Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation
|
|
- Berndt Schubert
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Für eine sichere Entwicklung sorgen Frühe Kindheit und Kindeswohl Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation Jahrestagung Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder psychisch kranker Eltern 9. Mai 2014 Andernach Erika Hohm, Dipl. Psychologin Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Arbeitsgruppe Neuropsychologie des Kindes- und Jugendalters Mannheimer Risikokinderstudie
2 Für eine sichere Entwicklung sorgen Frühe Kindheit und Kindeswohl Wenn Eltern psychisch krank sind...
3 Gesellschaftliche Realität Dass Menschen psychisch erkranken können ist gesellschaftliche Realität und Normalität. Dass psychisch erkrankte Menschen Kinder haben ist auch gesellschaftliche Realität und Normalität. Dass die Elternschaft von psychisch erkrankten Menschen thematisiert wird ist leider weder (noch nicht) Realität und Normalität!
4 Erwachsenenpsychiatrie und die Kinder ihrer Patienten/innen Kinder als vergessene Angehörige der Psychiatrie psychisch kranke Eltern sind nicht selten Notwendigkeit von professioneller Kooperation und Vernetzung Psychische Erkrankungen in Zahlen (Mattejat 2006) Kinder mit schizophreniekrankem Elternteil Kinder mit alkohol- oder drogenabhängigem Elternteil Kinder mit affektiv erkranktem Elternteil Kinder mit an Angststörung erkranktem Elternteil ca. 8% der 12 Mio.Kinder in BRD haben Erfahrung mit psychischen Erkrankung mindestens eines Elternteils Geschlechtsverteilung 70% stationär behandelte Frauen vs. 30% männlichen Patienten (Schone & Wagenblass 2002)
5 Was brauchen Eltern und Kinder? Gemeinsame professionelle Orientierung Gesamte Familie im Blick - Interaktion Fürsorglicher Blick auf kindliche Entwicklung Frühe (rechtzeitige) Unterstützung Frühe Hilfen! Augenmerk v.a. auf die auffällig unauffälligen Kinder Voraussetzung des Gelingens: Kooperation der beteiligten Institutionen und Professionen!
6 Denn... psychisch kranke Eltern nehmen das Jugendamt meist negativ wahr Schone & Wagenblass 2006
7 Voraussetzungen gelingender Vernetzung und Kooperation Erwachsenenpsychiatrie - Jugendhilfe Berücksichtigen unterschiedlicher Kooperationsebenen (Organisationen, Individuen, Kooperationszusammenhang) Institutionelle Absicherung (auch: Bereitstellung finanzieller Mittel!) Realistische Erwartung an die Leistungen des anderen Systems/Profession (Fähigkeit, Grenzen, Schnittstellen, Abgrenzungen, Finanzierungssysteme, Anspruchsvoraussetzungen) Etablierte Verfahren und Zuständigkeiten Informationen über das andere Berufsfeld Thematisierung der unterschiedlichen zeitlichen Perspektiven Abgleich der Bewertung der psychosoz. Sit. der Familie win-win-situation! Wertschätzung des Kooperationspartners!
8 Erleichterungen gelingender Vernetzung und Kooperation Erwachsenenpsychiatrie - Jugendhilfe Umdenken in der Erwachsenenpsychiatrie Feste Ansprechpartner in der Kinder- und Jugendhilfe Psychiatrisches Fachwissen in der Kinder- und Jugendhilfe Installation konkreter lokaler Netzwerke Gemeinsame Fortbildungen, Fallbesprechungen, Hausbesuche Gemeinsame Entwicklung von Einschätzungskriterien (z.b. Familiensituation, Gefährdungssituationen) Wissen und Verlässlichkeit! Gemeinsames Tun und Erleben!
9 Für eine sichere Entwicklung sorgen Frühe Kindheit und Kindeswohl Frühe Kindheit und die Impulse des Bundeskinderschutzgesetzes
10 Rechtliche Grundlagen und Verantwortung 1. Internationales Recht 1. UN-Kinderrechtskonvention (Völkerrecht) 2. EU-Grundrechte Charta 2. Nationales Recht 1. Grundgesetz 2. Bürgerliches Gesetzbuch 3. Strafgesetzbuch 4. Kinder- und Jugendhilfegesetz 5. Bundeskinderschutzgesetz seit 1. Januar 2012 Kinderrecht Kinderschutz Datenschutz - Elternrecht
11 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG mit KKG) Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen.
12 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG mit KKG) Inhaltsübersicht Artikel 1 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Neues Bundesgesetz Artikel 2 Änderung des SGB VIII Artikel 3 Änderung anderer Gesetze Artikel 4 Evaluation Artikel 5 Neufassung des SGB VIII Artikel 6 Inkrafttreten (1.Januar 2012)
13 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz - KKG Inhaltsübersicht 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
14 KKG 1: Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung Angebote Frühe Hilfen Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung: Information - Beratung - Hilfe möglichst frühzeitiges, koordiniertes und multiprofessionelles Angebot im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter.
15 Art. 2 16: Änderung SGB VIII Angebote früher Hilfen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenten. Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern. Kein Rechtsanspruch Berücksichtigung in Jugendhilfeplanung Kooperation mit Schwangerenberatung
16 KKG 2: Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung Angebote früher Hilfen Information von Eltern sowie werdenden Müttern und Vätern über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsgebiet zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren. Willkommensbesuch Soll-Aufgabe, kein Rechtsanspruch Verantwortlich örtliche Jugendhilfe/Jugendamt
17 KKG 3: Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz Angebote früher Hilfen Bundesinitiative (4 Jahre) zum Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen. Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke und der psychosozialen Unterstützung von Familien
18 KKG 3: Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz Verbindliche Netzwerke v.a. im Bereich Früher Hilfen flächendeckend und verbindlich Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen Information über die Angebots- und Aufgabenspektren Klärung struktureller Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz
19 KKG 3: Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz Verbindliche Netzwerke Netzwerkakteure werden benannt Installation und Organisation ist Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe/Jugendamt Förderung durch Bundesmittel
20 KKG 4: Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger Pflichtaufgaben bei vermuteter Kindeswohlgefährdung Schutzauftrag: Transparenz und Hilfeauftrag Informationsweitergabe: Transparenz und Hilfeauftrag Rechtfertigung der Weitergabe (gegen den Willen, aber nicht ohne Wissen der Beteiligten) Rechtsanspruch auf Fachberatung (Insoweit erfahrene Fachkraft)
21 Impulse durch das Kinderschutzgesetz Möglichst frühzeitig Wissen: fachlich und über verschiedenen Systeme Vertrauen: in die Systeme, deren Mitarbeiter und in die Familien Brückenbauen und gemeinsam über Brücken gehen Niedrigschwelliger Zugang ist zentrales Qualitätsmerkmal für Kinderschutz bzw. Kinder- und Jugendhilfesysteme
22 Kinder schützen Kinder stark machen
Wo stehen die Frühen Hilfen?
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen
Mehr3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG
Schutzauftrag in Kindertagesstätten Bundeskinderschutzgesetz Luckenwalde 19.November 2011 Zeitschiene 27.05.2011 erste Stellungnahme des Bundesrats 28.06.2011 erste Lesung im Bundestag 26.09.2011 öffentliche
MehrAuftaktveranstaltung Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen Gelungener Start ins Leben
Auftaktveranstaltung Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen Gelungener Start ins Leben Gesetzliche Grundlagen und Einordnung 1. Januar 2012: Bundeskinderschutzgesetz Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und
MehrFrühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen
Vortrag am 11.10.2017 im Rahmen der Veranstaltung Bildung von Anfang an - Frühe Hilfen für (neu) zugewanderte Familien und Kinder Frühe Hilfen Gesetzlicher Auftrag, Ziele, Leistungen und Strukturen Angebote
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrDas (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung
Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Dr. Susann Burchardt, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
MehrFachstelle Kinderschutz im im November Februar
Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und
MehrDas neue Bundeskinderschutzgesetz
Das neue Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Servicestelle Kindesschutz Dr. Sandra Menk 3. Netzwerkkonferenz Stadt und Landkreis Neuwied 08.02.2012 Gliederung Kurzer
MehrBundeskinderschutzgesetz + Frühe Hilfen zur Modernisierung der Jugendhilfe?
Bundeskinderschutzgesetz + Frühe Hilfen zur Modernisierung der Jugendhilfe? 1 Hintergründe Tragische Todesfälle (u.a. Kevin in Bremen 2006; Lea- Sophie in Schwerin 2007) Kindergipfel der Kanzlerin mit
MehrRechtliche Grundlagen Früher Hilfen
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Rechtliche Grundlagen Früher Hilfen Frühe Hilfen im SKF Fachtag: Schnittstellen und Abgrenzungen Früher Hilfen Köln 7.Dezember 2012 Übersicht 1. Frühe Hilfen und was man
MehrBundeskinderschutzgesetz
LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Übersicht über die zentralen Änderungen LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz
MehrGrundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den
Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung
MehrBilanz und Weiterentwicklung Frühe Hilfen
Bilanz und Weiterentwicklung Frühe Hilfen Vortrag im Rahmen des Fachtages Frühe Hilfen in Arnsberg 02. Dezember 2015 LWL-Landesjugendamt 1 02.12.2015 Gliederung. Grundlagen und Zugänge Früher Hilfen. Rechtliche
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Dieter Göbel LVR-Fachbereichsleiter Dieter Göbel, LVR Fachbereichsleiter Köln,
MehrWas ist das Bundeskinderschutzgesetz?
Was ist das Bundeskinderschutzgesetz? Der Paritätische DGfPI e.v. AMYNA e.v. AMYNA e.v. Verein zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch
MehrFrühe Hilfen in Hessen
Frühe Hilfen in Hessen Umsetzungsstand Chancen und Herausforderungen Fachtagung: Kinder psychisch kranker Eltern 6. Oktober 2014 Haus am Dom, Frankfurt Gliederung Definition Frühe Hilfen Geschichte und
MehrAktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination
Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination Das Bundeskinderschutzgesetz trat am 01. Januar 2012 in Kraft
MehrZusammenarbeit im Kinderschutz
Zusammenarbeit im Kinderschutz Wege zu einer gelingenden Kooperation (Verantwortungsgemeinschaft) zwischen Jugendhilfe und Medizin Carsten Amme - DGfPI -29.9.2015 Kooperation ist geteilte Verantwortung!
Mehr1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
MehrEntwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt
Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt 5. Netzwerkkonferenz im Salzlandkreis 25. November 2015, Salzland Center Staßfurt Marcel E. Christoph Landeskoordinierungsstelle im Zentrum Frühe Hilfen
MehrFrühe Hilfen in Dresden
Frühe Hilfen in Dresden interdisziplinäre Herausforderung im Kontext Kinderschutz Auftaktveranstaltung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen am 12. April 2013 Viviane Röhr Koordinatorin des Netzwerks für Kinderschutz
MehrFrühe Hilfen in Thüringen
Frühe Hilfen in Thüringen Die Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat. Was ist die Grundlage der Bundesinitiative Frühe Hilfen? Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
MehrRechtlicher Rahmen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
http://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachbeitraege/bundeskinderschutzgesetz.php http://www.kita-fachtexte.de/uploads/media/ft_maywald_2011.pdf Im Artikel 6, Absatz 2 Grundgesetzes: Pflege und Erziehung
MehrProgramm: Kooperation. Weiterentwicklung der Kooperationsbeziehungen wie kann das gelingen? Kooperation bei Frühen Hilfen
Programm: Kooperation Weiterentwicklung der Kooperationsbeziehungen wie kann das gelingen? Fachtag Bundeskinderschutzgesetz Hessischer Landkreistag & DIJuF Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für und
MehrDas neue Bundeskinderschutzgesetz
Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Das neue Bundeskinderschutzgesetz Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und 16.März
MehrBundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen
Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen Anlage 3 Förderrichtlinien des Bundes 2012-2015 04.06.2015 - Landkreis Uelzen - 1 Ausgangslage Frühe Hilfen Kindern in Deutschland vor Geburt
MehrGood practice vor Ort. Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen
Good practice vor Ort Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen Gesund ins Leben Netzwerk Junge Familie 2. Netzwerkkongress 03. Juli 2012, Berlin Überblick
MehrBundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen
Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 5. Treffen der lokalen Netzwerkkoordinatoren/-innen
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und
MehrInhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11
http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-3083-9 5 Inhalt Einführung 11 Teil I Grundlagen Kapitel 1: Kinderschutz was ist das? 18 1.1 Kinderschutz als vielfältiger
MehrInhalte und aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Das neue Kinderschutzgesetz: Inhalte und aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens Gemeinsame Arbeitstagung der Leiterinnen und Leiter von Jugendämtern in NRW Bonn 30.März
MehrKinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen)
Kinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen) Planungsraumkonferenz Prenzlauer Berg 07.04.2014 13.03.2014 BA Pankow - Jug KS (Simone Matthe) 1 Bundeskinderschutzgesetz (1.1.12)
MehrRechtliche Rahmenbedingungen im Kinderschutz
Rechtliche Rahmenbedingungen im Kinderschutz Frühe Hilfen und Familienhebammen Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.v. Bad Salzungen, 10. April 2013 Angebote
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Sandra Eschweiler Köln, 29. Februar 2012 Arbeitstagung für Fachberaterinnen und Fachberater von Tageseinrichtungen
MehrKinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
MehrBundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Gerd Steiner Fachbereich Familie und Jugend Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Wesentliche Neuerungen / Änderungen
MehrKommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur.
Kommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur. Andrea Kliemann Ulm, 21. September 2011 Das Bundeskinderschutzgesetz "Gesetz
MehrRechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland)
Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland) Kooperationsauftrag 36: Mitwirkung/Hilfeplan verlangt eine Kooperation zwischen den Fachkräften
MehrBundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011)
Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 2012 Neue Anforderungen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien Hans Leitner Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg Start ggmbh
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure?
Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure? Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik
MehrDas (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung
Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Dr. Susann Burchardt, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz
Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, der Vortrag enthält nicht den abschließenden Stand! Das Bundeskinderschutzgesetz Ein Überblick zum Gesetzgebungsverfahren Andreas Hopmann, LVR-Landesjugendamt Landesjugendamt
MehrZugänge eröffnen und gestalten durch Netzwerke Frühe Hilfen
Zugänge eröffnen und gestalten durch Netzwerke Frühe Hilfen Servicestelle Kindesschutz Kirsten Grogro Worms, 24.01.2017 Gliederung Frühe Hilfen als Beitrag zu Prävention und Gesundheitsförderung Gesetzliche
MehrFrühe Hilfen Netzwerk Lübeck
Frühe Hilfen Netzwerk Lübeck ein Modell Elsbeth Hoeck; Diplom Pädagogin; Mitarbeiterin Frühe Hilfen am Kinderschutz-Zentrum Inhaltsangabe: 1. Frühe Hilfen in Lübeck Beratungsstellen Gesamtübersicht 2.
MehrWenn Eltern psychisch krank werden Situation der Familien und Unterstützungsbedarf
Wenn Eltern psychisch krank werden Situation der Familien und Unterstützungsbedarf Fachtagung des Gemeindepsychiatrischen Zentrums Biberach und des Jugendamtes Biberach am 23.1.2009 Gliederung I. Einführung
MehrSalzlandkreis - Landrat -
Salzlandkreis - Landrat - Datum: 15. März 2013 Mitteilungsvorlage - M/448/2013 Öffentlichkeitsstatus Einbringer öffentlich Fachbereich II - Soziales, Familie, Bildung BERATUNGSFOLGE DATUM TOP Jugendhilfeausschuss
MehrDas neue Bundeskinderschutzgesetz
Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Das neue Bundeskinderschutzgesetz Fachtag Kindesschutz der AEJ Hannover 24.01.2012 1. Der Hintergrund Übersicht 2. Die Struktur des Gesetzes 3. Das Gesetz zur Kooperation
MehrJugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz
Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz
MehrNetzwerkstrukturen für Frühe Hilfen in Bremen und Bremerhaven. Tagung Frühe Hilfen Wien, Dr. Barbara Baumgärtner
Netzwerkstrukturen für Frühe Hilfen in Bremen und Bremerhaven Tagung Frühe Hilfen Wien, Dr. Barbara Baumgärtner Ablauf 1. Ausgangssituation 2. Grundlagen für Netzwerkbildung 3. Strukturen und Prozesse
MehrFamilienbesuch Willkommen oder Heimsuchung?
Willkommen oder Heimsuchung? Austauschtreffen Multiplikator/inn/en Familienbesucher und Willkommensbesuche 4. Juli 2016 Stephanie Götte Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1
MehrWo stehen wir in Sachsen-Anhalt bei der Verknüpfung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen?
Wo stehen wir in bei der Verknüpfung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen? Fachtag Moritz braucht Hilfe Entwicklungschancen für Kinder mit fetalem Alkoholsyndrom am 18.04.2013 in Magdeburg Ilona Oesterhaus
MehrDas Gesetz juristisch
Landkreis Rastatt, Netzwerk Kinderschutz am 18. Juli 2012 Frühe Unterstützung ist für alle günstig Dieter Fischer, Ostalbkreis, Jugend und Familie, Fachzentrum frühe Hilfen für Mütter, Väter und Schwangere
MehrDas neue Bundeskinderschutzgesetz
Das neue Bundeskinderschutzgesetz Zentrale Neuregelungen Standortbestimmung im Kontext der Neuerungen Konsequenzen für die Praxis im Landkreis Sigmaringen Fachbereich Jugend Neues Bundeskinderschutzgesetz
MehrBundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen
Zweiter im Bistum Trier Bundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen Bundeskinderschutzgesetz Entstehung, Stand des Gesetzgebungsverfahrens, Struktur
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz
Das Bundeskinderschutzgesetz 1.1.2012 Kinderschutz als politisches Thema Kevin, Jessica, Lea-Sophie, Chantal KICK, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), KiFöG, Runde Tische BKiSchG: Kooperation, Frühe
MehrHerzlich Willkommen. am zum 1. Runden Tisch Netzwerk frühe Kindheit. Jennifer Hodel 1
Herzlich Willkommen zum 1. Runden Tisch Netzwerk frühe Kindheit am 11.07.2012 Jennifer Hodel 1 Tagesordnung 1) Begrüßung und Ablauf 2) Grundlagen der Netzwerkarbeit (Bundeskinderschutzgesetz) 3) Ziele
MehrFrühe Hilfen. Umsetzung der Bundesinitiative im Landkreis Hildesheim. Niedersächsische Kinderschutzkonferenz
Frühe Hilfen Umsetzung der Bundesinitiative im Landkreis Hildesheim Niedersächsische Kinderschutzkonferenz 02.04.2014 in Hannover Ulrich Wöhler Florian Hinken Dezernent für Soziales, Jugend, Sport und
MehrResolution des Deutschen Kinderschutzbundes zur Stärkung der Rechtsansprüche auf Frühe Hilfen
Resolution des Deutschen Kinderschutzbundes zur Stärkung der Rechtsansprüche auf Frühe Hilfen Präambel Die Unterstützung von Kindern und ihren Familien mit den Angeboten und Hilfen, die sie benötigen,
Mehrleistungsleitlinien bundesstiftung frühe hilfen zur Umsetzung des fonds frühe hilfen
1 leistungsleitlinien bundesstiftung frühe hilfen zur Umsetzung des fonds frühe hilfen (gem. 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)) Frühe Hilfen haben sich zu einem
MehrSchweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig
Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Rahmenbedingungen Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche
MehrElternschaft und psychische Erkrankung- wie kann das gelingen?
Elternschaft und psychische Erkrankung- wie kann das gelingen? Institut für Gesundheitsforschung und Soziale Psychiatrie Diplom-Sozialpädagogin Doktorandin der Universität Dresden Katholische Hochschule
MehrKinderschutz versus Schweigepflicht Schränkt die Schweigepflicht das Handeln im Kinderschutz ein?!
Mundgesundheit P. Bremke-Metscher 10.02.2018 1 Kinderschutz versus Schweigepflicht Schränkt die Schweigepflicht das Handeln im Kinderschutz ein?! Mundgesundheit P. Bremke-Metscher 10.02.2018 2 Darüber
MehrMuster Kooperationsvereinbarung
Muster Kooperationsvereinbarung zum Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz im Landkreis/in der kreisfreien Stadt Namen an dieser Stelle aufführen und ggf. Logo/Wappen einfügen Präambel Zunehmend heterogene
MehrFrühe Hilfen eine erfolgreiche Strategie zur Prävention von Kindeswohlgefährdung?
Frühe Hilfen eine erfolgreiche Strategie zur Prävention von Kindeswohlgefährdung? Dipl. Psych. Alexandra Sann Fachtag Frühe Hilfen im Landkreis Heidenheim 7. Dezember 2011, Kommunikationszentrum Paul Hartmann
MehrKinderschutz. als Frühe Hilfen ( 1 KKG) Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit
Kinderschutz als Frühe Hilfen ( 1 KKG) Veranstaltung Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arnsberg 10.07.2017 Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management
MehrPiA - Positiv Aufwachsen in Aachen
PiA - Positiv Aufwachsen in Aachen Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen www.aachen.de PiA ist eine Präventionskette mit 4 aufeinander aufbauenden Bausteinen 1. Geburt bis Kindergarten 2. Elementarbereich
MehrZusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitswesen in den Frühen Hilfen
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitswesen in den Frühen Hilfen Voneinander Lernen ÜberRegionale NetzwerkeKonferenz Frühe Hilfen in Fulda Mechthild Paul, Nationales Zentrum Frühe Hilfen 26.11.2012
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,
MehrRechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den
Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs Düsseldorf, den 19.09.2011 Der begleitete Umgang zwischen den Rechtsgebieten Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1684 Abs. 4 Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts
MehrWas Kinder stärkt Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern
fgärztefortbildung Was Kinder stärkt Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern Gemeinsam zum Wohl der Kinder psychisch kranker Eltern Vernetzung zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe Erika Hohm, Dipl.-Psych.
MehrRedebeitrag. Sehr geehrte Frau Dr. Thaiss, sehr geehrte Frau Prof. Walper, sehr geehrter Herr Dr. Kunstmann, sehr geehrte Frau Kraushaar,
Redebeitrag Kooperationstagung Frühe Hilfen und Gesundheit 1 der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Caren Marks anlässlich der Kooperationstagung
MehrBundeskinderschutzgesetz: Was erwartet der Gesetzgeber und was nicht?
Bundeskinderschutzgesetz: Was erwartet der Gesetzgeber und was nicht? 5. Landeskinderschutzkonferenz Mecklenburg-Vorpommern Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)
MehrKevin. Kevin und Trauer. Vortrag Hannover
Kevin Kevin Kevin Familienhebamme in der Betreuung Der Untersuchungsausschuss Die Urteile Was hat sich in der Kinder-und Jugendhilfepolitik verändert: In Bremen In Deutschland Kevin und Trauer Die Zeitrechnung
MehrKinderschutz und frühe Hilfen für Familien
Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien Handlungsbedarfe und Möglichkeiten des Zusammenwirkens unterschiedlicher Professionen und Handlungsbereiche Verbesserung des Kindesschutzes durch Ausbau und Vernetzung
MehrFrühe Hilfen. Prozess: Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Rahmen der Frühen Hilfen, insbes. der 1-3 KKG
Handlungsfeld: 2 Sicherung der Wohn- und Lebensqualität unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung Hier: Erziehung und Betreuung von Kindern; Freizeit und Wohnen von Familien im Landkreis Peine
MehrJugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz
Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Regensburger Fachtagung Frühe Hilfen Kooperativ Bindungen stärken und Kinder schützen 16. April 2015 Prof. Dr. Barbara Seidenstücker 1 Inhalte 1 2 3
MehrKooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz auf örtlicher Ebene
Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz auf örtlicher Ebene Auftaktveranstaltung Kooperation Jugendhilfe und Schule im Rahmen des Kinderschutzes Ein gemeinsamer Weg zur Schaffung tragfähiger
MehrPROJEKTSKIZZE ZUM AUFBAU VON NETZWERKEN FÜR PSYCHISCH ERKRANKTE ELTERN UND IHRE KINDER IN MÜNCHEN
PROJEKTSKIZZE ZUM AUFBAU VON NETZWERKEN FÜR PSYCHISCH ERKRANKTE ELTERN UND IHRE KINDER IN MÜNCHEN erstellt von der Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe der Landeshauptstadt München auf der Grundlage
MehrPrävention im Sozialraum stärken
Prävention im Sozialraum stärken 1. Auswirkungen von präventiven Angeboten im Sozialraum Welche Auswirkungen haben präventive Angebote im Sozialraum? Wie bewerten Sie diese Auswirkungen? Wo sehen Sie Verbesserungsbedarf?
MehrBedeutung der Frühen Hilfen - Wie Netzwerke unterstützen
Bedeutung der Frühen Hilfen - Wie Netzwerke unterstützen Vortrag im Rahmen des Fachtages Frühe Hilfen in Hamm 11. November 2015 Dr. Silke Karsunky LWL-Landesjugendamt 1 Gliederung I. Zur Bedeutung der
MehrDie Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW
Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 gefördert vom: Konkrete Ziele der Bundesinitiative 3 Abs. 4 des Gesetzes
MehrAuf dem Weg. neuen Bundeskinderschutzgesetz
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Auf dem Weg zu einem neuen Bundeskinderschutzgesetz Nur Gerede!? Konsequenzen aus der Debatte über sexualisierte Gewalt Fachtagung der DGfPI am 25./26.11. in Wuppertal Übersicht
MehrAusblick über den weiteren Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen ab 2016 auf Thüringer Landesebene
Ausblick über den weiteren Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen ab 2016 auf Thüringer Landesebene Referentin: Christine Kascholke Leiterin des Referates41 / Grundsatzangelegenheiten, Jugendhilfe, Frühe Hilfen
MehrNetzwerk Frühe Hilfen
Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim 2. Hildesheimer Netzwerkforum Mittwoch, 30.04.2014 Herzlich Willkommen! 30.04.2014 0 Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim 2. Forum am 30.04.2014 Begrüßung,
MehrII. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen
II. Fachtag Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen 2016 Seite -1- Was ist ein soziales Netzwerk? primäre oder persönliche Netzwerke: Familie und Verwandtschaft
MehrHerzlich Willkommen zum Geschäftsführertreffen der Jugendverbände auf Kreisebene!
Herzlich Willkommen zum Geschäftsführertreffen der Jugendverbände auf Kreisebene! Montag, 23.04.2012 Kreishaus Borken Kinder- und Jugendförderung Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken Zuständigkeit:
MehrII. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen
II. Fachtag Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen 2016 Seite -1- Vorstellung der Workshop -Teilnehmer/innen Jugendamt Gesundheitsbereich Freie Träger
MehrNetzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen Darmstadt
Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen Darmstadt Sylke Israel (Sozialpädagogin Master of Arts) Jugendamt Familienzentrum Netzwerkkoordination Frühe Hilfen Was Sie erwartet 1. Was sind Frühe Hilfen? 2. Angebote
MehrBeobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung
Beobachten- Einschätzen- Handeln Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung Ablauf 1. Ablaufschema: Was geschieht, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
MehrKinderschutz im Kontext von Fachberatung, Kommunikation und Informationen
Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Kinderschutz im Kontext von Fachberatung, Kommunikation und Informationen Fachtag zur Umsetzung des BKiSchG in Berlin: Stand der Umsetzungsfragen zu ausgewählten Kernfeldern
MehrKINDERSCHUTZ. PRÄVENTION und INTERVENTION
KINDERSCHUTZ PRÄVENTION und INTERVENTION Kinderschutz ist einerseits Oberbegriff für alle Aktivitätender Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen
MehrRechtliche Aspekte des kooperierenden Kinderschutzes. Prof. Dr. Brigitta Goldberg Wuppertal, 8. Dezember 2018
Rechtliche Aspekte des kooperierenden Kinderschutzes Wuppertal, 8. Dezember 2018 Erklärung finanzieller und nicht-finanzieller Interessen Erklärung zu finanziellen Interessen: Ich habe von keinem Sponsor
Mehr17. Deutscher Präventionstag Sicher leben in Stadt und Land
Frühe Hilfen - Frühe Hilfen für belastete Familien in den Kommunen 17. Deutscher Präventionstag Sicher leben in Stadt und Land Prof. Dr. Elisabeth Pott Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ()
MehrVereinbarung. zwischen
Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem
MehrAnlaufstelle Frühe Hilfen Erste Erfahrungen und Erkenntnisse
Fachtag Frühe Hilfen 10. Februar 2010 Anlaufstelle Frühe Hilfen Erste Erfahrungen und Erkenntnisse Erika Hohm Dipl.-Psychologin Organisation innerhalb des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie Verortung
MehrQualitätsentwicklung im Kinderschutz Das neue Bundeskinderschutzgesetz
Qualitätsentwicklung im Kinderschutz Das neue Bundeskinderschutzgesetz DCV Köln-Fachtagung Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.v. Köln, 29. März 2012 Programmatik
MehrZum Bundeskinderschutzgesetz
Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner Zum Bundeskinderschutzgesetz Neue Anforderungen an die Jugendhilfepraxis Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg in Kooperation mit der Stadt Brandenburg/ Havel
Mehr