Heimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4
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- Minna Peters
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1 Heimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4 Seite 1 von 6
2 vom 02. Februar 1988 Im Alten- und Pflegeheim Christiansfelde soll alten- oder pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, in einem Rahmen der Geborgenheit und Wärme einen harmonischen Lebensabend zu verbringen. Der Alltag im Heim wird zum großen Teil geprägt von der Begegnung miteinander - was jedoch keineswegs dazu Anlass geben sollte, Kontakte nach außerhalb zu vernachlässigen oder abzubrechen und so eine unnötige Isolation herbeizuführen. Vielmehr werden eigene Aktivitäten und Initiativen der Bewohner außerhalb des Heimes ebenso begrüßt wie die rege Beteiligung an den heiminternen Belangen. Diese werden im Altenheim Christiansfelde im Besonderen gefördert. Jeder Heimbewohner hat die Möglichkeit, aktiv am Heimbetrieb (z.b. Küche oder Landwirtschaft) teilzunehmen. Alle Heimbewohner können eine Gemeinschaft gestalten, die von einem Klima der Freundlichkeit und gegenseitiger Achtung getragen wird und jedem die Freiheit lässt, seinen Lebensraum so selbständig wie möglich zu gestalten, ohne dabei ganz auf sich alleine gestellt zu sein. Seite 2 von 6
3 1 Das enge Zusammenleben von Menschen verschiedener Anschauungen und Lebensart erfordert eine weitgehende gegenseitige Rücksichtnahme aller. Nur wer sich selbst in die soziale Gemeinschaft des Heimes einfügt, kann auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme erwarten. Die Heimleitung und die Stadt Bad Segeberg sind bestrebt, den Heimbewohnern einen seinen persönlichen Bedürfnissen entsprechenden Lebensabend zu gestalten. Diese Heimordnung soll die reibungslose Durchführung des Heimbetriebes sichern und jedem Heimbewohner Hinweise geben, wie er zum allgemeinen und damit auch zum eigenen Wohlbefinden beitragen kann. 2 Das Altenheim Christiansfelde ist eine Einrichtung der Stadt Bad Segeberg und wird von der Jugend- und Sozialabteilung verwaltet. Die Heimleitung ist für alle das Heim bzw. deren Bewohner betreffende Angelegenheiten einschließlich der Einhaltung der Heimordnung verantwortlich. 3 Besondere Anliegen und Wünsche sowie Beschwerden können jederzeit der Heimleitung über den Heimbeirat vorgetragen werden. Schafft die Heimleitung keine Abhilfe oder will sich der Beschwerdeführer über die Heimleitung beschweren, so kann die Entscheidung der Jugend- und Sozialabteilung der Stadt Bad Segeberg angerufen werden. Seite 3 von 6
4 4 Sämtliche Postsendungen werden vom Postzusteller im Büro abgegeben. Die Verteilung erfolgt durch die Heimleitung. 5 Alle Einrichtungen des Hauses und der Hof- und Gartenanlagen müssen ordentlich und sauber gehalten werden, insbesondere sind Toiletten, Wasch- und Badeeinrichtungen nach Benutzung in einem sauberen Zustand zu verlassen. Waschräume dürfen zum Wäschewaschen nicht benutzt werden. 6 Das Rauchen im Bett ist nicht gestattet. Soweit Heimbewohner dazu in der Lage sind, bringen sie ihre Betten selbst in Ordnung und helfen beim Aufräumen und Pflegen der Zimmer. Die Heimbewohner haben die Möglichkeit, sich nach ihren Fähigkeiten im Haus, in der Küche oder im Garten zu beschäftigen. 7 Trunkenheit innerhalb des Heimes oder Rückkehr in das Heim in stark angetrunkenem Zustand sind zu vermeiden. Wiederholte schwere Verstöße dieser Art können die sofortige Ausweisung aus dem Heim nach sich ziehen. Seite 4 von 6
5 8 In der Zeit von bis Uhr ist die Mittagsruhe und von bis Uhr Nachtruhe. Während dieser Zeiten sollte größtmöglichst Ruhe herrschen. Die Türen des Heimes werden um Uhr geschlossen. Wer später kommen möchte, muss vorher die Heimleitung verständigen und bekommt einen Schlüssel ausgehändigt. 9 Die Heimleitung und das Personal dürfen die Zimmer der Heimbewohner in dringenden Fällen betreten. 10 Einrichtungsgegenstände, die dem Heim gehören, sind schonend zu behandeln. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Heimleitung dem eigenen Bedürfnis entsprechend verändert werden. Grob fahrlässige Beschädigung verpflichtet zum Schadenersatz. Das Betreten der Wirtschaftsgärten und Wirtschaftsräume (Küche, Waschküche usw.) ist den Heimbewohnern in Absprache mit der Heimleitung gestattet. Elektrische Geräte dürfen mit ausdrücklicher Genehmigung der Heimleitung in den Zimmern in Betrieb genommen werden. Elektrische Rasierapparate, Radios und Fernsehgeräte sind grundsätzlich erlaubt. 11 Haustiere können nur mit Zustimmung der Heimleitung gehalten werden. Die Haltung von Hunden und Katzen kann mit Rücksicht auf die anderen Bewohner des Heimes grundsätzlich nicht erlaubt werden. Seite 5 von 6
6 12 Alle Heimbewohner werden gebeten, zu den festgesetzten Mahlzeiten pünktlich zu erscheinen. Das Essen wird in den Gemeinschaftsräumen eingenommen. Die Essenszeiten liegen wie folgt: Frühstück bis Uhr Mittag bis Uhr Kaffee bis Uhr Abendbrot bis Uhr Ein Anspruch auf Mahlzeiten außerhalb der festgesetzten Essenzeiten besteht nicht. Die Heimleitung kann bei besonderem Anlass die Essenzeiten anders festsetzen. Es ist nicht gestattet, Speisereste aus dem Heim zu bringen. Es wird gebeten, diese in die bereitstehenden Abfalleimer zu tun. 13 Besuchszeit im Heim ist täglich von bis Uhr mit Ausnahme der Mittagszeit von bis Uhr. Besuche von Personen, in deren Hausstand Infektionskrankheiten herrschen, müssen unterbleiben. 14 Wer durch sein Verhalten die Ruhe und den Frieden im Heim in grober Weise stört und wiederholt gegen die Heimordnung verstößt oder die berechtigten Anordnungen der Heimleitung nicht beachtet, kann vom Magistrat der Stadt Bad Segeberg nach Anhörung des Heimbeirates fristlos gekündigt werden. Bad Segeberg, den 02. Februar Der Magistrat - gez. Nehter Bürgermeister Seite 6 von 6
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