Die Senatorin für Finanzen Bremen, den 31. Oktober 2008 Bearbeiter: Herr Kahnert Tel.: Vorlage für die Sitzung des Senats am 18.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Senatorin für Finanzen Bremen, den 31. Oktober 2008 Bearbeiter: Herr Kahnert Tel.: Vorlage für die Sitzung des Senats am 18."

Transkript

1 Die Senatorin für Finanzen Bremen, den 31. Oktober 2008 Bearbeiter: Herr Kahnert Tel.: Vorlage für die Sitzung des Senats am 18. November 2008 Einheitliche Handhabung der Leistungsentgelte A. Problem Mit dem neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L) wird erstmals eine leistungsabhängige Gehaltsdifferenzierung in Form einer leistungsorientierten Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt für alle Beschäftigten möglich. Ziel ist dabei, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Als Leistungstopf steht ein Gesamtvolumen von 1 v.h. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den TVöD bzw. TV-L fallenden Beschäftigten zur Verfügung. Die Regelungen sind allerdings in den Tarifwerken TV-L und TVöD unterschiedlich ausgestaltet. Nach 18 TV-L sind die Regelungen über die Ausgestaltung des Leistungsentgeltes in einem landesbezirklichen Tarifvertrag zu vereinbaren. Ein solcher Tarifvertrag ist für Bremen bislang noch nicht abgeschlossen worden. Solange ein solcher landesbezirklicher Tarifvertrag nicht besteht, erhalten die unter den TV-L fallenden Beschäftigten jedes Jahr mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 12 v.h. des Tabellenentgeltes ausgezahlt, welches ihnen jeweils für den Monat September zusteht. Für die unter den TVöD fallenden Beschäftigten ist zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung eine gesamtbremische einvernehmliche Dienstvereinbarung notwendig ( 18 TVöD). Sofern auch im laufenden Kalenderjahr 2008 eine solche Dienstvereinbarung nicht abgeschlossen wird, erhalten die Beschäftigten im Dezember 2008 nur ein anteilieges Leistungsentgelt in Höhe von 6 v.h. des jeweils zustehenden Septembergehaltes. Der Restbetrag des Gesamtvolumens ist dann auf das Folgejahr zu übertragen (= nichtverfallbare Rückstellung). Um den Druck auf die Betriebsparteien zu erhöhen, sieht der TVöD für den Fall, dass keine Dienstvereinbarung abgeschlossen wird, auch in den Folgejahren eine entsprechende Ausschüttung bzw. Rückstellung vor. Da im bremischen öffentlichen Dienst sowohl der TV-L als auch der TVöD Anwendung finden, wird bei Nichtabschluss einer Dienstvereinbarung nach dem TVöD in diesem Jahr erstmals die Situation auftreten, dass die unter den TVöD fallenden Beschäftigten bei der Ausschüttung nur 6 v.h. des jeweiligen Septembergehaltes ausgezahlt bekommen. Die unter den TV-L fallenden Beschäftigten erhalten hingegen 12 v.h. des jeweiligen Septembergehaltes. Da gerade auch die unteren Entgeltgruppen (ehemalige Arbeiterinnen und Arbeiter, insb. Reinigungskräfte) von der gekürzten Auszahlung betroffen wären, besteht besonderer Handlungsbedarf. Das Problem der Gleichbehandlung stellt sich aber auch für die aus dem Geltungsbereich des TV-L in den Bereich des TVöD übergeleiteten Beschäftigten. B. Lösung Durch den Abschluss eines landesbezirklichen Tarifvertrages wird abweichend von 18 Abs. 6 und 7 TVöD sowie der Protokollerklärung Nr. 1 zu 18 Abs. 4 TVöD bestimmt, dass auch im Geltungsbereich des TVöD 18 Abs. 4 und 5 TV-L Anwendung findet. Diese Regelung ist beschränkt auf die Beschäftigten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen. Damit wird es ermöglicht, durch einen noch abzuschließenden Tarifvertrag ein Leistungsentgeltsystem für alle Beschäftigten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen einzuführen. Solange ein

2 - 2- solches Leistungsentgeltsystem nicht eingeführt ist, erhalten alle Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember ab dem Jahr v.h. des Tabellenentgelts, das für den Monat September des selben Jahres jeweils zusteht. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, nähere Regelungen über die Ausgestaltung des Leistungsentgelts in einem weiteren landesbezirklichen Tarifvertrag zu vereinbaren. Bestehende betriebliche Regelungen bleiben von dem vorgesehenen Tarifvertrag unberührt. Eine solche Vorgehensweise sichert eine Gleichbehandlung aller Statusgruppen und ist unabdingbare Voraussetzung für die Akzeptanz dieses Bezahlungssystems. 3 des Tarifvertrages legt fest, dass die Möglichkeit zusätzlicher Gewährung von Leistungsprämien aus besonderen Anlässen oder in Einzelfällen, die bereits jetzt in vielen Dienststellen und Eigenbetrieben praktiziert wird, auch weiterhin gegeben ist. Durch die tarifvertraglich vereinbarte einheitliche Handhabung der Einführung der Leistungsentgelte ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten sichergestellt. Die vorgesehene einheitliche rechtliche Regelung vereinfacht die verwaltungsmäßige Umsetzung erheblich. C. Alternativen Alternativen werden nicht vorgeschlagen. D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung Durch die einheitliche Auszahlung von 12 v.h. des für den Monat September jeweils zustehenden Tabellenentgelts wird bis zur Einführung eines tarifvertraglichen Leistungsentgeltsystems für die unter den TVöD fallenden Beschäftigten darauf verzichtet, den Restbetrag des Gesamtvolumens in Höhe von z. Z. jährlich 430 T auf das jeweilige Folgejahr zu übertragen. Der Geltungsbereich des TVöD erfasst im Bereich des Landes und der Stadtgemeinde Bremen zu rund 65 % Frauen. Durch die angestrebte Regelung werden die Auswirkungen der unterschiedlichen tarifvertraglichen Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung auf die Geschlechter angeglichen. E. Beteiligung / Abstimmung Die Senatsvorlage ist mit der Senatskanzlei abgestimmt. F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Die Senatsvorlage ist sowohl für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit wie für die Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz geeignet. G. Beschluss Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage 758/17 dem Abschluss des Tarifvertrages zu und ist damit einverstanden, dass auch für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD entsprechend der Zahlungen für die Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden.

3 L a n d e s b e z i r k l i c h e r T a r i f v e r t r a g zum Leistungsentgelt vom November 2008 Zwischen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde), vertreten durch die Senatorin für Finanzen - einerseits - und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, diese zugleich handelnd für - die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Bremen - die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Bremen - andererseits - wird zur Vereinheitlichung des im bremischen öffentlichen Dienst geltenden Tarifrechts Folgendes vereinbart:

4 2 1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde), die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 oder des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 fallen. 2 Leistungsentgelt im Bereich des TVöD Abweichend von 18 (VKA) Abs. 6 und 7 TVöD sowie der Protokollerklärung Nr. 1 zu 18 (VKA) Abs. 4 TVöD findet 18 Abs. 4 und 5 TV-L entsprechende Anwendung. Sollte das Gesamtvolumen für das Leistungsentgelt nach 18 (VKA) TVöD auf mehr als 1% angehoben werden, erhöht sich der Prozentsatz nach 18 Abs. 5 TV-L im selben Verhältnis. Bis zum Inkrafttreten dieses Tarifvertrages gemäß 18 (VKA) Abs. 6 TVöD abgeschlossene betriebliche Vereinbarungen bleiben unberührt. 3 Gemeinsame Regelung für den Bereich des TV-L und des TVöD Die Möglichkeit zur zusätzlichen Gewährung von Leistungsprämien aus besonderen Anlässen oder in Einzelfällen bleibt unberührt.

5 3 4 Schlussvorschriften Dieser Tarifvertrag tritt am 01. Dezember 2008 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2010 schriftlich gekündigt werden. Bremen, den November Senatorin für Finanzen.. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Niedersachsen-Bremen

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung der kommunalen

Mehr

Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006

Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006 Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006 Landesbezirklicher Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeit-TV Hessen) zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e.v. (KAV Hessen) - einerseits

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr

vom 6. Mai 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und

vom 6. Mai 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst) vom 6. Mai

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, einerseits. und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005 Zwischen

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 22 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr

Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 9. Februar 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005.

Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005. Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand,

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 19. Mai zum Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) vom 15. September 2008 Zwischen der Vereinigung

Mehr

vom 17. Februar 2017 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und andererseits

vom 17. Februar 2017 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und andererseits Änderungstarifvertrag Nr. 8 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 17. Februar 2017 Zwischen der Tarifgemeinschaft

Mehr

4. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel. AWO Salzgitter-Wolfenbüttel) vom 31. Januar 2017

4. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel. AWO Salzgitter-Wolfenbüttel) vom 31. Januar 2017 I 4. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel (TV Tariferhöhung 2017/2018 AWO Salzgitter-Wolfenbüttel) vom 31. Januar 2017 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Salzgitter-Wolfenbüttel

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr

Tarifvertrag über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen. (TV Ertragsbeteiligung Flughäfen)

Tarifvertrag über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen. (TV Ertragsbeteiligung Flughäfen) Tarifvertrag über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen (TV Ertragsbeteiligung Flughäfen) vom 25. Juli 2013 Tarifvertrag über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen Inhaltsgleich

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr

Vorlage für die Sitzung des Senats am 16. Dezember 2014

Vorlage für die Sitzung des Senats am 16. Dezember 2014 Die Senatorin für Finanzen Bremen, 27. November 2014 Herr Schneider, 30 1, Tel: 2183 Vorlage für die Sitzung des Senats am 16. Dezember 2014 Entwurf einer Änderung der Anordnung des Senats zur Übertragung

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Zwischen. der Technischen Universität Darmstadt, vertreten durch ihren Präsidenten, - einerseits - und

Zwischen. der Technischen Universität Darmstadt, vertreten durch ihren Präsidenten, - einerseits - und Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Technischen Universität Darmstadt in den TV-TU Darmstadt und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-TU Darmstadt) vom 7.

Mehr

Die Senatorin für Finanzen 21. Juni Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013

Die Senatorin für Finanzen 21. Juni Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013 Die Senatorin für Finanzen 21. Juni 2013 Bearbeiterin: Frau Meyer Telefon: 2395 Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bremischen Urlaubsverordnung

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ggmbh Berlin (VTV-LHB) vom 1. Mai 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

Vorlage für die Sitzung des Senats am 21. Februar 2012

Vorlage für die Sitzung des Senats am 21. Februar 2012 Die Senatorin für Finanzen Bremen, 13. Februar 2012 Herr Büchner Tel.: 361-10974 Vorlage für die Sitzung des Senats am 21. Februar 2012 Vereinbarung zwischen der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, einerseits. und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 22 für Auszubildende. vom 31. Januar Zwischen

Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 22 für Auszubildende. vom 31. Januar Zwischen Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 22 für Auszubildende vom 31. Januar 2003 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, der Tarifgemeinschaft deutscher

Mehr

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in der Kliniken Erlabrunn ggmbh (3. ÄnderungsTV-Ärzte Erlabrunn)

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in der Kliniken Erlabrunn ggmbh (3. ÄnderungsTV-Ärzte Erlabrunn) 3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in der Kliniken Erlabrunn ggmbh (3. ÄnderungsTV-Ärzte Erlabrunn) vom 9. August 2018 zwischen der Kliniken Erlabrunn ggmbh, vertreten durch

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 21 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

Vorlage für die Sitzung des Senats am Verordnung zur Änderung jugendschutzrechtlicher Verordnungen

Vorlage für die Sitzung des Senats am Verordnung zur Änderung jugendschutzrechtlicher Verordnungen Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 04.11.2014 Susanne Heyn 361-10206 Vorlage für die Sitzung des Senats am 11.11.2014 Verordnung zur Änderung jugendschutzrechtlicher Verordnungen A.

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 1 Änderungen des TVöD Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, einerseits. und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

vom 19. April 2013 Zwischen und

vom 19. April 2013 Zwischen und Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Technischen Universität Darmstadt in den TV-TU Darmstadt und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-TU Darmstadt) vom 19.

Mehr

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe. (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Weser-Ems-Gruppe)

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe. (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Weser-Ems-Gruppe) 3. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Weser-Ems-Gruppe) vom 26. Januar 2015 Tarifvertrag für die Beschäftigten der AWO Weser-Ems-Gruppe vom 11. September

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung. (TVsA) vom 13. September 2005

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung. (TVsA) vom 13. September 2005 Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 17. Februar 2017 Zwischen der

Mehr

Vergütungstarifvertrag. vom 25. September 2015

Vergütungstarifvertrag. vom 25. September 2015 Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten der KITAWO ggmbh Magdeburg vom 25. September 2015 zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev. - vertreten durch den Vorstand - und der ver.di - Vereinte

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungsvereinbarung Nr. 7 vom 29. April 2016 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Flughäfen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-F) vom 7. Februar 2006

Mehr

Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und vom 8. Juni Zwischen. und

Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und vom 8. Juni Zwischen. und Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 vom 8. Juni 2006 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und ver.di -

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 20. August 2013.

Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 20. August 2013. Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 20. August 2013 Zwischen der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main,

Mehr

Personal- und Organisationsreferat Personalentwicklung POR-P 5.1

Personal- und Organisationsreferat Personalentwicklung POR-P 5.1 Telefon 0 233-92112 Telefax 0 233-21319 Frau Wyrobek Personal- und Organisationsreferat Personalentwicklung POR-P 5.1 Leistungsorientierte Bezahlung in der Landeshauptstadt München; Verwendung des erhöhten

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungsvereinbarung Nr. 9 vom 29. April 2016 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) vom 7. Februar 2006

Mehr

Paraphierte Fassung Tarifvertrag zur Übernahme des TVÜ-Länder für die Humboldt-Universität zu Berlin (TVÜ-Länder HU) vom..

Paraphierte Fassung Tarifvertrag zur Übernahme des TVÜ-Länder für die Humboldt-Universität zu Berlin (TVÜ-Länder HU) vom.. Paraphierte Fassung 31.08.2010 Tarifvertrag zur Übernahme des TVÜ-Länder für die Humboldt-Universität zu Berlin (TVÜ-Länder HU) vom..2010 Abschluss:..2010 Gültig ab: 01. April 2010 Kündigungsfrist: 3 Monate

Mehr

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom

Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10.10.2013 Anlage ABl. 3/2014 Erzbistum Berlin A. Beschlüsse 1. In 15 der Anlage 33 zu den AVR wird folgender neuer Absatz 2a eingefügt:

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 KAV Nds. A 10/2012 Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch

Mehr

2. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte/Hubertusburg vom 14. März 2018

2. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte/Hubertusburg vom 14. März 2018 2. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte/Hubertusburg vom 14. März 2018 Zwischen der Fachkrankenhaus Hubertusburg ggmbh vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Iris Minde einerseits und dem Marburger Bund

Mehr

6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000

6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand,

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 10. und Entgelttarifvertrag zum Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie (KTD) vom 11. April 2013

Änderungstarifvertrag Nr. 10. und Entgelttarifvertrag zum Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie (KTD) vom 11. April 2013 Änderungstarifvertrag Nr. 10 und Entgelttarifvertrag 2013 zum Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie (KTD) vom 11. April 2013 Zwischen dem Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland

Mehr

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Tel. Nr (Fr. Corbeck) Tel. Nr

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Tel. Nr (Fr. Corbeck) Tel. Nr Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 11.10.2016 50-2 Tel. Nr. 361-9114 (Fr. Corbeck) Tel. Nr. 361-4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) Vorlage Nr.

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 17. Februar 2017 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 25. Juni 2015.

Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 25. Juni 2015. Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 25. Juni 2015 Zwischen der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main,

Mehr

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW Tarifvertrag vom 18.November 2009 zur Überleitung der Beschäftigten der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus ggmbh, Rüttenscheid, in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-AKK)

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 07.01.2019 Bearbeitet von: Frau Borrmann Tel.: 361 8383 Lfd. Nr. 276/19 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für

Mehr

vom 14. Juni 2011 Zwischen und

vom 14. Juni 2011 Zwischen und Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Technischen Universität Darmstadt und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-TU Darmstadt) vom 14. Juni 2011 Zwischen der

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) Besonderer Teil BBiG vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

2. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk für die AWO Soziale Dienstleistungen ggmbh (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO SO) vom 18.

2. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk für die AWO Soziale Dienstleistungen ggmbh (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO SO) vom 18. 2. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk für die AWO Soziale Dienstleistungen ggmbh (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO SO) vom 18. Mai 2015 - zum Tarifvertrag für die AWO Soziale Dienstleistungen ggmbh (TV

Mehr

Tarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH)

Tarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH) Tarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH) Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein, einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 23. April 2012.

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 23. April 2012. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 23. April 2012 Zwischen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main,

Mehr

Rundschreiben 5/2013

Rundschreiben 5/2013 An die Mitglieder des VKDA 30. April 2013 050 Rundschreiben 5/2013 Entgeltrunde KTD 2013 - Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 10 und Entgelttarifvertrag 2013 zum KTD - Anlage 2 Stundenentgelttabellen Sehr

Mehr

Anlage 5. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Anlage 5. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Anlage 5 Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13.

Mehr

Änderungstarifvertrag NI'. 4

Änderungstarifvertrag NI'. 4 Änderungstarifvertrag NI'. 4 vom 02. Juni 2010 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO in den TV AWO Bayern und zur Regelung des Übergangsrechts (TV-Ü AWO Bayern) vom 19. Mai 2008 zwischen

Mehr

vom 6. Mai 2011 Zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport und

vom 6. Mai 2011 Zwischen dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport und Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-H) vom 6. Mai 2011 Zwischen dem Land Hessen, vertreten

Mehr

vom 4. Januar 2018 Zwischen der

vom 4. Januar 2018 Zwischen der Tarifvertrag zur Änderung des Haustarifvertrages und zur Anpassung der Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte an der Kreiskrankenhaus Stollberg ggmbh (2. Änderungs-TV-Ärzte Stollberg) vom 4. Januar 2018

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. April 2010 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Zwischen

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung

Mehr

GPA-Mitteilung 1/2007

GPA-Mitteilung 1/2007 GPA-Mitteilung 1/2007 Az. 054.20 03.12.2007 Tarifrechtliche Leistungselemente bei Beschäftigten und Abbau von überund außertariflichen Leistungen In der Vergangenheit haben vielfach Kommunen zum Instrument

Mehr

Senatskanzlei Vorlage für die Sitzung des Senats am Vierte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Kostenverordnung

Senatskanzlei Vorlage für die Sitzung des Senats am Vierte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Kostenverordnung Senatskanzlei 08.11.2012 Vorlage für die Sitzung des Senats am 20.11.2012 Vierte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Kostenverordnung A. Problem Am 31.12.2012 wird das Bremische Gesetz über die Verkündung

Mehr

Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-ZUSI)

Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-ZUSI) Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-ZUSI) vom. Februar 20 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. vom 29. April

Mehr

2. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel (TV Tariferhöhung 2015 AWO Salzgitter-Wolfenbüttel) vom 01.

2. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel (TV Tariferhöhung 2015 AWO Salzgitter-Wolfenbüttel) vom 01. 2. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel (TV Tariferhöhung 2015 AWO Salzgitter-Wolfenbüttel) vom 01. Mai 2015 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Salzgitter-Wolfenbüttel

Mehr

Tarifvertrag zur Übernahme des TVÜ-Länder für die Humboldt-Universität zu Berlin (TVÜ-Länder HU) Vom 21. Januar 2011.

Tarifvertrag zur Übernahme des TVÜ-Länder für die Humboldt-Universität zu Berlin (TVÜ-Länder HU) Vom 21. Januar 2011. 1. Änderungstarifvertrag vom 21. Januar 2011 zum Tarifvertrag zur Übernahme des TVÜ-Länder für die Humboldt-Universität zu Berlin (TVÜ-Länder HU) vom 27. September 2010 Abschluss: 21. Januar2011 Gültig

Mehr

Tarifvertrag Leistungsentgelte 1

Tarifvertrag Leistungsentgelte 1 Tarifvertrag KTD-Leistungsentgelte KTDLeistETV 7.561 N Tarifvertrag Leistungsentgelte 1 Vom 15. August 2002 (GVOBl. S. 327) 2 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 6. Juni 2006 (GVOBl. S.

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 12 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),

Änderungstarifvertrag Nr. 12 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 3

Änderungstarifvertrag Nr. 3 Änderungstarifvertrag Nr. 3 (Überleitung im Sozial- und Erziehungsdienst) vom 18. März 2011 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO in den TV AWO BW und zur Regelung des Übergangsrechts

Mehr

TARIFVERTRAG zur Entgeltumwandlung vom 21. Oktober 2003

TARIFVERTRAG zur Entgeltumwandlung vom 21. Oktober 2003 Stand: Oktober 2011 Seite 1 Neuauflage 2017 TARIFVERTRAG zur Entgeltumwandlung vom 21. Oktober 2003 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 10 vom 12. Oktober 2011 Zwischen Arbeitsrechtlicher Vereinigung

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 8. April 2008 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17.

Mehr

Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an den Elblandkliniken (6. ÄnderungsTV-Ä ELK)

Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an den Elblandkliniken (6. ÄnderungsTV-Ä ELK) Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an den Elblandkliniken (6. ÄnderungsTV-Ä ELK) vom 07.12.2017 Zwischen der ELBLANDKLINIKEN Stiftung & Co. KG vertreten durch den Vorstand

Mehr

vom 16. April 2013 Zwischen und

vom 16. April 2013 Zwischen und Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TVH und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜH) vom 16. April 2013 Zwischen dem Land Hessen, vertreten

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für die Technische Universität Darmstadt (TV-TU Darmstadt) vom 20. April Zwischen.

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für die Technische Universität Darmstadt (TV-TU Darmstadt) vom 20. April Zwischen. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für die Technische Universität Darmstadt (TV-TU Darmstadt) vom 20. April 2015 Zwischen der Technischen Universität Darmstadt, vertreten durch ihren Präsidenten

Mehr

R U N D S C H R E I B E N Nr. 8/2012

R U N D S C H R E I B E N Nr. 8/2012 Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen Postfach 10 15 40 28015 Bremen Alle Dienststellen, Betriebe und Einrichtungen mit Schulen Auskunft erteilt Frau Röhrs Zimmer

Mehr

Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag über die Einmalzahlung für 2005 für den Bereich der VKA erfolgreich abgeschlossen

Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag über die Einmalzahlung für 2005 für den Bereich der VKA erfolgreich abgeschlossen 2005 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Länder/Gemeinden Berlin, den 09.03. 2005 Nr.18/05 Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag über die Einmalzahlung für 2005 für den Bereich der VKA erfolgreich abgeschlossen

Mehr

4. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover (TV Tariferhöhungen 2014/2015 AWO Region Hannover) vom 10.

4. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover (TV Tariferhöhungen 2014/2015 AWO Region Hannover) vom 10. 4. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover (TV Tariferhöhungen 2014/2015 AWO Region Hannover) vom 10. Januar 2015 - zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt

Mehr

Tarif vertrag Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 19. Mai 2017

Tarif vertrag Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 19. Mai 2017 Tarif vertrag Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 19. Mai 2017 Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten beim Humanistischen Verband Deutschlands Landesverband Berlin-Brandenburg e.

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Vorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L) am

Vorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L) am Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Die Senatorin für Finanzen 23.08.2017 Tel. Nr. 361-4546 Insa Nanninga Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) Vorlage

Mehr