@COMMERCE 2011 22. + 23. März 2011 Sheraton Hotel Frankfurt Conference Center Die IT@COMMERCE 2011 ist eine Veranstaltung des Informationsdienstes Der Versandhausberater.
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrRegelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa
Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nein ja, nur bestimmte Leistungen ja, für alle Leistungen künstlerische, wissenschaftliche, Leistungen im unterrichtende,
MehrBVDW Befragung Nutzung und Trends im Customer- Relationship-Management (CRM) deutscher Unternehmen. Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v.
BVDW Befragung Nutzung und Trends im Customer- Relationship-Management (CRM) deutscher Unternehmen Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.v. Oktober 2014 Zielsetzung und Methodik Ziel der Studie ist
MehrFörderung junger innovativer Unternehmen auf der imm cologne. imm cologne 18. 24. Januar 2016 Die internationale Einrichtungsmesse
Förderung junger innovativer Unternehmen auf der imm cologne imm cologne 18. 24. Januar 2016 Die internationale Einrichtungsmesse Die Idee Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermöglicht
MehrRENDITEFAKTOR UMSATZSTEUER UMSATZSTEUER-IMPULS
RENDITEFAKTOR UMSATZSTEUER UMSATZSTEUER-IMPULS UMSATZSTEUER-IMPULS IMPULS, ein physikalischer Ausdruck für Masse in Bewegung. IMPULS bedeutet aber auch Anregung oder Anstoß. Entsprechend ist es bei der
MehrModalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen
Institut für Humangeographie Dipl.-Geograph Jens Schreiber Telefon +49 (69)-798 23552 Telefax +49 (69)-798 28173 E-Mail schreiber@em.uni-frankfurt.de www.humangeographie.de Modalitäten der LSF-Belegung
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
MehrDienstleistungen seit 1. Januar 2010 ( VAT-Package ) - Grundlagen
Dienstleistungen seit 1. Januar 2010 ( VAT-Package ) - Grundlagen Agenda Einführung Tatbestand der sonstigen Leistung Ort der sonstigen Leistung Umfang der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft Abschließender
MehrORCA Software GmbH Kunstmühlstraße 16 D-83026 Rosenheim Telefon +49(0) 8031-40688-0 Fax +49(0) 8031-40688-11 info@orca-software.
Die Planerwelt in was Sie Ihrer Zielgruppe in Ihrem Katalog alles bieten können Referent: Florian Bielmeier/Vertrieb Versetzen wir uns in die Situation des Fachplaners Der Fachplaner benötigt für sein
MehrKURZANLEITUNG FÜR DIE ANMELDUNG DER MASTERARBEIT FORMBLÄTTER 1-5
KURZANLEITUNG FÜR DIE ANMELDUNG DER MASTERARBEIT FORMBLÄTTER 1-5 Studiengang Systems and Project Management (berufsbegleitend) Formblatt Anmeldung und Bewertung der Masterarbeit und Ablauf der Anmeldung
MehrWhite Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012
White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4
MehrEs gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit.
Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Inhalt Im August 2013 führte die Packenius, Mademann & Partner GmbH eine Online-Kurzbefragung zum Thema Pflege durch. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Untersuchungsdesign
Mehr