Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS II)

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1 (Stand: ) Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS II)

2 Zielsetzung des Programms Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf Übergänger in Ausbildung und Beschäftigung Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen (Langzeit-)Arbeitslose 2

3 Inhaltliche Schwerpunkte dauerhafte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt ermöglichen Ziel = Vollbeschäftigung Ergänzende Anreize finanzielle Anreize für Arbeitgeber zur Gewinnung von Fachkräften zusätzlich zu gesetzlichen Instrumenten Unterstützung kontinuierliche Begleitung bieten, damit Übergänge gelingen können Teil des Gesamtprozess 3

4 Kontext zu anderen Aktivitäten Berufliche Orientierung von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf = Programm Bildungsketten HKM Heranführung an Beschäftigung durch HePAS II, Durchlässigkeit fördern Ziel = Beschäftigung außerhalb WfbM BTHG - Inklusion durch Budget für Arbeit Übergang in IP ermöglichen = Programm AlleimBetrieb ; besondere hessische Förderaspekte HePAS II: Lücken schließen Kontinuität in der Begleitung von Anfang an Stärkung von Inklusionsbetrieben Sensibilisierung Arbeitgeber z.b. Beratung aus einer Hand SinA (HePAS I) 4

5 Zielgruppen Schwerbehinderte arbeitslose / arbeitssuchende erwerbsfähige Menschen und mit besonderen Vermittlungshemmnissen, insbesondere: (keine abschließende Aufzählung) die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders betroffen sind, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer WfbM in den ersten Arbeitsmarkt wechseln, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, die einer Unterstützung im Sinne des 109 Abs. 2 und 3 SGB IX bedürfen, junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit zur Aufnahme einer Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt. 5

6 Leistungsumfang Prämien für Arbeitgeber ( 3 7 HePAS II) Sonstige Leistungen ( 7 10 HePAS II) Praktika einmalig mtl (Vollzeit = ab 30 Std/ Woche) bis zu Probebeschäftigung Ausbildung Einstellung bis zu (Vollzeit) Zusatz WfbM/ UB*/ Schulabgänger mit Förderbedarf bis zu (Vollzeit) Integrationsabteilung Gründungserleichterung Heranführung und Begleitung bes. Regelungen WfbM/ Schüler mit Förderbedarf Projekt bis zu * UB = Unterstütze Beschäftigung im Sinne 38 a SGB IX 6

7 Voraussetzungen zur Prämiengewährung Arbeitszeit Örtliche Zuständigkeit Entgelt wöchentliche Tätigkeit von mindestens 18 Stunden (Ausnahme Praktika wegen niederschwelligem Zugang) Hauptwohnsitz und Beschäftigungsverhältnis liegen in Hessen (Ausnahme: Arbeitgeber außerhalb Hessens) tariflich- oder ortsübliches Arbeitsentgelt Arbeitsplatz im Sinne 73 SGB IX 7

8 Voraussetzungen zur Prämiengewährung Im Übrigen... HePAS II-Leistungen ergänzen gesetzliche Instrumente (nicht Ersatz!) HePAS II-Prämien können aufeinander aufbauend gezahlt werden Zusatz-Prämien bei Ausbildung und Beschäftigung gelten nur für WfbM-/UB-Übergang bzw. Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf Antragsfrist bis max. zwei Monate nach Beschäftigungsbeginn (analog 324 SGB III), Praktika muss jedoch vor Beginn beantragt werden Grundsätzlich höhere Prämie bei Vollbeschäftigung (>30 Std./Woche) Ausnahme bei Teilzeit : z.b. notwendige Kinderbetreuung (bis zum vollendeten 16.Lebensjahr), um Anreiz zur Beschäftigungsaufnahme aufrechtzuerhalten 8

9 3 Praktika Praktika Bei Arbeitssuche und zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Ziel: Arbeitserprobung i.s. 45 SGB III, keine Praktika im Rahmen Schul- und Studienordnung oder im Rahmen der Schulpflicht) 4 bis in der Regel max. 6 Wochen fachlich betreutes Praktikum; mind. 15 Std. pro Woche, d.h., auch längere Praktika können prämiert werden (zur besseren Teilhabechance langzeitarbeitsloser Schwerbehinderter) Prämie Einmalige Prämie in Höhe von Auszahlung nach Beendigung durch Abruf des Arbeitgebers (bei Nichtübernahme nach Vorlage der Tätigkeitsbescheinigung) Keine Förderung Praktika WfbM-Beschäftigte und Unterstützte Beschäftigung 9

10 4 Probebeschäftigung Sozialversicherungspflichtige Probebeschäftigung Aufstockung einer Maßnahme nach 46 SGB III oder einer geförderten Probebeschäftigung des Reha-Trägers um weitere maximal 3 Monate (Regelfall) Förderung bis zu max. 6 Monaten bei Ablehnung des Trägers der Arbeitsvermittlung oder des Reha-Trägers (wenn Art und Schwere der Behinderung dies erfordert) Prämie mtl. Vollzeit (ab 30 Std./Woche); 500 mtl. Teilzeit (18 bis 29 Std./Woche) Volle Prämie bei Übergang WfbM / Schulabgänger mit sozialpädagogischen Förderbedarf und Kinderbetreuung (bis vollendetes16. Lebensjahr Gesamte Auszahlung nach Beendigung durch Abruf des Arbeitgebers Keine Förderung Probebeschäftigung von WfbM-Beschäftigten 10

11 5 Ausbildung Ausbildungsprämie Ausbildung i.s. BBiG unabhängig vom Alter (im Ausnahmefall auch Zweitausbildungen) Förderung auch von Ausbildungen Jugendlicher ohne formelle Gleichstellung aber mit Teilhabebescheid ( 68 (4) SGB IX) Betriebliche Ausbildung im Sinne 66 BBiG und 42m HwO Prämie bis Grundprämie Privatwirtschaftliche Unternehmen: zusätzlich Prämie bei nicht bestehender Beschäftigungspflicht oder Erfüllung der Pflichtquote; Auszahlung 1. Rate: 7. Monat nach Ausbildungsbeginn; 2. Rate im 18. Monat 11

12 6 Einstellung Einstellungsprämie Arbeitsplatz mit tariflicher/ortsüblicher Bezahlung/ Beschäftigung mind. 12 Monate Prämienförderung je Person nur einmal (Stichwort Kettenarbeitsverträge ) Unterscheidung Teilzeit- und Vollzeit; Ausnahme für besondere Personengruppen (z.b. WfbM/ Schulabgänger sonderpädagogischer Förderbedarf/ Kinderbetreuung) Reduzierte Prämienhöhe wenn Einstellungsbetrieb identisch mit Ausbildungsbetrieb Prämie bis Grundprämie Privatwirtschaftliche Unternehmen: zusätzlich Prämie bei nicht bestehender Beschäftigungspflicht oder Erfüllung der Pflichtquote Auszahlung 1. Rate: 7. Monat nach Beschäftigungsbeginn; 2. Rate im 18. Monat 12

13 7 Zusatzprämie WfbM Zusatzprämie Ausbildung/Einstellung aus WfbM, Schulabgänger sonderpädagogischer Förderbedarf oder im Anschluss an UB-Maßnahmen Zusatzprämie zu 5/6 in Höhe von bis zu Zusatzprämie in Abhängigkeit des Beschäftigungsumfanges (Teilzeit < 30 Std./Woche entspricht hälftiger Prämie; Ausnahme: Kinderbetreuung) Auszahlungsraten identisch den Grundprämien 5/6 Unterstellung Betreuungsnotwendigkeit bei WfbM-Übergang für die ersten 6 Monate der Beschäftigung bzw. bei Ausbildung für die gesamte Dauer Rechtzeitige Abstimmung zwischen WfbM und zukünftigem Beschäftigungsgeber Beauftragung des begleitenden Dienstes durch das InA Sicherstellung der Betreuungskontinuität für Betroffene und Arbeitgeber = Schließung der Lücke 13

14 8 Integrationsabteilungen Förderung von Integrationsabteilungen Unternehmen, die die Gründung von unternehmensinternen Integrationsabteilungen beabsichtigen Erleichterter Zugang zur Gründung von Integrationsabteilungen z.b. keine Voraussetzung der Erfüllung der geforderten 25% Beschäftigungsquote Förderung erfolgt nach den für Inklusionsbetriebe bestehenden Fach- und Fördergrundsätzen (FuF) sowie dem Bundesprogramm AlleimBetrieb Beispiel eigene Integrationsabteilung mit Übergängen aus WfbM 14

15 9 Heranführung Heranführung (Akquise von Beschäftigungsmöglichkeiten) Fokus auf Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf Vermeidung WfbM bzw. Alternative zur WfbM (Ziel gilt auch für langzeitarbeitslose sbm) Heranführung auch im Anschluss an Berufsorientierungsmaßnahmen in Schulen unmittelbar nach Schulentlassung Heranführung an sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung durch Dienste, insbesondere IFD/ BBW (Kontingentverträge) Ziel: erfolgreiche Vermittlung des vereinbarten Kontingents Vergütung Grundpauschale zusätzlich Erfolgsprämie (bezogen auf Einzelfall) Schulabgänger sonderpädagogischem Förderbedarf Prämie insgesamt 3.000!!! Start der Vergabe von Heranführungskontingenten ab

16 9 Begleitung Begleitung Für alle Zielgruppenzugehörige zusätzliche Unterstützungsleistung bei festgestellter notwendiger Begleitung in ersten 6 Monaten (= Lücken schließen) Unterstellung der Begleitungsnotwendigkeit bei Übergang Schulabgänger mit sonderpädagogischen Förderbedarf für Beschäftigung in den ersten 6 Monaten bzw. bei Ausbildung für die gesamte Dauer Begleitung bei Ausbildung nur, wenn Heranführung erfolgte ( Betreuungskontinuität ) Vergütung Pauschale Vergütung für Begleitung bei Beschäftigung in Höhe von pauschale Vergütung für Begleitung von Ausbildung (bis i.d.r. zu drei Jahren, max. je nach Personengruppe bis zu ) 16

17 10 Projektförderung Projektförderung Innovative Projekte Zielsetzung: Weiterentwicklung bestehender oder die Schaffung neuer Angebote zur Beschäftigung oder Ausbildung für die durch HePAS erfasste Zielgruppe Freie Projektförderung von maximal pro Projekt Leitfaden Projektförderung bei HMSI und Integrationsamt abrufbar Beispiel Regionale Betrachtungen, z.b.: Arbeitslosigkeit/Fachkräftemangel/Ausbildungssituation Projektziele SMART (spezifisch, messbar, attraktiv, realisierbar, terminierbar) 17

18 14 Pflichten Arbeitgeber Pflichten des Arbeitgebers Wirkung von HePAS II Es ist vorgesehen, mit dem zweiten Mittelabruf zur Einstellungsprämie eine Befragung der Arbeitgeber vorzunehmen, um Anhaltspunkte zur Nachhaltigkeit und Wirkung des Förderprogramms zu erhalten. Die Befragungen ergänzen die Regelungen in 13 HePAS II und sind durch die Informationspflicht der Arbeitgeber nach 14 HePAS II abgedeckt. 19

19 Programmdurchführung Implementation Integrationsamt (InA) intern- Zentrale Bearbeitung der Prämienbeantragung beim Integrationsamt in Kassel Ansprechpartner im FuB Frau Lukas Netzker Herr Luisa Wagner Tel.: T Tel.: (Heranführung und Begleitung) durch Regionalmanagements (RMs) in KS, WI und DA; 7 Abs. 4 (Begleitung WfbM-Übergang) durch FuB Projektanträge Abstimmung mit HMSI Erfassung der geförderten Leistungen durch RMs HePAS II Zusammenarbeit extern- InA kann Dritte beauftragen, insbesondere IFD / BBW ( 7/9 HePAS II) Enge Kooperation mit Agentur für Arbeit, gemeinsamen Einrichtungen und kommunalen Jobcentern Enge Kooperation und Abstimmung mit dem HMSI 20

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen??? 22

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