25 Jahre Partnerschaft der Städte Schleusingen und Plettenberg. Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer beiden Städte!

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1 25 Jahre Partnerschaft der Städte Schleusingen und Plettenberg Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer beiden Städte! In diesen Tagen jährt sich zum 25. Mal der Beginn unserer Städtepartnerschaft. Das erste offizielle Treffen der Delegationen aus beiden Städten wurde im Januar 1990 in Schleusingen begangen. Wenige Wochen später im Februar 1990 folgte der Gegenbesuch der Schleusinger Delegation in Plettenberg. Bereits in diesen Tagen wurden sehr gute Kontakte und auch persönliche Freundschaften geknüpft, die bis heute Bestand haben und gepflegt werden. Insofern war es nur folgerichtig, dass mit der Unterzeichnung der Städtepartnerschaftsurkunden am 21. April 1990 diese Freundschaft, die noch ein Jahr davor für fast alle auf beiden Seiten als undenkbar erschien, offiziell begründet wurde. Hervorzuheben ist hierbei, dass zu diesem Zeitpunkt die Bundesrepublik und die Deutsche Demokratische Republik noch souveräne Staaten waren. Die unterschiedlichen politischen Systeme und vor allem die Trennung von Ost und West aus den Zeiten des kalten Krieges heraus waren bis auf die kommunalpolitischen Ebenen noch bis 1989 spürbar. Denn offizielle Kontakte waren zwischen Kommunen in Ost und West von der SED unerwünscht und wurden mit wenigen Ausnahmen untersagt. Insofern waren die ersten Bemühungen von beiden Seiten zur Begründung einer Städtepartnerschaft ab dem Jahre 1987 noch nicht vom Erfolg gekrönt. Erst durch die Massenproteste der Bürger in den Montagsdemonstrationen und den hieraus resultierenden ersten vorsichtigen Reformen der SED wurden die ersten Lockerungen dieser Verbote spürbar. Ende 1989 war es deshalb dem damaligen von Schleusingen Helmut Kummer möglich, auf die Anfrage von seinem Plettenberger Amtskollegen Otto Klehm zur Aufnahme erster Kontaktgespräche positiv zu antworten. 23 Tage nach Vertragsabschluss wurde Klaus Brodführer zum ersten demokratisch legitimierten nach der friedlichen Revolution in Schleusingen gewählt. Durch ihn wurde die Städtepartnerschaft vom Zustandekommen bis zum heutigen Tag gemeinsam mit den ehemaligen Plettenberger Amtskollegen Otto Klehm, Walter Stahlschmidt und Klaus Müller maßgeblich gestaltet und gelebt. Unsere deutsch-deutsche Städtepartnerschaft ist nach 25 Jahren längst - im positiven Sinne - Alltag geworden. Aus den damaligen ersten Kontakten der Offiziellen beider Seiten haben sich viele private und vereinsmäßige Freundschaften ergeben. Die verstrichenen Jahre waren entsprechend geprägt von einer Vielzahl offizieller, aber insbesondere auch inoffizieller Besuche. Hervorzuheben auf der offiziellen Seite sind hier sicher die Besuche und Veranstaltungen anlässlich des 10-jährigen Jubiläums, das 775. Jubiläum der Stadt Schleusingen im Beisein des Alt- Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog sowie die Feierlichkeiten in Schleusingen anlässlich der sich zum 20. Male jährenden Wiedervereinigung beider Staaten, in dessen Rahmen auch unsere 20-jährige Städtepartnerschaft feierlich begangen wurde. Unser heutiger Bundespräsident Joachim Gauck hat als Gastredner dieser Veranstaltung einen besonderen Rahmen verliehen. Stadtfeste und sonstige Anlässe in beiden Städten in den zurückliegenden 25 Jahren boten überdies die Gelegenheit für einen regen Austausch und das Einleben all derjenigen, die im letzten Vierteljahrhundert in den unterschiedlichsten Positionen den damaligen Vätern der Städtepartnerschaft nachgerückt sind. Aus der Städtepartnerschaft hat sich damit eine tiefe Freundschaft auf den unterschiedlichsten Ebenen beider Städte entwickelt, die wir auch in der Zukunft weiterhin pflegen werden. Denn das ist dann die alltägliche positive Normalität, die Ausfluss der Partnerschaftsurkunde sein sollte. Insofern werden in Abstimmung mit den Stadträten Jubiläums-Feierlichkeiten, die oftmals nur auf der Ebene der Offiziellen beider Städte begangen werden unter zumeist geringer Beteilung der Bevölkerung, zugunsten von informellen Treffen abgelöst, die sich ohne Termindruck und mitten aus dem Leben heraus ergeben. Wir sind sicher, dass die offizielle Städtepartnerschaft seit vielen Jahren in eine dauerhafte Freundschaft übergegangen ist und eine breite Basis auf Seiten der Bevölkerung, der Vereine, der, der Räte und der Verwaltungen erfahren hat. 1

2 Auf Grund der dargestellten zeitlichen Abläufe und der damaligen politischen Situation zwischen Ost und West wird diese Städtepartnerschaft, auch im Sinne unserer neueren deutschen Geschichte, immer eine besondere Städtepartnerschaft bleiben. Klaus Brodführer Stadt Schleusingen Klaus Müller Stadt Plettenberg Jahresrückblick 2014 Ereignisse des Jahres in Schleusingen - zusammengestellt von Carmen Imber, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit im Büro Januar - Eine Silvesterrakete setzt den Dachstuhl im Gebäude Markt 4 in Brand Lob an die Feuerwehr für umsichtiges Löschen mit Schaum; dadurch werden größere Schäden verhindert. - Als 1. Kind wird am Marta Jolie Tittel aus Schleusingen geboren. - Die Ärztinnen Dr. Karin Leipold und Dr. Anke Frischmann ziehen von der Klosterstraße in die Praxis des ehem. Orthopäden Dr. Meier Königstraße 8 um. - Bürgerentscheid zur Regelschule Veilsdorf auch in Schleusingen im Landkreis Hildburghausen stimmten 75,5 % mit ja für die Beibehaltung der Regelschule - Mit Kerzen gegen das Vergessen 50 Menschen sind zum Holocaust-Gedenktag auf dem Marktplatz. - Auf dem Friedberg stimmt was nicht Schleusinger stellt nicht korrekte Zuordnung der Gebietsgrenzen für St. Kilian fest und will dies ändern, was zu Ärger bei den Firmen auf dem Friedberg und in der Gemeinde St. Kilian sorgt. - Frau Dr. Susanne Werner verlässt das Schleusinger Krankenhaus und übernimmt die Praxis von Dr. Harald Haase in Suhl-Nord; er war auch ein ehemaliger Arzt im Schleusinger Krankenhaus - Plettenbergs Alt- Otto Klehm verstirbt mit 77 Jahren - bis 1999 war er - Klavier trifft Politik so ist das Motto zum Neujahrstreff des s mit ca. 250 geladenen Gästen im Reha-Saal Gastvortrag durch Thüringens Innenminister Jörg Geibert Februar - Nach Brandanschlägen auf zwei Pkw am Großaufgebot der Polizei u. Razzia bei 2 Tatverdächtigen in Ratscher u. in der Mühlenstraße. - Thür. Bauminister Christian Carius besucht die Firma Auma Tec, Themarer Str. zur Regionaltour - Gründung der neuen Wählergruppe Aktiv für Schleusingen - Reinhard Hotop gibt sein Stadtratsmandat zurück für die SPD rückt Peter Gleicke nach - Personelle u. strukturelle Veränderungen am Schleusinger Krankenhaus die Notfallversorgung wird weiter eingeschränkt. - MdB Thomas Strobel besucht das Glaswerk Schleusingens zum Thema Energiewende. - Wie sich die Altstadt in 200 Jahren veränderte zeigt ein Vortrag von Ursula Gramlich im Schloss Bertholdsburg mit vielen interessierten Bürgern. - Jahreshauptversammlung der Feuerwehr 67 x wurde die Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr 2013 gebraucht; 41 aktive Kameraden u. 22 Kinder sind in der Jugendfeuerwehr tätig. - Die digitale Inventarisierung hält Einzug in der gräflichen Gymnasialbibliothek im Schloss Bertholdsburg. - Weitere Einschränkungen der Notfallversorgung erfolgen am Schleusinger Krankenhaus. - Bei den Special Olympics Winter Games in Oberhof stellt das Reha-Zentrum das erfolgreichste Team mit 5 Gold- u. 6 Silber- sowie 2 Bronzemedaillen. In Düsseldorf holt das Team im Juni 16 Medaillen. März - Babyempfang im Rathaus 13 Mädchen u. 8 Jungen wurden im Zeitraum August 2013 bis Februar 2014 geboren und erhalten ein Präsent durch den. - Beim politischen Aschermittwoch im Suhler Ringberghaus erhält Brodführer den Goldenen Rasselbock für die absurdeste Leistung bezügl. Anschriftenänderung auf dem Friedberg für St. Kilianer Firmen. - Das Wohnheim Haus Bienenkorb der Stiftung Reha mit 24 Plätzen wird für Kinder u. Jugendliche mit geistiger Behinderung in der Themarer Straße übergeben. - Sitzung des Präventionsrates der Stadt Schleus. - In der Hildburghäuser Straße werden 2 Querungshilfen für Fußgänger montiert. - Die Jugendfeuerwehr wird von Susan Wohlmann geleitet Mario Groß gibt nach 13 Jahren die Verantwortung weiter. Im Herbst übernimmt Martin Kellerer die Jugendfeuerwehr. 2

3 - Lina Rauch Tanzmariechen des SCC qualifiziert sich bei den Norddeutschen Meisterschaften und erreicht dort Platz Frauenchor Slusia mit neuem Vorstand Yvonne Köhler löst kurzzeitig Evelyn Kroll nach 13 Jahren als Vereinsvorsitzende ab; im Sommer 2014 übernimmt Nora Mirza den Verein. - Das historische Gewölbe Markt 23 wurde einem Bagger zum Verhängnis er bricht bei Ausgrabungsarbeiten in die Kellerdecke ein. April - Der April beginnt mit sommerlichen Temperaturen bis 27 Grad Celsius. - Fertigstellung u. Übergabe des Industrie- u. Gewerbegebietes Am Sättel Kosten von 4 Mio Euro für die Stadt, davon Förderung von 1,6 Mio Euro - Räume für Sonderausstellungen im Schloss Bertholdsburg nach 3 Jahren Bauzeit übergeben Kosten ca. 750 T ; Entdeckung der Alten Hofstube in den Gemäuern des Schlosses - Vollsperrung der Georg-Ernst-Straße wegen Komplettsanierung des Gebäudes Georg-Ernst-Str.5 durch die Schleusinger Wohnungsgesellschaft mbh - Auf dem Rathaus-Dach haben sich kurzzeitig am Störche niedergelassen - Übergabe eines neuen Spielplatzes in Rappelsdorf Mai - Beginn der Badesaison zum 1. Mai im Schwimmbad Schleusingen - 1. Klosterstraßenfest organisiert durch Reformhaus Einklang Elke Otto mit großen Erfolg - Familienfest der CDU auf dem Marktplatz mit Thür. Ministerpräsidentin Lieberknecht - Kommunalwahl in Thüringen am mit Europa-, Kreistags-, Stadtrats- u. Ortsteilbürgermeisterwahl 62 Schleusinger stellen sich zur Wahl für den Schleusinger Stadtrat; die CDU erzielt 49,5 % Stimmen, die Linke 11,5 %, die SPD 10,2 %, die FDP 5,6 %, die FWG 12,3 % und Aktiv für Schleusingen 9,1 %. Mit 1,8 % der Stimmen kommt BZH nicht in den Stadtrat - Eröffnung der Sonderausstellung Haie-Faszination seit Jahrmillionen in der Bertholdsburg - Turmuhr der Bertholdsburg wird erstmals nach 80 Jahren repariert 1934 erfolgte der Einbau der Uhr - Einweihung Feuerwehr-Denkmal am Feuerwehrgerätehaus, geschaffen vom Schleusinger Bildhauer Benedikt Solga die Finanzierung erfolgt aus Spenden. - Im alten Gewölbekeller Markt 23 ehemals Wohnhaus Hedenius später Askania - wurden bei den Ausgrabungen zahlreiche Dokumente der Vorzeit gefunden- u. a. ein Rechenpfennig aus der Zeit um 1550 des Schleusinger Münzmeisters Hans Neumann (stammte aus Nürnberg u. war in Schleusingen von Münzmeister). Einst standen hier sogenannte Grubenhäuser u. es wurde eine handgeschmiedete eiserne Tür eines Tresorraumes aus dem 17. Jahrhundert entdeckt; - Baubeginn Neubau Wohn- u. Geschäftshaus Markt 23 durch die Wohnungsgesellschaft mbh; die Stadt gibt für den Neubau nach Ratsbeschluss 1 Mio Euro. - Bündnis gegen Rechts auf Busfahrt in Polen, u. a. mit Besuch des KZ Auschwitz - Personelle Veränderungen am Schleusinger Krankenhaus die neue Oberärztin Frau Dr. Simone Reißenweber ist seit 1.4. im Krankenhaus tätig u. ab 1.7. ist Dr. Jens Wehner neuer Orthopäde im Krankenhaus Schleusingen; er übernimmt die Praxis von Dr. Reich. - Breitbandanschluss für schnelles Internet gibt es seit in Gethles. - Die Nachwuchssportler des ASV 1932 gewinnen die Thür. Mehrkampfmeisterschaften im Gewichtheben sowie Rallye-Fahrer Olaf u. Alexandra Dobberkau werden bei der Thüringen Rallye in Pößneck Zweite. Juni - Harald Böhle kündigt als Geschäftsführer des Wilhelm-Augusta--Stift; Beantragung Notlagenregelung, um wirtschaftliche Schieflage im Stift zu beheben - Hitzewelle zu Pfingsten beschert dem Schwimmbad Rekordbesucher - Stichwahl der Ortsteilbürgermeister in Rappelsdorf und Heckengereuth am Pfingstsonntag - Stadtfest vom mit Abi-Taufe des Hennebergischen Gymnasiums 55 Abiturienten haben ihr Abitur abgelegt - E - Das Sonnenwendfeuer findet aufgrund von Baumaßnahmen am alten Standort schöne Aussicht auf der Haardt statt. Juli - Die konstituierende Sitzung des neuen Stadtrates findet am 1.7.statt mit folgender Sitzverteilung: CDU 10, die Linke 2, SPD 2, FDP 1, FWG 3, Aktiv für Schleusingen 2. Beigeordneter wird Frank Eichler (CDU) Stadtfest bei Sonnenschein u. Public Viewing zur Fußball WM auf dem Markt organisiert durch den SC 07; die Essenversorgung erfolgt erstmals durch Partyservice Zachrich, Lengfeld Gymnasiasten erhalten die Abi-Taufe am Marktbrunnen; 23 Vereine beteiligten sich am Umzug zum Abschluss des Stadtfestes. - Bilder von Zeichenlehrer Ernst Imme sind die Aufmacher der 11. Auflage der Schleusinger Blätter, präsentiert durch das neue Autorenteam in der Bertholdsburg. - Jana Brodführer eröffnet Facharztpraxis für Innere Medizin und übernimmt die Praxisräume von Dr. Hannelore Kohlhaas, Georg-Neumark-Str. 5, die in den Ruhestand geht; - In den Ruhestand geht auch Dr. Barbara Kerner, Hildburghäuser Straße 5, deren Patienten von Tochter Annett Kerner, Fachärztin für Innere Medizin, übernommen werden. 3

4 - Informationsveranstaltung zum Thema Überschwemmungsgebiete u. Hochwasserschutz im Gymnasium findet großes Interesse bei der Bürgerschaft, auch aus den Ortsteilen. - Der Lions Club Schleusingen hat einen neuen Präsidenten Michael Otto löst Benedigt Solga ab - Geologen aus aller Welt treffen sich zur Tagung auf Schloss Bertholdsburg. August - Einwohnerversammlung zur Vorstellung des neuen Zentralen Omnibusbahnhofes Suhler Straße im Künstlerhof Roter Ochse - Wahl der Ortsteilräte in allen 7 Schleusinger Ortsteilen - Thomas Fleischmann wird als Vorsitzender des Ausschusses Bau/Wirtschaft/Ordnung gewählt - Das Schwimmbad wird zum aufgrund der schlechten Witterung geschlossen. - Die ersten Mieter ziehen Ende August in das sanierte rosa Haus Markt 8/Burgstr. 1 ein; Bauherr u. Eigentümer ist der Suhler Architekt Uli Melzer. - Im Ortsteil Rappelsdorf werden am Denkmal 2 Gedenktafeln mit 21 Namen für die Gefallenen des 2. Weltkriegs eingeweiht. - Das Mittelalterfest lockt Hunderte Menschen zur Bertholdsburg. September - Zum Schulbeginn am 1.9. werden 50 ABC- Schützen eingeschult; 2013 waren es nur 31; insgesamt 173 Schulkinder werden in der Grundschule unterrichtet DRK-Straßenfest in der Herbstrose Eisfelder Straße - Schleusingen klingt bunt 3. Musikfestival des Bündnisses gegen Rechtsextremismus auf dem Johanniskirchplatz - Das Wilhelm-Augusta-Stift befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten; als Interimsgeschäftsführer wird Lutz Stieler vom Diakonischen Werk durch den Vorstand eingesetzt. Vorstandsvorsitzende Pfarrerin Söllig gibt ihr Amt an Pfarrer Pöhlmann, Rohr, ab. - Kundgebuch der Bundeskanzlerin Angela Merkel u. Thür. Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht auf dem Schleusinger Marktplatz; Eintrag der beiden Politikerinnen ins Gästebuch der Stadt - Kirmes in Gethles und in Rappelsdorf - Durch den Verein Schönes Ratscher wird ein behelfsmäßiger Steg in der Stäte gebaut. - Umzug Klickstelle Andre Rüttinger in die ehemaligen Räume des Cafe s Malanders in der Klosterstraße - Baubeginn der Zentralen Omnibushaltestelle Suhler Str. am mit dem Bau des 1. Kreisels; Auftragserteilung an die Fa. Bickardt Bau die Fahrzeugführer müssen Geduld durch zahlreiche Umleitungen und Irritationen haben. - Das Aus für das Schleusinger Krankenhaus zum 1. Januar wird das Krankenhaus für die Altenpflege umgenutzt; die Arztpraxen und Physiotherapie bleiben bestehen; - Aufsetzen einer neuen Brücke für den neuen Radweg Heckengereuth/Ratscher über die Schleuse in Ratscher Oktober - Seit ist die Wilhelm Augusta-Soziale Dienste gemeinnützige GmbH in Eisenach neuer Betreiber und setzt einen neuen Heimleiter ein. Die Gebäude gehören weiterhin dem Wilhelm-Augusta- Stift Schleusingen. - Lichtblick für das Schleusinger Krankenhaus, das künftig nur noch für kleine Operationen genutzt werden soll. Medizinisches Versorgungszentrum u. Pflegebereich werden ausgebaut. - In der Ratsstube wechselt der Betreiber - Gregor Kaltofen übergibt das Gastronomiegeschäft. - Zum 10. Mal findet der Löschangriff der Feuerwehren im Henneberg-Stadion am Vorabend des 3. Okt. statt. - Spatenstich für die neue Kläranlage das Mega- Bauprojekt des Zweckverbandes Wasser u. Abwasser Suhl kostet 11,6 Mio ; Fördermittel gibt es dafür keine. - Die Kabarettgruppe Gethleser Weinbergschnecken gibt ihren letzten Auftritt zum Weinabend in der Bertholdsburg aus personellen Gründen bekannt 17 Jahre unterhielten sie das Publikum erst als Kuhbergsteiger Umbenennung 2008 in Die Weinbergschnecken. - Der Münzschatz der Henneberger Grafen wurde für das Naturhistor. Museum Schloss Bertholdsburg für 88 T bei einer Auktion ersteigert er ist bei der Museumsnacht mit über 600 Besuchern zu sehen. - Baustelle Kreisverkehr ZOB Suhler Straße Boden wird ausgetauscht u. Leitungen werden verlegt - Wirtschafts- u. Radweg Rappelsdorf wird übergeben; dieser wurde im Rahmen der Flurneuordnung gebaut. - Geburt im Rettungswagen auf dem Autobahnkreisel Ilmenauer Straße, da die Mutter es nicht mehr bis in die Klinik schaffte. - Der Kirchenkreis Henneberger Land feiert Jubiläum. Vor 25 Jahren sind die Kirchenkreise Suhl und Schleusingen zu einem Kirchenkreis zusammengelegt worden. November - Dem 25. Jahrestag der friedlichen Revolution u. des Mauerfalls wird durch Veranstaltungen, u. a. im Künstlerhof mit dem Verleger H.-J. Salier, gedacht. - An das 25jährige Jubiläum des Kirchenkreises Henneberger Land wird zum Reformationstag erinnert. - Lichter in der Stadt als ein Zeichen gegen Rechtsextremismus - am zur Veranstaltung Heldengedenken des BZH findet ein Friedensgebet mit 400 Besuchern in der Johanniskirche statt mit anschließender friedlicher Demonstration. 4

5 - Historische Wandmalereien aus der Renaissancezeit werden im Herkulessaal der Bertholdsburg entdeckt. - Der SCC Slusia startet seine neue Saison unter dem Motto Es ist Hai-den was los ; Tanzmariechen Luisa Rauch wird 2. bei den Thür. Meisterschaften im karnevalistischen Tanzsport. - Der Historiker Daniel Zuber erhält auf Vorschlag der Initiative Rodachtal den 10. Slusizer-Preis im Künstlerhof Roter Ochse Dezember - Übergabe des 1. Kreisverkehrs für die Zentrale Omnibushaltestelle Suhler Straße u. Verkehrsfreigabe am 11. Dezember Slusia-Rassegeflügelausstellung mit ca Tieren von 217 internationalen Ausstellern in der Henneberg-Halle - Traditionelles Weihnachtskonzert der Stadtkapelle Schleusingen in der Aula der Gerhart-Hauptmann- Schule. - Der 50. Jahrestag des Einzugs in das Gebäude Georg-Neumark-Str. 12 wird durch die Katholische Kirche St Marien mit einem Festgottesdienst begangen. - Richtfest am Wohn- u. Geschäftshaus Markt 23 - Der tegut-markt am Plettenberger Weg wird nach Umbau wieder eröffnet Ware wird auf 500 qm durch Marktleiterin Martina Eilers angeboten. - Für die Sanierung des Schulstandortes Schleusingen wurden Mio Euro durch den Landkreis investiert; die Sanierung der Regelschule Gerhart Hauptmann wurde abgeschlossen. - Glaswerk-Geschäftsführer Hartmut Walter geht nach 23 Jahren in den Ruhestand; Unternehmen Thür. Behälterglas GmbH wird künftig voll in die Wiegand-Gruppe integriert u. nicht als eigenständiges Unternehmen weitergeführt Professoren der afghanischen u. russischen Universitäten besuchen die Ausstellung im Schloss Bertholdsburg - Übergabe von 14 sanierten Wohnungen in der Straße des Friedens die Wohnungsgesellschaft Schleusingen hat dort 1,2 Mio investiert über Bauzeitraum von 2 Jahren - Weit über 1000 Menschen erleben am Nachmittag des Heiligen Abend die Weihnachtsgeschichte in der St. Johanniskirche als Kindermusical. Zum Jahresende 2014 wohnten insgesamt 5352 Einwohner in der Stadt, davon 2743 Frauen und 2609 Männer. 82 ausländische Mitbürger sind in unserer Stadt wohnhaft. In der Schleusinger Kernstadt wohnen zum Jahresende 4128; im Ortsteil Fischbach 124, in Geisenhöhn 101, in Gethles 373, in Gottfriedsberg 111, in Heckengereuth 103, in Rappelsdorf 291, in Ratscher 121 Einwohner. Insgesamt sind 1224 Einwohner in Ortsteilen wohnhaft. Im Jahr 2013 wurden 33 Kinder geboren, davon 17 Jungs und 16 Mädchen. Die Geburten sind damit rückläufig (2013 waren es 41). Von den neuen Erdenbürger sind 28 in der Kernstadt Schleusingen, 4 in Gethles und 1 in Ratscher zu Hause. 77 Einwohner sind 2014 verstorben (29 Männer, 48 Frauen); davon wurden 49 Sterbefälle im Schleusinger Stadesamt beurkundet. 65 der Verstorbenen wohnten in der Kernstadt Schleusingen, 3 in Fischbach, 4 in Gethles, 2 in Heckengereuth, 2 in Rappelsdorf, 1 in Ratscher. Die Meldestelle konnte vergangenes Jahr 232 Wegzüge, 259 Zuzüge und 193 Umzüge registrieren. 44 Hochzeiten wurden 2014 durch das Standesamt Schleusingen durchgeführt, davon 29 im Spiegelsaal des Rathaus und 15 im Fürstensaal der Schloss Bertholdsburg. 34 Paare, die einmal in Schleusingen geheiratet haben, wurden 2014 geschieden. Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Schleusingen Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung *) von Flurstücksgrenzen In der Gemarkung: Gethles Flur(en): 1 Flurstück(e): 15/4 wurde eine Grenzfeststellung Grenzwiederherstellung Abmarkung nach den Bestimmungen der 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden Fassung, durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom bis in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, Do. auch bis Uhr in den Räumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation,Katasterbereich Schmalkalden Hoffnung 30, Schmalkalden 5

6 eingesehen werden. Gemäß 10 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden Fassung, wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Schmalkalden Hoffnung Schmalkalden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Schmalkalden, gez. Siebert Hinweise der Pass- und Meldebehörde Nach 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt nach 6 (PAuswG) zehn Jahre. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind die Dokumente sechs Jahre gültig. Zur Beantragung benötigt ein Antragsteller: - einen gültigen Personalausweis oder Reisepass; bei Kindern und Jugendlichen einen Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten - ein biometrisches Passbild - die Ausstellungsgebühr in Höhe von 28,80 Euro bzw. bei Antragstellern unter 24 Jahren von 22,80 Euro (bei Antragstellung zu bezahlen!) Ordnungswidrig handelt, wer keinen gültigen Ausweis besitzt ( 31 PAuswG). Um eine Ordnungsstrafe zu vermeiden, sollte jeder Bürger rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit seines Personalausweises ein neues Dokument beantragen. Auskunftserteilung durch die Meldebehörde Gemäß Thüringer Meldegesetz (ThürMeldG) darf die Meldebehörde Personenauskünfte erteilen an: 1. Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über ihre Mitglieder, deren Ehegatten und minderjährige Kinder ( 29 Absatz 1 und 2 ThürMeldG) 2. Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten für Zwecke der Wahlwerbung ( 32 Abs. 1 ThürMeldG) 3. Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk zum Zwecke der Ehrung von Altersund Ehejubiläen ( 32 Abs. 2 ThürMeldG) 4. Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressbüchern ( 32 Abs. 3 ThürMeldG) Einwohner, die diese Datenübermittlung nicht wünschen, haben die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Dies kann ohne Angaben von Gründen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pass- und Meldebehörde in der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, erfolgen. Öffentliche Bekanntmachung an Stelle des Grundsteuerbescheides An alle Grundsteuerpflichtigen! Festsetzung der Grundsteuer für das Steuerjahr 2015 nach 27 Grundsteuergesetz für die Stadt Schleusingen mit den Ortsteilen Fischbach, Geisenhöhn, Gethles, Rappelsdorf, Gottfriedsberg, Heckengereuth und Ratscher Die Stadt Schleusingen gibt bekannt, dass die Grundsteuer für das Steuerjahr 2015 auf der Grundlage der Grundsteuerbescheide und Grundsteueränderungsbescheide 2012, 2013 und 2014 festgesetzt werden. Die Zahlungen sind entsprechend zu den in den Grundsteuerbescheiden festgelegten Terminen vorzunehmen. Bei Änderung oder Aufhebung des Grundsteuermessbescheides für ein Grundstück, lt. Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes, erfolgt durch die Stadtverwaltung die Zustellung eines Grundsteueränderungsbescheides oder Grundsteueraufhebungsbescheides. Bis zum Ergehen des hierauf beruhenden neuen Grundsteuerbescheides sind Vorauszahlungen lt. 29 Grundsteuergesetz in Höhe der bisherigen Grundsteuerzahlungen weiter zu entrichten. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der Öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre. Die bestehenden SEPA-Lastschriftmandate behalten Gültigkeit. Der Einzug erfolgt wie bisher zu den festen Terminen. Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei o.g. Behörde einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Auch wenn Sie Widerspruch einlegen, müssen Sie die angeforderten Beträge fristgerecht zahlen. Schleusingen,

7 Beschlüsse der 4. Sitzung des Stadtrates vom Beschluss-Nr. 1/4/2015 Genehmigung Niederschrift Stadtrat Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift der 3. Stadtratssitzung vom in der vorliegenden Form. Beschluss-Nr. 2/4/2015 Waldbewirtschaftungsplan 2015 Der Stadtrat bestätigt den Wirtschaftsplan 2015 für den Kommunalwald/FBG Henneberger Land in der vorliegenden Form. Beschluss-Nr. 3/4/2015 Antrag Bildung Kulturausschuss Der Stadtrat beschließt, den Antrag der Fraktion SPD auf Neugründung eines Kulturausschusses in der Stadt Schleusingen abzulehnen. In nichtöffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 4/4/2015 Auftragsvergabe Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik GW-L2 Beschluss-Nr. 5/4/2015 Grundstücksangelegenheit Vogelshofstraße Beschluss-Nr. 6/4/2015 Auftragsvergabe Bauhof-Fahrzeug Multicar-Absetzkipper Beschluss-Nr. 7/4/2015 Aufhebungsvertrag zum Jagdpachtvertrag Eigenjagd Schleusingen Beschluss-Nr. 8/4/2015 Aufhebungsvertrag zum Jagdpachtvertrag Eigenjagd Gethles Beschluss-Nr. 9/4/2015 Verpachtung Eigenjagdbezirk Gethles Beschluss-Nr. 10/4/2015 Verlängerung Jagdpachtvertrag Eigenjagd Ratscher Beschlüsse der 3. Sitzung des Ausschusses Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung vom Beschluss-Nr. BWO 01/03/2015 Genehmigung Ausschuss-Niederschrift Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung genehmigt die Niederschrift der 2. Ausschusssitzung vom in der vorliegenden Form. Beschluss-Nr. BWO 02/03/2015 Errichtung einer Gaube u. Überdachung Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Herrn Thomas Günther, Suhler Str. 24 in Schleusingen auf Errichtung einer Gaube und Überdachung auf den Flurstücken 151/2 und 177/151 in der Flur 16 Gemarkung Schleusingen zu erteilen. Beschluss-Nr. BWO 03/03/2015 Anbau Werkstatt- Autohaus Themarer Straße 5 Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Herrn Mike Müller Besitzgesellschaft Themarer Str. 5 in Schleusingen auf Anbau einer Werkstatt an das bestehende Autohaus Häfner in Schleusingen Flur 23 Gemarkung Schleusingen, Flurstück 29/1 zu erteilen. Beschluss-Nr. BWO 04/03/2015 Neubau Pavillon OT Rappelsdorf Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Frau Ute Hoffmann, Am Wilhelmsgarten 4 im OT Rappelsdorf, auf Neubau eines Pavillons auf dem Flurstück 43 in der Flur 7 Gemarkung Rappelsdorf zu erteilen. Beschluss-Nr. BWO 05/03/2015 Neubau Garage und Lagerraum Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Dienstleistungs-, Service- u. Verwaltung-GmbH, Bahnhofstr. 13 in Suhl auf Neubau einer Garage u. eines Lagerraumes auf dem Flurstück 96/2 in der Flur 12, Gemarkung Schleusingen (DRK, Eisfelder Str. 39b) zu erteilen Beschlüsse der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom Beschluss-Nr. HA 01/03/2015 Genehmigung Sitzungsniederschrift Der Hauptausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift der 2. Ausschusssitzung vom in der vorliegenden Form. 7

8 In nichtöffentlicher Sitzung des Hauptausschusses wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss-Nr. HA 02/03/2015 Auftragsvergabe Ersatzbeschaffung Zentraldrucker für die Stadtverwaltung Satzung der Stadt Schleusingen über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Altstadt (gemäß 154 Absatz 2 a BauGB) Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) und des 154 Absatz 2 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S 2414) hat der Stadtrat der Stadt Schleusingen in seiner Sitzung am mit Beschluss-Nummer: 28/3/2014 folgende Satzung beschlossen: Präambel Mit dem Sanierungsverfahren in Schleusingen im Sanierungsgebiet Altstadt wurden die angestrebten Sanierungsziele im Wesentlichen erreicht, so dass es seinen Abschluss finden kann. Durch die Sanierungsmaßnahmen von 1991 bis 2014 erfuhren die im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke eine in Geld fassbare Bodenwertsteigerung. Diesen Bodenwertunterschied zwischen Beginn und Ende der Sanierung hat der Eigentümer des im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes gemäß 154 Absatz 1 BauGB in Form des Ausgleichsbetrages an die Stadt Schleusingen zu entrichten. In diesen Fällen werden keine Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge erhoben. Laut der ermittelten Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Katasterbereichs Schmalkalden liegt die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung unterhalb der Hälfte des Erschließungsaufwandes, so dass die Stadt Schleusingen gemäß 154 Absatz 2a BauGB durch eine Satzung den zu zahlenden Ausgleichsbetrag bestimmt. Es wird eingeschätzt, dass die im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke von der Verbesserung der Erschließungsanlagen in gleicher Weise betroffen sind. Bislang wurden im Sanierungsgebiet keine Ausgleichsbeträge festgesetzt oder vorzeitige Ablösungsvereinbarungen getroffen. 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Erhebung von Ausgleichsbeträgen gemäß 154 Absatz 2 a BauGB in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Altstadt der Stadt Schleusingen gemäß der Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen in der Fassung der Bekanntmachung vom (Anlage 1). 2 Bemessung der Höhe des Aufwandes (1) Der zur Berechnung des Ausgleichsbetrages zu Grunde zu legende Erschließungsaufwand für den Zeitraum 1991 bis 2014 im Sanierungsgebiet Historische Altstadt Schleusingen beträgt ,48. (2) Die heranzuziehende Gesamtfläche des Sanierungsgebietes ohne Verkehrsanlagen beträgt m² (siehe Anlage 2). Der Ausgleichsbetrag wird ausgehend von dem Aufwand für die Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen im Sinne des 127 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 BauGB (Verkehrsanlagen) berechnet 128 Absatz 1 und 3 BauGB ist entsprechend anzuwenden. (3) Laut der Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Katasterbereichs Schmalkalden liegt die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke in Höhe von Dies ergibt eine Bodenwertsteigerung in Höhe von 3,01 /m². (4) Jedes Grundstück trägt die Kosten von dem Erschließungsaufwand gemäß Absatz 1 nach seiner Gesamtfläche ohne die Flächen der Verkehrsanlagen (Auflistung gemäß Anlage 2), wobei die tatsächlich eingetretene Bodenwerterhöhung in Höhe von nicht überschritten werden darf. (5) Unter Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wird in Anlehnung der in der Stadt Schleusingen für Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebietes zu zahlenden Straßenausbaubeiträge der Ausgleichsbetrag in Höhe von 2,70 /m² bestimmt. 8

9 (6) Die Ausgleichsbetragspflichtigen können innerhalb von 12 Wochen nach Inkrafttreten dieser Satzung bei der Stadt Schleusingen einen Antrag stellen, um ihren Ausgleichsbetrag vor Erlass eines Bescheides auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages abzulösen. Für diesen Fall wird der Ausgleichsbetrag in Höhe von 2,30 /m² bestimmt. Anlagen: Anlage 1 Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen (bekannt gemacht im Schleusinger Amtsblatt 4. Ausgabe vom ) Anlage 2 Ermittlung des Erschließungsaufwandes 3 Beitragspflichtige (1) Gemäß 154 Absatz 1 BauGB ist zahlungspflichtig, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ausgleichsbetragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Mehrere Ausgleichsbetragspflichtige sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil zahlungspflichtig. 4 Stundung/Ausnahmeregelungen (1) Auf Antrag des Ausgleichsbetragspflichtigen kann in Anwendung des 155 Absatz V BauGB in Verbindung mit 7 b Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) der Ausgleichsbetrag gestundet werden. (2) Ebenfalls auf Antrag des Ausgleichsbetragspflichtigen kann unter den Voraussetzungen des 154 Absatz V BauGB der Ausgleichsbetrag in ein Tilgungsdarlehen umgewandelt werden. 7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Sie findet auch Anwendung auf Baumaßnahmen, durch die Erschließungsanlagen nach Inkrafttreten des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, aber vor Inkrafttreten dieser Satzung hergestellt, angeschafft, erweitert, verbessert oder erneuert worden sind. Schleusingen, Siegel - Gemäß 21 Absatz 3 Satz 1 ThürKO wurde die vorstehende Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen vorgelegt und nicht beanstandet. Mithin wurde gemäß 21 Absatz 3 Satz 3ThürKO die vorzeitige Bekanntmachung ausdrücklich durch die Rechtsaufsichtsbehörde zugelassen. Anlage 2 zur Satzung der Stadt Schleusingen über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Altstadt 1) Ermittlung des Erschließungsaufwandes: Nach 127 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und Absatz 4 BauGB sind selbstständige Parkanlagen und Grünflächen auszuschließen. Der Erschließungsaufwand im Sanierungsgebiet Historische Altstadt beträgt ca ,48 (Zeitraum von ). Im Rahmen der Gesamtabrechnung des Sanierungsgebietes sind nachweislich Gesamterschließungskosten von 1991 bis Ende 2014 im Sinne der Thüringer Städtebauförderrichtlinie vom Punkt 14 Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen von ,08 entstanden. Da in der Städtebauförderrichtlinie die Definition der Erschließungsanlagen sehr umfänglich ist, wurde der Betrag um die Anlagen gekürzt, welche im Sinne des 127 Absatz 1 Nr. 4 BauGB aufgeführt sind. Für das Sanierungsgebiet Schleusingen sind dies: 9

10 Einladung zur Einwohnerversammlung Prof.-Franke-Platz ,09 Parkplatz Königstraße ,77 Schützenplatz Parkplatz ,85 Johanniskirchplatz Grünanlage ,87 Wasserfall ,72 Grünanlage Burgstraße ,30 Summe: ,60 Gesamterschließungskosten ,08 abzüglich der Erschließungsanlagen ,60 Erschließungsaufwand ,48 2) Ermittlung der heranzuziehenden Flächen: Es erfolgt keine Differenzierung der Flächen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgrößen, Bodenwerten u. ä. Die Summe der Flächen im Sanierungsgebiet beträgt m². Hier kommt es hinsichtlich der Sanierungssatzung zu geringen Differenzen, weil die Grundstücksgrößen bei den Straßenflächen laut Grundbuch in der o. g. Summe eingegangen sind. Aber bei den Straßen, wie die Suhler Straße oder die Wiesen An der Insel ist die gesamte Straße im Sanierungsgebiet. Dies ist für die Ermittlung der heranzuziehenden Flächen zu vernachlässigen. Die Ermittlung der heranzuziehenden Flächen ist wie folgt: Gebäudeflächen m² Gebäudeflächen Gymnasium/ Schloss m² Gartenflächen m² Summe m² Hinweis: Nicht berücksichtigt sind die Wasserflächen, öffentliche und private Verkehrsflächen, öffentliche Grünanlagen und Parkflächen sowie öffentliche Versorgungsflächen. Sehr geehrte Damen und Herren, zur Einwohnerversammlung gemäß 15 (1) Thüringer Kommunalordnung sowie 14 der Hauptsatzung der Stadt Schleusingen am Dienstag, 10. März 2015, um 19:00 Uhr in der Aula des Hennebergischen Gymnasiums Georg Ernst in Schleusingen, Klosterstraße 2-4 lade ich Sie hiermit ein. Tagesordnung: 1. Vorstellung der Erhebung von Sanierungsbeträgen in der Altstadt Schleusingen für die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet 2. Unterbringung von Asylbewerbern 3. Aussprache- u. Fragemöglichkeit für die Einwohner 4. Informationen des s und Anfragen Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Schleusingen über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung 5 Wasser und Eisglätte Wasser darf nur in die Gosse geschüttet werden, wenn es ungehindert abfließe kann; bei Frostwetter jedoch nur, wenn hierdurch keine Glätte entsteht. 6 Betreten und Befahren von Eisflächen Eisflächen aller Gewässer dürfen nur betreten und befahren werden, wenn sie durch die Stadtverwaltung dafür freigegeben worden sind. 9 Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder andere Berechtigte beseitigt werden. 10 Einrichtungen für öffentliche Zwecke 10

11 Schieber, Armaturen, Revisions- u. Kanalschächte u. ä. Einrichtungen für die Wasserver- u. Abwasserentsorgung, Löschwasserentnahmestellen, Schaltschränke, Transformations- u. Reglerstationen sowie Einrichtungen wie Vermessungspunkte, Schilder für die Straßenbezeichnung, Hinweisschilder auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Post- u. Stromleitungen sowie Entwässerungsanlagen dürfen nicht beschädigt, geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Hydranten für die Löschwasserentnahme zu verdecken. Auszug aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Schleusingen Winterdienst 9 Schneeräumung (1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüber liegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. Die in Frage kommende Gehwegfläche bestimmt sich nach 6 Abs.1 der Satzung, wobei bei den gegenüberliegenden Grundstücken deren Grundstücksbreite auf die Gehwegseite zu projizieren ist. Mündet in Straßen mit einseitigem Gehweg auf der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite eine Straße ein, so sind die Eigentümer oder Besitzer der Eckgrundstücke verpflichtet, zusätzlich zu der vorstehend festgelegten Gehwegfläche auch den Teil des Gehweges von Schnee zu räumen, der gegenüber der einmündenden Straße liegt und zwar jeweils bis zur gedachten Verlängerung der Achse der einmündenden Straße. (2) Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. (3) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. (4) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls - soweit möglich und zumutbar -zu lösen und abzulagern. (5) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden. (6) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden. (7) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 Uhr bis Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen. 10 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch für "Rutschbahnen". In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen findet 9 Abs.1 Satz 2 Anwendung. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg findet für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte die Regelung des 9 Abs. 1, Sätze 3 ff. Anwendung. (2) Bei Eisglätte sind Bürgersteige in voller Breite und Tiefe, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von 1,5 m abzustumpfen. Noch nicht ausgebaute Gehwege und ähnliche dem Fußgängerverkehr dienende sonstige Straßenteile müssen in einer Mindesttiefe von 1,50 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. 9 Abs. 2 gilt entsprechend. (3) Bei Schneeglätte braucht nur die nach 9 zu räumende Fläche abgestumpft zu werden. (4) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückständeverwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden. (5) Auftauendes Eis auf den in den Abs. 2 und 3 bezeichneten Flächen ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des 9 Abs. 5 zu beseitigen. (6) Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisglätte dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die Straßen nicht beschädigen. (7) 9 Abs. 7 gilt entsprechend. 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Satzung können gemäß 5 Abs. 2 VKO in Verbindung mit 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbußen geahndet werden. 11

12 Ende amtlicher Teil IMPRESSUM: Schleusinger Amtsblatt Herausgeber und Stadtverwaltung Schleusingen; Markt 9, Vertrieb: Schleusingen, Tel.: Redaktion: Carmen Imber, Stadtverwaltung Schleusingen Internet: Geltungsbereich: Stadt Schleusingen Druck: Druckerei Foerster, Schleusingen, An der Schleuse 2, Tel.: Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt wird an alle Haushalte der Stadt Schleusingen kostenlos verteilt. Einzelbezug: Über die Stadt Schleusingen zum Preis von 1,50 EUR pro Ausgabe möglich. Erscheinungsweise: Exemplare/nach Bedarf F ä k a l i e n a b f u h r Ausgabe Der ZWAS gibt hiermit die Fäkalienabfuhrtermine der Stadt Schleusingen einschließlich der Ortsteile bekannt. Der Entsorgungszyklus richtet sich nach der Grubengröße und den daran angeschlossenen Personen. Im Bedarfsfall sind 2 bzw. 3 mal jährliche Entsorgungen erforderlich. Stadt/ Termine Entsorgungszyklus Gemeinde 1 mal jährlich 2 mal jährlich 3 mal jährlich Regelentsorgung Termin 1 Termin 2 Termin 1 Termin 2 Termin 3 Schleusingen Gethles Rappelsdorf Gottfriedsberg Geisenhöhn Ratscher/ Heckeng Fischbach Es wird gebeten, den Zugang zu den Grundstückskläranlagen im Entsorgungszeitraum zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung der vorgesehenen Entsorgungstermine durch den Grundstückseigentümer bitten wir um individuelle Terminvereinbarung. Mehrere Anfahrten der Entsorgungsfirma, welche vom Grundstückseigentümer verursacht werden, werden diesem in Rechnung gestellt. Gegenüber Grundstückseigentümern, die Ihrer Entsorgungspflicht nicht nachkommen, können Zwangsgelder festgesetzt werden. Als Ansprechpartner steht allen Kunden der öffentlichen Fäkalschlammentsorgung unser Bereich Abwasser, Tel /6830, zur Verfügung. gez. L. Bach (Verbandsvorsitzende) zum 80. Geburtstag am Frau Christa Borchardt, Schleusingen am Frau Frieda Brandt, Schleusingen am Herr Helmut Sauerland, Schleusingen zum 85. Geburtstag am Frau Waltraut Lorber, OT Geisenhöhn am Frau Lieselotte Raab, Schleusingen zum 90. Geburtstag am Frau Gerda Hörnlein, Schleusingen am Frau Elfriede Hirsch, Schleusingen Zum Geburtstag im Februar gratulieren der und die Stadtverwaltung: zum 70. Geburtstag am Herrn Jürgen Höfling, Schleusingen am Frau Karin Hoksch, Schleusingen am Herrn Erwin Gansel, Schleusingen zum 75. Geburtstag am Herrn Walter Nimbs, Schleusingen am Herrn Gerd Siegling, Schleusingen am Frau Gisela Liebe, OT Gethles am Frau Annemarie Fratzscher, Schleusingen am Frau Erika Haustein, Schleusingen Der und die Stadtverwaltung Schleusingen gratulieren im März den Geburtstagsjubilaren: zum 65. Geburtstag am Frau Monika Tepler, OT Ratscher am Herrn Ernst Friedrich, Schleusingen am Frau Christel Baacke, Schleusingen am Herrn Gunther Sieder, Schleusingen am Frau Edith Parschan, OT Gethles am Frau Bettina Kling, Schleusingen am Frau Regina Jüptner, OT Fischbach 12

13 zum 70. Geburtstag am Herrn Michael Kellerer, Schleusingen am Frau Christa Jobst,, Schleusingen am Frau Doris Lenz, OT Rappelsdorf am Frau Bärbel Jackenholz, Schleusingen am Herrn Peter Möller, Schleusingen Begrüßung der Jüngsten durch den im Rathaus am 29. Januar Kinder wurden von Juni-Dezember 2014 geboren zum 75. Geburtstag am Herrn Wilfried Pfeuffer, Schleusingen am Frau Christa Wagner, Schleusingen am Herrn Rainer Sendelhofert, Schleusingen am Frau Renate Menzel, OT Gethles am Herrn Harri Keßler, Schleusingen am Frau Sonja Unger, Schleusingen am Herrn Peter Busch, Schleusingen am Herrn Siegfried Amarell, Schleusingen am Herrn Peter Schulz, Schleusingen am Frau Stefanie Grobeis, Schleusingen am Frau Ingrid Ambroz, Schleusingen zum 80. Geburtstag am Herrn Helmut Heß, OT Geisenhöhn am HerrnWerner Zitzmann, Schleusingen am Herrn Siegfried Sittig, Schleusingen am Frau Christine Franz, Schleusingen zum 85. Geburtstag am Herrn Werner Karn, Schleusingen am Frau Elsbeth Schleicher, Schleusingen am Frau Anni Wittig, Schleusingen am Frau Doris Trenkler, Schleusingen Glückwünsche des s Bestattungsunternehmen PIETÄT BESTATTUNGSINSTITUT Erledigung aller Formalitäten, Bestattungsvorsorge Werbung zu Lebzeiten, auf Wunsch Hausbesuch Bestattung Pietät -farbig- PIETÄT ein Unternehmen der Roga Trauerhilfe-Bestattungen Friedhofsweg 3, Schleusingen Tel. ( ) Tag und Nacht Am Ende der Reise gut ankommen Vertrauen Sie dem Zeichen Ihres qualifizierten Bestatters Steinmetzmeister Werbung Karl-Werner Körschner Steinmetz. Körschner KWK Steinmetzmeister Karl-Werner Körschner Am 22. Januar 2015 beging Frau Lieselotte Weiß im Wilhelm-Augusta-Stift Schleusingen ihren 90. Geburtstag. Es gratulierten Klaus Brodführer und Helge Hoffmann Beigeordneter des Landkreises sowie Heimleiter Herr Lubnow (links). Betrieb Schleusingen: Friedhofsweg Schleusingen Tel.: Fax: Funk: Brigitte.Karl-Werner@gmx.de Grabmalgestaltung und Fassadenbau in Naturstein 131

14 DRK Kreisverband Suhl e. V. Fahrdienst und Hausnotruf Der DRK Fahrdienst Ihr zuverlässiger Partner Der Fahrdienst des Deutschen Roten Kreuzes in Suhl erfreut sich wachsender Beliebtheit. Die Anzahl der Fahrten hat sich im letzten Jahr vervierfacht. Das liegt vor allem an der Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität unserer Fahrer, sagt Frank Nauschütz, Fahrdienstleiter des DRK KV Suhl e.v., der sich auch selbst mal hinter das Steuer setzt, um die Fahrgäste zum Arzt oder zur Dialyse zu fahren. Unser Motto heißt: Keine Fahrt wird abgesagt. Wir finden immer eine Lösung! Der Fahrdienst des Roten Kreuzes befördert Menschen, die durch besondere Umstände keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzen können. Fahrgäste sind auch die Senioren aus der Tagespflege Herbstrose in Schleusingen und der Tagespflege Roseneck in Suhl, die morgens und nachmittags befördert werden. Die Fahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes sind auf dem neuesten Stand der Technik, so dass neben allen gängigen Rollstuhl- Arten, auch die Möglichkeit der Liegend- oder Tragestuhlbeförderungen angeboten werden kann. Und so funktioniert es: Sie bestellen die Fahrt durch einen Anruf, per oder per Fax. Ein Fahrer holt Sie bei Ihnen zu Hause ab und fährt Sie sicher ans Ziel, wartet (bei Bedarf) und bringt Sie wieder nach Hause. Die Fahrer helfen Ihnen beim Ein- und Aussteigen und begleiten Sie gerne bis an die Tür. In bestimmten Fällen werden die Kosten für Fahrten von den Krankenkassen übernommen. Wir klären für Sie, ob Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten für die Beförderung übernimmt und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Wir fahren Sie, wohin Sie möchten, wann immer Sie uns brauchen! Ansprechpartner: Frank Nauschütz Tel.:03681/79290, Fax: 03681/ DRK Hausnotruf - Sicher zu Hause leben Wer wünscht sich das nicht: Lange und selbstständig in den eigenen vertrauten Wänden zu leben, trotz Alter, Krankheit oder Behinderung und gleichzeitig sicher zu sein, dass einem im Notfall schnell geholfen wird. Hier leistet der DRK Hausnotruf einen wichtigen Beitrag für ein sicheres Leben in den eigenen vier Wänden, und das gibt auch den Angehörigen Sicherheit. Es passiert täglich: ein älterer Mensch lebt allein, stürzt, kann sich nicht mehr alleine aufhelfen. Mit dem Hausnotruf des Deutschen Roten Kreuzes ist er jedoch nicht hilflos. Frau Heiner, die zuständige und kompetente Mitarbeiterin des DRK Hausnotrufes in Suhl erklärt: Der Hausnotruf besteht aus dem Hausnotrufgerät und einem Handsender, der an einer Halskette oder einem Armband getragen wird. Ein Tastendruck auf den Sender am Handgelenk und schon geht ein Notruf bei der Leitstelle der DRK Hausnotrufzentrale ein. Über diesen haben die hilfesuchenden Personen sofort eine Sprechverbindung mit den Mitarbeitern der DRK Hausnotrufzentrale. Da dort alle wichtigen Daten, wie die Adresse, Daten der Kontaktpersonen, Gesundheitsdaten, gespeichert sind, können die Mitarbeiter sofort zielgerichtet helfen. Mit einem Zweitschlüssel, den der Hausnotrufkunde für Notfälle in der Geschäftsstelle des DRK Kreisverband Suhl e.v. hinterlegt hat, gelangen die Helfer in die Wohnung des Gestürzten, übernehmen die Erstversorgung, rufen bei Bedarf den Notarzt und informieren die Angehörigen. Der DRK Hausnotruf ist mit den vielfältigen Angeboten des DRK Kreisverbandes Suhl e.v. vernetzt. In Verbindung mit den ambulanten Diensten kann der Hausnotruf einen Umzug in ein Pflegeheim verhindern oder eventuell sogar hinauszuzögern. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch den Wunsch vieler älterer Menschen nach mehr Selbstbestimmung im Alter. Alle weiteren Leistungen des DRK Hausnotrufes werden individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst. So bietet der DRK- Hausnotruf z.b. die Möglichkeit, einen Rauchmelder oder mehrere Hausnotruf-Sender zu nutzen. Der Hausnotruf gilt aber nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für junge Singles, aber auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder besonderen Risiken. Für die Installation des Hausnotrufgerätes benötigt man lediglich einen Steckdose für die Stromversorgung des Gerätes. Ein paar Minuten Installationsaufwand durch unsere versierte Hausnotrufbeauftragte Frau Heiner und schon ist der Hausnotruf bei Ihnen einsatzbereit. Die Kosten für die Teilnahme am DRK Hausnotruf können beim DRK-Kreisverband Suhl e.v. erfragt werden. Es gibt die Möglichkeit, beim Sozialamt die Kostenübernahme für die Teilnehmerbeiträge zu beantragen. Nach dem Pflegegesetz kann auch die Pflegeversicherung die Kosten für die technische Ausstattung als "Hilfsmittel für Pflegebedürftige" übernehmen. Ansprechpartner: Kathrin Heiner Tel.: 03681/79290, Fax: 03681/ Info@drk-suhl.de

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