Go International Fit für Auslandsmärkte
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- Frieder Feld
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1 Go International Fit für Auslandsmärkte Christian Hartmann
2 Was ist Go International? Go International ist ein Förderprojekt der bayerischen IHKs und Handwerkskammern, das KMUs in Bayern bei der Erstellung und Umsetzung einer Internationalisierungs-Strategie zur Erschließung neuer ausländischer Märkte unterstützen soll. Die Firmen sollen im Wege einer Hilfe zur Selbsthilfe dabei unterstützt werden, sich den Chancen der Globalisierung zu stellen. Im Rahmen von Go International wird eine nicht rückzahlbare Finanzhilfe geleistet. Das Projekt wird von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Freistaat Bayern gefördert und vom Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) verwaltet. 2
3 Wer kann teilnehmen? Antragsberechtigt sind Unternehmen und Handwerksbetriebe (inklusive Angehörige freier Berufe), die ihren Sitz bzw. eine wesentliche Betriebsstätte in Bayern haben, der Definition der kleinen und mittleren Unternehmen durch die Kommission der Europäischen Union entsprechen weniger als 250 Beschäftigten, Umsatz nicht über 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme nicht über 43 Mio. EUR, keine Beteiligung von Großunternehmen (Nicht-KMU) von 25 % oder mehr, keine offensichtliche Insolvenzgefährdung aufweisen. 3
4 Welche Förderkonditionen gelten? Förderfähig ist maximal die Markterschließung zweier neuer Länder. Der Förderzeitraum beträgt pro Land bis zu drei Jahre. Für die Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der realisierten Maßnahmen, maximal jedoch EUR pro Unternehmen und pro Zielmarkt. Die jeweilige maximale Förderquote bestimmt sich nach dem Sitz des Zuwendungsempfängers in Bayern (laut vorgegebener Fördergebietskarte). Die maximalen Förderquoten betragen hierbei 25%, 30% oder 50% für die Umsetzung der Maßnahmen. Es gilt das Erstattungsprinzip. Eine Auszahlung der Fördermittel kann nur für bereits getätigte Ausgaben erfolgen. 4
5 Fördergebietskarte 5
6 Förderquoten in Mittelfranken Betriebe mit Sitz in Stadt und Landkreis Fürth, Stadt Erlangen, Landkreis Erlangen Höchstadt, Nürnberg und Landkreis Nürnberger Land erhalten eine Förderung bis zu 30 % der realisierten Maßnahmen. Betriebe mit Sitz in Stadt und Landkreis Ansbach, Stadt und Landkreis Roth, Stadt Schwabach sowie in den Landkreisen Neustadt a.d. Aisch Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen erhalten eine Förderung bis 50 % der realisierten Maßnahmen. Für die Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen beträgt der Zuschuss maximal EUR pro Unternehmen und pro Zielmarkt, also maximal EUR für zwei neue Länder. 6
7 Was kann gefördert werden? Bei den einzelnen Maßnahmen ist zu unterscheiden, ob die Maßnahmen innerhalb der EU (Rechnungsstellung innerhalb der EU) oder außerhalb der EU (Rechnungstellung außerhalb der EU) durchgeführt werden (vgl. Art. 70 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1303/2013). Sonderfall: Im Großraum München sind alle Maßnahmen auch außerhalb der EU förderfähig, da Art. 70 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1303/2013 aufgrund des Einsatzes bayerischer Fördermittel nicht einschlägig ist. Die Einschränkungen auf die Umsetzung in der EU haben hier keine Gültigkeit. 7
8 Was kann gefördert werden? Maßnahmen die sowohl innerhalb, als auch außerhalb der EU förderfähig sind: Erstmalige Beteiligungen als Aussteller an internationalen Fachmessen und Ausstellungen im Zielmarkt Erstellung von firmenspezifischen und produktspezifischen Publikationen, die der Internationalisierung dienen Erstellung von fremdsprachigen Internethomepages Inseratenschaltung in ausländischen Online- und Printmedien Internationale Print- und Onlin ings 8
9 Was kann gefördert werden? Maßnahmen die nur förderfähig sind, soweit die Durchführung (Rechnungsstellung) innerhalb der EU erfolgt. Hinzuziehung bzw. Einsatz von weiteren fach- oder länderspezifischen Beratern (z. B. Auslandshandelskammern, Außenwirtschaftsberater sowie Steuerberater oder Rechtsanwälte). Produktzertifizierung, Markenanmeldung, Patentanmeldung Personalschulungsmaßnahmen Dolmetscher 9
10 Was wurde bisher umgesetzt? Flyer/Prospekte: 86 % Homepage: 79 % Messe: 67 % Inserate: 57 % Beratung durch AHK: 49 % Schulung: 49 % Produktzertifizierung: 44 % Mailing: 13 % 10
11 Was ist zu beachten? Bei der Entwicklung des Maßnahme- und Kostenplans bzw. der Erstellung des Antrages kann eine Auslandshandelskammer (AHK) /ein Berater nach Wahl eingesetzt werden (zur Förderung ist das im Antrag anzugeben) Eine Förderung kann nur für Maßnahmen, die nach Erhalt des Zuwendungsbescheides umgesetzt wurden, erfolgen (Ausnahme s.o.) Personal-, Reise- und Bewirtungskosten sind nicht förderfähig Obacht: Informations- und Kommunikationsvorschriften der EU sind zu beachten!! 11
12 Was ist zu beachten? In allen Umsetzungsmaßnahmen, z.b. auf Websites, Flyern, Messeständen etc. ist in geeigneter Weise auf die EFRE-Förderung hinzuweisen. Alle Informations- und Kommunikationsmaßnahmen müssen folgenden Förderhinweis (entweder in Deutsch oder Englisch) enthalten, da ansonsten die Förderung mit EFRE-Mitteln nicht möglich ist: oder Das EU-Emblem ist stets deutlich sichtbar, auffällig zu platzieren. Die Platzierung und Größe stehen im Verhältnis zur Größe des betreffenden Materials oder Dokuments. Bei kleinen Werbeartikeln (z.b. Visitenkarten) entfällt die Pflicht, auf die EFRE-Förderung hinzuweisen. 12
13 Was ist zu beachten? Beispiel 8. Information zur Veröffentlichung von projektbezogenen Daten bei EFRE geförderten Vorhaben, Förderantrag Seite 13 ( Name des Begünstigten: XYZ GmbH Bezeichnung des Vorhabens: Markterschließung Schweiz Zusammenfassung des Vorhabens: Export medizintechnischer Geräte in das Zielland Schweiz Datum des Beginns: , Datum des Endes : Gesamtförderung der förderfähigen Ausgaben: ,00 Unions-Kofinanzierungssatz: 25%* PLZ: 91489, Land: Wilhelmsdorf, Mittelfr. Interventionsbereich: Fortgeschrittene Unterstützungsdienste für KMU und KMU-Zusammenschlüsse (einschließlich Dienstleistungen für Management, Marketing und Design) Finanzierungsform: 01 - Nicht rückzahlbare Finanzhilfe 13
14 Wie läuft es ab? Erstberatung und -information: IHKs und Handwerkskammern; ggf. Hinzuziehung einer AHK/eines Beraters Antragsstellung: Per Post an regional zuständige IHK vorab-check des Antrags per möglich Einreichung der Rechnungen/Auszahlung: BIHK Service GmbH Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Unterlagen zum Projekt: 14
15 Wo wird geholfen? Ansprechpartner in Mittelfranken: Christian Hartmann Tel.: Jasmin Ok-Wiedmann Tel.:
16 Go International Fit für Auslandsmärkte Christian Hartmann
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