Kontrollprüfungen Warum und wie? IFTA

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1 Kontrollprüfungen Warum und wie? Dipl.-Ing. Michael Gehrke Lüschershofstr Essen

2 Quelle: Duden Quelle: WeltOnline 2

3 Wie wird die Qualität gesichert? Zur Sicherung der Qualität müssen alle Elemente des Qualitätssicherungssystems aufeinander abgestimmt werden. Das heißt, die verschiedenen Zuständigkeiten bei Planung Entwurf Ausführung Prüfung sind zu koordinieren. 3

4 Qualitätssicherung im Straßenbau 4

5 Eignungsnachweis (Einbaufirma) Nachweis über die Eignung für den Verwendungszweck Erstprüfung (Mischwerk) Baustoffe (Gesteinskörnung, Bindemittel) Zusammensetzung (Bindemittelgehalt, KGV) weitere asphalttechnologische Kennwerte Gütesicherung Asphaltherstellung Asphalteinbau Fertige Leistung Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) (Mischwerk) Ständig durchgeführte Überwachung der Produkte und Abläufe Eigenüberwachung (Einbaufirma) Prüfungen während des Einbaus, z.b.: Beschaffenheit des Asphaltmischgutes Temperaturen Einbaumengen bzw. Einbaudicken Ebenheit, Beschaffenheit der Oberfläche Kontrollprüfungen (AG) Einhaltung der vertraglichen Anforderungen Grundlage für die Abnahme 5

6 Baustoffe Mischgut Fertige Leistung 6

7 Umfang der Kontrollprüfungen: die Probenahme, das versandfertige Verpacken der Probe, den Transport der Probe von der Entnahmestelle zur Prüfstelle, die Untersuchungen einschließlich Prüfbericht. 7

8 Grundsätze der Probenahme (TP Asphalt-StB Teil 27) Entnahme in Gegenwart und unter Aufsicht je eines Bevollmächtigten der Vertragsparteien Anwendung vorschriftsmäßiger Probenahmeverfahren Anfertigung einer Niederschrift über Verfahren, nähere Begleitumstände und geforderte Untersuchungen 8

9 Mischgut Probenahme im Bereich der Verteilerschnecke (Baustelle): Die Verteilerschnecke muss auf voller Länge gefüllt sein, Schaufel vor der Verteilerschnecke in den Asphalt drücken, Schaufel dabei nicht auf die Unterlage auflegen. Probenahme im Asphaltmischwerk (vom LKW): min. 30 cm von der Seitenwand entfernt an unterschiedlichen Stellen und min. 10 cm unter der Materialoberfläche. Entnahme von drei (vier) Mischgutproben AN, AG, RAP Stra Prüfstelle, ggf. Mischguthersteller Mengen: bis 16 mm - 12 kg je Teilprobe 36 bzw. 48 kg bis 22 mm - 14 kg je Teilprobe 42 bzw. 50 kg üb. 22 mm - 20 kg je Teilprobe 60 bzw. 80 kg 9

10 Bohrkerne Straßenkernbohrgerät mit folgenden Ausstattungsmerkmalen: Stabile und verwindungssteife Absenk- und Vorschubeinrichtung mit präzisem Führungsmechanismus, unverrückbar positionierbar, Wasserkühlung und Außenzentrierung der Bohrkrone. Schichtdicke: Ein BK mit Ø mind. 100 mm Raumdichte: Zwei BK mit Ø (150 ± 2) mm Schichtenverbund: Zwei BK mit Ø (150 ± 2) mm BK für Schichtenverbund dürfen nicht für Raumdichte verwendet werden Spurbildungsversuch: Zwei BK mit Ø mind. 300 mm 10

11 11

12 Art der Prüfung 1. Korngrößenverteilung 2. Bindemittelgehalt 3. Erweichungspunkt T R&B 4. elastische Rückstellung (PmB) 5. Raumdichte u. Hohlraumgehalt MPK 6. Stat. Eindringtiefe einschl. Zunahme Regelwerk TP A Teil 2 TP A Teil 1 DIN EN 1427 DIN EN TP A Teile 30, 5 und 6 TP A Teil Einbaudicke bzw. Einbaumenge 2. Hohlraumgehalt 3. Verdichtungsgrad 4. Schichtenverbund 5. profilgerechte Lage (Querneigung) 6. Ebenheit 7. Griffigkeit TP D-StB TP A Teil 6 TP A Teile 5 und 6 TP A Teil 80 (TP A 81) Nivellement, Neigungsmesser TP Eben TP Griff-StB (SKM) und (SRT) 12

13 Anpassungen der ZTV Asphalt-StB 07/13 13

14 Änderungen der Anforderungen an Schichteigenschaften

15 alt: Reduzierung der Toleranzen im Bezug auf den Bindemittelgehalt neu: 15

16 Kontrollprüfungen Die Untersuchungen reichen nicht aus, um Aussagen über Bitumenqualität zu treffen 16

17 Bau einer Straße Abnahme ohne Kontrollprüfung Auftreten von Mängeln Umkehr der Beweispflicht nur noch Gewährleistung AG muss volle Vergütung für Bauleistung unbekannter Qualität zahlen AG verzichtet auf Nachbesserung bzw. Preisminderung Abnahme mit Kontrollprüfung KP weisen keine unzulässigen Abweichungen auf Qualität und Güteeigenschaften der Bauleistung sind in Ordnung Abnahme der Bauleistung kann erfolgen KP weisen unzulässige Abweichungen auf Nachbesserung Minderung / Preisabzug Verlängerung der Verjährungsfrist Aus- und Neubau 17

18 Folgen mangelhafter Qualität 18

19 Kontrollprüfungen ausgeschrieben Der AG wählt die Prüfstelle über den Wettbewerb Prioritäten sind nicht Vertrauen Unabhängigkeit Sachverstand und Engagement sondern fast ausschließlich der Preis Kontrollprüfungen im LV Der AN sucht sich die Prüfstelle Negative Folgen für den AG Keinen Einfluss auf die Wahl der Prüfstelle Aufhebung der Trennung von Eigenüberwachnung und Kontrollprüfung Kontrollprüfungen von nicht anerkannter Prüfstelle Negative Folgen für den AG Prüfzeugnis ungültig und nicht beweiskräftig Abweichung vom Bauvertrag AG haftet für Schäden Verlust aller Ansprüche aus nicht entdeckten Mängeln 19

20 Unter dem Begriff Kontrollprüfungen sind - die Kontrollprüfung (im eigentlichen Sinne), - die zusätzliche Kontrollprüfung und - die Schiedsuntersuchung einzuordnen. Zusätzliche Schiedsuntersuchung Was fällt Kontrollprüfung sonst noch unter den Veranlassung Ergebnis nicht repräsentativ Fehler bei Probenahme / Prüfung Begriff der Kontrollprüfung? Veranlasser AN oder AG AN oder AG Entnahmestelle Durch AN und AG festgelegt Repräsentative Stelle Prüfstelle RAP Stra Prüfstelle RAP Stra Prüfstelle die nicht die KP durchgeführt hat Geltungsbereich Ergänzt KP und gilt für Teilfläche Kosten Veranlasser Verlierer Ergebnis tritt an die Stelle der ursprünglichen KP 20

21 Zusätzliche Kontrollprüfung Verdichtungsgrad / Hohlraumgehalt unterschritten: Eingrenzen durch das Ziehen von je 2 weiteren Bohrkerne beidseitig der mangelhaften Stelle. Werden an den neuen Bohrkernen keine Mängel festgestellt, werden die Abzüge (Wertminderung) nur für den Bereich, der von den neuen Bohrkernen bis zur ursprünglichen Bohrstelle geht, geltend gemacht! > 20 % Diese Prüfung bezahlt derjenige, der sie in Auftrag gibt. (i. d. R. Baufirma). 21

22 Schiedsuntersuchung fehlerhafte Mischgutzusammensetzung / Bindemittelgehalt unterschritten Eine Bohrkernentnahmestelle wird durch das Ziehen von 5 weiteren Bohrkernen im Abstand von je 5 m (Gesamtbereich 20 m) beidseitig davon eingegrenzt. Das Ergebnis ersetzt die ursprüngliche Kontrollprüfung! Diese Prüfung bezahlt derjenige, zu dessen Ungunsten sie ausfällt 22

23 Zusammenfassung Kontrollprüfungen sind Prüfungen des Auftraggebers, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen Klare Regelung in der ZTV Asphalt-StB 07/13 Verantwortung liegt beim Bauherrn! Wer prüft unabhängige Prüfstelle (RAP Stra) Was geprüft wird Kennwerte sind vorgegeben Wieviel geprüft wird je angefangene m² / Tagesleistung 23

24 Fazit Qualität beginnt bei der Planung / Ausschreibung Qualitätsnachweis der fertigen Leistung ist ohne Kontrollprüfung nicht möglich Schäden gehen zu Lasten des Bauherren 24

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