4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 Windpark Jaderaußendeich
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1 Gemeinde Jade 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 Windpark Jaderaußendeich Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt Donnerstag, , 18:00 Uhr Gemeindehaus Jaderberg, Kastanienallee 2 in Jade 1
2 Standortkonzept für Windparks Gemeinde Jade Anlass Die Gemeinde Jade hat zur Entwicklung weiterer, geeigneter Flächen für die Windenergienutzung über den bestehenden Windpark hinaus ein Standortkonzept Windenergie 2014 (NWP Planungsgesellschaft mbh, April 2014, ergänzt Juni 2015) erarbeiten lassen, welches das gesamte Gemeindegebiet hinsichtlich möglicher Standorte untersucht. Dieses Standortkonzept dient als fachliche Grundlage für die Bauleitplanung. Die Fläche 1 des Standortkonzeptes (Windpark Bollenhagen) wurde zwischenzeitlich genehmigt. Mit dem Bau wurde begonnen. Die Fläche 2 des Standortkonzeptes wurde als geeignet für die Errichtung eines weiteren Windparks erachtet. 2
3 Aufstellungsbeschluss Beschluss des Gemeinderates vom , Auszüge Der Rat der Gemeinde Jade beschloss a) mit 14 Ja- und 1 Nein-Stimme, auf Grund des angepassten Standortkonzeptes der Planungsgesellschaft NWP, Oldenburg, weiterhin die Fläche in Bollenhagen sowie die Fläche in Jaderaußendeich im Flächennutzungsplan sowie in entsprechenden Bebauungsplänen für die Windenergie auszuweisen. Weitere Flächen im Gemeindegebiet sollen nicht für die Windenergie ausgewiesen werden. Durch die Ausweisung der o.g. Flächen für die Windenergie wird eine ausreichende Konzentration dargestellt, die in der Planungshoheit der Gemeinde Jade liegt. e) mit 14 Ja- und 1 Nein-Stimme, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilfläche 2 sowie den Bebauungsplan Nr. 56 Windpark Jaderaußendeich nach Ausarbeitung der Vorentwürfe dem Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt zur Beratung vorlegen zu lassen. 3
4 Standortkonzept für Windparks Gemeinde Jade Fläche 2 Bestehende Darstellung im FNP Sonderbaufläche Windenergieanlagen (Bestehender Windpark) Quelle: NWP
5 , Stand Änderung des Flächennutzungsplanes Teil 2 (Vorentwurf) Änderungsbereich: Potenzialfläche 2 ohne Sonderbaufläche WEA des wirksamen FNP (bestehender Windpark) 5
6 , Stand Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 Vorabzug (Vorentwurf) Geltungsbereich: südliche Potenzialfläche 2 ohne Sonderbaufläche WEA des wirksamen FNP (bestehender Windpark) 6
7 Zwischenzeitlich wurde offensichtlich, dass kein vollumfänglicher Zugriff auf die im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindlichen Flächen durch den Vorhabenträger besteht. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes sowie der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll um eine zeitnahe Umsetzung der Planung des Vorhabenträgers zu ermöglichen auf die Flächen begrenzt werden auf die der Vorhabenträger Zugriff hat. 7
8 8
9 Erschließung Die Erschließung des Windparks wird nach aktuellem Planungsstand über die bestehenden privaten Wege des südlichen Windparks erfolgen und von dort werden weitere Zuwegungen gebaut. 9
10 Erschließung 10
11 Alternative Erschließung Sollte entgegen aller Erwartungen eine Einigung mit der Eigentümerin des bestehenden Windparks nicht erfolgen, so kann die Erschließung auf anderem Wege, direkt von der Straße Neuer Weg, erfolgen und somit sichergestellt werden. 11
12 Alternative Erschließung 12
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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