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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10897 Datenhandel durch Adresshändlerunternehmen Vorbemerkung der Fragesteller DasssichDatenvonBürgerinnenundBürgernüberdieletztenJahrezueinem äußerstbegehrtengutentwickelthaben,istschonlangekeingeheimnismehr. SohatsicheinMarktaufgetan,derdurchdenHandelmitebengenaudiesen DateneinäußerstlukrativesGeschäftentwickelthatundsichstetigweiterausdehnt.Vorallemdiejenigen,diedieDatenvonBürgerinnenundBürgernsammeln,analysierenundschließlichverkaufenodergarvermieten sogenannte AdresshändlerunternehmenoderListbroker,vondenenesinderBundesrepublikDeutschlandcirca1000gibt verdienenhorrendesummenamgeschäft mit der Privatsphäre des Einzelnen. MitdenkürzlichimDeutschenBundestagverabschiedetenNeuregelungenim MeldewesenwirdesfürAdresshändlerzukünftignocheinfacher,andiePrivatadressenvonBürgerinnenundBürgernzugelangen:Schließlichkönnendie DatendurchdasneueGesetzeinfachbeidenjeweiligenMeldeämterneingekauftwerden.SomitfallenfüreinpaarCentproDatensatzauchdieletzten durchdenstaatauferlegtengrenzen,diedenschutzderprivatsphärederbürgerinnen und Bürger gewähren sollten. AlsParadebeispieleinesListbrokersdientdieSchoberInformationGroup DeutschlandGmbH.DasUnternehmenwirbtdamit,imBesitzvon50Millionen PrivatadressendeutscherBürgerinnenundBürgerzusein.Beidiesemeinen UnternehmensindalsodieDatenvonetwa62Prozentdergesamtendeutschen Bevölkerunggespeichert.NebendenreinenAdressdatensätzenkönnenbeider SchoberInformationGroupDeutschlandGmbHauchüber300sogenannteZusatzmerkmaleeingekauftwerden Daten,dieAufschlussüberReisen,Hobbys, Sport-undFreizeitaktivitäten,Fahrzeugbesitz,Versicherungen,Altersvorsorge oderinvestitionendesjeweiligenadressinhabersgeben.dieadresshändlerunternehmensindbestrebt,diegespeichertendatenderbürgerinnenundbürger immer auf dem neuesten Stand zu halten. InteressantsindsolcheAngeboteinsbesonderefürUnternehmen,dieihreProduktemöglichstgezieltundindividualisiert,beispielsweisedurchPostsendung, bewerbenmöchten.lautdeutschemdialogmarketingverbande.v.haben UnternehmenimvergangenenJahr27,7Mrd.EuroindieAdressenprivater DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom15.Oktober2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Haushalteinvestiert genausovielwieindieklassischewerbung.durchdie AngebotederListbrokerhabensiedieMöglichkeit,ohnegroßenAufwand herauszufinden,werinteresseanihrenproduktenhabenkönnte.fürunternehmensinddabeivorallemdateninteressant,dierückschlüsseaufinteressen,freizeitgestaltungundlebens-bzw.einkommensverhältnissevonbürgerinnenundbürgernzulassen.datendieserartsindbeidenadresshändlernfür jedengegenentgeltinimmensemumfangundjenachbedarfineinem Onlineshopabrufbar.EsreichenschoneinpaarKlicksdurchdiekleinformatig katalogisiertenundspezialisiertenadresssammlungen,umantausendepassendeadressenpotenziellerkundinnenundkundenzugelangen.wennman beispielsweiselediglichdieprivatadressenvon18-bis35-jährigenberlinerinnenundberlinern,dieineinpersonenhaushalteninhäusernderbaujahre1946 bis1980leben,anmodeinteressiertsindundüberdurchschnittlichofteinkaufengehen,habenmöchte,istdaskeinproblem.beidemkaufvonadressen gibtesnureineeinzigeregel:jegenauerunddetaillierterdiedaten,destoteurer sind sie. Vorbemerkung der Bundesregierung MitdemGesetzzurÄnderungdatenschutzrechtlicherVorschriftenvom 14.August2009wurdedasBundesdatenschutzgesetz (BDSG)u.a.imHinblickaufdieVerarbeitungundNutzungpersonenbezogenerDatenfürAdresshandelundWerbungnovelliert.EswurdeinsbesonderedassogenannteOpt-in- Prinzipeingeführt.DerdurchdasGesetzneugefasste 28Absatz3Satz1 BDSGhältdementsprechendalsGrundsatzfest,dassdieVerwendungpersonenbezogenerDatenfürZweckedesAdresshandels,derWerbungoderder Markt-oderMeinungsforschungzulässigist,wennderBetroffeneeingewilligt hatundimfalleeinernichtschriftlicherteilteneinwilligungdieverantwortlichestellenach 28Absatz3aBDSGverfährt.DieverantwortlicheStellemuss insoweitandenbetroffenenherantretenundihnfüreineeinwilligunggewinnen. DieseRegelunggaltjedochbiszum31.August2012nureingeschränkt.Gemäß 47Nummer2BDSGwar 28BDSGfürdieVerarbeitungundNutzungvor dem1.september2009erhobenerodergespeicherterdatenfürzweckeder Werbungbiszum31.August2012inderbisdahingeltendenFassunganzuwenden. MitderRegelungdes 48Satz1Nummer2BDSGhatderBundesgesetzgeber diebundesregierungverpflichtet,biszum31.dezember2014überdieauswirkungen der Änderungen der 28 und 29 BDSG dem Deutschen Bundestag zu berichten.imhinblickdarauf,dass 28BDSGindergeändertenFassungerst seitdem1.september2012gilt,siehtdiebundesregierungvonausführungen zueventuellenauswirkungender 28und29BDSGzumgegenwärtigen Zeitpunktab.DieBundesregierungweistimÜbrigendaraufhin,dassdie Datenverarbeitungnicht-öffentlicherStellenderKontrollederzuständigen Aufsichtsbehörden der Länder gemäß 38 Absatz 6 BDSG unterliegt. 1.WiebewertetdieBundesregierungdenVerkaufvonDatenderBürgerinnen undbürgerdurchlistbrokergegenentgeltimhinblickaufdendatenschutz,dasgebotderdatensparsamkeitunddasrechtaufinformationelle Selbstbestimmung? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ HatdieBundesregierungErkenntnissedarüber,dassderDatenhandelder ListbrokernichtimmermitdengesetzlichenRegelungenzumDatenschutz im Einklang ist? a) Wenn ja, wie sehen diese Erkenntnisse aus? b)beabsichtigtdiebundesregierung,diegesetzlichenregelungenhinsichtlichdesumgangsmitdatenvonbürgerinnenundbürgernzuverschärfen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? DerBundesregierungliegenkeinediesbezüglichaussagekräftigenErkenntnisse vor.imübrigenwirdzurrechtslageaufdievorbemerkungderbundesregierung verwiesen. 3.IstderBundesregierungbekannt,auswelchenQuellenundaufwelchen jeweiligenrechtsgrundlagendielistbrokerdiedatenfürihrekataloge bekommen? SoweitderBundesregierungbekannt,erhaltenAdressunternehmenihreDaten u.a.dann,wennkundenangewinnspielenallerartohneamrabattsystemaus privatenquellenteilnehmenundsiemitderteilnahmeaucheineeinwilligungserklärungzurweiterenverwendungihrerdatenabgeben.alsweitere RechtsgrundlagenkommendieErlaubnistatbeständeder 28und29BDSGin Betracht.AdressunternehmenkönnenauchvondenMeldebehördeneinfache MelderegisterauskünfteaufGrundlagedergeltendenLandesgesetzegegenGebührerhalten;diesbezüglichwirdaufdieAntwortzuFrage8verwiesen.Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4.IstderBundesregierungbekannt,wievieleDatensätzedurchwelcheListbroker jährlich verkauft oder vermietet werden? Wennja,wieviele,undwelcheSchlüsseziehtdieBundesregierungdaraus? DerBundesregierungliegendiesbezüglichkeinebelastbarenErkenntnissevor. SiekanndaherihrbekannteWerbeaussagenvonListbrokern sowirbtz.b. dieeosinformationgroupaufihrerinternetseitemitinformationenzurund 50MillionenPrivathaushalten wederbestätigennochdementieren.indiesen WerbeaussagensiehtdieBundesregierungkeineausreichendeGrundlagefür eigeneschlussfolgerungen.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierung verwiesen. 5.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderTatsache, dassalleindieschoberinformationgroupdeutschlandgmbhimbesitz von50millionenprivatadressenundinsgesamtnahezujederbürgermit seinen Daten bei privaten Dienstleistern erfasst ist? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.GreiftdieBundesregierungselbstodergreifenderenBehördenaufdasAngebot von Listbrokern zurück? Wenn ja, a) auf welcher gesetzlichen Grundlage, b)wieoft,undzuwelchenzweckenhatdiebundesregierungaufsolche Angebote zurückgegriffen, c) welche Behörden arbeiten mit welchen Unternehmen zusammen, d)wievieledatensätzehabenwelchebehördenbeiwelchenunternehmen für welche Zwecke eingekauft, e)inwelchemfinanziellenumfanghabenwelchebehördendatenbei welchen Unternehmen eingekauft? DieBundesregierungundihreBehördenhabeninfolgendenFällenaufdas Angebot sogenannter Listbroker zurückgegriffen: DasStatistischeBundesamterwirbtfürstatistischeZweckevonListbrokern DatenzuUnternehmensgruppen.DassindInformationenüberallerechtlichenEinheiten,dieüberBesitzanteileandeutschenUnternehmenverfügen, soferndiesebesitzanteiledirektoderindirektzumehrheitlicherkontrollean einemunternehmenführen.soferndortauchnatürlichepersonenbeteiligt sind, bedingt dies den Kauf von Personendaten. Antwort zu Frage 6a: DerErwerberfolgtaufderGrundlagedes 13Absatz2desBundesstatistikgesetzes und der VO (EG) Nummer 177/2008 (EU-Statistikregister-VO). Antwort zu Frage 6b: Der Erwerb erfolgt jährlich zu dem o. g. Zweck. Antwort zu Frage 6c: DieStatistischenÄmterdesBundesundderLänderarbeiten (derzeit)mit dembureauvandijk (BvD)zusammen.DerAnbieterwirdübereineEUweiteAusschreibungvomBeschaffungsamtdesBundesministeriumsdes Innern ermittelt. Antwort zu Frage 6d: Innerhalbderca vonBvDbezogenenDatensätzesindca natürlichepersonenmitderenbesitzanteilenandeutschenoderausländischen Unternehmen (rechtliche Einheiten). Antwort zu Frage 6e: DiejährlichenKostenfürdieGesamtlieferungvonBvD (alsoalle Datensätze) betragen ca Euro. DieBundeszentralefürgesundheitlicheAufklärung (BZgA)weistdaraufhin, dassessichbeidenvonderbzgaangemietetenadressenniemalsumprivatanschriftenvonbürgerinnenundbürgernhandelt.eswerdenstetsnurdie InstitutionsanschriftenohneAnsprechpartnerinnenundAnsprechpartner bzw.beiniedergelassenenärztinnenundärztennurdiepraxisanschriften verwendet. Antwort zu Frage 6a: Rechtsgrundlage ist 14 Absatz 1 BDSG.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11017 Antwort zu Frage 6b: ImZeitraumJanuar2010bisSeptember2012wurden9Anmietungenvon Adressenvorgenommen.DerZweckwarjeweilsdieVersendungvonberufsbezogenenInformationsmaterialienderBZgAanbestimmteBerufsgruppen: 2010: VersandaktionmitInformationsmaterialzumThema Schutzimpfungen im Kindesalter an Kinderärzte (ca Adressen), VersandaktionmitInformationsmaterialzumThema LebenmitbehindertenoderchronischkrankenKindern ankrankenhäusermitgynäkologischen Abteilungen (ca Adressen), VersandaktionmitInformationsmaterialzumThema Hygienemaßnahmen an Kindergärten/Kindertagesstätten (ca Adressen), VersandaktionmitInformationsmaterialzumThema saisonalegrippeschutzimpfung anniedergelassenehausärzte/gynäkologen/pädiater/ Internisten/Neurologen/Krankenhäuser/Reha-Kliniken/Alten-undPflegeheime (ca Adressen). 2011: VersandaktionmitInformationsmaterialzumThema Kindergesundheit/ EntwicklungvonKindern ankindergärten/kindertagesstätten (ca Adressen), VersandaktionmitInformationsmaterialzumThema saisonalegrippeschutzimpfung anniedergelassenehausärzte/gynäkologen/pädiater/ Internisten/Neurologen/Krankenhäuser/Reha-Kliniken/Alten-undPflegeheime/Apotheken (ca Adressen). 2012: VersandaktionmitInformationsmaterialzumThema Masern-Mumps- Röteln-Impfung anniedergelassenegynäkologenundkinderärzte (ca Adressen), VersandaktionmitInformationsmaterialzumThema Organ-undGewebespende anniedergelassenehausärzteundinternisten (ca.42000adressen), VersandaktionmitInformationsmaterialzumThema saisonalegrippeschutzimpfung anniedergelassenehausärzte/gynäkologen/pädiater/ Internisten/Neurologen/Krankenhäuser/Reha-Kliniken/Alten-undPflegeheime (ca Adressen). Antwort zu Frage 6c: DieBZgAhatimgenanntenZeitraumdieDienstleistungderfolgendenUnternehmeninAnspruchgenommen (eshandeltsichhierbeiausdrücklich nicht um eine Zusammenarbeit): Schwarzeck Verlag GmbH, Stefan-George-Ring 19, München, direkt + online GmbH, Martin-Kollar-Straße 5, München, Karl Trebbau GmbH, Schönhauser Str. 21, Köln, SchoberInformationGroupDeutschlandGmbH,Max-Eyth-Straße6 10, Ditzingen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Antwort zu Frage 6d: DieBZgAhatimgenanntenZeitraumfolgendeDatensatzmengenzureinmaligenNutzungangemietet (gerundetewerte),derverwendungszweckist in der Antwort zu Frage 6b beschrieben: Schwarzeck Verlag: , direkt + online: , Karl Trebbau GmbH: , Schober: Antwort zu Frage 6e: ImgenanntenZeitraumsindfolgendeKostenfürAdressmietenangefallen (gerundete Werte): Schwarzeck Verlag: Euro, direkt + online: Euro, Karl Trebbau GmbH: Euro, Schober: Euro. PrinzipiellbemühtsichdasRobertKoch-Institut (RKI),keineDatenbestände erwerbenzumüssen,sonderneswirdmeistaufdiedatenbeständedereinwohnermeldeämter zurückgegriffen. Antwort zu Frage 6a: FürdiewissenschaftlicheArbeitdesRKIgeltenverschiedenegesetzliche Grundlagen.WesentlichindiesemZusammenhangistdas Gesetzüber NachfolgeeinrichtungendesBundesgesundheitsamts (BGA-NachfG),das in 2Absatz3Nummer4BGA-NachfGdemRKITätigkeitenaufdem GebietderGesundheitsberichterstattungzuweist.EinewesentlicheDatenquellederGesundheitsberichterstattungsinddieimRahmendesGesundheitsmonitoringdesRKIdurchgeführtenGesundheitssurveys Studiezur GesundheitvonKindernundJugendlichen (KiGGS), StudiezurGesundheitErwachsenerinDeutschland (DEGS)sowie GesundheitinDeutschlandaktuell (GEDA).DesWeiterenführtdieAbteilung2zusammenmitder Abteilung3desRKIStudienzurinfektionsepidemiologischenSurveillance durch. DieStudiendesGesundheitsmonitoringssindbundesweitrepräsentativfür diewohnbevölkerungindeutschland.dieauswahldereingeladenenerfolgt beidenstudiendegsundkiggsüberzufallsstichprobendereinwohnermeldeämterausgewählterstudienorte.allestudienwurdendembundesbeauftragtenfürdendatenschutzunddieinformationsfreiheitzurprüfung vorgelegt und für unbedenklich erachtet. WennAdressdatenanFirmenzurÜberprüfungvonAngabenweitergeleitet werden (sieheantwortzufrage6b),geschiehtdasaufbasiseinerauftragsdatenverarbeitung ( 11 BDSG). Antwort zu Frage 6b: DasRKIhatzurDurchführungderStudienKiGGSundDEGSsowiezur DurchführunginfektionsepidemiologischerFall-Kontroll-StudienaufentsprechendeAngebotezurückgegriffen.DaessichbeidenStudienKiGGS unddegsumlangzeitstudienhandelt,isteineregelmäßigeaktualitätsüberprüfungdesbestehendenadressbestandsunverzichtbar.diesgeschiehtinder RegelüberdieEinwohnermeldeämter.ErgänzendwerdenAuskünftebeipri-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11017 vatendienstleisterneingeholt.zusätzlichwerdendieseinanspruchgenommen,umimvorfeldderkontaktaufnahmezuprobandenadressbeständemit Telefonnummernanzureichern.ZurDurchführungspeziellertelefonischer Befragungen (Fall-Kontroll-Studien)wurdenregionalausgewählteTelefonnummern ohne Namens- oder Adresszusätze erworben. Antwort zu Frage 6c: DasRKIhatzudeminb)genanntenZweckdieDienstleistungenfolgender Firmen in Anspruch genommen: DeutschePostDirektGmbH (Adressrecherche/Telefonnummernanreicherung), Sträßchensweg 10, Bonn, TVGTelefonbuch-undVerzeichnisverlagGmbH &Co.KG (Adressrecherche/Telefonnummernanreicherung),Wiesenhüttenstraße18,60329 Frankfurt, EOSPaymentSolutionsGmbH (Adressrecherche),Steindamm80, 20099Hamburg, PRODATADatenbankenundInformationssystemeGmbH (Lieferung von Telefonnummern), Steinhäuserstraße 12, Karlsruhe. Antwort zu den Fragen 6d und 6e: DiefolgendeAufstellungbeziehtsichaufdieimRahmenderDurchführung derjeweilszurückliegendenstudienwellenkiggswelle1 (2009bis2012) unddegs1 (2008bis2011)vergebenenAufträgezuAdressrecherchenund Telefonnummernanreicherungen sowie zur Lieferung von Telefonnummern: Deutsche Post Direkt GmbH Anzahl Datensätze: rund Kosten: ca Euro TVG Telefonbuch- und Verzeichnisverlag GmbH & Co. KG Anzahl Datensätze: rund Kosten: ca Euro EOS Payment Solutions GmbH Anzahl Datensätze: < 500 Kosten: ca Euro PRODATA Datenbanken und Informationssysteme GmbH Anzahl Telefonnummern: rund Kosten ca Euro. DemBundesamtfürJustizwurdemitdemInkrafttretendesGesetzesüber elektronischehandelsregisterundgenossenschaftsregistersowiedasunternehmensregister (EHUG)am1.Januar2007dieZuständigkeitfürdieVerfolgungvonPublizitätspflichtverstößenoffenlegungspflichtigerUnternehmen nach 335desHandelsgesetzbuches (HGB)übertragen.DazuleitetesOrdnungsgeldverfahrengegenoffenlegungssäumigeUnternehmendurchZustellung an das Unternehmen ein. Antwort zu den Fragen a und b: ImRahmenderOrdnungsgeldverfahrenwirdaufdieAdressdatenderHandelsregisterderLänder (sog.indexdatenbestand)zurückgegriffen.dieunternehmensindgemäß 29,31HGBzwarverpflichtet,ihreimHandelsregistergemeldetenGeschäftsadressenzuaktualisieren.Vondenjährlich rund150000einzuleitendenordnungsgeldverfahrenscheitertbeirund 15ProzenteineZustellungaberaufgrunddernichtmehraktuellenAnschrift

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode derbetreffendenunternehmenimhandelsregister.indiesenfällenwirdein externerdienstleistermiteinerbereinigungderadressenbeauftragt.nurin denseltenenfällen (rund2prozent),indenenkeinezustellungsfähigeunternehmensanschriftermitteltwerdenkann,mussaufdieadressenatürlicher Personen,dielautHandelsregistergesetzlicheVertreterderGesellschaften sind, zurückgegriffen werden. Antwort zu Frage 6c: NachdurchgeführtenVergabeverfahrenhatdasBundesamtfürJustizmitder FirmabeDirectGmbH &Co.KGausGütersloheinenVertragüberdie BereinigungvonAdressdatengeschlossen,umdieZustellungsicherzustellen. Antwort zu den Fragen 6d und 6e: DerPreisfüreineerfolgreichermittelteAdressbereinigungbeträgt1,18Euro zzgl.mwstfüreineunternehmensanschriftund1,19eurozzgl.mwstfür eineanschrifteinesgeschäftsführersderbetroffenengesellschaft.im aktuellenkalenderjahr2012sindfüradressbereinigungenrund7000euro angefallen. DasBundesministeriumfürArbeitundSoziales (BMAS)unddieBundesanstaltfürArbeitsschutzundArbeitsmedizin (BAuA)habenzurDurchführungvonMailingaktionenAdressenvonAdresshändlernerworben.Der ErwerbdesAdressmaterialserfolgteimFalledesBMASübereinemitder Abwicklung der Mailingaktion beauftragte Agentur. DieAktionenerfolgtenrechtlichimRahmenderÖffentlichkeitsarbeit.Die BundesregierunghatdiePflicht,dieBevölkerungüberwichtigegesetzliche RegelungenundpolitischeEntscheidungenausreichendzuunterrichten. DieshatdasBundesverfassungsgerichtinseinemUrteilvom2.März1977 ausdrücklich festgelegt, dort heißt es: ÖffentlichkeitsarbeitvonRegierungundgesetzgebendenKörperschaften istingrenzennichtnurverfassungsrechtlichzulässig,sondernauchnotwendig.diedemokratiedesgrundgesetzesbedarf unbeschadetsachlicher DifferenzeninEinzelfragen einesweitgehendeneinverständnissesder Bürger mit der vom Grundgesetz geschaffenen Staatsordnung. IndenRahmenzulässigerÖffentlichkeitsarbeitfällt,dassdieRegierungund gesetzgebendekörperschaften bezogenaufihreorgantätigkeit ihrepolitik,ihremaßnahmenundvorgabensowiediekünftigzulösendenfragen darlegen und erläutern. MaßnahmenundRechtsnormenausdemRessortbereichdesBMASbetreffenfastalleBürgerinnenundBürgerundzudeminexistenziellenFragen (z. B. Alterssicherung, Sicherung der Arbeitsplätze usw.). BMAS 2009: MailingzumThema Kurzarbeitergeld anbetriebsräte (53000Adressen, Kosten: Euro, Unternehmen: TrebbauKoop). MailingzumThema Kurzarbeitergeld anbetriebsräte (60394Adressen, Kosten: Euro, Unternehmen: TrebbauKoop). MailingzumThema Kurzarbeitergeld anunternehmen (208050Adressen, Kosten: Euro, Unternehmen: Schober).

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/11017 Mailingzum Ausbildungsbonus angewerkschaften,innungen,wohlfahrts-undsozialverbände,berufsverbände (16348Adressen,Kosten: Euro, Unternehmen: Schober). Mailingzur Mitarbeiterkapitalbeteiligung anhandwerkskammern,industrie-undhandelskammern,handwerksverbände,wirtschaftsverbände,arbeitgeberverbände (2427Adressen,Kosten:566Euro,Unternehmen: Schober). MailingzumThema TeilzeitfürMänner anfamilienverbändeund Frauenverbände (2019Adressen,Kosten:495Euro,Unternehmen: Schober). BAuA 2011: RealisierungvonDirektmailing-AktionenfürdieDeutscheArbeitsschutzausstellung (DASA) (5751Adressen,Kosten:2505Euro,Unternehmen: DeutschePostDirektGmbH +967Adressen,Kosten:2505Euro,Unternehmen: Schober). 2012: RealisierungvonDirektmailing-AktionenfürdieDASA (5180Adressen, Kosten: Euro, Unternehmen: Deutsche Post Direkt GmbH). ImRahmenderÖffentlichkeitsarbeitdesBundesministeriumsfürGesundheit (BMG)wurdeeinefürdasBMGtätigePR-undWerbeagenturzum Jahreswechsel2011/2012einmaligbeauftragt,durchdieFa.DOCaddress GmbHinMüncheneinenMinisterbriefandieBeschäftigtenimGesundheitswesenmitdemZielversendenzulassen,überdieNeuerungenimGesundheitswesenzuinformieren.DerVerteilerbeinhaltetedieGeschäftsadressen von169150niedergelassenenärztenundzahnärztensowieniedergelassenenfachärztenverschiedenerrichtungenundallgemeinmedizinern,außerdem7124alten-undpflegeheime,1341tageskliniken,6329ambulante sowie6460privatekrankenpflegedienstesowie2751krankenhäuser.die Kostenbeliefensichauf16156Eurobrutto.BezüglichdesrechtlichenRahmensderÖffentlichkeitsarbeitwirdaufdieAbsätze2bis4desvorangehenden Abschnitts verwiesen. 7.IstderBundesregierungbekannt,obdiekommunalenMeldeämterihreDatensätze mit denen der Listbroker abgleichen? Wennja,aufwelchergesetzlichenGrundlagegeschiehtdies,undwelche SchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdiesemVorganghinsichtlich der datenschutzrechtlichen Grundsätze? DerBundesregierungliegenhierzukeineErkenntnissevor.FürdenVollzugdes MeldewesenssindBehördenderLänder (Meldebehörden)zuständig ( 1 Absatz 1 Satz 1 des Melderechtsrahmengesetzes [MRRG]). 8.BestehtfürListbrokerdieMöglichkeit,DatenbeidenkommunalenMeldeämtern oder anderen Behörden der Bundesregierung einzukaufen? Wennja,welcheBehördenhabenDatenwelcherArtanwelcheUnternehmen wann für welche Beträge verkauft oder verschenkt? DatenkönnenbeidenMeldebehördenwieauchbeidenBehördenderBundesregierungnichteingekauftwerden.DieMeldebehördenerteilenanPrivatpersonenundUnternehmeneinfacheMelderegisterauskünftegegenGebühr.Dieein-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode fachemelderegisterauskunftumfasstvor-undfamiliennamen,ggf.doktorgrad undanschrifteneinzelnerbestimmterpersonen ( 21Absatz1Satz1MRRG). 9.WiewürdensichausSichtderBundesregierungdieMöglichkeitenfür Listbroker,DatenderkommunalenMeldeämterzubeziehen,nachden vomdeutschenbundestagbeschlossenenneuregelungendesmeldewesens im Vergleich zur bisherigen Situation verändern? SiehtdieBundesregierunghiereinenÄnderungsbedarf,derindenVerhandlungenzwischenBundestagundBundesratimVermittlungsausschuss eine Rolle spielen sollte? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? DiegeltendenGesetze,d.h.dasMelderechtsrahmengesetzdesBundesund diemeldegesetzederländer,enthaltenkeinspeziellesrechtderbetroffenen Person,eineeinfacheMelderegisterauskunftaneinenAdresshändlerzuverhindern.NachdervomDeutschenBundestagbeschlossenenRegelungwärees verboten,datenauseinermelderegisterauskunftu.a.zuzweckendesadresshandelszuverwenden,wenndiebetroffenepersongegendieübermittlung fürjeweilsdiesenzweckwidersprucheingelegthat,esseidenn,diedatenwerdenausschließlichzurbestätigungoderberichtigungbereitsvorhandener Datenverwendet;diesesVerbotwärebußgeldbewehrt ( 44Absatz4Satz1 Nummer2undSatz2i.V.m. 54Absatz2Nummer12desEntwurfseines BundesmeldegesetzesindervomDeutschenBundestagbeschlossenenFassung;Bundestagsdrucksache17/10158).AufihrWiderspruchsrechtwärendie betroffenen Personen regelmäßig hinzuweisen ( 44 Absatz 1 Satz 3 a. a. O.). NachdemBeschlussdesBundesrates,dieEinberufungdesVermittlungsausschusseszuverlangen,istesAufgabediesesGremiums,einenEinigungsvorschlag vorzulegen. Dem kann die Bundesregierung nicht vorgreifen. 10.Wieunddurchwenwirdkontrolliert,obdiejeweiligenAdresshändler den Auskunftsersuchen der Bürgerinnen und Bürger nachkommen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11.IstderBundesregierungbekannt,dassAdresshändlerDatenaussozialen Netzwerken exportieren? Wennja,seitwann,undwashatsiediesbezüglichunternommenoder geplant? DerBundesregierungistnichtbekannt,dassAdresshändlerDatenaussozialen Netzwerken exportieren. 12.PlantdieBundesregierungzukünftigdasSammelnundVerkaufenvon DatendurchAdresshändlerinirgendeinerFormzukontrollierenbzw.zu regulieren? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WelcheMöglichkeitensiehtdieBundesregierungfürdieBürgerinnenund Bürgergegeben,umihreDatenvorAdresshandelzuschützen,undgibtes Überlegungen, den Datenhandel einzuschränken? Wenn ja, in welche Richtung zielen diese Überlegungen? DieBundesregierungverweistaufdiegesetzlichenRegelungen,dieesdenBetroffenenermöglichen,derNutzungihrerDatenfürAdresshandelundWerbung zuwidersprechenbzw.ihreeinwilligunghierzuzuversagenbzw.zuwiderrufen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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