So funktioniert das Insolvenzplanverfahren WAS IST EIN INSOLVENZPLANVERFARHEN? INHALT WWW-ADRESSEN. Hintergründe. Stand:

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1 Stand: Hintergründe So funktioniert das Insolvenzplanverfahren WAS IST EIN INSOLVENZPLANVERFARHEN? Zunächst ist das Insolvenzplanverfahren eine vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit zur Rettung eines Unternehmens innerhalb der Insolvenz. Der Insolvenzplan beinhaltet neben zahlreichen betriebswirtschaftlichen Berechnungen und Prognosen insbesondere einen vom Insolvenzverwalter ausgearbeiteten Vergleichsvorschlag für die Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Teil des Insolvenzplans dokumentiert der Insolvenzverwalter zunächst die aktuelle Lage des Unternehmens, begutachtet die Entwicklungschancen am Markt und stellt gemeinsam mit seinen Finanzexperten eine Liquiditäts- und Fortführungsprognose auf. Ein Insolvenzplanverfahren wird nur angestrebt, wenn das Unternehmen mittelfristig am Markt eine echte Überlebenschance hat und die Gläubiger dem Vergleichsvorschlag mehrheitlich zustimmen. Dieser Bestandteil des Verfahrens ist allerdings besonders kritisch, da hier die Gläubiger teilweise auf sehr viel Geld verzichten, um das weitere Überleben des Unternehmens zu gewährleisten. Wird der Insolvenzplan von den Gläubigern akzeptiert, hebt das Gericht das Insolvenzverfahren auf und ermöglicht so die Neuausrichtung des Unternehmens gemäß der zugrundeliegenden Unternehmensplanung im Insolvenzplan. INHALT Was ist ein Insolvenz- planverfahren... 1 Vorteile & Risiken... 2 Voraussetzungen... 2 Die Antragstellung... 3 Bestandteile... 4 Ablauf des Verfahrens... 5 Finanzierung... 6 WWW-ADRESSEN Verfahrensinformation: arcandor Insolvenzverwalter: Pressebüro:

2 Vorteile & Risiken Während sich bei einer normalen Insolvenz die Gläubiger mit einer Auszahlungsquote von durchschnittlich 1 bis 3 % Ihrer Ausgangsforderung begnügen müssen, bietet das Insolvenzplanverfahren in der Regel eine deutlich höhere Auszahlungsquote für die Gläubiger sowie einen enormen zeitlichen Vorteil. Bei einer Regelinsolvenz erfolgt die quotale Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger beim Abschluss des Verfahrens meist erst nach mehreren Jahren. Beim Insolvenzplanverfahren wird der Vergleichsbetrag erfahrungsgemäß schon nach drei bis sechs Monaten nach Verfahrenseröffnung ausgezahlt. Die Entscheidung, ob es zu einem Insolvenzplanverfahren kommt, ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig... Begriffe: INSOLVENZMASSE Die Insolvenzmasse ist das zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung dem Schuldner gehörende Schuldnervermögen, ferner das Vermögen, das er während des Insolvenzverfahrens erlangt. INSOLVENZQUOTE Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den die Insolvenzgläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens an der Insolvenzmasse erhalten. Die Insolvenzquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Insolvenzmasse zur Summe aller Verbindlichkeiten. 2 Voraussetzungen Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Insolvenzplan- Verfahren durchgeführt werden kann? Im Wesentlichen muss es auf die folgenden Fragen eine positive Antwort geben: Hat das Unternehmen eine Chance am Markt? Hier wird u.a. geklärt, ob das Unternehmen noch über wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen verfügt, ob diese noch nachgefragt werden und zukunftsträchtig sind. Ist das Unternehmen sanierungswürdig? Hier spielen ebenfalls eine ganze Reihe sogenannter harter und weicher Faktoren eine Rolle. So kann es z.b. sein, dass ein Unternehmen zwar hervorragende Chancen am Markt hat, aber z.b. der benötigte Mitarbeiterstamm nicht mehr vorhanden ist, die Produktionsanlagen veraltet sind oder kein Vertrauen in die Unternehmensleitung besteht. Kann durch Veränderung der Kosten/ Verbindlichkeiten eine dauerhafte Rentabilität geschaffen werden? Hier wird anhand des vorliegenden Zahlenmaterials zunächst nach den Ursachen der Insolvenz gesucht und im Anschluss das Unternehmen auf der Kosten- und Erlösseite so ausgerichtet, dass eine dauerhafte Rentabilität und Liquidität gewährleistet ist.

3 EIGENANTRAG Besteht ein Interesse der Gläubiger (z.b. Banken, Lieferanten) an der Sanierung? Dies findet in der Regel in Gesprächen mit den jeweiligen Großgläubigern bzw. Interessensvertretern im Vorfeld statt. Wird hier von allen Beteiligten ein generelles Interesse signalisiert, stehen die Chancen gut für die Durchsetzung des Insolvenzplanes bei der darauffolgenden Gläubigerversammlung. Können die Gläubiger (auch die Arbeitnehmer) überzeugt werden, sich an der Sanierung zu beteiligen? Diese Frage klärt sich ebenfalls meist im Vorfeld und findet in der Gläubigerversammlung in der über den Insolvenzplan abgestimmt wird Ihren Abschluss. Die jeweiligen Gläubigergruppen müssen diesbezüglich mehrheitlich entscheiden, wobei nicht die Personenanzahl sondern die Höhe der Forderung das Stimmrecht beeinflusst und somit Gläubigergruppen mit hohen Forderungssumme das gesamte Abstimmergebnis zu Ihren Gunsten beeinflussen kann. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist es lohnenswert ein Insolvenzplanverfahren einzuleiten. Die Antragstellung Ein Eigenantrag liegt dann vor, wenn der Schuldner selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. FREMDANTRAG Ein Fremdantrag liegt begrifflich dann vor, wenn nicht der insolvente Schuldner, sondern ein Gläubiger den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. Im Regelinsolvenzverfahren erfolgen Fremdanträge zum größtenteils durch die Sozialversicherungsträger, z.b. wegen nicht bezahlter Krankenkassenbeiträge. Der Insolvenzantrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und er seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft macht. Das schuldnerische Unternehmen kann eine Abwicklung der Insolvenz im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens am ehesten dann erreichen, wenn ein sogenannter Eigenantrag gestellt wurde. Idealerweise wird hierbei noch vor Antragstellung mit branchenerfahrenen Experten ein Umsetzungsvorschlag mit einer detaillierten Analyse der Krisenfaktoren erarbeitet. Dieses Sanierungskonzept zur Unternehmenserhaltung stellt den Grundbaustein eines jeden Insolvenzplans dar. Der Insolvenzplan wird bei Stellung des Insolvenzantrags dem Gericht zur Vorprüfung vorgelegt. Hier ist es notwendig, dem Insolvenzrichter deutlich zu machen, dass durch den Sanierungsplan eine realistische Sanierungschance besteht und welche Vorarbeiten bzw. Absprachen mit den Gläubigern bereits getroffen wurden. 3

4 INSOLVENZ- VERWALTER KLAUS HUBERT GÖRG Der 1940 geborene gebürtige Düsseldorfer studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Marburg, München sowie Köln. Er promovierte zum Doktor der Rechtswissenschaft im Jahr 1969, als Rechtsanwalt wurde Görg 1972 in Köln zugelassen. Einleitung des Verfahrens Nach dem Eröffnungstermin Die Entscheidung ob ein Insolvenzplanverfahren eröffnet wird, kann der Verwalter auf Eigeninitiative oder aufgrund eines Beschlusses der Gläubigerver- die Auswahl eines Insolvenzplan- kann das Insolvenzgericht durch sammlung einen Insolvenzplan erfahrenen Insolvenzverwalters aufstellen. beeinflussen. Bei der Erstellung des Plans durch den Verwalter ist auch dem Betriebsrat und dem Schuldner ein Mitspracherecht eingeräumt. Nun ist Görg für alle vier Insolvenzverfahren sowohl für die Arcandor AG, Karstadt Warenhaus GmbH, die Quelle GmbH und Primonda GmbH als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Sozietät GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten umfasst heute rund 150 Rechtsanwälte an fünf Standorten. Sie ist eine der größten unabhängigen deutschen Wirtschaftskanzleien. Die Sozietät zählt seit langem zu den bundesweiten Marktführern in der Krisen- und Restrukturierungsberatung. Sie ist zudem die größte Insolvenzverwalterkanzlei in Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen finden Sie unter Bestandteile des Insolvenzplans Im Plan muss die Regulierung der Schulden festgelegt werden. Dabei kann von den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Schulden abgewichen werden ( 217 InsO). Der Schuldner bzw. Insolvenzverwalter ist somit bei der Erstellung des Plans zunächst völlig frei. Der Plan besteht aus einen darstellenden und einem gestaltenden Teil: Der darstellende Teil umfasst alle Gestaltender Teil des Insolvenzplans beinhaltet die Gläubiger betreffenden Grundlagen und Auswirkungen des Plans, die diese zu Ihrer Entscheidungsfindung benötigen. lung der Beteiligten Regelungen zur Rechtsstel- Bericht über die wirtschaftliche Lage des Schuldners Haftungsansprüche Finanzielle Absprachen Darstellung des Sanierungsziels Bericht über bereits eingeleitete bzw. noch einzuleitende Maßnahmen 4

5 Ablauf des Planverfahrens I. Bildung von Gläubiger-Gruppen Die Gläubiger müssen, entsprechend ihrer Rechtspositionen, in Gruppen eingeteilt werden. Gruppen bilden zum Beispiel Die Gruppe der absonderungsberechtigten Gläubiger, wenn deren Rechte durch den Plan berührt werden. Nicht nachrangige Insolvenzgläubiger Die einzelnen Rangklassen der nachrangigen Insolvenzgläubiger, soweit deren Forderungen nicht nach 225 InsO als erlassen gelten sollen. Gläubiger mit gleicher Rechtsstellung wie z.b. Banken, Kunden oder Arbeitnehmer können zusammengefasst werden Innerhalb einer Gruppe ist dem Plan zugestimmt, wenn eine Mehrheit der abstimmenden Gläubiger sowohl nach Köpfen, als auch nach Summe (Kapital) zustande kommt ( 244 InsO). Stimmen von Gläubigern, die sich an der Abstimmung nicht beteiligen, werden nicht gezählt. Findet eine Abstimmung mangels Beteiligung nicht statt, so kann keine Mehrheit zustande kommen. II. Zustimmung des Schuldners Diese gilt als erteilt, wenn der Schuldner dem Plan nicht spätestens im Abstimmungstermin widerspricht. III. Gerichtliche Bestätigung Der Plan muss vom Insolvenzgericht bestätigt werden. Hier kann noch innerhalb von 2 Wochen Beschwerde eingelegt werden. Danach gelten alle im Insolvenzplan festgelegten Vereinbarungen; gleichzeitig stellt der gestaltende Teil des Insolvenzplans einen vollstreckbaren Titel dar. Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben. Zur Überwachung der Erfüllung des Plans kann ein Insolvenzverwalter bestellt werden ( 260ffInsO). 5

6 ARCANDOR PRESSESERVICE rw konzept GmbH Maastrichter Straße Köln (Innenstadt) Telefon: 0221/ Telefax: 0221/ Abweisung Das Insolvenzgericht kann den Plan unter bestimmten Bedingungen zurückweisen. Dies geschieht z.b. wenn ein vom Schuldner vorgelegter Plan offensichtlich keine Aussicht auf Annahme durch die Gläubiger oder auf Bestätigung durch das Gericht hat Wenn der Plan nicht zustande kommt, wird das Insolvenzverfahren als reguläres Insolvenzverfahren weiter betrieben. Ansprechpartner: Herr Thomas Schulz Telefon: IMPRESSUM STP Portal GmbH Lorenzstraße Karlsruhe Finanzierung des Insolvenzplans Tel: (0721) Fax: (0721) Üblicherweise wird zur Sanierung neues Kapital benötigt. Um einen Rahmen zu schaffen, in dem der Schuldner neuen Kredit aufnehmen kann, besteht im Insolvenzplanverfahren die Möglichkeit, die Risiken für Neukreditgeber zu reduzieren. Durch, z.b. die Festlegung eines Vorranges für Neukreditgeber oder die Festlegung der Höhe des Kreditrahmens, für den ein Vorrang gilt, werden diese vor den anderen Gläubigern bedient und sind so eher zu einer Kreditzusage bereit.

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