namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
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1 STAATSMlNlSTERlUM E Freistaat ~ SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM Hospitalstraße Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden Durchwahl Telefon Telefax staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E- KLR Dresden, Ql. Oktober 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10605 Thema: Haftentlassung - Gewährung von Lockerungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Der Beantwortung der Fragen wird folgende Vorbemerkung vorangestellt: Zur vollständigen Beantwortung der Fragen 2, 3, 4 und 5 müsste die Einzelauswertung von teilweise mehrbändigen Gefangenenpersonalakten durch die Geschäftsstellen der Justizvollzugsanstalten erfolgen. Da in vielen Fällen Gefangene während einer zusammenhängenden Inhaftierung in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht sind, müsste ein aufwändiger Abgleich zwischen den Anstalten erfolgen, um Doppelungen zu vermeiden. Ferner müssten Gefangenenpersonalakten in Einzelfällen von anderen Anstalten angefordert werden, wenn die Entlassung nicht aus der Anstalt erfolgte, in welcher der Gefangene zunächst Lockerungen erhielt. Für das Suchen, das Anfordern, den Transport und die Durchsicht der Akten, die Dokumentation der Ergebnisse und deren Bewertung im Sinne der Fragestellung sowie den Rücktransport der Akten ist selbst bei zurückhaltender Schätzung von einem Ar- Seite 1 von 11 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße Dresden Briefpost über Deutsche Post Dresden www justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, a, 7, e, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter wwwegvp de
2 STAATSM1N1STER1UM Freistaat SACHSEN beitsaufwand von durchschnittlich jedenfalls nicht weniger als 15 Minuten je Verfahren auszugehen. Der hierfür anfallende zeitliche Aufwand würde sich somit insgesamt auf 620 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter summieren. Dieser müsste zudem über spezielles Fachwissen verfügen, da die Auswertung der Akten Sachkunde erfordert. Um die Frage im zur Verfügung stehenden Zeitraum von vier Wochen vollständig beantworten zu können, wären - ausgehend von einer 40-Stunden-Woche und einer 5-Tage-Woche - ca. 31 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nur mit der Beantwortung dieser Fragestellung befasst und somit nicht in der Lage, andere Aufgaben wahrzunehmen. Da - wie oben angeführt - eine Auswertung der Akten nur durch fachkundige Mitarbeiter erfolgen könnte, müsste die Auswahl dieser Bediensteten insbesondere auf Vollzugsabteilungsleiter und andere mit der Vollzugs- und Eingliederungsplanung intensiv befasste Bedienstete beschränkt werden. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht verhältnismäßig oder zumutbar und auch nicht leistbar. Ein Teil der Fragen 2, 3, 4 und 5 werden somit durch Erfahrungs- und Schätzwerte und ausschließlich für die Jahre 2013 und 2016 beantwortet, um einerseits eine Teilbeantwortung der Fragen sowie andererseits das Ableiten einer Entwicklung im Sinne der Fragestellung zu ermöglichen. Eine Ausnahme hierbei stellt die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen dar. Aufgrund der im Vergleich mit anderen Justizvollzugsanstalten geringen Fallzahlen von Strafgefangenen konnten dort innerhalb der verfügbaren Zeit alle fünf Fragen vollständig beantwortet werden. Die Staatsregierung kommt abschließend bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Behörden andererseits zu dem Ergebnis, dass das Fragerecht hinsichtlich der umfassenden Beantwortung der Fragen 2, 3, 4 und 5 zurückstehen muss. Eine vollständige Beantwortung der Frage ist auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der sächsischen Justizvollzugsanstalten und der damit verbundenen erheblichen Gefährdung gewichtiger öffentlicher Interessen (u.a. öffentliche Sicherheit, Resozialisierung) nicht zu leisten. Vielmehr wird durch die Übermittlung der mit noch vertretbarem Aufwand recherchierbaren Daten Seite 2 von 11
3 STAATSMINISTERlUM ~ SACHsEN dem verfassungsrechtlich hohen Rang des Informationsrechts weitest möglich Rechnung getragen. Frage 1: Wie viele Haftlentlassungen gab es monatlich seit dem Inkrafttreten des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes am 1. Juni 2013? (bitte nach JVA aufschlüsseln) Zur Beantwortung der Frage wird auf die tabellarische Übersicht in Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Wie vielen dieser entlassenen Personen wurden Lockerungen auf Grundlage des 42 SächStVollzG gewährt bzw. verwehrt? (bitte aufschlüsseln und an Antwort von Frage 1 anfügen) Da - wie bereits ausgeführt - die Fragen 2 bis 5 für 9 Justizvollzugsanstalten nur teilweise mittels Schätzwerten beantwortet werden können, wurden die geschätzten Daten zu Frage 2 nicht an die konkret erhobenen Daten zu Frage 1 angefügt. JVA Bautzen Im Jahr 2013 wurden keine Lockerungen nach 42 SächsStVollzG gewährt oder verwehrt wurden schätzungsweise in vier Fällen Lockerungen nach 42 SächsSt VollzG gewährt und in geschätzten 17 Fällen erfolgte eine Ablehnung. JVA Chemnitz Die JVA Chemnitz teilt mit, dass eine belastbare Schätzung der erbetenen Daten nicht möglich sei. In Bezug auf Frage 2 wurde angegeben, dass die Anzahl der Lockerungen in der Entlassungsphase seit Inkrafttreten des SächsStVollzG deutlich zugenommen hat. Der Anteil der gelockerten Gefangenen in der Entlassungsphase dürfte in der JVA Chemnitz in den Jahren 2015 und 2016 zwischen 40 und 50% gelegen haben. JVA Dresden Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in etwa 8 Fällen Lockerungen nach 42 SächsStVollzG gewährt und in 3 Fällen Lockerungen nach 42 SächsSt- Seite 3 von 11
4 STAATSMlNlSTERlUM ~ SACHsEN VollzG verwehrt wurden betrug die Anzahl der Lockerungsgewährungen nach 42 SächsStVollzG geschätzt 30, dagegen wurden in ungefähr 10 Fällen Lockerungen nach 42 SächsStVollzG nicht gewährt. JVA Görlitz Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in 7 Fällen Lockerungen nach 42 SächsStVollzG gewährt und in 3 Fällen verwehrt wurden betrug die geschätzte Anzahl der gewährten Lockerungen nach 42 SächsStVollzG 6, Lockerungsverwehrungen nach 42 SächsStVollzG konnten nicht geschätzt werden. JVA Leipzig mit Krankenhaus Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 ca. 30 bis 40 und im Jahr 2016 ca. 115 Lockerungen nach 42 SächsStVollzG gewährt wurden wurden schätzungsweise in 3 bis 4 Fällen und 2016 in etwa 110 Fällen gemäß 42 SächsSt VollzG beantragte Lockerungen verwehrt. JSA Regis-Breitingen Die Anzahl der Strafgefangenen in der Jugendstrafvollzugsanstalt war im genannten Zeitraum vergleichsweise gering. Es handelte sich zudem bei den in der JSA Regis Breitingen vollzogenen Freiheitsstrafen zu einem Großteil um Ersatzfreiheitsstrafen. Diese umfassen eine in der Regel vergleichsweise kurze Haftdauer von wenigen Wochen bis zu wenigen Monaten. Die Gefangenenpersonalakten sind entsprechend weniger umfangreich und daher mit geringerem Aufwand auswertbar. Gleichzeitig handelt es sich bei Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafe um eine Klientel mit einem hohen Anteil von Suchterkrankungen und häufig wenig Verbindlichkeit. Bei diesen Gefangenen wird in vielen Fällen eingeschätzt, dass eine Lockerungseignung nicht oder erst zu einem späten Zeitpunkt der Haft gegeben ist. Aus diesen Gründen war es der JSA Regis-Breitingen im Unterschied zu anderen Anstalten möglich, konkrete Daten mitzuteilen. Im Zeitraum Juni 2013 bis August 2017 wurden in der JSA Regis-Breitingen vier Strafgefangenen auf Grundlage des 42 SächsStVollzG Lockerungen gewährt. In 15 Fällen wurden Lockerungen nach 42 SächsStVollzG verwehrt. ferner hatten Gefangene Lo- Seite 4 von 11
5 STAATSMlNlSTERlUM ckerungen gemäß 38 SächsStVollzG beantragt, welche in 333 Fällen nicht genehmigt wurden. Weitere 98 Gefangene erhielten Lockerungen gemäß 38 SächsStVollzG. JVA Torgau Im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 wurden gemäß 42 SächsStVollzG Lockerungen weder gewährt noch verwehrt wurden schätzungsweise 30 Gefangene vor ihrer Haftentlassung auf Grundlage des 42 SächsStVollzG gelockert. Die JVA Torgau vermag keine Schätzung bezüglich der Fälle verwehrter Lockerungen nach 42 SächsStVollzG vorzulegen. JVA Waldheim Im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 wurden Lockerungen nach 42 SächsStVollzG weder gewährt noch verwehrt wurden schätzungsweise in 5 Fällen Lockerungen nach 42 SächsStVollzG gewährt. Die Anzahl der Lockerungsverwehrungen kann nicht geschätzt werden. JVA Zeithain Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in 90 Fällen und im Jahr 2016 in 170 Fällen Lockerungen nach 42 SächsStVollzG gewährt wurden. Die Anzahl der verwehrten Lockerungen nach 42 SächsStVollzG umfasste im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 schätzungsweise zwei und im Jahr 2016 schätzungsweise 4 Fälle. JVA Zwickau Im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 sowie im Jahr 2016 wurden keine Lockerungen nach 42 SächsStVollzG gewährt oder verwehrt. Für die Vorbereitung der Eingliederung seien bei Bedarf und bei Eignung Lockerungen gemäß 38 SächsStVollzG gewährt worden. Frage 3: Ab welchem Zeitraum (in Tagen) vor der tatsächlichen Entlassung wurden Lockerungen nach 42 SächStVollzG gewährt? (bitte nach Datum der Haftentlassung, Datum des erstmaligen Ausgangs nach 42 SächsStVollzG und JVA aufschlüsseln) Seite 5 von 11
6 STAATSMlNlSTERlUM ~ SACHsEN JVA Bautzen Es wird geschätzt, dass durchschnittlich 120 Tage vor der Entlassung Lockerungen nach 42 SächsStVollzG gewährt wurden. JVA Dresden Der Zeitraum der Lockerungsgewährung nach 42 SächsStVollzG wird mit einer Varianz von 180 bis 21 Tagen - durchschnittlich 120 bis 90 Tage - vor der tatsächlichen Entlassung geschätzt. JVA Görlitz Es wird geschätzt, dass der Zeitpunkt der Lockerungsgewährung vor Haftentlassung nach 42 SächsStVollzG zwischen 60 und 5 Tagen vor der Entlassung lag. JVA Leipzig mit Krankenhaus Der Zeitraum der Lockerungsgewährung nach 42 SächsStVollzG vor der tatsächlichen Entlassung wird mit 150 bis 90 Tagen geschätzt. JSA Regis-Breitingen In einem der in Antwort auf Frage 2 genannten 4 Fälle erfolgte die erste Lockerung am 25. Juni 2015, Entlassungszeitpunkt war der 2. September Im zweiten Fall fand die erste Lockerung am 25. Januar 2016 statt, der Gefangene wurde am 29. Februar 2016 entlassen. Im dritten Fall erfolgte die erste Lockerung am 22. April 2016, Entlassungszeitpunkt war der 16. Juni Die Erstlockerung des vierten Gefangenen fand am 7. Juni 2017 statt, der Gefangene wurde am 20. Juli 2017 entlassen. JVA Torgau Es wird geschätzt, dass der Zeitraum der Lockerungsgewährung nach 42 SächsSt VollzG durchschnittlich 30 Tage vor der tatsächlichen Entlassung lag. JVA Waldheim Es wird geschätzt, dass der Zeitpunkt der Lockerungsgewährung nach 42 SächsSt VollzG im Jahr 2016 durchschnittlich mehr als 100 Tage vor der Entlassung lag. Seite 6 von 11
7 STAATSMlNISTERlUM ~ SACHsEN JVA Zeithain Für den Zeitraum Juni bis Dezember 2013 wird der Zeitraum der Lockerungsgewährung nach 42 SächsStVollzG bei 50 Gefangenen auf 180 bis 90 Tage und bei 40 Gefangenen auf 90 bis 10 Tage vor dem tatsächlichen Entlassungstermin geschätzt. Für das Jahr 2016 wurden die Werte bei 95 Gefangenen auf 180 bis 90 Tage und bei 75 Gefangenen auf 90 bis 10 Tage vor der tatsächlichen Entlassung geschätzt. Frage 4: Wie viele der Ausgänge wurden in Begleitung von Anstaltspersonal (Ausführungen), wie viele mit anderen zuverlässigen Personen, wie viele ohne Begleitperson genehmigt? (bitte nach JVA, Art des Ausgangs und Dauer des Ausgangs und nach Art der Personen I Funktion der Personen aufschlüsseln, z.b. Begleitung durch Sozialarbeiterin der JVA oder Ehrenamtliche oder Freund, Freundin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) JVA Bautzen Es wird geschätzt, dass solche Lockerungen im Jahr 2016 in Form unbegleiteter Ausgänge und grundsätzlich in der Staffelung 3, 5 oder 8 Stunden stattgefunden haben. JVA Dresden Bei den folgenden Daten handelt es sich um die Anzahl der Fälle der Lockerungsgewährungen, nicht um die Anzahl der Gefangenen, denen Lockerungen gewährt wurden. Es wird geschätzt, dass 4 Ausführungen, welche durch Bedienstete abgesichert wurden, 12 Ausgänge in Begleitung von Bezugspersonen wie Ehefrau und Freundin, 3 Ausgänge in Begleitung Ehrenamtlicher, Mitarbeitern der Suchtberatung und sonstigen Externen sowie 5 unbegleitete Ausgänge durchgeführt wurden. Im Jahr 2016 wurden geschätzt 90 Ausführungen und Ausgänge im Sinne der Fragestellung genehmigt. Dabei handelte es sich in etwa um 15 Ausführungen, welche durch Bedienstete abgesichert wurden, 45 Ausgänge in Begleitung von Bezugspersonen wie Ehefrau und Freundin, 15 Ausgänge in Begleitung Ehrenamtlicher, von Mitarbeitern der Suchtberatung und sonstigen Externen sowie 15 unbegleitete Ausgänge. Die Dauer der Ausführungen bzw. begleiteten Ausgänge stellt sich seit 2013 relativ unverändert dar und wird mit einer Varianz von 4 bis 10 Stunden auf durchschnittlich 8 Stunden geschätzt. Seite 7 von 11
8 STAATSM1N1STER1UM DER JUSTlZ ~ SACHsEN JVA Görlitz Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 mit Bezug auf 42 Sächs StVollzG in 7 Fällen und im Jahr 2016 in 6 Fällen Ausführungen und begleitete Ausgänge durchgeführt wurden. Die Ausführungen wurden durch Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes, Vollzugsabteilungsleiter sowie Mitarbeiter des Sozialdienstes durchgeführt, die begleiteten Ausgänge fanden mit Hilfe ehrenamtlicher Mitarbeiter statt. Die Dauer der begleiteten Ausgänge bzw. der Ausführungen wurde in Abhängigkeit der zu verrichtenden Angelegenheit mit 2 bis 8 Stunden, im Durchschnitt mit 2 bis 4 Stunden, angegeben. JVA Leipzig mit Krankenhaus Es wird geschätzt, dass Erstlockerungen zu fast 100% in Begleitung, Folgelockerungen je nach Stand des Lockerungsplanes zu 50 bis 75% in Begleitung erfolgten. Die Begleitung erfolgt in etwa 5% der begleiteten Ausgänge durch Mitarbeiter des Sozialdienstes, in etwa 70% der Fälle durch Personen des privaten Umfeldes und in etwa 25% der Fälle durch Externe. Notwendige Ausführungen werden durch Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes abgesichert. Darüber hinaus wird eingeschätzt, dass die Dauer der begleiteten Ausgänge bzw. Ausführungen im Zeitverlauf stabil geblieben ist. Ein begleiteter Ausgang bzw. eine Ausführung dauert regelmäßig zwischen 4 und 8 Stunden, in Ausnahmefällen bis zu 12 Stunden. JSA Regis-Breitingen Drei der in der Antwort auf Frage 2 genannten 4 Gefangenen nahmen an Lockerungsmaßnahmen in Wohnprojekten außerhalb der Jugendstrafvollzugsanstalt teil. Dort erfolgte eine ständige Betreuung durch externe Mitarbeiter. Der vierte genannte Gefangene absolvierte drei Ausgänge mit externen Mitarbeitern sowie einen Ausgang mit einem Bediensteten der Jugendstrafvollzugsanstalt. Die Dauer der Ausgänge betrug zwischen 4 und 10 Stunden. JVA Torgau 2013 erfolgten keine Lockerungen nach 42 SächsStVollzG. Es wird geschätzt, dass Lockerungen gemäß 42 SächsStVollzG in Form begleiteter Ausgänge, welche mit geeigneten Bezugspersonen durchgeführt werden, im Jahr 2016 in 30 Fällen genehmigt wurden. Die begleiteten Ausgänge umfassen eine Maximaldauer von 12 Stunden. Seite 8 von 11
9 STAATSMlNlSTERlUM Freistaat SACHSEN JVA Waldheim Es wird geschätzt, dass im Jahr 2016 begleitete Ausgänge genehmigt wurden, welche zum Großteil durch Bedienstete der JVA (z.b. Stationsdienst oder Mitarbeiter des Sozialdienstes) und zu einem kleinen Teil durch Bezugspersonen (z.b. Angehörige), durchgeführt wurden. Die Dauer der begleiteten Ausgänge wurde mit durchschnittlich 6 Stunden angegeben. JVA Zeithain Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in 65 Fällen begleitete Ausgänge, 10 unbegleitete Ausgänge und 15 Ausführungen stattfanden. Im Jahr 2016 erhöhten sich diese Werte auf 120 begleitete Ausgänge, 20 unbegleitete Ausgänge und 30 Ausführungen. Die begleiteten Ausgänge wurden mit Bezugspersonen aus dem privaten Umfeld des Gefangenen durchgeführt, die Ausführungen erfolgten durch Bedienstete der Justizvollzugsanstalt. Die Ausgänge bzw. Ausführungen umfassten durchschnittlich eine Dauer von 5 Stunden. Frage 5: In wie vielen Fällen wurden Ausführungen (in Begleitung von Anstaltspersonal) o der Ausgänge (mit anderen Personen oder ohne) zur Vorbereitung der Entlassung nicht gewährt bzw. wurden erteilte Genehmigungen widerrufen? (bitte mit genannten Begründungen, z.b. fehlendes Personal, Verhalten des Gefangenen, etc. auflisten) JVA Bautzen Es wird geschätzt, dass im Jahr solcher Ausgänge nicht gewährt wurden, da die betroffenen Gefangenen die erforderliche Lockerungseignung nicht aufwiesen und mit hoher Wahrscheinlichkeit Missbrauch zu befürchten war. Die erforderlichen Termine zur Entlassungsvorbereitung wurden so weit als möglich durch Ausführungen mit Bediensteten umgesetzt. JVA Dresden Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in 4 Fällen und im Jahr 2016 in 12 Fällen Ausführungen oder Ausgänge nicht gewährt wurden, da die Lockerung Seite 9 von 11
10 STAATSMINJSTERlUM DER JUSTlZ ~SACHsEN nicht der Erreichung des Vollzugszieles diente, somit kein legitimer Zweck für die Entlassungsvorbereitung bestand, oder der Gefangene für die Lockerung aufgrund einer hohen Wahrscheinlichkeit für Flucht- oder Missbrauchsgefahr als nicht geeignet eingeschätzt wurde. Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in 2 Fällen und im Jahr 2016 in 5 Fällen erteilte Genehmigungen von Ausführungen oder Ausgängen mit folgenden Begründungen widerrufen werden mussten. Gründe hierfür waren der Verdacht auf die Begehung von Straftaten oder der Konsum von Alkohol oder Drogen während Lockerungen. JVA Görlitz Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 in 3 Fällen Ausgänge gemäß 42 SächsStVollzG nicht gewährt wurden, da eine erhebliche Missbrauchsgefahr gesehen wurde. JVA Leipzig mit Krankenhaus Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 sowie im Jahr 2016 etwa 25% der gestellten Lockerungsanträge gemäß 42 SächsStVollzG abschlägig beschieden wurden. Die Gründe dafür lagen in einer eingeschätzten erheblichen Flucht- oder Missbrauchsgefahr bei Gefangenen bzw. darin, dass das Ziel der Lockerungsmaßnahme auch auf anderem Weg erreicht werden konnte. Beispielhaft ist hier die Beantragung eines Personalausweises für einen Gefangenen anzuführen, welche innerhalb der JVA über den sogenannten "Bürgerkoffer" erfolgen konnte. JSA Regis-Breitingen Im Zeitraum Juni 2013 bis August 2017 wurden 15 Lockerungsanträge nach 42 Sächs StVollzG nicht gewährt. Ursachen dafür waren eine eingeschätzte erhebliche Flucht- oder Missbrauchsgefahr. Im benannten Zeitraum erfolgten keine Widerrufe bereits erteilter Lockerungen auf Grundlage des 42 SächsStVollzG. JVA Torgau Es kann keine belastbare Schätzung der Zahl abgelehnter Anträge auf Lockerungen nach 42 SächsStVollzG vorgelegt werden. Seite 10 von 11
11 STAATSMlNlSTERlUM Freistaat SACHSEN JVA Waldheim Es kann keine belastbare Schätzung der Zahl abgelehnter Anträge auf Lockerungen nach 42 SächsStVollzG vorgelegt werden. JVA Zeithain Es wird geschätzt, dass im Zeitraum Juni bis Dezember und im Jahr Anträge auf Ausgang oder Ausführung nicht gewährt werden konnten. Die konkreten Gründe können nicht angegeben werden. Im Zeitraum Juni bis Dezember 2013 kam es zu einem, im Jahr 2016 zu zwei Widerrufen bereits erteilter Genehmigungen von Ausführungen oder Ausgängen. Mit freundlichen Grüßen Ifetu/j T homass~ Anlagen Tabellarische Übersicht der Antwort zu Frage 1 Seite 11 von 11
12 Anlage: Tabellarische Übersicht der Antwort zu Frage 1 JVA / JSA Leipzig mit Regis- Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Zeitraum Krankenhaus Breitingen Torgau Waldheim Zeithain Zwickau Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
13 Anlage: Tabellarische Übersicht der Antwort zu Frage 1 JVA / JSA Leipzig mit Regis- Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Zeitraum Krankenhaus Breitingen Torgau Waldheim Zeithain Zwickau Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Summe
3 November SACHSEN. um sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten gegen Wirtschaftsunternehmen in Sachsen und/oder der Bundesrepublik?
STAATSM1N1STTUM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte
Mehrnamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
~~ Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND Albertstraße 1 I 197 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 1 7 Dresden
Mehr~ SACHSEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden. Sehr geehrter Herr Präsident,
STAATSM1N1STER1UM FÜ R KULTUS ~ SACHSEN Die Staatsministerin SÄC HSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias
MehrSACHSE\ /út.august 2015. Thema: Ermittlungsverfahren gegen die Gruppierung "Deutsche Polizei Hilfswerk" (DPHW); Nachfrage zu Drs.
STAATSN4INìSTERIUM DER JUSTìZ SACHSE\ Der Staatsminister SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM Hospitalstraße 7 0l 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-vo n-li nde
Mehrnamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages
MehrNamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
~ SACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden
Mehrnamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSMINISTERIUM DES INNERN e Freistaat SACI- SAC H SEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard
MehrNamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz
Mehrnamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort
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STAATSMIN1STERIUM DES INNERN L ' -'7.7 ' Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard
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STAATSMlNISTERIUM Freistaat...~SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler BernhardvonLindenauPlatz
Mehrnamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSMlNISTERlUM FÜR KULTUS ~ SACHsEN Die Staatsministerin SÄC HSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KU LTUS Postfach 0 09 0 0079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-lindenau-Platz
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