Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart am
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- Ingrid Schmitz
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1 Telefסּn: Telefax: Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Wohnen und Migration S-III-S/FSV Erhöhung des Angebotes an bezahlbarem Wohnraum für Alleinerziehende Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart am Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss des Sozialausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirks Milbertshofen Am Hart hat am die anliegende Empfehlung Nr / E (Anlage) beschlossen, worin die Landeshauptstadt München gebeten wurde, für mehr bezahlbaren Wohnraum für Alleinerziehende zu sorgen. Aktuelle Wohnungssituation Die Lage auf dem Münchner Wohnungsmarkt ist angespannt. Der Rückgang der Verfügbarkeit von städtischen Flächen erschwert die Einhaltungen der Fertigstellungsrate im geförderten Neubau. Darüber hinaus wird bezahlbarer Wohnraum im Bestand und auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt knapp und Bindungsfristen laufen aus. Alleinerziehende sind von der Wohnungsproblematik besonders betroffen und konkurrieren mit einer ganzen Reihe weiterer Bedarfsgruppen (z.b. Wohnungslose, ältere Menschen, Familien, Studentinnen und Studenten), um die wenigen zur Verfügung stehenden bezahlbaren Wohnungen in München. Die Stadt München ist sich dieser Wohnungsproblematik bewusst und sieht die Versorgung mit bezahlbaren Wohnraum als eine ihrer wichtigsten Aufgaben an. Im Bereich der Wohnraumversorgung für akut wohnungslose Haushalte wird die Vermittlung in dauerhaften Wohnraum besonders unterstützt, um die Anzahl der Personen in Sofortunterbringungssystemen zu reduzieren und zum Abbau der Wohnungslosigkeit beizutragen. Insbesondere die Unterbringung von Haushalten mit Kindern in ein gesichertes Wohnverhältnis ist ein großes Anliegen des Sozialreferats, das gezielt umgesetzt wird.
2 Seite 2 von 5 Instrumente zur beschleunigten Vermittlung von Alleinerziehenden in dauerhaftes Wohnen Um Alleinerziehenden einen Zugang zur knappen Ressource günstiger Wohnraum zu verschaffen, wird bereits auf eine Reihe von Instrumenten zurückgegriffen, die ihnen eine Vorrangstellung gegenüber anderen Wohnungssuchenden zukommen lässt. Um die Einstufung der Dringlichkeit für den Wohnungsbedarf vorzunehmen, wird die Wohn- und Lebenssituation der Antragstellerinnen und Antragsteller bewertet und mittels einer Punktevergabe festgelegt. Bei der Registrierung von Wohnungsanträgen erhalten schwangere Frauen und alleinstehende Elternteile mit Kindern zu den Regelpunkten einen Zuschlag von 4 Vorrangpunkten, da sie zum bevorzugten Personenkreis des Art. 5 Satz 3 BayWoBindG gehören. Hierdurch ergibt sich für diesen Personenkreis eine beschleunigte Vermittlung gegenüber anderen Bedarfsgruppen in den geringen zur Verfügung stehenden Wohnraum. Eine weitere Bevorzugung für Alleinerziehende ergibt sich durch Erleichterungen bei der Wartezeitregelung. Die Wartezeit beträgt 5 Jahre ab Wohnsitznahme (Hauptwohnsitz) in München. Für Alleinerziehende mit Kindern (bis 18 Jahre) in Pensionen bzw. Notunterkünften wurde die Wartezeit auf 3 Jahre und für Alleinerziehende in einer betreuten Einrichtung der Wohnungslosenhilfe auf 1 Jahr verkürzt. Neben den beschriebenen Verfahrensvereinfachungen, die Alleinerziehenden den Zugang zu Wohnraum ermöglichen, wurde durch den Vollzug politischer Handlungsprogramme bereits neuer Wohnraum geschaffen. Kommunale Wohnungbauprogramme Mit Hilfe des Kommunalen Wohnungsbauprogramms als Teil des wohnungspolitischen Handlungsprogramms Wohnen in München, konnten bislang 814 Wohneinheiten (WE) fertiggestellt (Stichtag ) und somit dauerhafter Wohnraum für viele hunderte Haushalte, darunter für insgesamt rund 240 alleinerziehende Haushalte, geschaffen werden. Dennoch ist ein hoher und weiterhin steigender Bedarf an Wohnraum für wohnungslose Haushalte festzustellen. Die Situation und Bedarfe der Zielgruppe der wohnungslosen alleinerziehenden Haushalte ist im Kommunalen Wohnungsbauprogramm ausdrücklich berücksichtigt. So sieht beispielsweise der Wohnungsaufteilungsschlüssel explizit die Schaffung von Wohnungen für Alleinerziehende vor. Zudem wurde im Rahmen des wohnungspolitischen Handlungsprogramms Wohnen in München V, die Zielzahl in den Teilprogrammen B und C von 150 WE auf 200 WE p.a. erhöht. Das heißt hier wird auch anteilig mehr Wohnraum für Alleinerziehende geschaffen.
3 Seite 3 von 5 Da der große Bedarf angesichts der begrenzten Flächenpotenziale nicht mehr allein im Neubau befriedigt werden kann, wurde der Erwerb von Belegrechten an freien Wohnungen im Bestand mit einem Fördervolumen von 25 Mio. bis 2011 im wohnungspolitischen Handlungsprogramm (WiM IV) festgelegt und in der Wohnbauoffensive weitergeführt. Nach Anpassung der Förderrichtlinien im Januar 2012 ist das Angebot für private Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer attraktiver geworden. Im Jahr 2014 wird eine groß angelegte Bewerbungsoffensive in Kooperation mit den Gesellschaften gestartet, um die Zielzahl von 100 WE p.a. zu erreichen bzw. möglicherweise auch zu übertreffen. Wohnförderprogramme für Alleinerziehende Das München Modell richtet sich an Wohnungssuchende, die über ein mittleres Einkommen verfügen; insbesondere sollen Familien mit Kindern unterstützt werden. Dabei können die Wohnungen des München Modells grundsätzlich auch von Alleinerziehenden mit Kind(ern) belegt werden, sofern die jeweiligen Haushalte die für das München Modell geltenden Einkommensgrenzen einhalten. Darüber hinaus hat der Stadtrat am als Maßnahme gegen steigende Grundstückspreise und für stabilere Mieten die Einführung des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus beschlossen (Sitzungsvorlage Nr / V 12582). Ziel ist es, durch Festlegung gezielter Kriterien und Bindungen (u. a. 60-jährige Bindungszeit und Aufteilungsverbot, Begrenzung der Erstvermietungsmiete und Koppelung der Mietanpassungsmöglichkeit an den Verbraucherpreisindex) bezahlbare Mietwohnungen für die Münchner Bevölkerung zu schaffen. Auch in diesem Rahmen werden geeignete Wohnungen für Alleinerziehende entstehen, die zudem nicht an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt sind. Die Landeshauptstadt München unternimmt somit bereits sehr unterschiedliche Maßnahmen, um bezahlbaren Wohnraum für die Münchner Bevölkerung einschließlich der Alleinerziehenden zur Verfügung zu stellen. Allerdings ergeben sich aufgrund der in München herrschenden Flächenknappheit auch Grenzen bei der Schaffung von Wohnraum, von der letztendlich alle Fördermodelle sowie auch der freifinanzierte Wohnungsbau betroffen sind. Die Landeshauptstadt München wird sich aber auch zukünftig weiterhin, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums einsetzen.
4 Seite 4 von 5 Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Angelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirkes vorgeschrieben (vgl. 13 Abs. 3 BA-Satzung). Das Gremium hat der Vorlage in seiner Sitzung am mehrheitlich ohne Änderung zugestimmt. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Demirel, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Offman, der Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern, der bzw. dem Kinder- und Jugendbeauftragten des Stadtbezirks 11, der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Die Ausführungen im Vortrag der Referentin hinsichtlich der Bemühungen der Landeshauptstadt München das Angebot an bezahlbarem Wohnraum für Alleinerziehende zu erhöhen, werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes am ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Brigitte Meier Berufsm. Stadträtin
5 Seite 5 von 5 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z.k. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-III-M An die Frauengleichstellungsstelle An die Vorsitzende, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher und die bzw. den Kinder- und Jugendbeauftragte/n des Stadtbezirks 11 (7-fach) An das Direktorium, HA II-BAG-Nord An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Sozialreferat, S-III-SW z.k. Am I.A.
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