Auf dem Weg zu einem weltanschaulich neutralen Staat

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1 1 Landeskongress der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein 2 am 16./ im Campus Nordsee in St. Peter-Ording 3 4 1Der Landeskongress der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein hat beschlossen: Auf dem Weg zu einem weltanschaulich neutralen Staat 6Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein möchten eine Gesellschaft verwirklichen, in 7der Menschen verschiedener Herkunft, Kultur, Religion oder Weltanschauung 8gleichberechtigt miteinander leben. 9 10Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen frei von jeglichen staatlichen 11Privilegierungen und Diskriminierungen nach ihren Glaubensüberzeugungen oder 12nichtreligiösen Weltanschauungen leben können. 13Voraussetzung ist auch die Erkenntnis, dass das Glaubensbekenntnis der 14Bevölkerungsmehrheit und die historische Bedeutung des Christentums aus 15Deutschland kein christliches Land machen. Vielmehr können nur die einzelnen 16Menschen, nicht aber ganze Länder einer Religion angehören Die Religionsfreiheit ist untrennbar verbunden mit einer klaren Trennung von Staat 19und Religion. 20Nur ein Staat, der Kirche und Glauben konsequent dem nichtstaatlichen Bereich 21zuordnet, tritt allen Religionen und Weltanschauungen gleich gegenüber. Eine 22Vermengung von Staat und Religion ist dagegen zwangsläufig mit 23Ungleichbehandlungen verbunden Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein wollen daher einen weltanschaulich 26neutralen Staat in Land und Bund verwirklichen. Wir treten für eine 27Gleichberechtigung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein, die 28mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes im Einklang 29stehen. Dies ist auch mit einem Verzicht der christlichen Kirchen auf ihre historisch 30gewachsenen Privilegien verbunden Weltanschauliche Neutralität des Staates fördert Integration. 5

2 6 Landeskongress der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein 7 am 16./ im Campus Nordsee in St. Peter-Ording Ein weltanschaulich neutraler deutscher Staat vergrößert die Chancen, dass 34insbesondere nichtchristliche Migranten sich in Deutschland als gleichberechtigte 35Bürger fühlen. Wir leben nicht in einem grundsätzlich christlichen Land, in dem 36Andersgläubige nur geduldet werden Weltanschauliche Neutralität respektiert die Interessen der Nichtreligiösen. 39Über ein Drittel der Menschen in Deutschland sind konfessionslos. Auch deren 40Wertvorstellungen und Weltanschauungen verdienen dieselbe staatliche 41Anerkennung, die ihnen bei einseitiger Fokussierung des Staates auf die Kirchen 42nicht zuteil wird. Zudem werden sie durch die finanzielle Privilegierung der Kirchen 43dazu gezwungen, sie indirekt durch ihre Steuern zu fördern Weltanschauliche Neutralität ist Minderheitenschutz. 46Gerade im religiösen Bereich kommt dem Minderheitenschutz eine große Bedeutung 47zu. Wenn staatliche Instanzen religiöse Fragen entscheiden, birgt dies stets das 48Risiko der Übervorteilung von andersgläubigen Minderheiten. Jeder Religion oder 49Weltanschauung muss der Staat denselben Wert beimessen, unabhängig davon ob 50ihr Millionen von Menschen angehören oder ob sie nur von einem einzelnen 51Menschen gelebt wird Weltanschauliche Neutralität hat Vorbildcharakter. 54Nur ein Staat, der sich ohne Wenn und Aber als weltanschaulich neutral versteht, 55nicht jedoch ein bloß christlich-toleranter Staat, kann weltweit als Vorbild für die 56Verwirklichung von Religionsfreiheit dienen. Wir könnten Staaten, in denen religiöse 57Bekenntnisse vorgeschrieben und Andersgläubige unterdrückt werden, nur so 58widerspruchslos entgegentreten Die FDP Schleswig-Holstein fordern wir als ersten Schritt dazu auf, die Thesen Freie 61Kirche im freien Staat der F.D.P. von 1974, die bis heute Beschlusslage sind, 62endlich wieder aktiv ins Visier zu nehmen und auch auf Bundesebene in die 63tagesaktuelle Politik einzubringen

3 11 Landeskongress der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein 12 am 16./ im Campus Nordsee in St. Peter-Ording Darüber hinaus fordern wir folgende Schritte auf einem Weg zu einem 66weltanschaulich neutralen Staat: Abschaffung des Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts für Religions 69 oder Weltanschauungsgemeinschaften 70Die Trennung von Kirche und Staat erfordert eine Aufhebung des Status von 71Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Denn hiermit 72ist öffentlich-rechtliches Handeln der Kirchen, insbesondere das Recht zur 73Steuererhebung und die Dienstherrenfähigkeit für Beamte nicht vereinbar. Artikel der Weimarer Reichsverfassung (WRV), der über Artikel 140 GG unmittelbar 75geltendes Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist, muss entsprechend 76geändert werden. Stattdessen soll eine Überführung aller Kirchen und aller 77Religions oder Weltanschauungsgemeinschaften in Körperschaften des privaten 78Rechts (Vereine) erreicht werden. Die mit dem Körperschaftsstatus für 79Religionsgemeinschaften verbundenen steuerlichen Begünstigungen und andere 80Privilegien entfallen Ablösungen der Staatskirchenverträge 83Alle Staatskirchenverträge sollen durch Einmalzahlungen abgelöst werden. Neue 84Verträge, insbesondere solche, die kein Kündigungsrecht enthalten und so künftige 85Gesetzgeber undemokratisch in ihren Entscheidungen einschränken, sollen nicht 86abgeschlossen werden. Viele Gemeinden und Bundesländer sind aufgrund von 87Konkordaten und Staatskirchenverträgen oft noch aus dem 19. Jahrhundert 88gezwungen, bis heute regelmäßig Finanz und Sachleistungen an die Kirchen zu 89erbringen. Der Bund wird dazu aufgefordert, der Verpflichtung nach Art. 140 GG, WRV endlich nachzukommen und Grundsätze für die Ablösung von Staatsleistungen 91an Kirchen festzulegen. Steuerbefreiungen und Zuschüsse für wohltätige Zwecke der 92Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unterliegen dann den allgemeinen 93Gemeinnützigkeitsbestimmungen. Alle darüber hinausgehenden Privilegien sind 94abzuschaffen Religiöse Symbole im öffentlichen Raum 15

4 16 Landeskongress der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein 17 am 16./ im Campus Nordsee in St. Peter-Ording Die weltanschauliche Neutralität des Staates verlangt, dass in staatlichen 98Einrichtungen keine religiösen Symbole (wie zum Beispiel das christliche Kreuz) 99angebracht werden. 100Staatliche Einrichtungen müssen religionsfreie Räume sein: Das Tragen von 101religiösen und weltanschaulichen Symbolen soll Beamten und vergleichbaren 102Angestellten mit Ausnahme der Verwaltung untersagt sein Religionsunterricht an Schulen 105Die Jungen Liberalen Schleswig Holstein schlagen ein neues Modell für den 106Religionsunterricht vor, der das allgemeine Verständnis aller Religionen und damit 107Toleranz fördern soll. Dabei sollen die Schüler aller Schulformen statt an einem 108Bekenntnisunterricht an einem wertneutralen Religionskunde- und Ethikunterricht 109teilnehmen. Durch diesen langjährigen und gemeinsamen Unterricht können alle 110größeren Religionsgruppen differenziert dargestellt werden. Außerdem können allen 111Schülern philosophische Grundkenntnisse vermittelt werden. In der Oberstufe soll 112den SchülerInnen zur Wahl gestellt werden, ob sie an einem vertiefenden 113allgemeinen Religionskundeunterricht oder einem vertiefenden Philosophieunterricht 114teilnehmen möchten. Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes soll entsprechend 115geändert werden Zudem sollen alle religiösen Bildungs- und Erziehungsziele aus den 118Landesverfassungen gestrichen werden Seelsorge 121Die religiöse Seelsorge in staatlichen Institutionen, wie der Bundeswehr, dem 122Strafvollzug oder der Polizei ist nicht Aufgabe des Staates. Alle Religions- und 123Weltanschauungsgemeinschaften haben das Recht, selbst bestellte und bezahlte 124Betreuung in diesen Institutionen anzubieten. Der Staat soll stattdessen in den 125gleichen Institutionen eine religionsneutrale psychologische Betreuung bereitstellen. 126Die religiöse Seelsorge bei Auslandseinsätzen wird bedarfsgebunden weiter staatlich 127finanziert Staatliche Ausbildung von Pfarrern und Imamen 20

5 21 Landeskongress der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein 22 am 16./ im Campus Nordsee in St. Peter-Ording Die Ausbildung von Pfarrern und Imamen muss Sache der Religionsgemeinschaften 131sein. Daher sollen an staatlichen Hochschulen statt theologischer Studiengänge nur 132religionswissenschaftliche Fächer angeboten werden Medien und Religion 135Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein lehnen staatlich gesicherte 136Drittsendungsrechte der Kirchen beim privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk 137ab. Hierzu soll Artikel 42 Absatz 1 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien 138(RStV), nachdem der katholischen und evangelischen Kirchen sowie jüdischen 139Gemeinden auf Wunsch Sendezeit eingeräumt werden muss, gestrichen werden. 140Religiöse und weltanschauliche Inhalte bleiben vom Grundauftrag des öffentlich- 141rechtlichen Rundfunks weiterhin umfasst Gotteslästerung 144Der Strafbestand der Gotteslästerung ( 166 StGB) ist mit Grundrechten wie der 145Meinungsfreiheit unvereinbar und soll deswegen gestrichen werden

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