55. Mitgliederversammlung des Verbandes Niedersächsischer Saatgutvermehrer e.v.
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- Agnes Schneider
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1 55. Mitgliederversammlung des Verbandes Niedersächsischer Saatgutvermehrer e.v. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Lückenindikation in der Saatgutvermehrung Hannover, , Dr. Carolin v. Kröcher
2 Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Gesetzliche Grundlage Verfahren Anforderungen Prüfung der 15 PflSchG Reguläre Zulassung Wirkstofflistung in Anhang I 91/414/EWG Toxikologie, Ökotoxikologie, Rückstände, Wirkung etc. 18 a PflSchG Genehmigung der Anwendung in Lücken (bundesweit) Hauptzulassung Wirkung, Phytotox, Rückstände 18 b PflSchG Genehmigung der Anwendung in Lücken im Einzelfall (Landesentscheidung) Hauptzulassung Rückstände 11(2) PflSchG Genehmigung für 120 Tage bei Gefahr im Verzuge Zulassung in D nicht notwendig Rückstände, Anhang I Status 91/414/EWG
3 Anwendungsgebiet oder Indikation Eine Indikation umfasst diejenigen Pflanzen, Pflanzenarten oder Pflanzenerzeugnisse in denen ein Pflanzenschutzmittel gegen einen Schadorganismus oder zu einem sonstigen Zweck (z.b. Krautabtötung) zugelassen oder genehmigt ist
4 Beispiel für eine Indikation Beizmittel Rubin Zulassung u.a. in Winterweizen gegen Steinbrand, Schneeschimmel und Fusarium culmorum Ohne Zulassung oder Genehmigung nicht einsetzbar gegen z.b. Anthraknose in Lupinen
5 Indikationszulassung seit a PflSchG Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewandt werden, wenn sie zugelassen sind und nur in den in der Zulassung festgesetzten und in der Gebrauchsanleitung angegebenen, in den nach 18 a Abs.4 bekannt gemachten oder in den nach 18 b Abs. 1. Satz 1 genehmigten Anwendungsgebieten
6 Lücken: Welche Ursachen? Zulassung nach 15 PflSchG meist nur in großen und wirtschaftlich interessanten Kulturen Viele Lücken vor allem in kleinen Kulturen (z.b. Gemüse, Obst) Aber: Auch kleine Kulturen im Ackerbau betroffen! z. B. Wachstumsregulierung in Dinkel, Unkräuter und Ungräser in Miscanthus, Rapsglanzkäfer in Senf etc.
7 Beispiele für Lücken im Ackerbau Gräser in Beständen zur Saatgutproduktion Sikkation Roundup Ultra Max zur Unkrautbekämpfung genehmigt Problem bei Sikkation: Keimfähigkeitsprobleme bei Glyphosat Futtererbsen Auflaufkrankheiten Erbsenrost Brennflecken TMTD 98% Satec zugel. Für z.b. Switch, Folicur und Cantus fehlen Rückstandsergebnisse für Trockenerzeugnisse
8 Beispiele für Lücken im Ackerbau Futtererbsen; Vermehrung Erbsengallmücke Ausreichend wirksame Präparate stehen nicht zur Verfügung Luzerne Rotklee Gräser Unkrautbekämpfung in Beständen zur Saatguterzeugung Genehmigung in Sicht
9 Gesetzliche Grundlage für Lückenindikation 18, 18 a und 18 b PflSchG Genehmigung einer Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in einem anderen als mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet auf Antrag Anträge können stellen: Zulassungsinhaber gewerblicher Anwender amtliche oder wissenschaftliche Einrichtungen
10 Lückenindikation: Anzahl Versuche ( ) Rückstandsversuche: 2927 Wirksamkeitsversuche: 2011 Quelle: BBA
11 Einheitliche Höchstmengen auf EU-Ebene Auswirkungen auf Lückenindikation Neue Höchstmengen (Verordnung EG 396/2005) decken die bisherigen Werte aus der Rückstands-Höchstmengen-Verordnung ab Rücknahme von Genehmigungen nicht notwendig Abbau des Genehmigungsstaus im Sommer 2008 Neue Höchstmengen müssen beantragt werden Verfahrensdauer nicht genau bekannt (ca. 2 Jahre) Keine Genehmigung/Zulassung ohne passende Höchstmenge Quelle: BVL, Savinsky
12 Anzahl ausgewiesener Anwendungsgebiete (AWG) ( ) Anzahl beantragte AWG Anzahl praxisverfügbare AWG Anzahl nicht praxisverfügbare AWG Anzahl beim BVL in Bearbeitung 2981 (357*) 1729 (252*) 932 (67*) 298 (28*) * Ackerbau Quelle: BBA
13 Ausgewiesene Anwendungen (Stand: März 2007) PflSchG 18 a PflSchG Ackerbau Gemüsebau, Heil- u. Obstbau Gewürzpflanzen Zierpflanzenbau, Baumschulen Quelle: BBA
14 Ausgewiesene Anwendungen (Stand: ) % 17% 22% 25% 28% AWG gesamt davon AWG 18a Quelle: BBA
15 Genehmigungen gemäß 18b PflSchG 18b Genehmigung im Einzelfall (1) Die zuständige Behörde kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen, wenn 1. die Anwendung vorgesehen ist a) an Pflanzen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden, oder b) gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen, und 2. die vorgesehene Anwendung derjenigen in einem mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet entspricht.
16 Genehmigungen gemäß 18b PflSchG 18b Genehmigung im Einzelfall (3) vor Erteilung der Genehmigung ist dem BVL Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (4) erforderliche Auflagen zum Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt Genehmigung unter Vorbehalt des Widerrufs die Genehmigung ist zu befristen 3 Jahre in Niedersachsen maximal bis zum Ende des Zulassungszeitraums
17 Genehmigungen gemäß 18b PflSchG Einzelantrag 1. Bei Unsicherheit vorab beim anfragen 2. Antragsformular aus dem Internet laden oder schicken lassen Gemüse Zierpflanzen Sportrasen Ackerbau Obst Baumschule
18 Genehmigungen gemäß 18b PflSchG Einzelantrag 1. Bei Unsicherheit vorab anfragen 2. Antragsformular aus dem Internet laden oder schicken lassen 3. Ausfüllen, unterschreiben 4. Antragstellung per Fax oder Post 5. Bearbeitungszeit 1 bis 2 Wochen 6. Genehmigungsbescheid sorgfältig aufbewahren!
19 Sammelantrag Genehmigungen gemäß 18b PflSchG 1. Sammelantragssteller sammelt die Anfragen und fasst zusammen 2. Sammelantragssteller schickt Antragsformular und Auflistung an das 3. Bearbeitungszeit gewünschtes 1 bis 2 Wochen Pflanzenschutzmittel Angaben zu Antragsteller 4. schickt Genehmigungen an Sammelantragssteller Fläche 5. Sammelantragssteller muss die Genehmigungen kopieren und verteilen 6. Nachzügler werden einen Monat akzeptiert Es macht Sinn, vorab die Genehmigungsfähigkeit der einzelnen Indikationen abzufragen!
20 Genehmigungen gemäß 18b PflSchG Kosten 1. Einzelantrag: 51,- je Indikation 2. Sammelantrag: Grundgebühr 51,- + 15,30 je Teilnehmer
21 Genehmigungen gemäß 18b PflSchG Neu seit 2007 Meldepflicht! Das muss zu den Stichtagen / / und die aktiven Genehmigungen beim BVL melden Nur Indikationen und Ende der jüngsten aktiven Genehmigung nicht Daten der Antragsteller Die Angaben werden in einer Datenbank (FIS-VL) einem geschlossenen Benutzerkreis zugänglich gemacht
22 Lückenindikation: finanzielle Aufwendungen ( ) für Versuche für Rückstandsuntersuchungen Gesamt: Quelle: BBA
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Zulassungen nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 i. V. m. 22 PflSchG Kirsten Köppler, Saskia Hasenfuß, Freya Holzwarth, Hans-Georg Funke Pflanzenschutz im Obstbau, LTZ Augustenberg, Karlsruhe Das EU-Pflanzenschutzpaket
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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Berlin Postfach 11 02 60 10832 Berlin Julia Sievers-Langer Agrarkorrdination Nernstweg 32 22765 Hamburg Per E-Mail: julia.sievers@agrarkoordination.de
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