IVU - Seminar. Verkehrssicherung an Baustellen unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Rainer Hummel Tübingen 1

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1 IVU - Seminar Verkehrssicherung an Baustellen unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten Rainer Hummel Tübingen 1

2 Die Beteiligten Auftraggeber (Veranlasser) Auftragnehmer Subunternehmer (ggf.) Verantwortlicher gem. RSA Anordnende Behörde Straßenbaulastträger (soweit nicht Auftraggeber) (Polizei, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft) Rainer Hummel Tübingen 2

3 Die (wichtigsten) Rechtsvorschriften 823 ff. BGB (privatrechtlich) 45 StVO (ö.-r.) RSA (ö.-r.) ZTV-SA (pr.-r.) Unfallverhütungsvorschriften der BGBau (ö.-r.) Rainer Hummel Tübingen 3

4 Die (wichtigsten) Rechtsvorschriften 45 Abs. 6 StVO Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde Anordnungen... darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist; ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Sie haben diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen Rainer Hummel Tübingen 4

5 RSA ZTV-SA öffentlich-rechtlich immer anzuwenden von der Behörde anzuwenden Verkehrssicherung Überwachung durch Behörden geringere Anforderungen privatrechtlich beschränkte Anwendung Auftraggeber-Auftragnehmer Baustellensicherung Überw. durch Auftraggeber höhere Anforderungen Rainer Hummel Tübingen 5

6 Die wichtigsten Begriffe Die Verkehrssicherungspflicht Die Verpflichtung desjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, alle ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, damit unbeteiligte Dritte nicht zu Schaden kommen Rainer Hummel Tübingen 6

7 Die wichtigsten Begriffe Die Verkehrsregelungspflicht Die Amtspflicht der anordnenden Behörden, den Verkehr mit Hilfe der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen möglichst gefahrlos zu lenken Rainer Hummel Tübingen 7

8 Die wichtigsten Begriffe Die Straßenbaulast Die Verpflichtung des jeweiligen Trägers der Straßenbaulast (Bund, Länder, Kreise, Gemeinden), nach seiner Leistungsfähigkeit dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügende Straßen zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. (vgl. 3 FStrG) Rainer Hummel Tübingen 8

9 Die wichtigsten Begriffe Die Straßenunterhaltungslast Die Verpflichtung des jeweiligen Trägers der Straßenbaulast (Bund, Länder, Kreise, Gemeinden), die Straßen im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu erhalten. (Unterfall der Straßenbaulast) Rainer Hummel Tübingen 9

10 Die wichtigsten Pflichten der Beteiligten Der Auftraggeber Erstellen eines sachgerechten Leistungsverzeichnisses Korrekte Vergabe Bauvertrag (möglichst) mit ZTV-SA Überwachung des Auftragnehmers Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen Rainer Hummel Tübingen 10

11 Die wichtigsten Pflichten der Beteiligten Der Auftragnehmer (auch Subunternehmer) Einholung der verkehrsrechtlichen Anordnung Bestellung eines geeigneten Bauleiters (Verantwortlicher) Überwachung des Bauleiters Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen Rainer Hummel Tübingen 11

12 Die wichtigsten Pflichten der Beteiligten Der Verantwortliche gem. RSA (z.b. Bauleiter) Prüfung der verkehrsrechtlichen Anordnung Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung Verwendung amtlicher Verkehrszeichen und -einrichtungen Regelmäßige Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen Wartung des eingesetzten Geräts Rainer Hummel Tübingen 12

13 Die wichtigsten Pflichten der Beteiligten Die anordnende Behörde Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung Ggf. Überprüfung der Anordnung (RSA Teil A, 1.6.1) Stichprobenartige Überwachung der Anordnung Ggf. Anpassung der Anordnung Rainer Hummel Tübingen 13

14 Die wichtigsten Pflichten der Beteiligten Der Straßenbaulastträger (sofern nicht Auftraggeber) Stellungnahme zur beabsichtigten v.-r. Anordnung der StV-Behörde Erteilung der Aufbruchgenehmigung Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen Rainer Hummel Tübingen 14

15 Mögliche Pflichtverletzungen Keine Einholung einer verkehrsrechtlichen Anordnung Fehlerhafte verkehrsrechtliche Anordnung Unbefugtes Abweichen von der Anordnung Verwendung ungeeigneten Geräts bzw. Materials Ungenügende Wartung des Geräts bzw. Materials Unzureichende Kontrolle der Absicherungsmaßnahmen Bestellung eines ungeeigneten Bauleiters Unzureichende Überwachung des Bauleiters Rainer Hummel Tübingen 15

16 Folgen der Pflichtverletzungen Deliktsrechtliche Haftung Strafrechtliche Verurteilung Ordnungswidrigkeit Bauvertragliche Haftung Arbeitsvertragliche Haftung Amtshaftung Schadensersatz Geld- o. Freiheitsstrafe Bußgeld, Punkte Vertragsstrafe, Schadensersatz Abmahnung, Kündigung Regress Rainer Hummel Tübingen 16

17 Der Fall Für Kanalisationsarbeiten werden Teile einer Straße und eines Geh- und Radweges auf der Grundlage einer von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erlassenen Anordnung mit Absperrschranken abgesperrt. Unmittelbar hinter den Absperrschranken befindet sich eine 4 m tiefe Baugrube. Eine Radfahrerin, die den beengten Radweg entgegen der angeordneten Fahrtrichtung (Einbahnstraße) befährt, kommt ins Schwanken und stürzt bei dem Versuch, sich an der Absperrschranke abzustützen, in die Baugrube. Sie wird schwer verletzt Rainer Hummel Tübingen 17

18 Das Urteil (OLG Karlsruhe v ) Es haften: die Radfahrerin der Auftraggeber verantwortliche Mitarbeiter des Auftraggebers (Bauaufseher) der Auftragnehmer der verantwortliche Bauleiter des Auftragnehmers die Stadt als Straßenbaulastträgerin (verantwortliche Mitarbeiter der Stadt als StrBlT) Es haften nicht: die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde Rainer Hummel Tübingen 18

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