Die Branchenregel ein neues Präventionsinstrument (Mustervortrag gemäß KoK FB / Stand ) Vortragstitel, Autor, Veranstaltung

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1 Die Branchenregel ein neues Präventionsinstrument (Mustervortrag gemäß KoK FB / Stand ) Vortragstitel, Autor, Veranstaltung

2 Die Grundlage GDA-Leitlinienpapier vom 31. August 2011 Branchenregeln ergänzen im Kombinationsmodell staatliche Regeln Kernfunktion der Branchenregeln: Aufbereitung der insbesondere in staatlichen Regeln konkretisierten Anforderungen des betrieblichen Arbeitsschutzes für die Betriebe einer bestimmten Unternehmenssparte in Form eines tätigkeits-, arbeitsplatz- oder arbeitsverfahrenbezogenen Gesamtkompendiums Seite 2

3 Die Grundlage Die Gesetzliche Unfallversicherung kann damit ein neues, anwenderfreundliches Präventionsinstrument einsetzen. Branchenregeln richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie bieten aber ebenfalls einen besonderen Nutzen für weitere betriebliche Akteure im Arbeitsschutz. Branchenregeln richten sich an bestimmte Sparten von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Als Kompendien sind Branchenregeln besonders auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hilfreich. Seite 3

4 Wo wird es Branchenregeln geben? Quelle: DGUV Möglich für alle Sparten gewerblicher Unternehmen öffentlicher Einrichtungen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ-Kode 2008) kann dabei eine Orientierung geben Die Fachbereiche der DGUV schlagen den Umfang einer Sparte für eine Branchenregel vor Seite 4

5 Funktion von Branchenregeln Branchenregeln sind eine spezielle Form der DGUV Regeln. Branchenregeln beschreiben konkrete Präventionsmaßnahmen zur Erfüllung der Rechtspflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren für branchenspezifische Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und Arbeitsplätze Quelle: DGUV Seite 5

6 Funktion von Branchenregeln Branchenregeln sind ein umfassendes Kompendium aus den Anforderungen aus den DGUV Vorschriften den Anforderungen aus dem staatlichen Recht der Expertise der gesetzlichen Unfallversicherung Quelle: Wikipedia Branchenregeln sind ein Instrument zur Schaffung eines kohärenten Regelwerkes Branchenregeln stellen keine Doppelregelungen zum staatlichen Regelwerk dar Seite 6

7 Funktion von Branchenregeln Branchenregeln werden im sogenannten Kombinationsmodell erstellt, das sicher stellt, dass sie die staatlichen Regeln ergänzen. Kohärentes Vorschriften- und Regelwerk ARBEITSSCHUTZGESETZ SGB VII ArbStättV BetrSichV ArbmedVV GefstoffV BiostoffV UVVen Branchenneutrale, gefährdungsbezogene Regeln mit Vermutungswirkung ASTA ABS AfAMed AGS ABAS ASR TRBS AMR TRGS TRBA Kooperationsmodell Kombinationsmodell DGUV Regeln 15 Fachbereiche DGUV Branchenregeln Seite 7

8 Anforderungen an die Branchenregeln Darstellung typischer branchenspezifischer Arbeitsschutzanforderungen und -lösungen (Darstellung des Normalfalls ) Ganzheitliche Betrachtungsweise innerhalb der Branche incl. Arbeitsschutz Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung Arbeitshygiene Ergonomie Barrierefreiheit Quelle bilderbox -fotolia.com Seite 8

9 Anforderungen an die Branchenregeln Branchenregeln Quelle: DGUV enthalten Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, beschreiben branchenorientierte Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, DGUV Vorschriften und staatlichen Regeln, fügen sich kohärent in die Regelwerke von Staat und DGUV ein, veranschaulichen an Hand von praktischen Beispielen. Seite 9

10 Anforderungen an die Branchenregeln Branchenregeln sind eindeutig und in einer für die Zielgruppe verständlichen Sprache zu formulieren, berücksichtigen die Faktoren Mensch, Organisation und Technik und greifen auch neue Themen auf, verwenden Begriffe im gleichen Sinn wie das Regelwerk der Unfallversicherungsträger und des Staates, vermeiden Widersprüche zu Begriffsdefinitionen in harmonisierten Normen; diese sind im Zweifel aber nachrangig. Seite 10

11 Rechtliche Bedeutung der Branchenregeln Bei den Branchenregeln handelt es sich um Empfehlungen ohne Rechtsverbindlichkeit, mit welchen Maßnahmen die Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt werden Branchenregeln werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten Branchenregeln haben auf Grund ihres Entstehungsverfahrens einen hohen Erkenntniswert Seite 11

12 Gliederung von Branchenregeln 1. Vorbemerkung (offizielle GDA-Version) 2. Anwendungsbereich 3. Einleitung (Was bringt mir diese Branchenregel?) 4. Grundsätzliche Präventionsmaßnahmen (Was gilt immer?) Gefährdungsbeurteilung Unterweisung Organisation des Arbeitsschutzes Gesundheitsschutz Befähigung Gesundheitsförderung Verantwortung der Führungsebenen Seite 12

13 Gliederung von Branchenregeln 5. Gefährdungen und Maßnahmen (Was gilt im Besonderen?) Orientierung am Arbeitssystem und den Arbeitsabläufen (Workflow) (z.b. bei Tankstellen: 1.Workflow: Verkaufsraum 2.Workflow: Waschstraße ) In einem Workflow ganzheitlicher Ansatz mit fachlichen Empfehlungen z. B. zu: Arbeitsmitteln, Arbeitsstätten, Gefahrstoffen, Biostoffen, Qualifikation der Beschäftigten, Arbeitshygiene, Ergonomie, Barrierefreiheit, Prüfung 6. Weitere Informationsquellen Literaturhinweise Glossar Ansprechpartner Register Seite 13

14 Abgrenzung zu Informationsschriften Im Gegensatz zu den Branchenregeln werden Informationsschriften nicht nach dem im DGUV Grundsatz 401 festgelegten Verfahren erstellt. Informationsschriften können sowohl von den Sachgebieten der DGUV als DGUV Informationen als auch von einzelnen Unfallversicherungsträgern für besondere Sachverhalte oder zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit in der Praxis bedarfsorientiert für Unternehmer und Versicherte erstellt werden. Seite 14

15 Ausblick Die Fachbereiche der DGUV sind aufgefordert zu prüfen, für welche der von ihnen betreuten Branchen die Erstellung einer Branchenregel sinnvoll ist. Seite 15

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