Durchführungsbestimmungen
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- Wilhelmine Lichtenberg
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1 Durchführungsbestimmungen des Handballverband Niederrhein e.v. Jugendqualifikation 2017 weibl. und männl. A- bis C-Jugend Stand: V1.0
2 Inhaltsverzeichnis: 1. Spielklassen Spielleitende Stellen Qualifikationsmodus... 2 a) Männliche Jugend... 2 b) Weibliche Jugend Staffelstärke in der Saison 2017/ Spieltechnische Bestimmungen Qualifikationsturniere... 4 a) Ausrichter... 4 b) Spielzeiten... 4 c) Turnierleitung... 4 e) Wertung... 4 f) Spielleitende Stellen... 4 g) Sonstiges... 4 h) Haftmittel... 4 i) Kostenregelung Schiedsrichtereinsatz: Rückzug von Mannschaften Ordnungswidrigkeiten Salvatorische Klausel... 5 Durchführungsbestimmungen Jugendqualifikation 2017 V1.0 Seite 1
3 1. Spielklassen Altersklasse Geburtenjahrgänge Spielklasse Weibliche und männliche A-Jugend 1999 und 2000 Oberliga Männliche B-Jugend 2001 und 2002 Ober- und Verbandsliga Weibliche B-Jugend 2001 und 2002 Oberliga Weibliche und männliche C-Jugend 2003 und 2004 Ober- und Verbandsliga 2. Spielleitende Stellen Weibliche Jugend: Andreas Kugler Mühlenweg Rheinberg Telefon: / Mail: hvn.kugler@gmx.de Männliche Jugend: Florian Fenzel Märkerstr Duisburg Telefon: 0203 / Mail: afenzel@t-online.de 3. Qualifikationsmodus In der Saison 2017/2018 kann nur eine Mannschaft eines Vereins oder einer Spielgemeinschaft (gem. 4 (1) SpO) am Spielbetrieb der Ober- oder Verbandsliga teilnehmen. Bei den hier behandelten Qualifikationsrunden werden allerdings bis zu zwei Mannschaften eines Vereines oder einer Spielgemeinschaft (gem. 4 (1) SpO) zugelassen. Die gemeldeten Mannschaften der Kreise werden per Auslosung in die Qualifikationsgruppen eingeteilt. Mannschaften, die sich vorab nicht für die Regionalliga Nordrhein qualifizieren konnten, müssen die Qualifikation im HVN komplett mitspielen. Mannschaften, die sich in der Qualifikation weder für den Spielbetrieb des DHB, der Regionalliga Nordrhein oder des HVN qualifizieren, werden in den Spielbetrieb der Kreise zurückgeführt. a) Männliche Jugend Jeder Kreis kann fünf Mannschaften melden. Sollte ein Kreis sein Kontingent von fünf Mannschaften nicht ausnutzen, so dürfen andere Kreise nicht nachfüllen. Die Qualifikation wird in allen drei Altersklasse mit acht Gruppen á fünf Mannschaften gespielt. Sollten Mannschaften ausfallen, zurückziehen oder zu wenig gemeldet werden, so reduziert sich die Gruppenstärke entsprechend. Die acht Gruppensieger spielen in der Oberliga Die acht Gruppenzweiten spielen ein weiteres Turnier in zwei Vierergruppen um die weiteren Plätze in der Oberliga. Die jeweiligen Gruppensieger und -zweiten spielen abschließend jeweils ein Entscheidungsspiel um die konkreten Platzierungen der nachrückenden Mannschaften aus. Der Erstplatzierte dieser zweiten Qualifikationsrunde ist für die Oberliga qualifiziert. Die OL- Qualifikation der Platzierten 2-4 ist abhängig davon, wieviel Mannschaften des HVN die Bundesligaqualifikation schaffen. Falls Mannschaften die Qualifikationsendrunde zur A-Jugendbundesliga erreichen und sich dabei nicht für die JHBL qualifizieren, erhalten diese einen Platz in der Oberliga, so dass sich die noch zu vergebenden Plätze für die A-Jugend-Oberliga entsprechend reduzieren können. Durchführungsbestimmungen Jugendqualifikation 2017 V1.0 Seite 2
4 Sonderregelung B- und C-Jugend Die acht Gruppenersten qualifizieren sich für die Oberliga und die Gruppendritten für die Verbandsliga. Die acht Gruppenzweiten spielen ein weiteres Qualifikationsturnier in zwei Vierergruppen aus. Hier qualifizieren sich jeweils die beiden Gruppenersten für die Oberliga sowie die Plätze 3 und 4 für die Verbandsliga. b) Weibliche Jugend Für die weibl. A-, B- und C-Jugend können die Kreise jede Mannschaft an den HVN melden, die sich im Kreis für die Qualifikationsrunde angemeldet hat. Das bedeutet, dass es keine Beschränkung auf fünf Mannschaften pro Kreis gibt. Die Obergrenze liegt dennoch bei 40 Vereinen über alle Kreise. Bei Überschreitung der vorgenannten maximalen Meldungszahl muss der Kreis bzw. die Kreise mit den meisten Meldungszahlen die Anzahl der gemeldeten Mannschaften reduzieren, so dass die Anzahl der Meldungen 40 nicht übersteigt. Sollte eine Anzahl von Mannschaften zwischen 31 und 40 gemeldet werden, wird die Turnierform analog zur männlichen Jugend in acht Gruppen ausgespielt. Sollten die Mannschaftsmeldungen kleiner gleich 30 Meldungen sein, wird die Qualifikation in 6 Gruppen gespielt, wovon sich die beiden Gruppenersten für die Oberliga qualifizieren. Bei weniger als 24 Meldungen wird in vier Gruppen mit bis zu 6 Mannschaften gespielt. Die jeweiligen drei Gruppenersten qualifizieren sich dabei für die Oberliga. Sonderreglung weibliche C-Jugend Die weibl. C-Jugend spielt die Qualifikation analog der männlichen Jugend in acht Gruppen á 5 Mannschaften. Davon qualifizieren sich die acht Gruppenersten für die Oberliga und die Gruppendritten für die Verbandsliga. Die acht Gruppenzweiten spielen ein weiteres Qualifikationsturnier in zwei Vierergruppen aus. Hier qualifizieren sich jeweils die beiden Gruppenersten für die Oberliga sowie die Plätze 3 und 4 für die Verbandsliga. Sollten die Mannschaftsmeldungen kleiner gleich 30 sein, wird die Qualifikation in sechs Gruppen gespielt. Die beiden ersten einer Qualifikationsgruppe qualifizieren sich für die Oberliga sowie die Mannschaften auf den Plätzen 3 und 4 für die Verbandsliga. 4. Staffelstärke in der Saison 2017/2018 In allen Spielklassen des Jugendspielbetriebs des HVN wird mit Staffeln zu zwölf Mannschaften gespielt. 5. Spieltechnische Bestimmungen Es gelten die Ordnungen und Spielregeln des DHB/WHV in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV sowie diese Durchführungsbestimmungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der in diesen Durchführungsbestimmungen behandelten Qualifikation inkl. der Bundesliga- und Regionalliga Nordrhein Qualifikation um eine Spielserie handelt und dass 55 SpO DHB (Festspielparagraph) sowie 54 SpO Abs. 4 auf die Spiele bzw. Turnierspiele in der Qualifikation der Jugend Anwendung findet. Durchführungsbestimmungen Jugendqualifikation 2017 V1.0 Seite 3
5 6. Qualifikationsturniere a) Ausrichter Ausrichter des Turniers ist die an Position 1 geloste Mannschaft der jeweiligen Gruppe. Sollte diese ihr Recht auf Ausrichtung nicht wahrnehmen, so geht das Recht an die nächste Position weiter usw. Sollte in einer Gruppe keine Mannschaft das Recht zur Ausrichtung des Qualifikationsturniers wahrnehmen wollen, so wird die Spielleitende Stelle einen Ausrichter bestimmen. b) Spielzeiten Die Spielzeiten der Turniere sind bei der A- und B-Jugend einmal 20 Minuten und bei der C-Jugend einmal 15 Minuten. Die Turniere werden ohne Team-Time-Out gespielt. c) Turnierleitung Die Turnierleitung obliegt dem Handballkreis, in dessen Gebiet das jeweilige Qualifikationsturnier stattfindet. d) Spielbericht Zu jedem Spiel wird ein ordnungsgemäßer Spielbericht erstellt - die Spielberichtsformulare werden vom Ausrichter zur Verfügung gestellt. Sollte die Möglichkeit zur Erstellung des elektronischen Spielberichtes beim austragenden Verein und entsprechend ausgebildete Sekretäre vorhanden sein, darf dieser ebenfalls eingesetzt werden. Es ist allerdings keine Mischung von Papier und ESB zugelassen. e) Wertung Die Wertung erfolgt nach Abschluss der Turnierspiele in folgender Reihenfolge: 1. nach Punkten 2. nach direktem Vergleich 3. nach der besseren Tordifferenz der gegeneinander ausgetragenen Spiele. 4. nach der besseren Tordifferenz der gesamten Turnierspiele Sollten alle vier Wertungsparameter gleich ausfallen erfolgt ein 7m-Werfen. f) Spielleitende Stellen Die Spielleitende Stelle sind der Jungen- und Mädchenwart des HVN. g) Sonstiges Zu jedem Spiel stellt jede der beteiligten Mannschaften einen Zeitnehmer/Sekretär mit gültigem Z/S- Ausweis sowie die erstgenannte Mannschaft den Spielball. h) Haftmittel Für die Benutzung von Haftmitteln wird auf die Ziffer 2 der WHV- Zusatzbestimmungen zu 25 RO verwiesen. i) Kostenregelung Die teilnehmenden Vereine tragen die Kosten ihrer An- und Abreise. Die Kosten der Schiedsrichter sowie der Turnierleitung werden den beteiligten Vereinen zu gleichen Teilen per Rechnungslegung belastet. Dabei ist vor Turnierbeginn von jeder teilnehmenden Mannschaft eine Kostenpauschale von 70,00 an die Turnierleitung zu entrichten, welche die Abwicklung der Abrechnung übernimmt. Sollte eine Mannschaft unentschuldigt beim Turnier fehlen oder weniger als 24 Stunden vorher absagen, so muss die Mannschaft sich ebenfalls anteilig an den Kosten der Schiedsrichter und Turnierleitung beteiligen. Hier wird der ausrichtende Verein die Kosten vorstrecken und dem fehlbaren Verein belasten. Durchführungsbestimmungen Jugendqualifikation 2017 V1.0 Seite 4
6 7. Schiedsrichtereinsatz: Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den HVN Schiedsrichterwart. Die Vergütung für Schiedsrichter beträgt 30,00 pro Schiedsrichter plus Fahrkosten. Pro Turnier sind maximal 3 Gespanne einzusetzen. 8. Rückzug von Mannschaften Sollte eine Mannschaft zurückgezogen werden, so wird eine Gebühr von 100,00 gem. 25 (14) RO. Das Absagen des Qualifikationsturniers oder unentschuldigtes Fehlen sind dem Rückzug gleichzusetzen. Diese Gebühr wird ab dem Termin des Meldeschlusses erhoben. 9. Rechtliche Bestimmungen Für Streitfragen, die sich aus den Turnierspielen ergeben, ist als erste Instanz der vom HVN benannte Turnierleiter zuständig. Er entscheidet spieltechnische Fragen vor Ort endgültig. Die Möglichkeit, andere Strafen zu verhängen, bleibt unberührt. Bei Einsprüchen gegen die Wertung eines Spieles sind abweichend von den der RO die Rechtsbehelfsgebühren in Höhe von 125,00 und eine schriftliche Begründung des Einspruches bis 15 Minuten nach dem Ende des betreffenden Spieles beim Turnierleiter einzureichen. Darüber hinaus gelten die Formvorschriften der RO unverändert. 10. Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen Satzungen und Ordnungen, sowie gegen die Durchführungsbestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit gemäß 3, 17, 19, 25 RO geahndet. 11. Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch den Jugendausschuss in Verbindung mit der Technischen Kommission unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden. Handballverband Niederrhein e. V. Klaus-Dieter Lübke-Naberhaus Florian Fenzel Andreas Kugler JA Vorsitzender Jungenspielwart Mädchenspielwart Durchführungsbestimmungen Jugendqualifikation 2017 V1.0 Seite 5
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