Zahlen sprechen nicht für sich

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1 C M Y CM MY CY CMY K Der Autor: Dörmann, Uwe, geb. 1940, gelernter Industriekaufmann, Diplom-Sozialwissenschaftler, seit 1971 im Bundeskriminalamt, ab 1973 Vorsitz Bund-Länder- Kommission Polizeiliche Kriminalstatistik, 1976 Mitglied einer Arbeitsgruppe beim Generalsekretariat von Interpol zur Neugestaltung der International Crime Statistics, seit 1981 als Wissenschaftlicher Direktor Leiter des Fachbereichs Wissenschaftliche Kriminalitätsbeobachtung und -bewertung, Polizeiliche Kriminalstatistik im Kriminalistischen Institut des BKA. Zum Inhalt: Urteile über Kriminalität kranken nur zu oft daran, dass statistische Daten mit der Wirklichkeit verwechselt werden. Zahlen sprechen jedoch nicht für sich, sondern bedürfen einer sorgfältigen Interpretation unter Nutzung aller verfügbaren Informationen. Dazu will dieser Sammelband einen Beitrag leisten. Aussagewert und -grenzen, Erkenntnisziele, Erfassungsinhalte und -probleme der Polizeilichen Kriminalstatistik und auch ergänzender Datenquellen wie Dunkelfeldforschung, Meinungsforschung oder Expertenbefragung und auch der gesellschaftliche Hintergrund werden an verschiedenen Beispielen aufgezeigt. Dazu gehören die Bewertung von Jugendkriminalität, Ausländer- und Aussiedlerkriminalität, Organisierter Kriminalität, fremdenfeindlicher Gewalt, Ladendiebstahl, Tötungsdelikten an Kindern, Sicherheitsgefühl, Polizeiarbeit, Kriminalitätsprognose oder internationalem Vergleich. Die chronologische Folge der Beiträge lässt zeitliche Schwerpunkte kriminalpolitischer Auseinandersetzungen oder der kriminalstatistischen Arbeit, aber auch gesellschaftliche Entwicklungen erkennen. Eine Datenzusammenstellung seit Beginn der Polizeilichen Kriminalstatistik in der Bundesrepublik Deutschland schließt sich an. Detailliertere Angaben finden sich im Internet unter und Statistiken/Kriminalstatistik. Uwe Dörmann Zahlen sprechen nicht für sich Aufsätze zu Kriminalstatistik, Dunkelfeld und Sicherheitsgefühl aus drei Jahrzehnten Mit einem Beitrag von Prof. Dr. Wolfgang Heinz Dörmann Zahlen sprechen nicht für sich Luchterhand Probedruck

2 Zahlen sprechen nicht für sich C M Y CM MY CY CMY K Probedruck

3 Polizei + Forschung Bd. 28 herausgegeben vom Bundeskriminalamt (BKA) Kriminalistisches Institut C M Y CM MY CY CMY K Beirat: Prof. Dr. Wolfgang Heinz Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Universität Konstanz Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen Waldemar Kindler Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium des Innern Franz-Hellmut Schürholz Präsident des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg Probedruck

4 C M Y CM MY CY CMY K Uwe Dörmann Zahlen sprechen nicht für sich Aufsätze zu Kriminalstatistik, Dunkelfeld und Sicherheitsgefühl aus drei Jahrzehnten Mit einem Beitrag von Prof. Dr. Wolfgang Heinz Luchterhand Probedruck

5 C M Y CM MY CY CMY K Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Redaktion: Heinrich Schielke Bundeskriminalamt Kriminalistisches Institut Alle Rechte vorbehalten 2004 Wolters Kluwer Deutschland GmbH, München. Luchterhand eine Marke von Wolters Kluwer Deutschland. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Umschlaggestaltung: arttec grafik simon & wagner, St. Goar Satz: Satz Offizin Hümmer, Waldbüttelbrunn Druck: Druckerei Wilhelm & Adam, Heusenstamm Printed in Germany, September 2004 Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem und chlorfreiem Papier Probedruck

6 Vorwort Uwe Dçrmann wurde am in Herford geboren. Nach seiner Ausbildung und Lehre zum Industriekaufmann erwarb er auf dem zweiten Bildungsweg am Hochschulkolleg Bielefeld die allgemeine Hochschulreife. Direkt daran anschließend studierte er an der Universität Bochum Sozialwissenschaften und schloss dieses Studium 1970 mit dem Diplom ab. Am ist er im Bundeskriminalamt als Wissenschaftlicher Angestellter im damaligen Sachgebiet Statistik eingesetzt worden. Er war dort verantwortlich für die seit dem auf EDV-Basis umgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Zu seinem Aufgabenbereich gehçrte u. a. die Anpassung der PKS an ¾nderungen der Strafgesetze bzw. der Kriminalitätsentwicklung, die Weiterentwicklung der Systematik und Auswertemethodik der PKS sowie die Koordination der bundeseinheitlichen Erfassung. Zusätzlich wurde er mit der Herausgabe des bekannten Jahrbuches der PKS beauftragt. Von 1973 bis heute hat er die Kommission PKS der AG Kripo, das Gremium, das die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen die PKS koordiniert, geleitet wurde er zum wissenschaftlichen Rat ernannt. Seit Oktober 1979 ist er mit der Leitung des Fachbereiches KI 12 damals: Kriminalitätserfassung und -analyse beauftragt, eine Aufgabe, die er bis heute bei mehrfacher ¾nderung des Zuschnitts des Fachbereichs wahrgenommen hat. Früh ist Herr Dçrmann mit verschiedenen Publikationen hervorgetreten, die in erster Linie Fragen der nationalen und internationalen Kriminalstatistik mit ihren Mçglichkeiten, aber auch Defiziten, sowie der Dunkelfeldforschung aufgreifen. Gleichzeitig hat er sich jedoch auch anderen Themen wie z. B. der Jugendkriminalität, Ausländerkriminalität und Organisierten Kriminalität zugewandt, die er mit dem kritischen Blick des für Datensammlungen zuständigen Statistikers beleuchtet hat. Der hier vorgelegte Sammelband, der einige seiner wichtigsten Verçffentlichungen in einer redaktionell überarbeiteten Neuauflage enthält, bietet deshalb nicht nur einen ausgezeichneten Überblick über mehr als dreißig Jahre Entwicklungsgeschichte der PKS, sondern auch einen Einblick in die Vielfalt seiner Interessen und seines Schaffens. Neben den sehr zahlreichen Anpassungen der PKS, die aufgrund der ¾nderungen des StGB in den letzten drei Dekaden erforderlich wurden, ist noch auf die spezifische Dynamik der Weiterentwicklung der PKS hinzuweisen, die unter der maßgeblichen Mitwirkung von Herrn Dçrmann bewältigt werden musste. An dieser Stelle sollen nur fünf Bereiche stichwortartig erwähnt werden (vgl. auch PKS, 50. Ausgabe 2002, zur Entstehungsgeschichte der PKS, Seite I III): Der Eintritt von Herrn Dçrmann in das BKA fiel zeitlich mit dem Auftrag der Arbeitsgruppe der AG Kripo zusammen, eine neue Struktur der PKS auf EDV-Basis einzurichten. Diese neue Struktur trat mit Wirkung vom in Kraft. Sie V

7 ist mit ihrem 4-stelligen Schlüssel bis heute Basis für die statistische Erfassung und Auswertung maßgeblich wurde die so genannte Straftaten-, Straftäter-Datei (SSD) im INPOL erprobt. Damit sollte zugleich auch eine Verbesserung der Aussagekraft der PKS erzielt werden. Trotz erheblichen Aufwandes musste diese Erprobung wegen zahlreicher Schwierigkeiten 1979 eingestellt werden wurden die PKS-Erfassungsrichtlinien gründlich überarbeitet. Insbesondere wurde die so genannte echte Tatverdächtigen-Zählung eingeführt, die die verzerrende Mehrfachzählung des selben Tatverdächtigen beseitigte erteilte die AG Kripo der Kommission PKS den Auftrag, aufgrund der deutschen Einheit eine gesamtdeutsche PKS zu erarbeiten. Die vollgültige Einbeziehung der neuen Bundesländer in die bundesweit einheitliche PKS konnte 1993 erreicht werden. Im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen INPOL-Systems wird auch die PKS auf eine neue Grundlage gestellt. Die damit verbundene Überführung des 4-stelligen in einen 6-stelligen Straftatenkatalog und die Anlieferung von Einzeldatensätzen werden zukünftig die bundesweiten Recherche- und Analysemçglichkeiten erheblich verbessern. Herr Dçrmann hat in seiner über 30-jährigen BKA-Tätigkeit die deutsche PKS im In- und Ausland zu einer allgemein anerkannten und in ihrer Breite nie übertroffenen Institution gemacht, der nicht nur in Fachkreisen ein hohes Ansehen zuerkannt wird. Er ist in Deutschland unbestritten der Doyen der PKS. Um die Entwicklungsgeschichte seiner Arbeiten mçglichst authentisch abzubilden, wurde der Band chronologisch gegliedert, beginnend mit Aufsätzen aus den frühen siebziger Jahren und endend mit erst jüngst verçffentlichten Beiträgen. Zur besonderen Würdigung des Schaffens von Herrn Dçrmann hat sich Herr Prof. Dr. Heinz, dessen wissenschaftliches Interesse über viele Jahre der Polizeilichen Kriminalstatistik gegolten hat, bereit gefunden, einen Beitrag zu dem vorliegenden Sammelband zu leisten, in dem er einige wichtige mit der Entwicklung der PKS verbundenen Aspekte und Fragen aufgreift. Die profunde Stellungnahme eines namhaften Experten aus der Wissenschaft und gleichzeitigen Weggefährten von Herrn Dçrmann komplementiert und kommentiert die Perspektive des mit der Erstellung der PKS befassten Fachmannes in hervorragender Weise. Herrn Prof. Dr. Heinz sei auch an dieser Stelle ausdrücklich für seinen Beitrag gedankt. Neben diesen wissenschaftlich-inhaltlichen Verdiensten hat Herr Dçrmann seinen Fachbereich vorbildlich geführt und geleitet. Seine Wertschätzung bei den Mitarbeitern beruht neben seinem unbestrittenen Fachwissen und seiner immensen Erfahrung vor allem auf seiner freundlichen, aber auch zupackenden Art, die VI

8 ihn oftmals dazu bewogen hat, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Auch bei den Vorgesetzten ist Herr Dçrmann hochgeschätzt. Sein hçfliches, zurückhaltendes Wesen hat nicht selten zur Entdramatisierung von Konflikten beigetragen. Mit seinem klaren, pragmatischen Blick für das Machbare war er immer ein geschätzter Ratgeber. Seine zahlreichen druckreifen Abhandlungen, die häufig nur für den internen Gebrauch bestimmt waren und meist unter erheblichem Zeitdruck entstehen mussten, zeichneten sich immer durch hohe Sachkompetenz aus. Sein Pflichtbewusstsein sowie seine Zuverlässigkeit sind Legion. Herr Dçrmann wird der Gruppe Kriminalstrategie sehr fehlen. Dr. Ahlf Leiter der Forschungsgruppe Kriminalstrategie VII

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10 Inhaltsverzeichnis Chronologische Übersicht zur PKS des Bundes Polizeiliche Kriminalstatistik Gastarbeiter Kriminalität und Lebenssituation Aktuelle Probleme der Kriminalstatistik und Kriminalitätsmessung bei der polizeilichen Aufgabenerfüllung Sozialer Wandel und Jugendkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland Kriminalitätsanalyse und kriminalstatistische Forschung im Bundeskriminalamt Neugestaltung der Polizeilichen Kriminalstatistik vor dem Hintergrund ihrer geschichtlichen Entwicklung Statistik des Ladendiebstahls Ausländerkriminalität nach der PKS Jugenddelinquenz in der Statistik Vollendete Tçtungsdelikte an Kindern Polizeiliche Sonderstatistik für die Zeit von 1968 bis Kriminalität und polizeiliches Handeln in der çffentlichen Meinung Ergebnisse aus EMNID-Umfragen des BKA IX

11 1988 Dunkelfeldforschung im Dunkeln Zum Problem der statistikbegleitenden Dunkelfeldforschung Einführung zu Prognose der Jugendkriminalität von Deutschen und Ausländern Organisierte Kriminalität wie groß ist die Gefahr? (Zusammenfassung) Crime Analysis Internationaler Kriminalitätsvergleich Public Opinion Relating to Crime and Police Action Bewertung der Polizei (Zusammenfassung) Probleme der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Dunkelfeldforschung im geeinten Deutschland Projekt Kriminalitätslagebilder Kriminalität von Aussiedlern aus den Osteuropäischen Staaten Polizeiliche Kriminalstatistik vor, während und nach der ¾ra Herold Sicherheitsgefühl und Kriminalitätsbewertung Zusammenfassung einer empirischen Studie Crime Statistics by the Police in Germany Das ganze Ausmaß rechter Gewalt Grenzen der Dunkelfeldforschung bei fremdenfeindlichen Gewalttaten X

12 2004 Wolfgang Heinz, Universität Konstanz Alle 5 Sekunden geschieht eine Straftat - Wer hier wohnt, lebt auf Nummer sicher Von Schwierigkeiten und Fehlern der Berichterstattung über Kriminalität Anhang Lange Zeitreihen (Fälle, Tatverdächtige nach Altersgruppen) XI

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14 Chronologische Übersicht zur PKS des Bundes 1946 Beginn der Einführung unterschiedlicher Kriminalstatistiksysteme in den Besatzungszonen Erste Besprechung der Leiter der kriminalpolizeilichen Landesämter mit BMI (Beginn der AG Kripo) Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes); Max Hagemann mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Leiters des BKA beauftragt; Beschluss der AG Kripo zur Einführung einer PKS für die Bundesrepublik Deutschland ab Bundesrepublik Deutschland als neues Mitglied der IKPO-Interpol, BKA wird Nationales Zentralbüro; Beiträge für die Bundesrepublik zu den International Crime Statistics des IKPO-Generalsekretariats ab 1950 (bis einschl als Zusammenfassung der PKS-Daten aus den drei westlichen Zonen) Präsident des BKA Hanns Jess. Umzug des grçßeren Teils des BKA nach Wiesbaden; Beginn der bundeseinheitlichen PKS (noch unterschiedliche Erfassungszeitpunkte in den Ländern, Anlieferung von Datenblättern aus zehn Ländern mit den Erhebungsmerkmalen: Straftat [zunächst Gliederung in 35 Straftaten(gruppen)], Anzahl der bekannt gewordenen Fälle, Aufgliederung nach vier Gemeindegrçßenklassen [>5.000, 5.000>20.000, > , < ], Schusswaffen, aufgeklärte Fälle, Tatverdächtige, tatverdächtige Erwachsene nach Geschlecht, tatverdächtige Jugendliche nach Geschlecht, reisende Tatverdächtige, Landfahrer, nichtdeutsche Tatverdächtige); Ausfüllanleitungen anfangs nur als Erläuterungen auf dem Erhebungsbogen Bei den Tatverdächtigen werden auch Heranwachsende (Jugendgerichtsgesetz) und strafunmündige Kinder ausgewiesen Präsident des BKA Reinhard Dullien Einbeziehung des Saarlandes als elftes Land in die PKS; Einführung bundeseinheitlicher Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik Herausnahme der echten Staatsschutzdelikte aus der PKS; Einführung einer besonderen PKS-Staatsschutz (zuständig BKA-Abteilung TD in Bonn, später Meckenheim) Herausnahme der Straßenverkehrsdelikte aus der PKS Präsident des BKA Paul Dickopf UAG der AG Kripo zur Reform der PKS; gesetzliche Neuabgrenzung im Diebstahlsbereich: erhebliche Verschiebung vom einfachen zum schweren 1

15 Diebstahl ( 243, 244 StGB durch 1. Gesetz zur Reform des Strafrechts); ¾nderung der 175, 176 StGB, Aufhebung der 175 a und 175 b StGB (im Straftatenkatalog ab 1971 berücksichtigt) Präsident des BKA Horst Herold. Aus UAG der AG Kripo wird die Kommission Polizeiliche Kriminalstatistik ; grundlegende Reform der Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik durch die AG Kripo mit Zustimmung des AK II (Arbeitskreis Innere Sicherheit der Innenministerkonferenz, der seitdem auch alle inhaltlichen ¾nderungen der Richtlinien beschließt) und Beschluss einer Konvention für die Anlieferung der PKS-Daten durch die Landeskriminalämter an das BKA (Anlieferung von anfangs acht Tabellen pro Land mit elektronischen Datenträgern, Straftatenkatalog mit zunächst 105 teils strafrechtlichen, teils kriminologischen Einzelschlüsseln, einheitliche Ausgangserfassung, Zählregeländerung [so viele Fälle wie Opfer, wenn durch eine fortgesetzte Handlung nacheinander mehrere Personen geschädigt werden], Ausweisung des Versuchsanteils, Tatmonat, Einführung von Opfererfassung [Alter und Geschlecht für ausgewählte Straftaten: zunächst nur Mord, Totschlag, Kindestçtung, Notzucht, Nçtigung zur Unzucht, Gewaltunzucht zwischen Männern, Unzucht mit Kindern, Raub, räuberische Erpressung und Autostraßenraub], Schadenserfassung [für ausgewählte Straftaten], differenziertere Ausweisung von Schusswaffenverwendung [gedroht, geschossen], ¾nderung der Gemeindegrçßenklassen [>20.000, > , > , < ]; Erfassung der Staatsangehçrigkeiten der Tatverdächtigen nach Schlüsselkatalog; weitere Angaben zu den aufgeklärten Fällen und den Tatverdächtigen [alleinhandelnd, bereits in Erscheinung getreten, Mitführen von Schusswaffen, Tatausführung unter Alkoholeinfluss, Konsument harter Drogen; zu den Tatverdächtigen: Wohnsitz mit sechs Kategorien]; jedoch: Benutzung von Kraftfahrzeugen bei Tatausführung entfällt), Verstçße gegen strafrechtliche Landesgesetze werden nicht mehr in der PKS des Bundes berücksichtigt; im BKA für die PKS zuständiger Fachbereich KI 11 Kriminalitätserforschung Gesetz zur Reform des Strafrechts sowie 10., 11. und 12. Strafrechtsänderungsgesetz (1972 in Kraft getreten) im Straftatenkatalog berücksichtigt; Opferangaben jetzt auch bei Kçrperverletzung mit tçdlichem Ausgang, gefährlicher und schwerer Kçrperverletzung, Misshandlung von Kindern, erpresserischer Freiheitsberaubung und Geiselnahme. In der 3. Fassung des BKA-Gesetzes vom heißt es in 2: Das Bundeskriminalamt hat als Zentralstelle die Entwicklung der Kriminalität zu beobachten und daraus kriminalpolizeiliche Analysen und Statistiken zu erstellen Gesetzliche Neuregelung des StGB-Abschnitts Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung durch das 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts im PKS-Straftatenkatalog berücksichtigt (1973 in Kraft getreten). 2

16 1975 Kommission (unter Beteiligung des BKA) beim Interpol-Generalsekretariat zur Neugestaltung der International Crime Statistics: Konzept von der Interpol-Generalversammlung für 1976 in Kraft gesetzt; Berufs- und Gewohnheitsverbrecher in der PKS nicht mehr gesondert erfasst; Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum StGB vom im PKS- Straftatenkatalog berücksichtigt; Anlieferung von ergänzenden, ausgewählten Daten für Großstädte zunächst ab Einwohnern in Papierform an das BKA Aufnahme aller vom Bundesgrenzschutz erfassten Straftaten (insbesondere Verstçße gegen das Ausländergesetz) in die PKS, ebenso die vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte (noch ohne Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) Berücksichtigung der Neuregelung des Wirtschaftsstrafrechts im Straftatenkatalog der PKS; Einbeziehung auch der vom Zoll in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen registrierten Rauschgiftdelikte; gesonderte Ausweisung u. a. des Ladendiebstahls. Im BKA für die PKS zuständiger Fachbereich KI 11 umbenannt in KI 12 Kriminalitätsanalyse, Polizeiliche Kriminalstatistik Einführung einer neuen Großtabelle: Alters- und Geschlechtsstruktur der nichtdeutschen Tatverdächtigen Präsident des BKA Heinrich Boge. Anpassung des PKS-Straftatenkatalogs an 1. und 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, ferner an die Aufnahme der Umweltdelikte in das StGB sowie an das Betäubungsmittelgesetz; Herausnahme des Erhebungsmerkmals Landfahrer aus der PKS auf Veranlassung des Bundesministers des Innern; weitere Differenzierungen im PKS-Straftatenkatalog: bei den Raubdelikten, bei Diebstahl, bei Straftaten gegen die Umwelt und bei Rauschgiftdelikten (Untergliederung nach Drogenarten) Einrichtung eines Prognose-Gremiums Entwicklung der Kriminalität aus Wissenschaftlern und Polizeipraktikern beim BKA (bis 1985) Wegen beträchtlicher Umstellungsprobleme kann auf Bundesebene nur die Grundtabelle 01 erstellt werden Nach erfolgreicher Realisierung der 1983 erfolgten Reform der Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (Einführung der echten Tatverdächtigenzählung auf Landesebene; Präzisierung der Fallzählung bei gleichartigen Folgehandlungen und Regelungen für besondere Fälle; Erfassung von Art und Anlass des Aufenthaltes nichtdeutscher Tatverdächtiger; Einführung zusätzlicher Tabellen) Aufnahme der formalen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung in die PKS für Straftaten mit Opfer-Erfassung (damit werden dem BKA jetzt jährlich 16 3

17 Großtabellen angeliefert); die Großstadtdaten werden nunmehr bereits ab Einwohnern angeliefert, zusätzlich alle Großstädte ab Einwohner für Straftaten insgesamt, Raubdelikte und Wohnungseinbruch Großstadtdaten jetzt bereits ab Einwohner sowie Landeshauptstädte (sowie unverändert alle Großstädte ab Einwohner für Straftaten insgesamt, Raubdelikte und Wohnungseinbruch) Zwei neue Tabellen zu Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehçrigkeit (54, 59) Präsident des BKA Ludwig Zachert. IM der DDR beschließt Beitritt zur PKS des Bundes, Juli: vorbereitende Gespräche zwischen IM der DDR, BKA und PP Berlin; November: Schulung von PKS-Multiplikatoren aus den Bezirken der DDR durch Gemeinsames LKA für die neuen Länder und BKA Einrichtung von Landeskriminalämtern in den neuen Ländern; Einbeziehung Ostberlins in PKS Westberlins; Beginn der Erfassung zur PKS in den neuen Ländern (aber Anlaufschwierigkeiten 1991 und 1992) ¾nderungen im Straftatenkatalog durch das Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität; inzwischen 21 Großtabellen durch neue Tabellen zur Ausweisung der Wirtschaftskriminalität und einer weiteren Staatsangehçrigkeit PKS-Erfassung in den neuen Ländern vergleichbar mit den alten Ländern ¾nderungen im Straftatenkatalog durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz; Beschränkung der Zählung gleichartiger Folgehandlungen als ein Fall auf den unmittelbaren räumlichen Zusammenhang, Fortfall einer Sonderregel für den Serienbetrug Erweiterung der Opfererfassung (u. a. fahrlässige Tçtung, sexueller Missbrauch, alle Kçrperverletzungen) Präsident des BKA Ulrich Kersten Novellierung des BKA-Gesetzes: Nach 2 Abs. 6 Ziffer 2 hat das Bundeskriminalamt als Zentralstelle kriminalpolizeiliche Analysen und Statistiken einschließlich der Kriminalstatistik zu erstellen und hierfür die Entwicklung der Kriminalität zu beobachten Durch das 6. Strafrechtsreformgesetz ¾nderungen des Straftatenkataloges besonders im Bereich der Sexualstraftaten ( 177, 178 StGB; Vergewaltigung und sexuelle Nçtigung auch in der Ehe und mit männlichen Opfern) Einführung einer Großtabelle für die vom BGS erfassten Straftaten; damit jetzt 24 Tabellen aus 16 Ländern; im BKA für die PKS zuständiger Fachbereich KI 12 umbenannt in Wissenschaftliche Kriminalitätsbeobach- 4

18 tung, Polizeiliche Kriminalstatistik ; Gruppe KI 1 umbenannt in Kriminalstrategie Verçffentlichung des 1. Periodischen Sicherheitsberichts der Bundesregierung (erarbeitet durch ein Gremium aus Universitätsprofessoren, den Bundesministerien für Justiz und Inneres sowie den auch für die Geschäftsstelle zuständigen Institutionen Kriminologische Zentralstelle, Statistisches Bundesamt und Bundeskriminalamt); Einstellung der besonderen Polizeilichen Kriminalstatistik Staatsschutz durch Beschluss des AK II Erarbeitung eines Konzeptes für die Durchführung kontinuierlicher Bevçlkerungsumfragen zu Dunkelfeld, Sicherheitsgefühl und kriminalpolitischen Themen (Gremium aus den Bundesministerien der Justiz und des Innern, Universitätsprofessoren, Meinungsforschungsinstituten, Kriminologischer Zentralstelle, Statistischem Bundesamt und Bundeskriminalamt) Straftatenkatalog umfasst inzwischen ca. 400 Straftatenschlüssel; überarbeitete Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik in Kraft, bei gleichartigen Folgehandlungen entfällt der unmittelbare räumliche Zusammenhang, stattdessen wird auf den unmittelbar Geschädigten abgestellt Präsident des BKA Jçrg Ziercke. Erfassung der Internetkriminalität, neue Großtabelle für das Berichtsjahr 2004 vorgesehen; Konzept der PKS-Neugestaltung (Aufnahme des Wirkbetriebs voraussichtlich ab ): Einzeldatensatzlieferung statt derzeitiger Anlieferung aggregierter Daten an das BKA, Straftatenkatalog von vier auf sechs Stellen erweitert und erheblich verfeinert, zusätzliche Erhebungsmerkmale: u. a. Gemeindeschlüssel, Tatçrtlichkeit, erstrebtes/erlangtes Gut, Tatmittel, Ereignis, generelle Geschädigtenerfassung, Staatsangehçrigkeit der Opfer und Art/Anlass des Aufenthaltes nichtdeutscher Opfer, Ausweisung bestimmter Opferrisikogruppen, Verletzungsschwere, zusätzlich zur formalen die Erfassung der räumlich-sozialen Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung. 5

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20 1974 Polizeiliche Kriminalstatistik Quelle: Kriminalistik, 28. Jahrgang, 10/1974, S

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22 I. Dunkelfeld und andere Grundsatzprobleme Das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern (LK¾) die Polizeiliche Kriminalstatistik. Jahr für Jahr werden die Ergebnisse von Presse, Wissenschaft, Polizei usw. als Indikator der Kriminalitätsentwicklung gewertet. Aber spiegelt dieses Zahlenwerk die Verbrechenswirklichkeit auch zuverlässig wider? Dunkelfeld und Forschung Seit langem weiß man zwar, dass zahlreiche Straftaten amtlich nicht bekannt werden. 1 Bislang gab es in Deutschland nur mehr oder weniger verlässliche Schätzungen (z. B. auf der Basis von Zufallsentdeckungen), um das Zahlenverhältnis zwischen statistisch erfassten und tatsächlich begangenen Straftaten bei den einzelnen Deliktarten zu bestimmen. Diesen Arbeiten sind erste wichtige Hinweise zu verdanken. Sie trugen auch dazu bei, das Problembewusstsein für Fragen der Dunkelfeldforschung zu schärfen. Mittlerweile wurden empirische Projekte in Angriff genommen. So wurde z. B. im Auftrag und mit Unterstützung des BKA in Gçttingen 2 und in Stuttgart 3 jeweils ein repräsentativer Bevçlkerungsquerschnitt untersucht. Die nach wissenschaftlich exaktem Verfahren ausgewählten Personen wurden u. a. befragt, ob sie im Jahr 1973 Opfer einer bestimmten Straftat geworden waren (die Fragen beschränkten sich auf die für diesen Untersuchungszweck besonders geeigneten Delikte). Die Anzeigebereitschaft der Bevçlkerung war in diese Erhebungen einbezogen, weil sie für den Umfang des Dunkelfeldes besonders bedeutsam ist; denn mehr als vier Fünftel aller registrierten Straftaten werden durch Anzeigen aus der Bevçlkerung bekannt. Die Abschlussberichte beider Forschungsprojekte 1 Zur Dunkelfeldproblematik s. nur (jeweils mit weiteren Hinweisen) Bidemann, A. D., A. J. Reiss (jr.): On Exploring the Dark Figure of Crime. The Annals of the American Academy of Political and Social Science 374, 1967, pp Hood, R., R. Sparks: Kriminalität, Verbrechen, Rechtsprechung und Strafvollzug (Orig.: Key- Issuses in Criminology) München 1970 (bes. S ). Lüderssen, K.: Strafrecht und Dunkelziffer. Recht und Staat, Heft 412, Tübingen Meier, O.: Dunkelziffer oder Dunkelfeld? Diss. jur. Bonn Meyer, K.: Die unbestraften Verbrechen. Eine Untersuchung über die sog. Dunkelziffer in der deutschen Kriminalstatistik. Kriminalistische Abhandlungen 47, Leipzig Opp, K. D.: Das Problem der Dunkelziffer bei der Prüfung von Theorien abweichenden Verhaltens und eine Methode zu ihrer Eliminierung bei çkologischen Untersuchungen. Kçlner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 21, 1969, S Popitz, H.: Über die Präventivwirkung des Nichtwissens. Dunkelziffer, Norm und Strafe. Recht und Staat, Heft 350, Tübingen Wehner, B.: Die Latenz der Straftaten. Schriftenreihe des Bundeskriminalamtes, Wiesbaden Siehe Schwind, H.-D. und H. J. Eger: Zwischenbericht zur Dunkelfeldforschung in Gçttingen. In: Kriminalistik 1974, S Siehe Stephan, E.: Dunkelfeld und registrierte Kriminalität. In: Kriminologisches Journal 1972, S

23 werden im Herbst dieses Jahres in der Forschungsreihe des Bundeskriminalamtes verçffentlicht. Erste Auswertungsergebnisse liegen bereits vor. Danach sind insbesondere das Ausmaß, in dem sich ein Opfer geschädigt fühlt, und die Einschätzung der Erfolgschancen polizeilicher Ermittlungen für die Anzeigebereitschaft maßgeblich. 4 Im Einzelnen ergab sich, dass Diebstähle mit Bagatellschäden verhältnismäßig nur äußerst selten, mit Schäden ab DM 100, aber bereits fast zur Hälfte angezeigt werden. Auf je einen statistisch erfassten schweren Diebstahl kommen zwei unentdeckte Fälle; beim Diebstahl ohne erschwerende Umstände (ohne Ladendiebstahl) lautet dieses Verhältnis dagegen 1:15 (jeweils einschließlich der Versuche). Daraus ist zu schließen, dass in der Statistik der Diebstahl ohne erschwerende Umstände gegenüber dem schweren Diebstahl ganz beträchtlich unterrepräsentiert ist. Durch Opferbefragungen sind z. B. nicht zu erschließen die zahlreichen Straftaten, die sich nicht direkt gegen einzelne Privatpersonen richten. Hierzu gehçren z. B. Straftaten gegen die çffentliche Ordnung, Sachbeschädigungen an çffentlichen Einrichtungen, Diebstahl und Unterschlagung zum Nachteil juristischer Personen, Umweltschutzdelikte und auch ein Großteil der Wirtschaftskriminalität. Einzubeziehen sind hier auch Straftaten, bei denen die Beteiligten einvernehmlich handeln wie z. B. bei Rauschgifthandel. In anderen Fällen wird die Straftat von den Betroffenen entweder als Handlung nicht bemerkt (z. B. oft bei Taschendiebstahl) oder aber der strafbare Charakter der Handlung wird nicht erkannt so nicht selten bei Betrug, Wucher etc. Bei vollendeten Tçtungsdelikten versteht es sich natürlich von selbst, dass hier kein Opfer mehr befragt werden kann. Zur Aufhellung des Dunkelfeldes bietet sich für diese Deliktbereiche ein umgekehrtes methodisches Vorgehen an: Statt vom Opfer geht man vom Täter aus und lässt repräsentativ ausgewählte Personen über die von ihnen begangenen Straftaten selbst berichten ( self-reported-crime -Untersuchungen). 5 Diese Methode ist auch dann geboten, wenn Erkenntnisse über die echte Täterstruktur und Aufschlüsse über deren mçgliche Verzerrungen in der Statistik gewonnen werden sollen. Ein zentrales Diskussionsthema der heutigen kriminologischen Wissenschaft ist das Selektionsproblem, d. h. die Annahme, dass bereits auf der Stufe der polizeilichen Verbrechensbekämpfung ein Ausleseprozess unter den Straftätern er- 4 Vgl. dazu u. a. Heinz, W.: Bestimmungsgründe der Anzeigebereitschaft des Opfers. Ein kriminologischer Beitrag zur differenziellen Wahrscheinlichkeit strafrechtlicher Sanktionierung. Diss. jur. Freiburg Siehe dazu u. a.: Amelang, M.: Untersuchungen zur selbstberichteten Delinquenz: Liefern Fragebçgen zur Häufigkeit strafbarer Handlungen verlässliche Resultate? Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 54, 1971, S Short, J. F. (jr.) and F. J. Nye: Erfragtes Verhalten als Indikator für abweichendes Verhalten. In: Sack. F., R. Kçnig (Hg.): Kriminalsoziologie. Frankfurt/M. 1968, S

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