Amtsblatt für den Landkreis Goslar

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt für den Landkreis Goslar"

Transkript

1 Amtsblatt für den Landkreis Goslar Nr. 01 Lfd. Nr. INHALT 28. Januar 2010 Seite Stadt Goslar: 179 Tarif für das AQUANTIC - Schwimmpark am Osterfeld Bauleitplanung der Stadt Goslar - Bebauungsplan Nr Okerstraße Bauleitplanung der Stadt Goslar - Bebauungsplan Nr Jerstedt Ost IV 4. teilw. Änderung 517 Landkreis Goslar: 182 Erlöschen von Verbandsanteilen der Feldmarkinteressentschaft Bredelem 518 Bergstadt St. Andreasberg 183 Haushaltssatzung der Bergstadt St. Andreasberg für das Haushaltsjahr Zweckverband Großraum Braunschweig 184 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig für das Haushaltsjahr Stadt Bad Harzburg 185 Haushaltssatzung der Stadt Bad Harzburg für die Haushaltsjahre 2010 und Änderung des Bebauungsplanes Vor dem Scharenberg 522 Amtsblatt Nr Seite 513

2 179 Tarif für das AQUANTIC - Schwimmpark am Osterfeld - Schwimmbäder/Sauna Einzelkarten - Erwachsene - Jugendliche * Zehnerkarten (übertragbar und gültig bis 6 Wochen nach Inkrafttreten eines neuen Bädertarifes) - Erwachsene - Jugendliche * - Zuzahlung zu abgelaufenen Karten (ab 2002) Tarif A Sauna 9,30 6,00 78,00 50,00 0,50 Tarif B Hallenbad und Freibad 3,00 2,20 25,00 17,00 0,50 Saisonkarten Freibäder (gültig für die Freibadesaison - nicht übertragbar -) 100,00 Jahreskarten (gültig für 12 Monate - gleitend - nicht übertragbar) 280,00 Jahreskarten "Early hour"** (gültig zu besonderen Zeiten für 12 Monate - gleitend - nicht übertragbar) 200,00 Geldwertkarten Wert in Zahlbetrag in 25,00 21,00 50,00 40,00 300,00 210,00 Geldwertkarten gelten für das AQUANTIC zum Kauf beliebiger Einzelkarten. Erläuterung der Tarife: Tarif A Tarif B Gruppe A Gruppe B berechtigt zur Benutzung der Sauna, des Hallenbades und Freibades im AQUANTIC berechtigt zur Benutzung des Hallenbades und Freibades im AQUANTIC Sporttreibende Vereine, Schulen und Kindergärten aus dem Bereich der Stadt Goslar Sporttreibende Vereine außerhalb der Stadt Goslar, alle privaten und kommerziellen Organisationen und Privatpersonen Die Benutzung des Freibades ist nur während der jeweiligen Freibadesaison möglich. Kinder unter 3 Jahren haben freien Eintritt. * Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 16 Jahren sowie Vollzeitschüler, Studenten und Auszubildende mit Ausweis ** Eintritt zu folgenden Zeiten: werktags in den ersten beiden Öffnungsstunden mittags 1 Stunde lt. Aushang sonn- u. feiertags in der ersten Öffnungsstunde Sonstige Schwimmbadtarife: Hallenbad/Freibad Gruppe A Gruppe B Vereine/Schulen Sportbecken/Bahn pro Stunde 13,00 16,00 Sportbecken/Stunde 57,00 67,00 Multifunktionsbecken/Bahn/Stunde 10,00 13,00 Multifunktionsbecken ½ Becken 20,00 26,00 Multifunktionsbecken ⅓ pro Stunde 13,00 16,00 Multifunktionsbecken/Stunde 39,00 48,00 Sprungbecken/Stunde 16,00 19,00 Schulen/Kindergärten ohne eigene Bahn pro Person 1,60 1,70 Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe

3 Bundeswehr Sportbecken/Bahn pro Stunde 10,40 Veranstaltungen Schwimmhalle o. Freibad/Stunde 70,00 90,00 Kombikarten Gültig für einen einmaligen Eintritt in ein oder mehrere Bäder. Tarifgestaltung nach Absprache mit externen Partnern. Mehrwertsteuer Bei den Eintrittspreisen handelt es sich um Bruttopreise, in denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten ist. Ausnahmeregelungen Die Verwaltung kann in begründeten Ausnahmefällen Sonderregelungen treffen. Ferner ist die Verwaltung befugt, aus betriebswirtschaftlichen Gründen kurzfristig Änderungen vorzunehmen, die in der folgenden Werksausschusssitzung zu beraten sind. Inkrafttreten Dieser Tarif tritt am in Kraft. Goslar, Stadt Goslar Stadtwerke Goslar gez. Oberbürgermeister 180 Bauleitplanung der Stadt Goslar Bebauungsplan Nr "Okerstraße" Bekanntmachung gem. 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) Der Rat der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr Okerstraße als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Goslar in Kraft. Er wird ab sofort mit der dazugehörigen Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Goslar, Fachbereich 3, Fachdienst Stadtplanung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es wird auf Verlangen darüber Auskunft erteilt. Auf 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen betreffend, wird hingewiesen. Danach erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Außerdem wird auf 215 BauGB über die Frist zur Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften hingewiesen. Danach werden unbeachtlich 1. eine beachtliche Verletzung der in 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. eine beachtliche Verletzung gem. 214 Abs. 2 BauGB bezgl: der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägung wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Goslar unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. I. V. gez. Germer Fachbereichsleiter Anlage: Übersichtsplan Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe

4 Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe

5 181 Bauleitplanung der Stadt Goslar Bebauungsplan Nr Jerstedt Ost IV 4. teilw. Änderung Bekanntmachung gem. 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) Der Rat der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr Jerstedt Ost IV, 4. teilw. Änderung mit ÖBV als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Goslar in Kraft. Er wird ab sofort mit der dazugehörigen Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Goslar, Fachbereich 3, Fachdienst Stadtplanung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und es wird auf Verlangen darüber Auskunft erteilt. Auf 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen betreffend, wird hingewiesen. Danach erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Außerdem wird auf 215 BauGB über die Frist zur Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften hingewiesen. Danach werden unbeachtlich 1. eine beachtliche Verletzung der in 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. eine beachtliche Verletzung gem. 214 Abs. 2 BauGB bezgl: der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägung wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Goslar unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. I. V. gez. Germer Fachbereichsleiter Anlage: Übersichtsplan Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe

6 182 Landkreis Goslar Erlöschen von Verbandsanteilen der Feldmarkinteressentschaft Bredelem In dem Realverband Feldmarkinteressentschaft Bredelem erlöschen die Verbandsanteile der in der Anlage aufgeführten Grundstücke mit Ablauf des Begründung: Die Feldmarkinteressentschaft Bredelem ist ein Realverband i. S. des Realverbandsgesetzes vom (GVBl. S. 187) in der derzeit gültigen Fassung. Nach 1 Abs. 2 der Satzung der Feldmarkinteressentschaft Bredelem ist der Verbandsbereich das Gebiet der Feldmark der ehemaligen Gemeinde Bredelem nach dem Stand vom Die betreffenden Grundstücke sind im Zuge der Bauleitplanung Im Steinfeld ihrer zukünftigen Nutzung als Wohnbaugebiet zugeführt worden. Sie werden daher auch in Zukunft keinen land- und forstwirtschaftlichen Zwecken mehr dienen. Die Voraussetzungen einer Entlassung aus dem Verbandsbereich nach 15 Realverbandsgesetz sind wegen der Nutzungsänderung gegeben. Eine Entlassung des Eigentümers vor Rechtskraft des Bebauungsplanes durch die Feldmarkinteressentschaft ist nicht erfolgt. Es bleibt daher die Möglichkeit der Entlassung nach 43 Realverbandsgesetz durch die Aufsichtsbehörde, wenn 1. für alle diese Grundstücke die Voraussetzungen des 15 Abs. 1 vorliegen, 2. die Eigentümer für die Benutzung ihrer Grundstücke auf die Mitgliedschaft nicht angewiesen sind und 3. die Erfüllung der Aufgaben und Verbindlichkeiten des Verbandes durch die Maßnahme nicht gefährdet wird. Die gesetzlichen Voraussetzungen nach 43 Realverbandgesetz für eine Entlassung sind gegeben. Der Realverband hat die Entlassung der Grundstücke beantragt. Der Landkreis Goslar als Aufsichtsbehörde hat nach 43 Abs. 2 Realverbandsgesetz öffentlich bekanntzugeben, dass die Verbandanteile in dem Gebiet des Bebauungsplanes erlöschen sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass Mitglieder und Gläubiger des Verbandes die Möglichkeit haben, Einwendungen innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung schriftlich beim Landkreis Goslar zu erheben. Im Auftrag Regine Körner 183 HAUSHALTSSATZUNG der Bergstadt St. Andreasberg für das Haushaltsjahr 2009 A Aufgrund der 40 und 84 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der jetzt gültigen Fassung hat der Rat der Bergstadt St. Andreasberg in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird im Verwaltungshaushalt 1 in der Einnahme auf ,-- in der Ausgaben auf ,-- Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe

7 und im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,-- in der Ausgabe auf ,-- 2 Der Gesamtbedarf der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2009 auf 0,00 Kredite für die Eigenbetriebe Stadtwerke St. Andreasberg und Städt. Kur- und Badeverwaltung werden im Haushaltsplan 2009 nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2009 nicht veranschlagt 4 Der Höchstbetrag der Liquidationskredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,-- 5 Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 300 v.h. 360 v.h. 330 v.h. 6 Die Wertgrenze, bis zu der über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. 89 Absatz 1 Satz 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung als unerheblich angesehen werden, wird auf St. Andreasberg, den Bergstadt St. Andreasberg gez. Hans-Günter Schärf Bürgermeister B e k a n n t m a c h u n g Die vorstehende Haushaltssatzung vom der Bergstadt St. Andreasberg für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit gemäß 86 Absatz 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung öffentlich bekanntgemacht. Der Landkreis Goslar hat nur eine Teil-Genehmigung der Haushaltssatzung 2009 ausgesprochen. Lediglich die nach 94 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) erforderliche Genehmigung des Liquiditätskreditrahmens ist durch den Landkreis Goslar am Az.: erteilt worden. Die Haushaltssatzung 2009 liegt gem. 86 Absatz 2 NGO in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung, Dr.-Willi-Bergmann-Str. 23, Kämmerei, Zimmer-Nr. 1, während der Dienstzeit öffentlich aus. St. Andreasberg, den Bergstadt St. Andreasberg Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe

8 184 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 8 des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig vom in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. den 82 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der bis zum geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig in ihrer Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 3 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR Die Verbandsumlage wird gemäß 9 des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig auf 2,0736 EUR auf 0,2075 v. H. 5 je Einwohner der umlagepflichtigen Verbandsglieder und der Summe der Steuerkraftzahlen und 90 v. H. der Schlüsselzuweisungen bei den kreisfreien Städten sowie der Umlagegrundlagen für die Kreisumlage bei den Landkreisen Wolfenbüttel, Vorsitzender der Verbandsversammlung gez. Kuhlmann Verbandsdirektor gez. Dr. Kleemeyer Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die gem. 9 des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig vom in Verbindung mit 15 (6) NFAG erforderliche Genehmigung der Verbandsumlage ist durch das Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration am unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 des Zweckverbandes Großraum Braunschweig liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom 04. bis werktags in der Zeit von bis Uhr im Dienstgebäude des Zweckverbandes Großraum Braunschweig in Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 1. Obergeschoss, Zi. 1.08, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Braunschweig, im Januar 2010 i. V Kegel Erster Verbandsrat Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe

9 185 HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Bad Harzburg für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Aufgrund des 84 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Bad Harzburg in der Sitzung am 15. Dezember 2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Haushaltsjahr 2010 auf und für das Haushaltsjahr 2011 auf Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsjahr 2010 nicht veranschlagt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Haushaltsjahr 2011 auf Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2010 und im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer Haushaltsjahr 2010 Haushaltsjahr 2011 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v. H. 350 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H. 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 375 v. H. 375 v. H. 5 Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe

10 6 Die Höhe der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie der unerheblichen überplanmäßigen Verpflichtungen gemäß 91 Absatz 5 NGO, bei denen der Bürgermeister gemäß 89 Absatz 1 Satz 2 NGO die Zustimmung allein erteilen darf, wird für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 im Einzelfall auf Bad Harzburg, 15. Dezember 2009 STADT BAD HARZBURG gez. Abrahms BÜRGERMEISTER (L.S.) Bekanntmachung Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010/2011 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die gemäß 91 Absatz 4 und 92 Absatz 2 NGO erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Goslar am 20. Januar 2010 unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 86 Absatz 2 Satz 3 NGO vom 1. Februar 2010 bis 9. Februar 2010 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 207, öffentlich aus. Bad Harzburg, den 21. Januar 2010 Stadt Bad Harzburg Der Bürgermeister In Vertretung gez. Kostial 186 Stadt Bad Harzburg Bad Harzburg, 12. Januar 2010 Az.: 3.60/ /227/6 6. Änderung des Bebauungsplanes Vor dem Scharenberg Der Rat der Stadt Bad Harzburg hat am 15. Dezember 2009 die 6. Änderung des Bebauungsplanes Vor dem Scharenberg als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde nach 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Harzburg wird gem. 13 a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch entsprechend berichtigt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan und die Begründung liegen ab sofort im Rathaus der Stadt Bad Harzburg, Zimmer 303, Forstwiese 5, Bad Harzburg, während der Dienststunden öffentlich aus. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweise: a) Rechtsfolgen des 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädi -gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalen-derjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe

11 b) Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB Unbeachtlich werden 2. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 3. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 4. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Bad Harzburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Der Bürgermeister gez. Abrahms Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe

Amtsblatt für den Landkreis Goslar

Amtsblatt für den Landkreis Goslar Amtsblatt für den Landkreis Goslar Nr. 03 Lfd. Nr. INHALT 25. März 2010 Seite Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover: 10 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 13 Unterhaltungsverband

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 30.09.2014 Nr. 10/2014 Inhaltsverzeichnis: Seite A Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 --- Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 vom13. Dezember 2018 Haushaltssatzung der Gemeinde Ahausen für das Haushaltsjahr 2019 vom 4. Februar 2019 Haushaltssatzung der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N

Mehr

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 61 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 31. Mai 2018 Nr. 10 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Bekanntmachung Ortsplanung Bad Bevensen; Bebauungsplan Innenstadt IV

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2009 vom 01.10.2009 Inhaltsverzeichnis: A B Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2009 HANNOVER, 07. MAI 2009 NR. 18 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Amtsblatt. Nr. 03 Freitag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite

Amtsblatt. Nr. 03 Freitag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 03 Freitag, 15.02.2008 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer Satzung zur 1.

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 3 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Januar 2017 Nr. 2 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden I. Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Betriebliche Dienste Stadt Uelzen

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

Nummer 13 Salzgitter, den 29. Juni Jahrgang

Nummer 13 Salzgitter, den 29. Juni Jahrgang Nummer 13 Salzgitter, den 29. Juni 2006 33. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 83 Erste Nachtragshaushaltsatzung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig, Haushaltsjahr 2006...129 84 Verordnung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 300 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 24 Freitag, 8. Juni 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N HA

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.05.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Satzung

Mehr

Amtsblatt Rietberg. Nr. 2/ Jahrgang

Amtsblatt Rietberg. Nr. 2/ Jahrgang Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 2/2012 31.01.2012 17. Jahrgang INHALT Seite 6/2012 Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 11 und über die

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 06 Montag, 02.04.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 68 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 7 Freitag, 9. Februar 2018 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 17 I nh a l tsve r ze ich n i s Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen 44 Satzung der Stadt Leichlingen vom 24.05.2007 zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg

Mehr

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Nummer 4 Salzgitter, den 10. März 2011 38. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 19 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Leb.43,15. Änderung für Salzgitter-Lebenstedt, Abschnitt X Breierscher

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 05 Dienstag, 15.03.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer 65. Änderung des

Mehr

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.09.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Inkrafttreten

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 15 / Nr. 3 Wustermark, 1. August 2008 www.wustermark.de Inhalt Seite Haushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Juli 2017 Nr. 14 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinde...77...77...78...78...78...78...78...79...79...79...79...80 Haushaltssatzung

Mehr

41. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 7c. Inhaltsverzeichnis

41. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 7c. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg 41. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am 23.06.2015 Nr. 7c Inhaltsverzeichnis A. Bekanntmachungen des Landkreises Lüneburg B. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Goslar

Amtsblatt für den Landkreis Goslar Amtsblatt für den Landkreis Goslar Nr. 2 Lfd. Nr. INHALT 27. Januar 2011 Seite Landkreis Goslar 7 Einziehung der Kreisstraße 49 17 8 Abstufung von Teilstücken der Bundesstraße 82 17 Stadt Seesen 9 Haushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 239 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 21 Freitag, 27. Mai 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 35 DATUM : 17.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 81 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt. Matzker-Steiner Geschäftsführerin. Matzker-Steiner Geschäftsführerin

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt. Matzker-Steiner Geschäftsführerin. Matzker-Steiner Geschäftsführerin 77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 29. Juni 2018 Nr. 12 Inhalt Bekanntmachung des Landkreises Uelzen Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow-Dannenberg für

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Dienstag, 01.03.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Amt III/63 Genehmigungspflicht

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 45 - Amtsblatt für den und für die Stadt Emden Herausgeber:, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 4 Freitag, 30. Januar 2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich I N HA L T : Jahresabschluss 2013

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 137 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 12 Freitag, 16. März 2018 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 56 Erscheinungstag 25.07.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 41 Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung Drosselweg 117-118 42 Öffentliche Bekanntmachung der

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel. Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement,

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion:

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 15/2013 Freitag, 25.10.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 51 Bekanntmachung der gemäß 46 Absatz 3 Satz 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Abschluss

Mehr

Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Betriebssatzung

Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Betriebssatzung Nummer 21 Salzgitter, den 8. September 2011 38. Jahrgang Inhalt Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 89 3. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Salzgitter Grundstücksentwicklung

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 19. Juni 218 Nr.: 28 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsfelde

Mehr

LANDKREIS GOSLAR Nr. 21. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen

LANDKREIS GOSLAR Nr. 21. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen für den LANDKREIS GOSLAR Im 2. Halbjahr 2006 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 27.07., 31.08., 28.09., 26.10., 30.11. und 28.12. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Harburg

AMTSBLATT für den Landkreis Harburg AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 38. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 12.03.2009 Nr. 10 Bekanntmachung vom Inhalt Seite Landkreis Harburg Frühjahrsdeichschauen Gemeinde Drage Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Querfurt

AMTSBLATT der Stadt Querfurt AMTSBLATT der Stadt Querfurt 21. Jahrgang 20. 4. 2011 Nr. 6/2011 Inhalt Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Querfurt 1 für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2011

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachung der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 195 Satzungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Nr. 144, Gebiet Niederberg

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar 1952 (GVBl. I S. 11)

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 30.09.2010 Nr. 9/2010 Inhaltsverzeichnis: Seite A Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 28.09.2007 Nr. 11/2007 Inhaltsverzeichnis: Seite A B Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 24 DATUM : 14.07.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 53 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 29.06.2012 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei Melderegisterauskünften an Parteien sowie das Erfordernis

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt GEMEINDE TOSTEDT Der Gemeindedirektor Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang: 35 ausgegeben am: 24. November 2011 Nr.: 30 angeheftet : abgenommen : Widmung von Straßen gemäß 6 und 47 (1) des Niedersächsischen

Mehr

Haushaltssatzung 2017

Haushaltssatzung 2017 Haushaltssatzung 2017 Aufgrund der 94 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

32. Jahrnann Ausneneben in Winsen (Luhe) am 07. Aunust 2003 Nr. 28. Inhalt

32. Jahrnann Ausneneben in Winsen (Luhe) am 07. Aunust 2003 Nr. 28. Inhalt AMTSBLATT fur den Landkreis Harburg 32. Jahrnann Ausneneben in Winsen (Luhe) am 07. Aunust 2003 Nr. 28 Bekanntm. vom Inhalt Seite Landkreis Harburg Sitzung Kreisbehindertenbeirat - Bekanntmachung - Gemeinde

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Goslar

Amtsblatt für den Landkreis Goslar Amtsblatt für den Landkreis Goslar Nr. 11 Lfd. Nr. INHALT 28. Juli 2011 Seite Stadt Langelsheim 74 Inkrafttreten des Bebauungsplanes L 138 Innerstetal I (Stadtteil Langelsheim) 261 75 Inkrafttreten der

Mehr

Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom

Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich Nachtigall an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße vom 07.03.2008 1 Räumlicher Geltungsbereich... 2 2 Sachlicher Geltungsbereich/ Zulassungsvoraussetzung... 2 3 Inkrafttreten...

Mehr

Ausgabe 10/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 10/2018 Rhede,

Ausgabe 10/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 10/2018 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 15. Jahrgang Ausgabe 10/2018 Rhede, 04.09.2018 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010.folgende

Mehr

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 5. JANUAR 2006 NR. 1 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 101 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 10 Freitag, 2. März 2018 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom 07.12.2017 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.08.2017 aufgrund der 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.f.

Mehr

Deckblatt Nr. 1 - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB -

Deckblatt Nr. 1 - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB - Gemeinde Landkreis Reichenbach Cham Bebauungsplan An der Jägerruitstraße - Erweiterung 1 Erstellt 30.09.2015 Geändert 19.11.2015 MI WA Übersichtsplan "An der Jägerruitstrasse Erweiterung 1 Ortsteil Kienleiten"

Mehr

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl 39 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 45. Jahrgang Donnerstag, 7. April 2016 Nummer 5 Inhalt Seite I. Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Interkommunaler

Mehr

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. festgesetzt. 1.

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. festgesetzt. 1. Nr. 2 46. Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den 6. Februar 2017 Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Haushaltssatzung der Gemeinde Vechelde für das 2017 mit Verkündung 14 Bebauungsplan Nr.

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 55 Erscheinungstag 18.10.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 47 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 35.3 "Eggenkamp Süd", Teil 1-2.

Mehr

2018 Ausgegeben in Meppen am Nr. 9

2018 Ausgegeben in Meppen am Nr. 9 2018 Ausgegeben in Meppen am 15.03.2018 Nr. 9 Inhalt A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Seite 84 Haushaltssatzung und Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 23 Jahrgang 56 Erscheinungstag 23.10.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 56 Bekanntmachung der Einladung und Tagesordnung zur 28. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 31.10.2018

Mehr

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 01 DATUM : 22.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung 01 Haushaltssatzung der Gemeinde Egelsbach für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 07 DATUM : 03.04.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 14 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - XXXII.

Mehr

Amtsblatt für das Amt Odervorland

Amtsblatt für das Amt Odervorland Amtsblatt für das Amt Odervorland Nr. 171 Ausgegeben zu Briesen/Mark am 1. Juli 2007 Nr. 6, 15. Jahrgang Inhalt 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Odervorland S. 1 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 96. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 96. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 6. März 2008 32. Jahrgang / Nr. 10 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 10 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos be

Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 10 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos be Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2019 11.04.2019 Nr. 10 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 514 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 38 Freitag, 19. September 2014 A. Bekanntmachungen des Landkreises

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Amtsblatt. Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.11.2014 38. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 1. Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 02/2015 Dienstag, 27.01.2015 1BInhaltsverzeichnis Nr. 03 Bekanntmachung der Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen

Mehr

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018 A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion:

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 12 Jahrgang 54 Erscheinungstag 30.06.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 42 Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Ergebnisses

Mehr

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt 11. Jahrgang Ausgabetag: 06.02.2018 Nummer: 7 Inhaltsverzeichnis Seite/n 16. Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen 29 17. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hürth 30 18. Beschluss

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 299. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 299. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 10. November 2005 29. Jahrgang / Nr. 43 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Amtsblatt. Inhalt. Fassungen.

Amtsblatt. Inhalt. Fassungen. 11 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 45. Jahrgang 15. Februar 2016 Nr. 3 Inhalt Bekanntmachung des Landkreises Uelzen Änderungssatzung zu der Satzung des Beregnungsverbandes Halligdorf, Sitz Uelzen, vom

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.03.2012 folgende

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 39. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 8. Oktober 2008 Nummer 16 Versteigerung von Fundgegenständen Am Donnerstag, dem 16.10.2008, findet um 17.00 Uhr im Foyer des Rathauses

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 19 Nr. 9 Wustermark, 20.12.2012 www.wustermark.de Jahrgang 19 Nr. 9 20.12.2012

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 23. Dezember 2005 Jahrgang 10 Nummer 26 Inhaltsverzeichnis

Mehr