Vertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen

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1 Vertrag über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen zwischen dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen vertreten durch Herrn Geschäftsführer Rolf Koch - nachstehend als Auftraggeber bezeichnet - und dem Auftragnehmer vertreten durch Geschäftsführung - nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet -

2 1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand des Vertrages ist die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Durchführung psychologischer Fachgutachten bei SGB II-Beziehern. (2) Das Angebot und Konzept vom XXX sind Bestandteil des Vertrages. 2 Vertragsbestandteile (1) Für Mängelansprüche und Verjährungsfristen gelten ausschließlich die Bestimmungen des BGB. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, selbst dann nicht, wenn sie dem Angebot des Auftragnehmers beigefügt sind. (3) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Schriftwechsel, und Fax genügen diesem Schriftformerfordernis nicht. 3 Vertragslaufzeit Der Vertrag gilt ab Vertragsunterzeichnung und endet zum Einer Kündigung bedarf es nicht. 4 Durchführung des Vertrages Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört die Durchführung, der unter 1 genannten Dienstleistungen.

3 5 Unfallversicherung der Klienten Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden. Die Verantwortung für die Unfallversicherung der Klienten trägt der Auftragnehmer. Es gelten die Vorschriften des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). Zuständig für die Unfallversicherung ist für die gesamte Maßnahme der für den Auftragnehmer zuständige Unfallversicherungsträger. 6 Vergütung Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer die Kosten wie folgt: (1) Pro Gutachten werden Kosten in Höhe von XXX zzgl. MwSt. abgerechnet. (2) Pro Gutachten bei Verdacht auf Persönlichkeitsstörung werden Kosten in Höhe von XXX zzgl. MwSt. abgerechnet. (3) Für die gemeinsame Fallbearbeitung werden Kosten in Höhe von xxx,- zzgl. MwSt. berechnet. (4) Die Kostenerstattung erfolgt monatlich rückwirkend per Sammelrechnung, aus der die Dienstleistung ersichtlich wird. (5) In der Abrechnung hat der Auftragnehmer die Pflicht den Namen und die Kundennummer des Klienten und die Art der Dienstleistung aufzuführen. 7 Rechten und Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Aufbewahrung der Befundunterlagen für 2 Jahre. (2) Der Auftragnehmer teilt dem zuständigen Vermittler / Fallmanager mindestens eine Woche vor dem Test den festgelegten Termin mit. (3) Erscheint der Klient nicht zum eingeladenen Termin, ist der zuständige Vermittler bzw. Fallmanager umgehend zu informieren. Eventuell vom Klienten angegebene Gründe zum Nichterscheinen sind anzugeben. (4) Die Untersuchung erfolgt grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang durch den Vermittler bzw. Fallmanager.

4 (5) Das Gutachten muss innerhalb von 10 Werktagen nach dem Test dem zuständigen Vermittler bzw. Fallmanager vorliegen. (6) Ist es dem Auftragnehmer aus einem wichtigen Grund nicht möglich, die unter 1 beschriebenen Dienstleistungen wahrzunehmen, kann eine Vertretung des Auftragnehmers nur mit vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen. 8 Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer die zur Durchführung der unter 1 beschriebenen Dienstleistung per oder per Post zu zusenden. (2) Die Einladung der Klienten erfolgt durch den Auftraggeber. 9 Verzug, Vertragsstrafen und Kündigungsrechte des Auftraggebers (1) Überschreitet der Auftragnehmer die in 7 festgesetzten Termine bzw. Fristen oder führt er eine Dienstleistung nicht durch und hat er dies zu vertreten, so hat er dem Auftraggeber - unbeschadet weiter gehender Schadensersatzansprüche eine Vertragsstrafe in Höhe von 320,- zu zahlen. (2) Mit Überschreiten der vereinbarten Ausführungsfristen gerät der Auftragnehmer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. (3) Für die Kündigung des Vertrages gelten die Vorschriften des 97 (2) SGB X i.v.m. 92 SGB X. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung gekündigt werden (entsprechend 92 Satz 3 SGB X i.v.m. 97 (2) SGB X). (4) Als wichtiger Grund i.s.d. 92 Satz 3 SGB X gelten insbesondere eine schwerwiegende Verletzung von Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile. 10 Datenübermittlung/Datenschutz (1) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer übermitteln sich gegenseitig Sozialdaten der Klienten soweit dies für die Durchführung der in 1 genannten Dienstleistungen erforderlich ist ( 50 SGB II). (2) Der Auftragnehmer hat die einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten. Daten, die ihm nach Abs. 1 übermittelt worden sind, dürfen nur

5 zweckgebunden im Rahmen der Beauftragung genutzt werden. Für die Einhaltung dieser Vorschriften haftet der Auftragnehmer auch für seine Mitarbeiter ( 78 Abs. 1 SGB X). (3) Die Klienten sind darüber zu informieren, dass für die Gewährung der Dienstleistungen notwendige Mitteilungen, im erforderlichen Umfang an den Auftraggeber weitergeleitet werden. Den Klienten ist auf deren Verlangen Einsicht in alle sie betreffenden Unterlagen zu gewähren. (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Kenntnis gelangenden internen Angelegenheiten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln, insbesondere Vorkehrungen zu treffen, dass solche Kenntnisse anderen Personen außer den mit der Ausführung beauftragten nicht bekannt werden. Er hat ferner die Pflicht, die mit der Ausführung beauftragten Personen gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu verpflichten. Der Auftragnehmer ist auch selbst zur Einhaltung der Regelungen des 5 BDSG verpflichtet. (5) Der Auftragnehmer stellt durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen (z.b. durch Verwendung von Firewalls, Verschlüsselungen, physische Sicherungen der zentralen Punkte des Kommunikationsnetzes, etc.) sicher, dass unerlaubte Systemzugriffe von außen nicht erfolgen können. (6) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass ein Zugriffsberechtigungskonzept für die bei ihm im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verwendeten Systeme festgelegt und umgesetzt ist. Bei der technischen Umsetzung der Zugriffsberechtigungskonzepte werden Passwort-Konzepte oder unter Zugriffssicherheitsaspekten mindestens gleichwertige Konzepte verwendet. Bei der Verwendung von Passwörtern erlässt der Auftragnehmer für den Zeitraum der Vertragserfüllung eine schriftliche Organisationsanweisung für den Umgang mit Passwörtern. (7) Zuwiderhandlungen gegen diese Vertragspflichten - auch durch Vertretung - berechtigen den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß 9 Abs. 4 dieses Vertrages. (8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche erhobenen und verarbeiteten Daten noch zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Verwendung durch den Auftraggeber vorzuhalten, sie sodann jedoch aus seinen Systemen zu löschen. Die Löschung ist auf Verlangen nachzuweisen. 11 Scientology-Ausschluss (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass weder er noch seine Beschäftigten bei der Erfüllung der Beauftragung die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden bzw. verbreiten.

6 (2) Bei einem Verstoß gegen Abs. 1 ist der Auftraggeber jederzeit berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt. 12 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für Dritte bestimmte Informationen und Berichte rechtzeitig mit dem Jobcenter Mayen-Koblenz (jobcenter@kvmyk.de) abzustimmen. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuweisen, dass die Maßnahme aus Mitteln des Bundes finanziert wird. 13 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, so betrifft dies nicht den Vertrag als Ganzes, sondern nur die betreffende Bestimmung. In einem solchen Fall ist der Vertrag seinem Sinn und Zweck entsprechend auszulegen, wobei maßgebend ist, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre. 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Erfüllungsort ist der vereinbarte Maßnahmeort entsprechend der Leistungsbeschreibung. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Jobcenters.

7 Mayen, den Für das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz Rolf Koch Geschäftsführer Für den Auftragnehmer

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