DIA. Deutsches Internationales Abitur. Deutsche Schule Santiago (Stand März 2017) Information für Schüler und Eltern

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1 Deutsches Internationales Abitur DIA Deutsche Schule Santiago (Stand März 2017) Information für Schüler und Eltern I Die Qualifikationsphase... 4 Stundentafel... 4 Lehrpläne... 5 Leistungsfeststellung in der Qualifikationsphase... 5 II Qualifikation zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife... 6 Qualifikationsfächer und Aufgabenfelder... 6 Prüfungsfächer des DIA... 6 Qualifikationsnachweise... 7 Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife... 8 Abiturnote... 9 III Ablauf des DIA Anmeldung zur Prüfung Zulassung zur schriftlichen Prüfung Zulassung zur mündlichen Prüfung Anforderungen in der schriftlichen Prüfung Anforderungen in der mündlichen Prüfung Zusätzliche mündliche Prüfungen Zeitplan für die Abiturprüfungen IV Rechtsgrundlage des DIA

2 Colegio Aleman Santiago, April 2017 Rolf Schöneweiß (Oberstufenkoordinator) 2

3 Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern! Der Deutsche Bildungsgang (DBG) führt die Schülerinnen und Schüler in acht Jahren zur Deutschen Internationalen Abiturprüfung (DIA), die einer in Deutschland abgelegten Abiturprüfung gleichgestellt ist und derzeit weltweit an 85 deutschen Auslandsschulen erworben werden kann. Das Abitur ermöglicht den direkten Zugang zu allen deutschen sowie zahlreichen chilenischen und ausländischen Universitäten, u.a. in den USA und in Großbritannien. Über ein klar definiertes Sprachkonzept und individualisierte Unterstützungsmaßnahmen steht das Ausbildungsziel der Deutschen Internationalen Abiturprüfung allen Schülerinnen und Schülern offen, die Freude am Lernen haben und bereit sind sich für ihre Ziele einzusetzen. Besonders die Entwicklung der 3-Sprachigkeit, die basierend auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) zertifiziert wird, ermöglicht den Abiturienten und Abiturientinnen bessere Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten auf einem zunehmend globalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Auf dem Weg zu ihrem Schulabschluss erwerben die Schülerinnen und Schüler zahlreiche Kompetenzen, die sie hervorragend auf ein Hochschulstudium, die Anforderungen der Arbeitswelt und die Herausforderungen einer globalisierten Welt vorbereiten. Dieser Prozess, der mit viel Engagement und Fleiß verbunden ist, hilft den Schülern Haltungen und Strategien zu entwickeln, die sie zu mündigen Akteuren in der Gesellschaft heranwachsen lassen. Mit dem Eintritt in die Klassenstufe 11 beginnt für die Schülerinnen und Schüler die wichtigste Phase auf dem Weg zum Deutschen Internationalen Abitur. Das vorliegende Informationsheft soll dazu beitragen, die beiden kommenden Jahre erfolgreich zu gestalten. Matthias Wagner Leiter Deutscher Bildungsgang Informationen zu Studienmöglichkeiten in Deutschland sind erhältlich bei: Frau Miriam Severin (Studienberaterin) 3

4 I Die Qualifikationsphase Stundentafel Qualifikationsfach Klassenstufe Deutsch* 5 5 Spanisch* 4 4 Englisch* 4 4 Mathematik* 4 4 CCSS** 2 2 Geschichte** 3 3 Geographie 3 3 Biologie 3 3 Physik 3 3 Kunst 2 2 Sport 2 2 Klassenratsstunde 1 1 PD Kurse PD-II und / oder PD-III 2 (1) 2 (1) Zusammen mindestens * Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau **Die Fächer CCSS und Geschichte ergeben zusammen das bilinguale Qualifikationsfach Geschichte. (1) Es können auch mehr als 2 Stunden, maximal 6 Stunden gewählt werden. Weitere Informationen zu den PD-Kursen finden Sie in der Information über die PD-Kurse. 4

5 Lehrpläne In allen Qualifikationsfächern gelten die von der Schule erstellten Schulcurricula. Diese basieren auf dem Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe der Deutschen Schulen im Ausland (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ). In den übrigen Fächern wird nach schulinternen Lehrplänen unterrichtet. Leistungsfeststellung in der Qualifikationsphase Für die schriftlichen Leistungsfestellungen (Klausuren) gilt: In allen Fächern des erhöhten Anforderungsniveaus (Deutsch, Englisch, Spanisch und Mathematik) werden zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben. In allen anderen Fächern (ausgenommen Sport) wird eine Klausur pro Halbjahr geschrieben. Im Halbjahr der Abiturprüfung (12.2) wird in allen Fächern eine Klausur geschrieben. Im 11. Schuljahr kann je Fach eine Klausur durch einen anderen, individuellen Leistungsnachweis ersetzt werden, der sich an den Anforderungen der Prüfung für das 5. Prüfungsfach orientiert (siehe III Anforderungen in der mündlichen Prüfung). In den modernen Fremdsprachen Englisch und Spanisch wird eine Klausur im 11. Schuljahr durch eine Überprüfung der Kompetenzbereiche Sprechen oder Hörverstehen bzw. Hörsehverstehen ersetzt. In den Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau dauern die Klausuren mindestens 3 Schulstunden. In den übrigen Fächern beträgt die Dauer der Klausuren mindestens 2 Schulstunden. Die Klausuren bereiten inhaltlich und formal sukzessiv auf die Erwartungen in der Abiturprüfung vor. Versäumt ein Schüler eine Klausur aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, so wird die Klausur mit 0 Notenpunkten bewertet. Versäumt ein Schüler eine Klausur aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, so darf er die Klausur nachholen, wenn er ordnungsgemäß entschuldigt ist. In Krankheitsfällen muss die Schule am Klausurtag informiert werden und es ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen.(siehe Regelungen für das Fehlen bei Klausuren). 5

6 Die Ergebnisse der Klausuren und die fortlaufend im Unterricht erbrachten Leistungen ergeben zu gleichen Teilen die Punktzahl für das Halbjahreszeugnis. Die Schüler erhalten für jedes Halbjahr jeweils ein Zeugnis über die Leistungen des vergangenen Halbjahres. (Weiterhin bekommen sie ein chilenisches Halbjahres- und Jahreszeugnis). II Qualifikation zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife Qualifikationsfächer und Aufgabenfelder Insgesamt gibt es 10 Qualifikationsfächer a) aus drei Aufgabenfeldern: (I) sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Deutsch, Englisch, Spanisch, Kunst (II) gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Geschichte, Geographie (III) mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld: Mathematik, Biologie, Physik b) Sport. Das Fach Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet. Prüfungsfächer des DIA Für die Wahl der Prüfungsfächer gelten die folgenden Regeln: Die Deutsche Internationale Abiturprüfung umfasst drei schriftliche und zwei mündliche Prüfungsfächer. Die Prüfungsfächer müssen die drei Aufgabenfelder (I-III) abdecken. Mindestens 50 % der Prüfung müssen in deutscher Sprache sein. Mindestens eine schriftliche und eine mündliche Prüfung muss in deutscher Sprache abgelegt werden. Kunst und Sport sind als Prüfungsfächer ausgeschlossen. Deutsch ist verpflichtend 1. schriftliches Prüfungsfach. Als 2. Schriftliches Prüfungsfach wählt der Prüfling ein weiteres Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau, also entweder Mathematik oder eine Fremdsprache (Englisch oder Spanisch). Als 3. schriftliches Prüfungsfach benennt der Prüfling ein weiteres Qualifikationsfach außer Kunst und Sport. 6

7 Das 4. Prüfungsfach benennt der Prüfling aus seinen Qualifikationsfächern, die nicht zu seinen schriftlichen Prüfungsfächern gehören. Das 5. Prüfungsfach wählt der Prüfling aus den Qualifikationsfächern, die nicht zu seinen übrigen Prüfungsfächern gehören. Besondere Regelung im Abiturjahrgang 2018: Da das Fach Geographie erst in Klassenstufe 10 neu eingeführt wurde, kann es nur als mündliches Prüfungsfach gewählt werden. Qualifikationsnachweise Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus den Leistungen in den zwei Bereichen Q und A. Teilqualifikation Q (Punktsumme E I): a) In diesem Bereich werden aus dem Unterricht während der vier Halbjahre der Qualifikationsphase in den Qualifikationsfächern, 36 Halbjahresleistungen mit einfacher Wertung für die Qualifikation angerechnet. b) In den 5 Prüfungsfächern müssen jeweils 4 Halbjahre eingebracht werden. c) Insgesamt dürfen maximal 3 Halbjahresleistungen im Fach Sport angerechnet werden. d) In mindestens 29 der anzurechnenden 36 Halbjahre müssen wenigstens 5 Punkte der einfachen Wertung erreicht sein. e) Kein einzubringendes Halbjahr darf mit 0 Punkten bewertet sein. f) Die Punktsumme der 36 Halbjahre muss mindestens 180 betragen. g) In der Teilqualifikation Q können nach der Formel E1= Punktsumme 36 Halbjahre : 36 x 40 max. 600 Punkte erreicht werden. 7

8 Teilqualifikation A (Punktsumme E II): a) In diesem Bereich wird in jedem der fünf Prüfungsfächer das Ergebnis der Abiturprüfung mit 4-facher Wertung für die Qualifikation angerechnet. b) Die Teilqualifikation A ist erfüllt wenn, - in mindestens 3 Prüfungsfächern (darunter mindestens Deutsch oder Mathematik oder eine Fremsprache) als Endergebnis der Prüfung mindestens 5 Punkte erreicht wurden, - im Fall einer zusätzlichen mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach mindestens 20 Punkte in vierfacher Wertung erreicht wurden und - die Punktsumme der Endergebnisse in den 5 Prüfungsfächhern mindestens 25 beträgt. c) Die Punktzahl E II ist die Summe des Vierfachen der Endergebnisse in den 5 Prüfungsfächern. Maximale Punktzahl im Bereich A:(15 x4 x5) = 300. Mindesten müssen 100 Punkte erreicht werden. Ergebnis der Gesamtqualifikation (Punktzahl E) Die Punktzahl E errechnet sich aus der Summe der Ergebnisse der Teilqualifikationen: E = E I + E II Voraussetzung für die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife ist eine Mindestpunktzahl von 300 (EI E II 100). Maximal können 900 Punkte erreicht werden. Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife Die Deutsche Internationale Abiturprüfung ist bestanden, wenn die genannten Qualifikationsnachweise erbracht worden sind. Den Prüflingen, die die Deutsche Internationale Abiturprüfung bestanden haben, wird die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt. Die Prüflinge erhalten ein zweisprachiges Zeugnis der Deutschen Internationalen Abiturprüfung. Die Prüflinge erhalten zudem ein Sprachzertifikat für Deutsch der Niveaustufe C2 GeR. Die Sprachen Englisch und Spanisch werden ebenfalls auf der entsprechenden Niveaustufe nach GeR auf dem Zeugnis asugewiesen. 8

9 Abiturnote Die Durschnittsnote N der Abiturprüfung ermittelt sich aus nachstehender Tabelle. Gesamtpunktzahl Note Gesamtpunktzahl Note , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,5 < 300-9

10 III Ablauf des DIA Anmeldung zur Prüfung Die Schüler melden sich zu Beginn des ersten Halbjahres der Klassenstufe 12 zu dem von der Schule festgelegten Termin zur Abiturprüfung an. Der Meldung ist ein handgeschriebener Lebenslauf beizufügen. Zulassung zur schriftlichen Prüfung Nach Abschluss des ersten Halbjahres der letzten Jahrgangsstufe wird über die Zulassung zur schriftlichen Prüfung entschieden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass in keinem der 5 Prüfungsfächer in den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase die Note ungenügend (0P) ist, und die Teilqualifikation Q unter Einbeziehung optimaler Ergebnisse im zweiten Halbjahr der Klassenstufe 12 erfüllt werden kann. Zulassung zur mündlichen Prüfung Nach Abschluss des Unterrichts in der obersten Jahrgangsstufe wird vor der mündlichen Prüfung in einer Konferenz die Teilqualifikation der Schüler im Bereich A und Q festgestellt. Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist, dass die Prüflinge - die Teilqualifikation Q erfüllen und - die Teilqualifikation A unter Einbeziehung optimaler Ergebnisse in der mündlichen Prüfung erfüllen können. Anforderungen in der schriftlichen Prüfung Die Aufgaben sollen den Prüflingen Gelegenheit geben, Wissen, Methodenkenntnisse, selbstständiges Denken und Urteilsfähigkeit zu zeigen. Die Aufgaben müssen zum Unterricht der Qualifikationsphase Bezug haben und Sachgebiete beider Jahrgangsstufen angemessen berücksichtigen. Die Zeit für die schriftlichen Prüfungsarbeiten beträgt: b) in den Fächern Deutsch, Spanisch und Englisch 4 Zeitstunden; 10

11 c) im Fach Mathematik 4 Zeitstunden; d) in Geschichte oder Geographie 3 Zeitstunden; e) in den Fächern Biologie und Physik 3 Zeitstunden. Anforderungen in der mündlichen Prüfung Die Prüflinge erhalten am Prüfungstag eine schriftliche Aufgabe. Auf der Grundlage dieser Aufgabe bereiten sie sich unter Aufsicht auf die Prüfung vor. Die Vorbereitungszeit beträgt in der Regel 20 Minuten. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 20 Minuten. In der Prüfung sollen die Prüflinge zunächst selbstständig die gestellte Aufgabe in einem zusammenhängenden Vortrag zu lösen versuchen. Im Verlauf der Prüfung soll das Prüfungsgespräch größere fachliche Zusammenhänge verdeutlichen, die sich aus der jeweiligen Aufgabe ergeben. Wenn dies wegen mangelnder Kenntnisse eines Prüflings nicht möglich ist, geht der Prüfer auf ein anderes Gebiet über. Die Prüfung im 5. Prüfungsfach kann in kolloquialer Form stattfinden. Dafür bereitet der Prüfling einen zehnminütigen Vortrag vor, der sich auf den vorangegangen Unterricht in dem Fach bezieht. Im zweiten Teil der Prüfung wird das Thema vertieft und der Prüfling soll zeigen, dass er Zusammenhänge zu verwandten Themen herstellen, und das Thema in einen größeren Zusammenhang einordnen kann. Wenn der Fachlehrer damit einverstanden ist, kann im 5. Prüfungsfach auch eine Gruppenprüfung abgehalten werden. Zusätzliche mündliche Prüfungen Der Prüfungsleiter legt nach der 4. und 5. Prüfung fest, in welchen Fächern der schriftlichen Abiturprüfung zusätzliche mündliche Prüfungen angesetzt werden. a) Mündliche Prüfungen werden zusätzlich angesetzt, wenn die Bedingungen des Qualifikationsbereiches A zwar noch nicht erfüllt sind, aber ein Bestehen der Abiturprüfung durch weitere Prüfungen möglich erscheint. b) Darüber hinaus kann der Prüfungsleiter nach Beratung mit der Konferenz weitere Prüfungen in den Fächern der schriftlichen Abiturprüfung ansetzen. Die Prüflinge haben die Möglichkeit, sich in Fächern der schriftlichen Abiturprüfung, in denen keine zusätzliche mündliche Prüfung angesetzt ist, zu maximal zwei zusätzlichen mündlichen Prüfungen zu melden. Hierfür ist ihnen Gelegenheit zu einer Beratung zu geben. Ein Rücktritt von selbstgewählten Prüfungen ist nicht möglich. 11

12 Wenn feststeht, dass ein Bestehen der Abiturprüfung nicht mehr möglich ist, werden keine Prüfungen mehr durchgeführt. Zeitplan für die Abiturprüfungen Die genauentermine variieren von Jahr zu Jahr. Woche vor den Septemberferien Woche Mitte Oktober c.a /2. Novemberwoche Freitag nach den Prüfungen c.a Anfang Dezember PSU schriftliche Prüfungen in Sp, D, E, Bio, Ph, M, Ge und Geo Septemberferien Letzter stundenplangebundener Unterrichtstag PSU-Vorbereitung in der Schule mündliche Abiturprüfungen 4. und 5. Prüfungsfach mündliche Nachprüfungen im Prüfungsfach Abiturfeier letzter Schultag IVos IV Rechtsgrundlage des DIA Ordnung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife an Deutschen Schulen im Ausland - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Richtlinien für die Ordnung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife an Deutschen Schulen im Ausland - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ******* 12

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