Befristungsrecht. Entwicklung des Befristungsrechts. Grundnorm seit :

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Befristungsrecht. Entwicklung des Befristungsrechts. Grundnorm seit :"

Transkript

1 Befristungsrecht Entwicklung des Befristungsrechts Grundnorm seit : Seit BRG : Kollision mit Kündigungsschutz Seit : Rspr. des RAG zur Unwirksamkeit von Kettenverträgen. Seit : Rechtsfortbildende Rspr. des BAG: Befristungen nur noch aus sachlichem Grund zulässig. BeschFG 1985: Durchbrechung des Richterrechts: Befristung ohne sachlichen Grund bei Neueinstellungen für 18 Monate BeschFG 1996: Ausweitung des BeschFG 1985 auf 24 Monate; Verzicht auf Gebot der Neueinstellung; dadurch legale Kettenbefristungen möglich! 620 I BGB: Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablaufe der Zeit, für die es eingegangen ist. Seit : TzBfG Kodifikation für befristete Arbeitsverhältnisse Kombination der Rspr. und des BeschFG Befristung mit Sachgrund Befristungen ohne Sachgrund Grundlage: RL 1999/70 EG 1

2 Grundprinzipien des TzBfG 1. Grundprinzip: Sachgrundbefristung 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG bringt das Grundprinzip zum Ausdruck, wonach die Befristung nur mit Sachgrund zulässig ist, sofern sie nicht ausnahmsweise als Befristung ohne Sachgrund nach 14 Abs. 2, Abs. 2a oder Abs. 3 TzBfG gestattet ist. 2. Kein Grundprinzip mehr: Theorie der Umgehung des Kündigungsschutzes Konsequenz: Auch Befristungen mit einer Dauer von nicht mehr als sechs Monaten bedürfen nunmehr ebenso eines sachlichen Grundes wie Befristungen in Kleinbetrieben mit zehn (bis : fünf) oder weniger Arbeitnehmern (BAG AZR 690/02 - EzA 14 TzBfG Nr. 7; BAG AZR 213/03 - EzA 14 TzBfG Nr. 8). Definitionen 3 I TzBfG: Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag. Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag (befristeter Arbeitsvertrag) liegt vor, wenn seine Dauer kalendermäßig bestimmt ist (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag) oder sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt (zweckbefristeter Arbeitsvertrag). 21 TzBfG: Wird der Arbeitsvertrag unter einer auflösenden Bedingung geschlossen, gelten 4 Abs. 2, 5, 14 Abs. 1 und 4, 15 Abs. 2, 3 und 5 sowie 16 bis 20 entsprechend. Anwendungsbereich der Befristungsregelungen des TzBfG: Alle Arbeitnehmer! Alle Arbeitgeber! Auch Kleinbetriebe 2

3 Anwendungsbereich des 14 TzBfG TzBfG gilt nur für die Befristung des gesamten Arbeitsverhältnisses, und zwar sowohl für die anfängliche Befristung, wie die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages (h.m., str. ). 2. Auf 14 Abs. 1 TzBfG kann die Befristung einzelner Vertragsbedingungen nicht gestützt werden (BAG AZR 406/02 - EzA 620 BGB 2002 Nr. 3; BAG AZR 213/03 - EzA 14 TzBfG Nr. 8; BAG AZR 397/03 - AP Nr. 257 zu 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). Nach richtiger Auffassung handelt es sich um eine Frage der Inhaltskontrolle nach Maßgabe der 305 ff. BGB (Preis/Bender NZA-RR 2005, 337). BAG NZA 2006, 154 Vereinbaren die Parteien während der Dauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages unter Beibehaltung der Vertragslaufzeit eine Änderung der Arbeitsbedingungen (hier Tätigkeit und Vergütung), unterliegt diese Vereinbarung nicht der Befristungskontrolle, weil die Vereinbarung keine neue Befristungsabrede enthält. 3

4 Befristete Arbeitsverhältnisse und auflösende Bedingung 14 TzBfG 3 II TzBfG: 21 TzBfG: Kalenderbefristung Zweckbefristung Auflösende Bedingung Regeltyp Präzise kalendermäßige Bestimmung der Befristungsdauer notwendig, 620 I BGB Nur hier: Sachgrundlose Befristung möglich Notwendigkeit der Befristung ergibt sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung, 620 II BGB Sachgrundlose Befristung ist ausgeschlossen Formalisierung der Beendigung ( 15 II, V TzBfG) risikoreich Sachgrund generell erforderlich Besonders strenge Anforderungen Formalisierung der Beendigung ( 15 II, V TzBfG) risikoreich Befristete Arbeitsverhältnisse und auflösende Bedingung Befristung ohne Sachgrund ( 14 II TzBfG) Voraussetzungen: Nur bei kalendarischer Befristung Bis zu einer Gesamtdauer von zwei Niemals zuvor (str.) darf ein Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber bestanden haben Höchstens dreimalige Verlängerung : Unmittelbares Anschließen an das zuvor vereinbarte Ende erforderlich (zu unveränderten Vertragsbedingungen, str.) Befristung mit Sachgrund ( 14 I TzBfG) Voraussetzungen: Sachlicher Grund: Beispielhafte Aufzählung, 14 I 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG Generalklausel unter Rückgriff auf gesetzliche Typologie ( insbesondere ) und frühere Rspr. des BAG Prognose über vorübergehenden Bestand des Sachgrundes 14 IIa TzBfG: Existenzgründer 14 III TzBfG: AN über 52/58 Jahre alte Fassung EuR-widrig (Mangold) 4

5 Befristete Arbeitsverhältnisse und auflösende Bedingung Konzeption des 14 Abs. 1 bis 3 TzBfG 14 II 2 TzBfG: Irgendein früheres Arbeitsverhältnis zum selben AG gleichgültig wie lange und wann: Neueinstellung Ausbildungsverhältnis Ex lege befristet Für spätere sachgrundlose Befristung unschädlich 14 II 1 TzBfG 2 Jahre ohne Sachgrund Dreimalige Verlängerungen innerhalb 2 Existenzgründer 14 IIaTzBfG 4 Jahre ohne Sachgrund Beliebige Verlängerungen innerhalb 4 Weitere Befristungen 14 I TzBfG: Nur mit sachlichem Grund Bei Kettenbefristung: steigende Anforderungen Ab 52/58. Lebensjahr + arbeitslos o.ä. 14 III TzBfG: Befristung ohne sachlichen Grund unbegrenzt möglich EuGH Neuregelung zum Abs. 3 TzBfG wurde mit Wirkung zum wie folgt gefasst: (3) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des 119 Abs. 1 Nr. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Bis zu der Gesamtdauer von fünf ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig. BT-Drucks. 16/3793, S. 4, 9 f. 5

Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen

Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen - Bonner Unternehmertage 2012 - Referent: Dr. Nicolai Besgen - Fachanwalt für Arbeitsrecht - www.meyer-koering.de I. Rechtsgrundlagen Das Befristungsrecht

Mehr

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,

Mehr

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten

Mehr

Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen

Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen 02.05.2018 Rechtsanwältin Melanie Cramer Arbeitgeberverband für die Gebiete Paderborn, Büren, Warburg und Höxter e.v. 1 Befristeter Arbeitsvertrag

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L

Mehr

Arbeitsverträge richtig befristen

Arbeitsverträge richtig befristen Stand: Januar 2008 Arbeitsverträge richtig befristen Das Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist seit dem 01.01.2004 in Kraft getreten und löste das Beschäftigungsförderungsgesetz

Mehr

KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN

KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000 schafft seit seinem Inkrafttreten

Mehr

Befristung von Arbeitsverträgen

Befristung von Arbeitsverträgen Befristung von Arbeitsverträgen 1 Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende - Rechtliche Möglichkeiten für ein unbefristetes Arbeitsverhälnis Konzernbetriebsrat des AWO-Bezirk Westliches

Mehr

Tückische Stolpersteine im Befristungsrecht

Tückische Stolpersteine im Befristungsrecht Arbeitsverträge Tückische Stolpersteine im Befristungsrecht Thomas Rudrof Fachbereich Recht Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth Einleitung und Ausgangslage Einordnung

Mehr

Impulsvortrag Befristungsrecht

Impulsvortrag Befristungsrecht Impulsvortrag Befristungsrecht in der Goethe-Universität Frankfurt am Main Eine Veranstaltung des ver.di Fachbereichs Bildung, Wissenschaft und Forschung Hessen Befristeter Arbeitsvertrag-was ist das?

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 7 AZR 642/02

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 7 AZR 642/02 Bundesarbeitsgericht Urt. v. 15.01.2003, Az.: 7 AZR 642/02 Befristeter Arbeitsvertrag: Mitten im Strom kein Pferd wechseln Wenn auch das TzBfG (in Kraft seit 2001) die Verlängerung eines ohne sachlichen

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen Stand: März 2017 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine

Mehr

Die Vertretungsbefristung

Die Vertretungsbefristung Studien zum Arbeitsrecht 17 Niklas Eckert Die Vertretungsbefristung Ein Befristungsgrund zur dauerhaften Beschäftigung? Nomos Studien zum Arbeitsrecht herausgegeben von Prof. Dr. Georg Caspers, Universität

Mehr

2. Verlängerung i.s. des 14 II 1 TzBfG

2. Verlängerung i.s. des 14 II 1 TzBfG Befristung ohne Sachgrund ( 14 II TzBfG) 1. Grundsätze 1. Die Befristung muss nicht ausdrücklich auf das TzBfG gestützt werden (vgl. BAG 04.06.2003-7 AZR 489/02 - AP Nr. 245 zu 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Mehr

Aktuelle Fragen des Befristungsrechts. Prof. Dr. Ulrich Preis Universität zu Köln

Aktuelle Fragen des Befristungsrechts. Prof. Dr. Ulrich Preis Universität zu Köln Aktuelle Fragen des Befristungsrechts Prof. Dr. Ulrich Preis Universität zu Köln Sozrecht@uni-koeln.de www.aus-portal.de I. Die Richtlinie 1999/70 EG Alternativen zur Bekämpfung des Missbrauchs befristeter

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen Africa Studio - Fotolia.com Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Mehr

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN? MERKBLATT Recht und Steuern BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt hierzu wichtige Hinweise sowie Antworten auf Fragen,

Mehr

Eine Befristung nach dieser Vorschrift ist jedoch grundsätzlich nur bei Neueinstellungen erlaubt.

Eine Befristung nach dieser Vorschrift ist jedoch grundsätzlich nur bei Neueinstellungen erlaubt. TK Lexikon Arbeitsrecht Befristetes Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht 1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Befristung HI941136 HI2330427 Grundsätzlich sind Befristungen nur rechtsgültig, wenn dafür ein

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine

Mehr

Ansprechpartner für Mitgliedsunternehmen Tel. Assessor Stefan Cordes

Ansprechpartner für Mitgliedsunternehmen  Tel. Assessor Stefan Cordes MERKBLATT Recht / Steuern B E F R I S TUNG VON A R B E I T SVERTRÄGEN Ansprechpartner für Mitgliedsunternehmen E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand Oktober

Mehr

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN? MERKBLATT Recht und Steuern BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt hierzu wichtige Hinweise sowie Antwort auf Fragen, die

Mehr

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner

Mehr

Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrunds - Verlängerung - Anschlussverbot - Vertragsschluss

Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrunds - Verlängerung - Anschlussverbot - Vertragsschluss BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 12.8.2009, 7 AZR 270/08 Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrunds - Verlängerung - Anschlussverbot - Vertragsschluss Tenor Tatbestand Die Revision der Klägerin

Mehr

Fallen bei befristeten Arbeitsverträgen

Fallen bei befristeten Arbeitsverträgen Fallen bei befristeten Arbeitsverträgen In Deutschland gibt es mittlerweile etwa 5 Millionen befristete Arbeitsverhältnisse gegenüber 27 Millionen unbefristeten, Tendenz steigend. Damit steigt auch die

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG 813 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1 Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) zuletzt geändert durch

Mehr

Wir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als

Wir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als Wir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als prekäre Beschäftigungsform Themen Befristung als prekäre Beschäftigungsform Umsetzung der Richtlinie 99/70/EG in deutsches Recht TzBfG u.a.

Mehr

Im Namen des Volkes. Urteil

Im Namen des Volkes. Urteil Arbeitsgericht Cottbus Geschäftszeichen (bitte immer angeben) 6 Ca 86/10 Verkündet am 27.04.2010 als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil In Sachen - Klägerin - Prozessbevollmächtigte:

Mehr

FALL 10. Gekündigt! Gliederung

FALL 10. Gekündigt! Gliederung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Prof. Dr. Holger Peres Examensrepetitorium Zivilrechtliche Nebengebiete (Lehrstuhl Prof. Dr. Breidenbach) Sommersemester 2015 FALL 10 Gekündigt! Gliederung

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Informationsveranstaltung für. Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA)

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Informationsveranstaltung für. Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) Informationsveranstaltung für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) Personalkategorie nach HG NRW Lehrkräfte für besondere Aufgaben HG NRW 42: Abs. 2: Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) werden

Mehr

Gesetzesstand. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 2000, S. 1966)

Gesetzesstand. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 2000, S. 1966) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ( HI856) Gesetzesstand Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Vom. Dezember 000 (BGBl. I 000, S. 966) Amtl. Gliederungsnummer:

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse Befristete Arbeitsverhältnisse Die rechtlichen Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Solche Arbeitsverhältnisse enden zu

Mehr

Befristung TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2, 17 Satz 1; UmwG 2 Nr. 1, 19 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 324; BGB 613 a Abs. 1

Befristung TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2, 17 Satz 1; UmwG 2 Nr. 1, 19 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 324; BGB 613 a Abs. 1 Befristung TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2, 17 Satz 1; UmwG 2 Nr. 1, 19 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 324; BGB 613 a Abs. 1 Bei der Verschmelzung von Rechtsträgern unter Auflösung ohne Abwicklung

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. September Sa 1287/13 - aufgehoben.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. September Sa 1287/13 - aufgehoben. BAG, Urteil vom 14. Dezember 2016 7 AZR 49/15 Leitsatz Eine Befristung, mit der die Laufzeit eines nach 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags verkürzt wird, bedarf eines sachlichen Grundes

Mehr

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen Die Befristung von Arbeitsverhältnissen nach der Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg (AVO) Grundzüge 19. April 2016 Claudia Kuhner, Geschäftsstelle DiAG/MAV/KODA

Mehr

und [Vor- und Nachname des Arbeitnehmers], wohnhaft in [Anschrift des Arbeitnehmers]

und [Vor- und Nachname des Arbeitnehmers], wohnhaft in [Anschrift des Arbeitnehmers] Muster eines befristeten Arbeitsvertrages Dieses Muster wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Es erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es entbindet

Mehr

Mandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen

Mandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen Mandantenbrief Juli 2010 Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung: Die Begründung ist wichtig Wenn Sie gute Sachgründe dafür haben, können Sie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers

Mehr

BAG jedenfalls keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Verlängerung eines wirksam sachgrundlos vereinbarten Arbeitsvertrags nach 14Abs. 2 TzBfG.

BAG jedenfalls keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Verlängerung eines wirksam sachgrundlos vereinbarten Arbeitsvertrags nach 14Abs. 2 TzBfG. BAG jedenfalls keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Verlängerung eines wirksam sachgrundlos vereinbarten Arbeitsvertrags nach 14Abs. 2 TzBfG. 14 Zul ssigkeit der Befristung Zul ssigkeit der Befristung

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 7 AZR 250/04

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 7 AZR 250/04 Bundesarbeitsgericht Urt. v. 19.01.2005, Az.: 7 AZR 250/04 Befristetes Arbeitsverhältnis: ABM-Förderung ist ein sachlicher Grund Wird eine Arbeitnehmerin im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zunächst

Mehr

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 085, Datum

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 085, Datum Sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Heimarbeitsverhältnis Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht

Mehr

1. Rechtsmissbrauchskontrolle als zusätzliche Befristungshürde

1. Rechtsmissbrauchskontrolle als zusätzliche Befristungshürde Anlage zu Newsletter-Nr. 058-2014 Erläuternde Hinweise: Sachgrundbefristung und institutioneller Rechtsmissbrauch In der Praxis stellt sich vermehrt die Frage, wann in Fällen von Kettenbefristungen mit

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz - TzBfG)

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz - TzBfG) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz - TzBfG) TzBfG Ausfertigungsdatum: 21.12.2000 Vollzitat: "Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 14. Dezember 2016 Siebter Senat - 7 AZR 49/15 - ECLI:DE:BAG:2016: U.7AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 14. Dezember 2016 Siebter Senat - 7 AZR 49/15 - ECLI:DE:BAG:2016: U.7AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 14. Dezember 2016 Siebter Senat - 7 AZR 49/15 - ECLI:DE:BAG:2016:141216.U.7AZR49.15.0 I. Arbeitsgericht Frankfurt am Main Urteil vom 26. September 2013-20 Ca 3568/13 - II.

Mehr

Die neue Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen

Die neue Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen Die neue Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen Endlich Rechtssicherheit! BAG ermöglicht erstmals rechtssichere Eingrenzung von RAin FAinArbRSozR Dr. Nathalie Oberthür Der EuGH hat

Mehr

Praxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am

Praxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am Praxis & Recht Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Informationsveranstaltung am 03.02.2016 Referent: Reinhard Gusek Geschäftsführer 2016 - AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen

Mehr

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?

1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN? MERKBLATT Fairplay BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie in diesem Fall beachten müssen

Mehr

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Teilzeit- und Befristungsgesetz Haufe Recht Kommentar Teilzeit- und Befristungsgesetz Ihre verlässliche Grundlage für sichere Entscheidungen Bearbeitet von Manfred Arnold, Edith Gräfl, Andreas Imping, Annabel Lehnen, Peter H.M. Rambach

Mehr

NEWSLETTER - ARBEITSRECHT Dezember 2017

NEWSLETTER - ARBEITSRECHT Dezember 2017 NEWSLETTER - ARBEITSRECHT Dezember 2017 Liebe Leserin, lieber Leser, herzlich willkommen zu unserem Newsletter für Dezember 2017 unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, BECK.. Auch in diesem

Mehr

RECHTSDIENST. Leitsätze: Entscheidungstenor: Tatbestand: RD 33/16. Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom Aktenzeichen: 11 Sa 506/15

RECHTSDIENST. Leitsätze: Entscheidungstenor: Tatbestand: RD 33/16. Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom Aktenzeichen: 11 Sa 506/15 RD 33/16 RECHTSDIENST Entscheidungsstichworte: Befristungsrecht mehrere Befristungsgründe / sachgrundlose Befristung Maßgeblichkeit allein des objektiven Sachverhalts, nicht des Arbeitsvertrages Urteil

Mehr

DAS FLEXIRENTENGESETZ

DAS FLEXIRENTENGESETZ DAS FLEXIRENTENGESETZ ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHE BETRACHTUNGEN ZUR UMSETZUNG IN DER PRAXIS Dr. Katja Chandna-Hoppe, LL.B. (UCL London) Akademische Rä@n a. Z., Lehrstuhl Professor Dr. Raimund Waltermann

Mehr

ELEKTRONISCHER BRIEF. Rheinlandpfalz. Ministerium für Bildung Mainz. Referate 412 und 450. nachrichtjich: Staatskanzlei

ELEKTRONISCHER BRIEF. Rheinlandpfalz. Ministerium für Bildung Mainz. Referate 412 und 450. nachrichtjich: Staatskanzlei Rheinlandpfalz ELEKTRONISCHER BRIEF Staatskanzlei Ministerium des Innern und für Sport Ministerium der Justiz Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz Postfach 33 20 55023 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax

Mehr

Tatbestand. Verkäuferin G

Tatbestand. Verkäuferin G Befristung/Überraschungsklausel/Transparenzgebot BGB 305c Abs. 1, 307 Abs. 1 Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden

Mehr

Welche Regeln gelten bei der befristeten Aufstockung der Arbeitszeit?

Welche Regeln gelten bei der befristeten Aufstockung der Arbeitszeit? Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Anna Englaender, Rechtsreferentin Stand: 30.11.2016 Welche Regeln

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

1/6. Mehr Frauen als Männer und insbesondere junge Menschen arbeiten befristet

1/6. Mehr Frauen als Männer und insbesondere junge Menschen arbeiten befristet 1/6 ERWERBSTÄTIGKEIT 8 Befristete Beschäftigung nach Altersgruppen Mehr als und insbesondere junge Menschen arbeiten befristet Anteil der befristet beschäftigten und an den zivilen abhängig Beschäftigten

Mehr

Sondernewsletter 14. Juni 2018

Sondernewsletter 14. Juni 2018 Sondernewsletter 14. Juni 2018 Bundesverfassungsgericht führt Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen wieder ein. - BAG- Rechtsprechung zum Befristungsrecht als verfassungswidrig aufgehoben - Damit

Mehr

lohnten Beschäftigungen regelmäßig 450 monatlich überschreitet, so tritt in beiden Beschäftigungen Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht ein.

lohnten Beschäftigungen regelmäßig 450 monatlich überschreitet, so tritt in beiden Beschäftigungen Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht ein. lohnten Beschäftigungen regelmäßig 450 monatlich überschreitet, so tritt in beiden Beschäftigungen Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht ein. Beamter einer Bundesbehorde nnnmt am 1.4.2015 rn emem

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag

Befristeter Arbeitsvertrag Befristeter Arbeitsvertrag BErzGG 21 Abs. 1 Der für den Sachgrund der Vertretung erforderliche Kausalzusammenhang zwischen dem zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters und der befristeten Einstellung einer

Mehr

2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be

2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be Deutscher Bundestag Drucksache 18/7 18. Wahlperiode 23. 10. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel

Mehr

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge beraten.bilden.forschen. ARBEITS- UND SOZIALRECHTS INFO Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Stand: 1/2019 Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Mehr

VON PROFI ZU PROFI Das Informationsportal der Gastronomiebranche

VON PROFI ZU PROFI Das Informationsportal der Gastronomiebranche A 8130 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) Beschäftigungsförderungsgesetz aufgehoben Mit Inkrafttreten

Mehr

Die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse. A. Aus sachlichem Grund befristete Arbeitsverhältnisse

Die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse. A. Aus sachlichem Grund befristete Arbeitsverhältnisse Die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf grundsätzlich eines sachlich rechtfertigenden Grundes. Ausnahmsweise ist sie ohne Sachgrund möglich, so zum

Mehr

Vorlesung Arbeitsrecht BGB: Gesetz geht davon aus, dass befristete Arbeitsverhältnisse zulässig sind.

Vorlesung Arbeitsrecht BGB: Gesetz geht davon aus, dass befristete Arbeitsverhältnisse zulässig sind. Prof. Dr. R. Singer Wintersemester 2009/10 (17.11.2009, 3/Teil 4) Vorlesung Arbeitsrecht V. Befristung des Arbeitsverhältnisses 1. 620 BGB: Gesetz geht davon aus, dass befristete Arbeitsverhältnisse zulässig

Mehr

Teilzeit und Befristung im Arbeitsrecht

Teilzeit und Befristung im Arbeitsrecht Arbeitsrecht und Personal Personalauswahl und Vertragsgestaltung Jean-Martin Jünger, Maria Dimartino Teilzeit und Befristung im Arbeitsrecht Verlag Dashöfer RA Jean-Martin Jünger Co-Autorin RAin Maria

Mehr

DIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT.

DIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT. Sachgrund Befristung, ohne DIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT. Arbeitsvertrag nur für eine bestimmte Dauer Wird im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis

Mehr

Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Stand: 4/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge

Mehr

Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge

Mehr

/Teilzeit. Flexibilität im Arbeitsverhältnis. ^ ist mehr. Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis.

/Teilzeit. Flexibilität im Arbeitsverhältnis. ^ ist mehr. Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis. Flexibilität im Arbeitsverhältnis Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis von Maren Pelzner, LL.M. Eur., Bonn Albrecht Scheddler, Bonn Dr. Harald Widlak, Berlin /Teilzeit ^

Mehr

Individualarbeitsrecht Arbeitspapier 12

Individualarbeitsrecht Arbeitspapier 12 Prof. Dr. Rüdiger Krause SS 2012 Individualarbeitsrecht Individualarbeitsrecht Arbeitspapier 12 I. Besondere Kündigungshindernisse 1. Kündigungsschutz von Funktionsträgern ( 15 KSchG, 103 BetrVG) Zweck:

Mehr

Die Bedeutung befristeter Arbeitsverträge ist in den

Die Bedeutung befristeter Arbeitsverträge ist in den 03 Arbeit auf Zeit: Die befristung Die Bedeutung befristeter Arbeitsverträge ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen: Viele Arbeitgeber stellen einen neuen Arbeitnehmer zunächst nur befristet ein.

Mehr

Inhalt. 1. Schriftformerfordernis bei Befristungsabrede über mehrere Jahre hinweg

Inhalt. 1. Schriftformerfordernis bei Befristungsabrede über mehrere Jahre hinweg Liebe Leserin, lieber Leser, herzlich willkommen zu unserem Newsletter für April 2018 unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, BECK.Kanzlei für Arbeitsrecht. Auch in diesem Monat werden wir

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen und einzelnen Arbeitsbedingungen

Befristung von Arbeitsverhältnissen und einzelnen Arbeitsbedingungen Befristung von Arbeitsverhältnissen und einzelnen Arbeitsbedingungen 8. Juni 2011 Larissa Wocken Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 19, 20095 Hamburg Tel: 040 30 96 51 14, Wocken@msbh.de

Mehr

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Rösrather Straße 568 51107 Köln www.etl-rechtsanwaelte.de Vorstellung Dr. Uwe

Mehr

DirektionsR / WeisungsR des Arbeitgebers Was ist das?

DirektionsR / WeisungsR des Arbeitgebers Was ist das? DirektionsR / WeisungsR des Arbeitgebers Was ist das? Arbeitgeber Arbeitsvertrag umschreibt rahmenmäßig die Leistungspflicht des AN s Arbeitnehmer Weisungsrecht: Konkretisierung der Leistungspflicht Direktionsrecht

Mehr

1. Teil: Befristungen und Bedingungen

1. Teil: Befristungen und Bedingungen 1. Teil: Befristungen und Bedingungen I. Einführung Im professionellen Mannschaftssport, insbesondere im Profifußball, werden Arbeitsverträge mit Trainern und Spielern regelmäßig befristet abgeschlossen.

Mehr

Schwerpunktthema: Befristetes Arbeitsverhältnis was tun?

Schwerpunktthema: Befristetes Arbeitsverhältnis was tun? AKTUELL Befristetes Arbeitsverhältnis was tun? Schwerpunktthema: Befristetes Arbeitsverhältnis was tun? Welche Arten von Befristung gibt es? S. 3 Was sind die Rechtsfolgen einer wirksamen Befristung? S.

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Arbeitsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14448 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit BGB 620 Das anderenfalls aufgrund befristeten Arbeitsvertrags auslaufende Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann befristet verlängert

Mehr

Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern

Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 12 vom 18. Mai 2007 281 Anlage 7 Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern I. Grundsätzliches: Die Kästchen in den Arbeitsvertragsmustern eröffnen

Mehr

Welche Anforderungen bestehen nach dem Nachweisgesetz?

Welche Anforderungen bestehen nach dem Nachweisgesetz? I. Der Arbeitsvertrag A. Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses I. Der Arbeitsvertrag 1. Abschluss des Arbeitsvertrages a.) Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag erforderlich? Formfreiheit Nicht selten

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 7 AZR 629/03

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 7 AZR 629/03 Bundesarbeitsgericht Urt. v. 05.05.2004, Az.: 7 AZR 629/03 Befristeter Arbeitsvertrag: Längere Beschäftigung bedeutet nicht unbefristet Schließt ein Arbeitgeber mit einer Beschäftigten einen befristeten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1: Teilzeitarbeit 12. Wie Sie mit diesem Buch arbeiten 10. Vier Anspruchsgrundlagen vier Situationen 13

Inhaltsverzeichnis. Teil 1: Teilzeitarbeit 12. Wie Sie mit diesem Buch arbeiten 10. Vier Anspruchsgrundlagen vier Situationen 13 Wie Sie mit diesem Buch arbeiten 10 Teil 1: Teilzeitarbeit 12 Vier Anspruchsgrundlagen vier Situationen 13 1 Teilzeit nach dem Teilzeitbefristungsgesetz 14 1.1 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Mehr

Richtlinie über den Abschluss von Zeitverträgen in den Beteiligungen der

Richtlinie über den Abschluss von Zeitverträgen in den Beteiligungen der Anlage zur Drucksache Nr. 37 für die Sitzung der Senatskommission für öffentliche Unternehmen am 17. Oktober 2017 Richtlinie über den Abschluss von Zeitverträgen in den Beteiligungen der Freien und Hansestadt

Mehr

TzBfG. Leseprobe. Kommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz. Sievers. 6. Auflage

TzBfG. Leseprobe. Kommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz. Sievers. 6. Auflage Sievers TzBfG Kommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz von Dr. Jochen Sievers Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln 6. Auflage Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 6. Auflage........................................

Mehr

Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht

Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht von Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Dr. Gregor Dornbusch, Dr. Ernst Fischermeier 2. Auflage Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht Löwisch / Dornbusch / Fischermeier schnell

Mehr

Befristete Arbeitsverträge

Befristete Arbeitsverträge Befristete Arbeitsverträge Ein Leitfaden für die Praxis Von Thomas Lakies Richter am Arbeitsgericht Berlin 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG Seite Vorwort............. 5 Inhaltsübersicht

Mehr

ARBEITSVERTRAG für geringfügig Beschäftigte (Minijobs bis 400,00 EURO monatlich) ohne Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag

ARBEITSVERTRAG für geringfügig Beschäftigte (Minijobs bis 400,00 EURO monatlich) ohne Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag ARBEITSVERTRAG für geringfügig Beschäftigte (Minijobs bis 400,00 EUR monatlich) ohne Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag zwischen - Arbeitgeber - und - Arbeitnehmer/in - wird folgendes vereinbart: 1

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich Handlungsempfehlung für Vertragsverhandlungen und Entfristungsklagen

Befristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich Handlungsempfehlung für Vertragsverhandlungen und Entfristungsklagen Befristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich Handlungsempfehlung für Vertragsverhandlungen und Entfristungsklagen Stand: 31.08.2011 Andrea Pfundstein Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Arbeitsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14448 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund (mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag)

Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund (mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag) Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund (mit Tarifbindung bzw. in Anlehnung an einen Tarifvertrag) Zwischen der Firma... (Arbeitgeber) und Frau / Herrn... (Arbeitnehmer) geb. am... in... wohnhaft in...

Mehr