Hürdenlauf Chancengleichheit
|
|
- Swen Scholz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung Hürdenlauf Chancengleichheit lic.phil. Kathrin Wirz Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung Schweizerische Interessengemeinschaft Notfallpflege Frühlingsfortbildung, 16. März 2017, Wil Departement des Innern
2 Chancengleichheit schafft Gleichstellung Was ist Gleichstellung? Was bringt Gleichstellung? Warum braucht es Fachstellen Gleichstellung? Wann wäre Gleichstellung erreicht? Seite 2
3 Die Schweiz die älteste Demokratie der Welt? Seite 3
4 Erste Hürden werden genommen 1971 Schweizer Frauen erhalten das Stimm- und Wahlrecht auf nationaler Ebene 1981 Der Gleichstellungsartikel (Art. 8 Abs. 3) wird in der Bundesverfassung verankert 1988 Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann nimmt seine Arbeit auf 1996 Inkrafttreten des «Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann» (Gleichstellungsgesetz, abgekürzt GlG), SR Seite 4
5 1981 Bundesverfassung Art. 8 Rechtsgleichheit 3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Seite 5
6 1996 Gleichstellungsgesetz Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, abgekürzt GlG), SR 151.1, Inkrafttreten 1. Juli 1996 Geltungsbereich Erwerbsleben, d.h. für alle Personen, die in einem unselbständigen, entlöhnten Arbeitsverhältnis stehen, privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich Ziele Bekämpfung jeglicher Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung Inhalt Konkretisierung des Gleichstellungsartikels in der Bundesverfassung von 1981 Verfahrensbestimmungen für Einzelpersonen und Organisationen in gerichtlichen Prozessen (Vermittlungsverfahren, rechtliche Instrumente) Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung Seite 6
7 Rechtliche Entscheide nach GlG Konkrete Fälle, die nach GlG entschieden wurden Zusammengefasst und anonymisiert Kanton Stichwort Branche Jahr Anstellungsverhältnis Stand Rechtsprechung Deutschschweiz Suisse Romande Seite 7
8 Was ist Gleichstellung? Tatsächliche Gleichstellung bedeutet, dass jede Person gleichwertig ist die rechtliche Gleichstellung umgesetzt wird die Gleichstellung im Alltag tatsächlich gelebt wird sowohl der Staat als auch jede Einzelperson zur Gleichstellung beitragen Seite 8
9 Chancengleichheit im Alltag wo sind die Herausforderungen? Seite 9
10 1 Vereinbarkeit Beruf und Familie Familienexterne Kinderbetreuung Finanzhilfen des Bundes für Auf- und Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen bis 2019 Gemeinden sind herausgefordert Unternehmen sehen Bedarf Erwerbsersatz bei Mutterschaft Angestellte und selbständig erwerbende Mütter haben Anspruch auf Lohnausfallentschädigung von 80% ihres Einkommens 14 Wochen obligatorisch Gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall bei Scheidung Gilt auch bei der Trennung von unverheirateten Eltern Ausnahmen nur bei Gefährdung des Kindeswohls Neue Generationen neue Lebensmodelle Es braucht Diskussionen, Lösungen Seite 10
11 2 Care-Arbeit Demografische Entwicklung immer mehr alte, pflegebedürftige Menschen Zunehmender Betreuungsbedarf im bezahlten und unbezahlten Bereich Aktuell keine politische, gesellschaftliche Lösung Care-Migration als Lösung? Frauen aus Osteuropa als Lückenbüsserinnen für ungelöste Betreuungsaufgaben Frauen als billige Arbeitskräfte hier im Herkunftsland Familienernährerinnen Temporäre Anstellungen ohne rechtliche und soziale Absicherung Fehlende Betreuung in Herkunftsländern (Kinder, kranke und alte Menschen) Männer in der Care-Arbeit? Berufswahl in Stereotypen > Segregation des Arbeitsmarktes und Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit Seite 11
12 3 Lohngleichheit Gerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit Einzelpersonen bekommen, was ihnen gemäss Gesetz zusteht Die Segregation im Arbeitsmarkt in Frauen- und Männerberufe nimmt ab Betriebe werden attraktiv für Arbeitnehmende und profitieren finanziell Aktuelle Revision GlG im Parlament Regelmässige, unabhängige Lohnkontrollen in Betrieben Wanderausstellung Lohnmobil Seite 12
13 4 Schutz vor Gewalt Schutz vor häuslicher Gewalt Gewaltausübende Personen in Wohngemeinschaften werden weggewiesen Gewalt in Ehe und Partnerschaft ist Offizialdelikt Delikte werden von Amtes wegen verfolgt Umfasst körperliche Gewalt sowie sexuelle Nötigung und Vergewaltigung Bekämpfung der Zwangsheirat Fünfjähriges Bundesprogramm zur Prävention, Bekämpfung und Unterstützung von Opfern (junge Frauen und Männer) Zwangsheiraten sind in der Schweiz rechtlich ungültig Seite 13
14 Wirkung von tatsächlicher Gleichstellung Aufteilung bezahlte und unbezahlte Arbeit Entlastet einseitige Ernährer- und Betreuungserwartungen Erwerbstätigkeit beugt Altersarmut vor (z.b. Scheidung) Familienarbeit schafft Beziehung zu Kindern (Väter) Aufbruch von Rollenstereotypen Erwartungen und Druck auf Einzelpersonen fällt weg Abwertungen und Erniedrigungen verringern sich Berufswahl nach Interesse und Fähigkeiten Lebens- und Familienmodell nach eigenen Vorstellungen Bekämpfung des Fachkräftemangels Lohngleichheit ist überprüft und umgesetzt Fachliche Kompetenzen aller werden genutzt Betriebliche Rahmenbedingungen bewirken Motivation und Zufriedenheit Seite 14
15 Warum braucht es Fachstellen Gleichstellung? Staatlicher Auftrag: BV, GlG sowie kantonale Gesetze müssen umgesetzt werden Informationen, Beratungen für Interessierte und Betroffene Konkrete Massnahmen der Gleichstellungsförderung Forschung, Statistiken als Grundlagen Fachliche Stellungnahmen zuhanden Regierung und Parlament für politische Entscheide Zusammenarbeit und Förderung von Organisationen der Zivilgesellschaft Seite 15
16 Was bringt Gleichstellung? Tatsächliche Gleichstellung führt zu gleichen Rechten und Chancen Respekt, Gerechtigkeit und Anerkennung von Verschiedenheiten Nutzung unterschiedlicher Potentiale im Berufsleben, in der Familie, in der Freiwilligenarbeit und schafft dadurch Gewinn für alle Seite 16
17 Was geht mich Gleichstellung an? Beispiel Unternehmen - Personalmanagement Führungsstrategie Anstellung, Beförderung, Weiterbildung Lohnsystem Beispiel Familie - partnerschaftliches Zusammenleben Aufteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit Entscheide gemeinsam und fair fällen Beispiel Freizeit Sportverein Kultur Politik Seite 17
18 Wann wäre Gleichstellung erreicht? Gleichstellung wäre erreicht, wenn Unterschiede zwischen Frauen und Männern keine Benachteiligungen mehr nach sich ziehen würden unterschiedliche Ressourcen sinnvoll und gleichwertig genutzt würden bezahlte und unbezahlte Arbeit fair verteilt wären und sich dadurch keine finanziellen Benachteiligungen ergeben würden Jungen und Mädchen, Frauen und Männer sich nicht mehr an starren Rollenstereotypen orientieren müssten und sowohl ihren berufliche wie privaten Lebensweg gemäss ihren Fähigkeiten wählen und gestalten könnten Frauen und Männer in allen Hierarchiestufen paritätisch an Entscheiden teilhaben würden kein Sexismus in den Medien, der Werbung mehr vorkommen würde Seite 18
19 Hürdenlauf Gleichstellung gestartet gut unterwegs braucht noch Mut neue Hürden Seite 19
20 Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Departement des Innern
GLEICHSTELLUNG ÖFFNET TÜREN IN JEDEM LEBENSBEREICH
GLEICHSTELLUNG ÖFFNET TÜREN IN JEDEM LEBENSBEREICH IN VERFASSUNG UND GESETZ VERANKERT Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Recht, das die Schweizer Stimmberechtigten demokratisch beschlossen
MehrFairness in der Personalauswahl als Chance Wie können wir die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Rekrutierung sicherstellen?
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Fairness in der Personalauswahl als Chance Wie können wir die Gleichbehandlung von Frauen und Männern
MehrWork&Care: Probleme und Antworten aus der Sicht der Gleichstellung
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Work&Care: Probleme und Antworten aus der Sicht der Gleichstellung 25. Oktober 2016 Sylvie Durrer Direktorin
MehrLohngerechtigkeit unerreichbare Vision?
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Lohngerechtigkeit unerreichbare Vision? Claudio Marti, Fachbereich Recht Eidgenössisches Büro für die
MehrInformationen für Lehrerinnen und Lehrer zum Besuch des Lohnmobils mit Schülerinnen und Schüler der Berufschulen
Informationen für Lehrerinnen und Lehrer zum Besuch des Lohnmobils mit Schülerinnen und Schüler der Berufschulen 1. Material pro Person Stift, Schreibunterlage und drei Arbeitsblätter, eventuell transparente
MehrJugendsession > Dossier. Gleichstellung von Mann & Frau September 2011
Jugendsession 2011 1. 4. September 2011 > Dossier Gleichstellung von Mann & Frau 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis... 2 2. Einleitung... 2 3. Stand der Gleichstellung... 2 4. Das Gleichstellungsgesetz...
MehrDer Grundsatz der Gleichstellung
Gleichstellungsbüro STAAT WALLIS Departement für Sicherheit und Institutionen Der Grundsatz der Gleichstellung Seit 1981 ist das Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau in Artikel 4 Absatz 2 der Schweizerischen
MehrGleichstellung. öffnet Türen in jedem Lebensbereich
Gleichstellung öffnet Türen in jedem Lebensbereich In Verfassung und Gesetz verankert Gelebte Gleichstellung ist Ausdruck einer offenen Gesellschaft. Jede Person kann ihr Leben individuell gestalten und
MehrWas ist erreicht? Gefühlte und tatsächliche Gleichstellung in BL
Was ist erreicht? Gefühlte und tatsächliche Gleichstellung in BL Reinacher Gespräche 2018, am 25. April 2018 Sabine Kubli Fürst, ehemalige Leiterin der Gleichstellung für Frauen und Männer Kanton Basel-Landschaft
MehrNeuigkeiten aus dem EBG seit 2015
Neuigkeiten aus dem EBG seit 2015 Isabelle Ernst-Pauchard, EBG 9. Nationale Tagung der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz 10. November 2016, Liestal Legislaturplanung 2015-2019 BBl 2016 5187,
MehrUnterwegs für die Gleichstellung.
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Gleichstellung von Frauen und Männern Unterwegs für die Gleichstellung. Wir engagieren uns dafür, dass Frauen und Männer, Mädchen und Buben in allen Lebensbereichen
MehrKindes- und Erwachsenenschutz bei häuslicher Gewalt. Handlungsansätze und Herausforderungen. Perspektive Menschenrechte
2015 Kindes- und Erwachsenenschutz bei häuslicher Gewalt Handlungsansätze und Herausforderungen Dr. Sylvie Durrer Direktorin Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Perspektive Menschenrechte
MehrIch will gleiche Rechte und gleiche Chancen! soziale Gerechtigkeit Wir Frauen wählen Gleichberechtigung
Ich will gleiche Rechte und gleiche Chancen! soziale Gerechtigkeit Wir Frauen wählen Gleichberechtigung wirtschaftliche Selbständigkeit Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungs chancen
MehrEthik in der Beratung - Anspruch und Wirklichkeit. Internationale Fachtagung. Stand der Diskussion in der Schweiz. Mannheim,
Ethik in der Beratung - Anspruch und Wirklichkeit Internationale Fachtagung Stand der Diskussion in der Schweiz Mannheim, 23.02.2018 Schweiz Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Präambel
MehrAnlage Fragebogen zur Online-Befragung der Gleichstellungsstelle für Frauen
1 Anlage Fragebogen zur Online-Befragung der Gleichstellungsstelle für Frauen Gesellschaftspolitisches Engagement Frage 1 Wie bewerten Sie folgende Aussagen?: Frauen haben heute die gleichen Möglichkeiten
MehrAltersvorsorge Die aktuellen Herausforderungen aus frauenspezifischer Sicht
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Altersvorsorge Die aktuellen Herausforderungen aus frauenspezifischer Sicht Parlamentarische Frauengruppe Bern, 31. Mai
MehrMitgliederbefragung ASF Köln 2018 Köln,
www.asf-koeln.de Mitgliederbefragung der ASF Köln 2018 Vorstellung Ergebnisse Köln, 29.10.2018 Zusammenfassung 2 54 Genossinnen haben an der Befragung teilgenommen, dies sind 11 mehr als im Vorjahr. Dennoch
MehrStadt Luzern. Leitsätze. Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Stadtrat
Stadt Luzern Stadtrat Leitsätze Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Juni 2014 Leitsätze der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Die Stadt Luzern setzt sich mit ihrer Kinder-, Jugend- und Familienpolitik
MehrArbeit im Lebensverlauf SAGW, Pro Familia, Schweiz Arbeitgeberverband Zürich, 11. November 2014, Hotel Sheraton
Arbeit im Lebensverlauf SAGW, Pro Familia, Schweiz Arbeitgeberverband Zürich, 11. November 2014, Hotel Sheraton Geschlechter(un)gleichheiten in der Arbeitswelt: Übergänge im Lebensverlauf Ergebnisse des
MehrDer Staat muss sich für Lohngleichheit einsetzen
Der Staat muss sich für Lohngleichheit einsetzen In ihrem neuen Buch Partnerschaftliche Rollenteilung ein Erfolgsmodell beschreibt Dr. Margret Bürgisser, welches die Voraussetzungen sind, damit Paare Erwerbs-
MehrGeschlechtsspezifische Gewalt Internationale Vereinbarungen als Chancen für die Schweiz
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Nationale Konferenz 2013 Geschlechtsspezifische Gewalt Internationale Vereinbarungen als Chancen
MehrReglement über die Aufgaben und Kompetenzen des kantonalen Amts für Gleichstellung und Familie und des Rats für Gleichstellung und Familie
Reglement über die Aufgaben und Kompetenzen des kantonalen Amts für Gleichstellung und Familie und des Rats für Gleichstellung und Familie vom 6.04.07 (Stand 0.05.07) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen
MehrHerausgeberin: Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern Basel-Stadt Texte: Inés Mateos Gestaltung: vista point, Basel Fotos: Diana Pfamatter
Herausgeberin: Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern Basel-Stadt Texte: Inés Mateos Gestaltung: vista point, Basel Fotos: Diana Pfamatter Druck: Kreis Druck AG, Basel 2012 «Mann und Frau sind
MehrPositionspapier Gleichstellung
Seite 2 von 7 Inhalt Einleitung...4 Vereinbarkeit von Familie und Beruf...5 Vaterschaftsurlaub... 5 Elternurlaub... 5 Teilzeitarbeit, Job Sharing & Top Sharing... 5 Familienergänzende Kinderbetreuung...
Mehr«Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern»
Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport «Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern» WAS HEISST GLEICHSTELLUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN? Menschen mit Behinderungen
MehrForderungen der Jugendarbeit in Bayern
Forderungen der Jugendarbeit in Bayern Mehr zum Thema Wahlen unter www.bjr.de/wahlen Wählen ab 14! Junge Menschen übernehmen Verantwortung für ihr Leben: in Alltag, Schule und Beruf. Sie sollen deshalb
MehrDas Programm Positive Aktionen des Ministeriums für Chancengleichheit zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz
Das Programm Positive Aktionen des Ministeriums für Chancengleichheit zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz European Social Fund conference Equal pay and gender equality
MehrVereinbarkeit von Familie und Beruf Aktuelle Projekte und Zukunftsvisionen lic. iur. Béatrice Pistor Schaffner, Co-Präsidentin Verein UND
Vereinbarkeit von Familie und Beruf Aktuelle Projekte und Zukunftsvisionen lic. iur. Béatrice Pistor Schaffner, Co-Präsidentin Verein UND 1 Agenda Was heisst Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Gesellschaftlicher
MehrGleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?
Gleichstellungsarbeit mit und ohne Gleichstellungsgesetz: Erfahrungen in der Schweiz Fachtagung «Schutz vor Diskriminierung: Lernen von Europa?» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Rechtslage
MehrFairplay beim Fairpay
Fairplay beim Fairpay Angeboten von der INCON Unternehmensberatung, St. Gallen Aktuell streiten sich die Sozialpartner über die Existenz und die Messbarkeit von Lohndiskriminierung und die Möglichkeiten
MehrProjekt Validierung plus: Bedarf Arbeitnehmerseite. Bruno Weber-Gobet Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse
Projekt Validierung plus: Bedarf Arbeitnehmerseite Bruno Weber-Gobet Leiter Bildungspolitik Travail.Suisse Erwachsene ohne Erstausbildung: ihre Situation Schwierigerer Zugang zur Weiterbildung Geringerer
MehrBerufstätige mit pflegebedürftigen Angehörigen erzählen aus ihrem Alltag
«work & care» Berufstätige mit pflegebedürftigen Angehörigen erzählen aus ihrem Alltag Herausgegeben von Careum F + E, Forschungsinstitut Kalaidos Fachhochschule Departement Gesundheit «work & care» Ein
MehrGleichstellung = nicht für jeden und jede das Gleiche, sondern für alle das Richtige
Gleichstellung = nicht für jeden und jede das Gleiche, sondern für alle das Richtige WAHLPRÜFSTEINE zur Bundestagswahl 2017 Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen Impressum
MehrMit unserer Stimme viel erreichen! 100 Jahre Frauenwahlrecht
Mit unserer Stimme viel erreichen! 100 Jahre Frauenwahlrecht 1. 100 Jahre Frauenwahlrecht 2. Frauenpolitische Errungenschaften 3. Frauen in der Politik 4. Frauen in der Arbeitswelt 5. Ausblick: Kommunal-
MehrGleichstellung = nicht für jeden und jede das Gleiche, sondern für alle das Richtige
12 Gleichstellung nicht für jeden und jede das Gleiche, sondern für alle das Richtige WAHLPRÜFSTEINE zur Bundestagswahl Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen 2017
MehrRheinstraße 20a Darmstadt Tel.:
Rheinstraße 20a 64283 Darmstadt Tel.: 06151-29 50 14 www.ska-darmstadt.de verwaltung@ska-darmstadt.de Übersicht SKA Darmstadt. e. V. Vorstellung des Projektes Jungs Jungs Jungs Ziele Zielgruppe Angebote
MehrCHRISTLICH-SOZIALE POLITIK GLEICHBERECHTIGUNG VERWIRKLICHEN
CHRISTLICH-SOZIALE POLITIK GLEICHBERECHTIGUNG VERWIRKLICHEN Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der CDU. Unser Ziel ist eine
MehrStaatliche Politik in den Bereichen Gender und Behinderung
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Staatliche Politik in den Bereichen Gender und Behinderung Einige Denkansätze INSOS-Kongress Montreux
MehrKanton St.Gallen. St.Galler Agenda Vereinbarkeit von Beruf, Familie und weiteren ausserberuflichen Engagements
Kanton St.Gallen St.Galler Agenda Vereinbarkeit von Beruf, Familie und weiteren ausserberuflichen Engagements ... Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unsere Gesellschaft befindet sich in einer
MehrEntwickelt und erarbeitet von Trägern der Freien und Öffentlichen Jugendhilfe im Bezirk
Entwickelt und erarbeitet von Trägern der Freien und Öffentlichen Jugendhilfe im Bezirk März 2006 1 Sozialraumorientierung heißt Lebensweltorientierung Wir als Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe im
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2016 746. Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor; Stellungnahme Ausgangslage Der Vorsteher des Eidgenössischen
MehrRektorat Stabstelle für Chancengleichheit. Diversity-Policy. Genehmigt durch die HSL am 22. Oktober weiterwissen.
Rektorat Stabstelle für Chancengleichheit Diversity-Policy Genehmigt durch die HSL am 22. Oktober 2011 weiterwissen. www.phlu.ch PH Luzern Pädagogische Hochschule Luzern Rektorat Stabstelle für Chancengleichheit
MehrLEITBILD ZUR INTEGRATIONSPOLITIK DES KANTONS BERN
LEITBILD ZUR INTEGRATIONSPOLITIK DES KANTONS BERN Integration ist ein Prozess Im Kanton Bern wird Integration als gesamtgesellschaftlicher Prozess, der Einheimische und Zugezogene gleichermassen einbindet,
MehrNeuigkeiten aus dem EBG seit 2013
Neuigkeiten aus dem EBG seit 2013 Andrea Binder, EBG 8. Nationale Tagung der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz 20. November 2014, Aarau Legislaturplanung 2011-2015 BBl 2012 7155, 7165 Leitlinie
MehrBundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 151.1 vom 24. März 1995 (Stand am 1. Januar 2011) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrDer Bericht des Bundesrates vom 25. März 2015 zur Modernisierung des Familienrechts
Der Bericht des Bundesrates vom 25. März 2015 zur Modernisierung des Familienrechts David Rüetschi, Bundesamt für Justiz 1. Teil Gesetzgebung im Familienrecht von 1907 bis heute 2 3 Phasen der Revisionsarbeiten
MehrStiftung Stillen / 18. September 2014 Vereinbarkeit beginnt im Alltag zu Hause und im Betrieb
Stiftung Stillen / 18. September 2014 Vereinbarkeit beginnt im Alltag zu Hause und im Betrieb Elisabeth Häni Fachstelle UND Familien- und Erwerbsarbeit für Männer und Frauen Fachstelle UND 1 Wer ist UND?
MehrCaring Communities: Die politische Unterstützung
Caring Communities: Die politische Unterstützung Wie kann resp. soll die Politik CCs unterstützen? Welche politischen Rahmenbedingungen sind erforderlich? Workshop 3 Mittwoch, 20. Juni 2018 Hans Rudolf
MehrWelcher Stellenwert hat die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Ihrer politischen Arbeit?
Eidgenössische Wahlen 2015 Befragung der Kandidierenden zum Thema Gleichberechtigung von Frau und Mann Publikation auf www.gleichberechtigung.ch Nationalratswahlen vom 18.10.2015 Kanton: BE Liste: 04 SP
MehrBildung in der lernenden Gesellschaft
Soziale Demokratie im 21. Jahrhundert Bremer Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm der SPD Soziale Demokratie im 21. Jahrhundert Bremer Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm der SPD Jessica Löser Ortsverein
MehrUnser Auftrag unser Selbstverständnis
Unser Auftrag unser Selbstverständnis Das Leitbild der BG RCI WER SIND WIR? 2 Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung. Wir sind
MehrBüro für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern 1 Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf 2 Ausgangspositionen der EU-Charta Die
MehrBundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 151.1 vom 24. März 1995 (Stand am 22. Februar 2005) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrWorkshop Typisch Mann?- Typisch Frau? Brauchen wir Gender 4.0?!?
Hauptverwaltung VB 1 Frauen- und Gleichstellungspolitik Workshop Typisch Mann?- Typisch Frau? Brauchen wir Gender 4.0?!? Analyse und Diskussion Vertauschte Rollen 1 Männerbild in der Werbung 2 Frauenbild
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. April 2016 KR-Nr. 35/2016 348. Anfrage (Unerklärbare Lohnungleichheit zwischen Frau und Mann) Die Kantonsrätinnen Michèle
Mehr9. Berliner Europa-Forum. 23. Februar 2013
9. Berliner Europa-Forum 23. Februar 2013 Bürgererklärung Eine Veranstaltung mit freundlicher Unterstützung durch das Land Berlin Wir, Bürgerinnen und Bürger Lichtenbergs, haben uns am 23. Februar 2013
MehrPanel I: Erwerbsbeteiligung von Frauen in der Schweiz anhaltender Handlungsbedarf. Brigitte Liebig, NFP 60
Panel I: Erwerbsbeteiligung von Frauen in der Schweiz anhaltender Handlungsbedarf Brigitte Liebig, NFP 60 Erwerbsbeteiligung von Frauen: Wandel und Stagnation - steigende Erwerbsquote von Frauen (2014:
MehrMenschenrechte als Grundpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung. Prof. Christine Kaufmann, Institut für Völkerrecht
Menschenrechte als Grundpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung, Institut für Völkerrecht Überblick Begriff der Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit und Menschenrechte Was sind Menschenrechte und wie werden sie
MehrBundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 151.1 vom 24. März 1995 (Stand am 1. Januar 2017) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrErwerbsarbeit und Chancengleichheit im Lebensverlauf
Erwerbsarbeit und Chancengleichheit im Lebensverlauf Fachtagung Gemeinsam mehr bewegen- Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Frankfurt/Main 1. Februar 2012 Gliederung 1. Die neue Perspektive: der Lebensverlauf
MehrWenn Eltern die Wahl haben Eine repräsentative forsa-studie im Auftrag von. Berlin, 9. April 2013
Wenn Eltern die Wahl haben Eine repräsentative forsa-studie im Auftrag von Berlin, 9. April 2013 So sind wir vorgegangen Grundgesamtheit: Eltern von Kindern unter 18 Jahren in Deutschland Auswahlverfahren:
MehrVorlesung Gender Law. II. Gleichheit
Vorlesung Gender Law FS 2013 II. Gleichheit Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät / Zentrum Gender Studies Universität Basel Geschichte des GlG: Feststellungen der Arbeitsgruppe Lohngleichheit
MehrRichtlinien zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Personalpolitik des Kantons Bern (Gleichstellungsrichtlinien)
16. Juni 2004 42C Richtlinien zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Personalpolitik des Kantons Bern (Gleichstellungsrichtlinien) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Art. 10 Abs. 3 der
MehrBundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) 151.1 vom 24. März 1995 (Stand am 18. April 2006) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt
MehrChancengleichheit von Frauen und Männern in Schweizer Unternehmen
Chancengleichheit von Frauen und Männern in Schweizer Unternehmen Fragebogen Bitte ausgefüllt zurücksenden bis 13. März 2002 an: Beratungsstelle Familien- und Erwerbsarbeit für Männer und Frauen "und..."
MehrAMT FÜR SOZIALE DIENSTE. Unsere Dienstleistungen. Das Amt für Soziale Dienste mit seinen Abteilungen
1/8 A M T FÜ R SO Z IA LE D IEN S TE FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN AMT FÜR SOZIALE DIENSTE Unsere Dienstleistungen Das Amt für Soziale Dienste mit seinen Abteilungen Sozialer Dienst Kinder- und Jugenddienst
MehrLebenslage Alleinerziehender Zahlen und Fakten
Lebenslage Alleinerziehender Zahlen und Fakten Fachtagung Alleinerziehende nicht allein lassen Herausforderungen und Perspektiven, 21.09.2016, Potsdam Miriam Hoheisel Verband alleinerziehender Mütter und
MehrDie BRK als Leuchtturm? Chancen und Herausforderungen bei der Umsetzung vom «Wirkungsbericht Behindertenpolitik» des Kantons St.
Luzerner Fachtagung zur Behindertenrechtskonvention Behindertenrechtskonvention konkret. Neue Wege und innovative Ansätze zur Umsetzung der BRK. Die BRK als Leuchtturm? Chancen und Herausforderungen bei
Mehr5. September 2014 Nr Das Gute-Kita-Gesetz. Fragen und Antworten
5. September 2014 Nr. 172 Das Gute-Kita-Gesetz Fragen und Antworten 1 Das Gute-Kita-Gesetz Fragen und Antworten Die CDU ist die Familienpartei. Wir wollen Familien das Leben leichter machen. Wir wollen
MehrDER EINSTIEG IN DIE BERUFSWAHL
DER EINSTIEG IN DIE BERUFSWAHL AVANTI fördert eine offene Berufswahlvorbereitung in den Volksschulen Die Schulprojektwoche AVANTI motiviert Schülerinnen und Schüler der 7./8. Klasse geschlechtsuntypische
MehrBundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern
Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Mai
MehrGegeneinander, nebeneinander, miteinander - Rollenverständnis und Verteilung der Familienarbeit
Gegeneinander, nebeneinander, miteinander - Rollenverständnis und Verteilung der Familienarbeit Übersicht 1. Welche Ursachen haben zum Wandel im Rollenverständnis geführt? 2. Welche Konsequenzen hat der
MehrDas neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz Stand der Arbeiten und Perspektiven September 2011 Fachtagung OKAJ Zürich 16. Sept. 2011 Tina Hofmann, Bereich Kinder- und Jugendfragen Inhalt des Referats Inhalt
MehrFinanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft. Steuerverwaltung. Gute Gründe. bei uns zu arbeiten.
Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft Steuerverwaltung Gute Gründe bei uns zu arbeiten www.steuern.bl.ch Willkommen Ich begrüsse Sie ganz herzlich in der kantonalen Steuerverwaltung Basel-
MehrModell 80/80: Mehr Väterbeteiligung und rascher Wiedereinstieg für Frauen Gleichstellung bietet Vorteile für Männer, Frauen und den Staat...
VON KATHARINA WIESFLECKER FRAUENSPRECHERIN DER GRÜNEN IM VORARLBERGER LANDTAG UND ANTJE WAGNER FRAUENSPRECHERIN DER VORARLBERGER GRÜNEN Modell 80/80: Mehr Väterbeteiligung und rascher Wiedereinstieg für
MehrIntegrationshilfen aus der Sicht einer NGO
Integrationshilfen aus der Sicht einer NGO Integration braucht ein klares politisches Signal und eine klare strategische Zielformulierung Ausländische Wohnbevölkerung und Ausländische Arbeitskräfte 1951-2000
MehrStadtrat. Stellungnahme. Postulat Lohngleichheit für die Stadt Kreuzlingen
Stadtrat Stellungnahme Sperrfrist für alle Medien Veröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Postulat Lohngleichheit für die Stadt Kreuzlingen Am 15. März 2018 reichte Gemeinderätin
MehrSozialverband VdK Nordrhein-Westfalen e. V. Fürstenwall Düsseldorf Postfach Düsseldorf
Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen e. V. Fürstenwall 132 40217 Düsseldorf Postfach 105142 40042 Düsseldorf Telefon: 0211/3 84 12-0 Telefax: 0211/3 84 12 66 nordrhein-westfalen@vdk.de www.vdk.de/nrw
MehrVPOD - Die Frauengewerkschaft Birmensdorferstr. 67 I Postfach 8279 I 8036 Zürich T I I
VPOD - Die Frauengewerkschaft Birmensdorferstr. 67 I Postfach 8279 I 8036 Zürich T 044-266 52 52 I vpod@vpod-ssp.ch I www.vpod.ch WIR HABEN GENUG: HER MIT DER GLEICHSTELLUNG! Die Gleichstellung stagniert.
MehrVPOD - Die Frauengewerkschaft Birmensdorferstr. 67 I Postfach 8279 I 8036 Zürich T I I
VPOD - Die Frauengewerkschaft Birmensdorferstr. 67 I Postfach 8279 I 8036 Zürich T 044-266 52 52 I vpod@vpod-ssp.ch I www.vpod.ch WIR HABEN GENUG: HER MIT DER GLEICHSTELLUNG! Die Gleichstellung stagniert.
MehrKITAplus - Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Kindertagesstätten in der Stadt Luzern. Medieninformation 16. August 2018
KITAplus - Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Kindertagesstätten in der Stadt Medieninformation 16. August 2018 15.08.2018 1 KITAplus in der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Stadt KITAplus
MehrKanton Bern. Barbara Ruf Leiterin kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Staatskanzlei
Barbara Ruf Leiterin kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern Staatskanzlei 2 Agenda Familien- und schulergänzende Betreuung aus unterschiedlichen Perspektiven Studien INFRAS
MehrDie gelebte Vereinbarkeit von Familie und Beruf im europäischen Vergleich
Die gelebte Vereinbarkeit von Familie und Beruf im europäischen Vergleich Präsentation an den Schweizer Statistiktage Genf, 29. Oktober 2009 wissenschaftliche Mitarbeiterin, Bundesamt für Statistik katja.branger@bfs.admin.ch
MehrProjekt-Eingaben Finanz-Hilfen des Bundes
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Generalsekretariat EDI Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB Zusammenfassung in leichter Sprache Projekt-Eingaben Finanz-Hilfen
MehrKanton Basel-Stadt. Workshop Betroffene und Behindertenverbände Behindertenpolitik auf kantonaler Ebene. Themenworkshop Arbeit
Kanton Basel-Stadt Workshop Betroffene und Behindertenverbände Behindertenpolitik auf kantonaler Ebene Themenworkshop Arbeit Workshop Arbeit Allgemeine Leitfragen WS Vergleich SOLL-IST-Situation Stimmen
MehrAktuelle bildungspolitische Herausforderungen. M. Dell Ambrogio, Staatssekretär
Aktuelle bildungspolitische Herausforderungen M. Dell Ambrogio, Staatssekretär Übersicht Aufgaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Bekämpfung Fachkräftemangel Weiterbildungsgesetz
MehrÜberprüfen Sie Ihre Lohnpolitik!
Gesundheits- und Sozialdepartement Überprüfen Sie Ihre Lohnpolitik! Anerkannte e zur Überprüfung der Lohngleichheit von Frau und Mann in Ihrem Unternehmen Dienststelle Soziales und Gesellschaft Lohngleichheit
MehrDie Zukunft von Arbeit und Familie
19. September 2017 Die Zukunft von Arbeit und Familie Corinne Indermaur, Familienplattform Ostschweiz Linda Märk-Rohrer, Liechtenstein-Institut VORTRAGSREIHE «25 JAHRE GLEICHBERECHTIGUNG VON MANN UND FRAU»
MehrModernisierung des Familienrechts
Modernisierung des Familienrechts Das aktuelle Familienrecht und die bevorstehenden Änderungen David Rüetschi, Bundesamt für Justiz 12. November 2016 1. Teil Gesetzgebung im Familienrecht von 1907 bis
Mehrüber die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)
84.. Verordnung vom 8. November 0 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 4. November 995 zum Bundesgesetz über die
MehrBKS JUGEND. Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau
BKS JUGEND Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau Dieses Leitbild ist im Auftrag des Regierungsrates entstanden aus der Zusammenarbeit der regierungsrätlichen Jugendkommission und der kantonalen Fachstelle
MehrWelcher Stellenwert hat die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Ihrer politischen Arbeit?
Eidgenössische Wahlen 2015 Befragung der Kandidierenden zum Thema Gleichberechtigung von Frau und Mann Publikation auf www.gleichberechtigung.ch Nationalratswahlen vom 18.10.2015 Kanton: SO Liste: 23 Schweizerische
MehrRichtlinien betreffend Massnahmen gegen sexuelle Belästigung vom 12. November 1997 (in Kraft ab 1. Juli 1997) W
Richtlinien betreffend Massnahmen gegen sexuelle Belästigung vom 12. November 1997 (in Kraft ab 1. Juli 1997) G:\Verordnungen-Reglemente\Richtlinien\3_1_4_ W_Richtlinien_Massnahmen_sexuelle_Belaestigung.doc
MehrWeitere Schritte für eine tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Weitere Schritte für eine tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann Claudio Marti Whitebread, Fachbereich
MehrDas Grundgesetz Art. 3
Das Grundgesetz Art. 3 Das Grundgesetz legt in Art. 3 nicht nur fest, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, sondern sagt darüber hinaus: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung
MehrWürde, Erwerbsarbeit und BMS: Warum nicht alle müssen sollen, was die meisten können
Würde, Erwerbsarbeit und BMS: Warum nicht alle müssen sollen, was die meisten können Gottfried Schweiger 23. April 2015 Erwerbsarbeit im Sozialsystem Erwerbsarbeit erfüllt für den Einzelnen zumindest vier
MehrZugang zur Staatsbürgerschaft in Österreich Schwierigkeiten in der Praxis
Zugang zur Staatsbürgerschaft in Österreich Schwierigkeiten in der Praxis Dipl. Psych. Ursula Liebing Tagung Staatsbürgerschaft AK Salzburg Warum Österreicher*in werden? Wichtige Motive Aufenthaltssicherheit
MehrTranskulturelle Aspekte in der Palliative Care
Palliative Solothurn Transkulturelle Aspekte in der Palliative Care Renate Bühlmann Schweizerisches Rotes Kreuz Departement Gesundheit und Integration Migration: Definition Migration bezeichnet die Bewegung
MehrFachtagung 2013 Chancen und Risiken
Fachtagung 2013 Chancen und Risiken Solothurn, 22. Oktober 2013 Familien heute: Gleichstellungspolitische Herausforderungen Resultate aus dem NFP 60 Prof. Dr. Brigitte Liebig NFP 60 1 Zielsetzungen des
MehrInitiative Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern (Sozialpartnerrichtlinie)
Initiative Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern (Sozialpartnerrichtlinie) Reflexionsworkshop Gleichstellung von Frauen und Männern als Erfolgsfaktor für Unternehmen erkennen 08.
Mehr