Pflicht zum Energieaudit - Die Kür: Energiemanagementsystem nach DIN ISO Implementierung mit mod.eem -

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1 Pflicht zum Energieaudit - Die Kür: Energiemanagementsystem nach DIN ISO Implementierung mit mod.eem - Cottbus, René Hubrich ZAB Energie 16. Juli 2015

2 Motivation Quelle: DWD 2

3 Motivation Quelle: Statistisches Bundesamt 3

4 Motivation Quelle: Bayrisches Landesamt für Umwelt 4

5 Motivation Quelle: Bayrisches Landesamt für Umwelt 5

6 Alternative: Einführung eines Energiemanagementsystems In Artikel 8 der EED geht es um Energieaudits und Energiemanagementsysteme. Hier wird festgelegt, dass große Unternehmen, die gemäß EU- Definition nicht zu den KMU zählen, folgende Auflagen erfüllen müssen: bis ein Energieaudit nach EN von unabhängigen qualifizierten und/oder akkreditierten Experten durchführen lassen, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO bis Ende 2016 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS 6

7 Auditarten first party (intern) der Focus liegt auf dem Verfahren second party (extern) der Focus liegt auf dem Vertrag third party (extern, Zertifizierung) der Focus liegt auf den Anforderungen der ISO Quelle: afnor Groupe 7

8 Gesetzliche Regelungen zu Energieaudits ab 2015 in Deutschland KMU Produzierendes Gewerbe Nicht KMU Produzierendes Gewerbe Nicht KMU sonstige EEG 2014 EnMS erforderlich für BesAr (jährl. bis ) 1-5 GWh/ Jahr Stromverbrauch, mind. SpaEfV Audit (Anlage 2) oder Audit nach EN ; > 5 GWh/ Jahr mindestens ISO 50001/ EMAS 1-5 GWh/ Jahr Stromverbrauch, mind. SpaEfV Audit (Anlage 2) oder Audit nach EN ; > 5 GWh/ Jahr mindestens ISO 50001/ EMAS SpaEfV EnMS erforderlich für Steuerrückerstattungen Spitzenausgleich (jährlich Audit im Antragsjahr ) mind. SpaEfV Audit (Anlage 2) oder Audit nach EN ; alternativ ISO 50001/ EMAS ISO 50001/ EMAS EDL-G Durchführung Energieaudit (erstmalig , dann alle 4 Jahre) oder EnMS bis Ende 2016 NEU Audit nach EN ; ISO 50001/ EMAS NEU Audit nach EN ; ISO 50001/ EMAS nach TÜV Rheinland 8

9 Fünf vor Zwölf Fristen zur Einführung Für Unternehmen, die die Freistellung gemäß 8 Abs. 3 des novellierten EDL-G in Anspruch nehmen wollen, ist die Frist zum Nachweis eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO bzw. EMAS verlängert worden. Im Rahmen einer Überprüfung durch das BAFA reicht es aus, wenn das Unternehmen nachweist, bis zum 5. Dezember 2015 mit der Einführung eines solchen Systems begonnen zu haben. Der Nachweis kann mittels schriftlicher oder elektronischer Erklärung der Geschäftsführung erfolgen. Die Einführung eines Energiemanagementsystems gilt als begonnen, wenn mindestens die energetische Bewertung nach Nr a) der DIN EN ISO erfolgt ist. Bei einem Umweltmanagementsystem muss mindestens die Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger mit einer Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger, die Ermittlung wichtiger Kenngrößen in Form von absoluten und prozentualen Einsatzmengen, gemessen in technischen und bewertet in monetären Einheiten, sowie die Dokumentation der eingesetzten Energieträger mit Hilfe einer Tabelle erfolgt sein. Bis spätestens zum 31. Dezember 2016 muss das System vollständig implementiert sein. 9

10 Ziele eines Energiemanagementsystems Einsparpotenziale offenlegen Steuererleichterungen nutzen Energiekosten senken Außenwirkung verbessern Ziele von Energiemanagementsystemen CO 2 -Emissionen verringern Mitarbeiter sensibilisieren Wettbewerbsfähigkeit erhöhen 10

11 Was ist ein Energiemanagementsystem Energiemanagement ist die Kombination aller Maßnahmen, die bei einer geforderten Leistung einen minimalen Energieeinsatz sicherstellen. Es bezieht sich auf Strukturen, Prozesse, Systeme und bauliche Gegebenheiten sowie auf menschliche Verhaltensweisen und -änderungen. Systematische Erfassung Basis für Entscheidungen Verbesserung der Energieeffizienz Maßnahmen und Prozesse Betriebsorganisatorische Verbesserungen Einbeziehung der Mitarbeiter 11

12 Modulgedanke Häufig ist es nicht nötig, sofort auf die vollständige Einführung eines Energiemanagementsystems abzuzielen. Größere Organisationsprojekte werden oft in Stufen mit Meilensteinen und Entscheidungsmöglichkeiten durchgeführt. Ein Angebot auch an kleine Unternehmen ist die modulare Realisierung. Ein onlinebasierter Leitfaden dafür ist mod.eem. 12

13 Was ist mod.eem? mod.eem steht für modulares Energie-Effizienz-Management und dient als Leitfaden zur Einführung eines Energiemanagementsystems unter möglicher Berücksichtigung verschiedener Pfade Basis: Von der Projektidee zur ersten Zustandserhebung und Aufdeckung von Potentialen Aufbau I /II: Anpassung und Integration in die Planungsprozesse der Organisation Vertiefung: Einstieg in einen kontinuierlichen Verbesserungszyklus Jedes Modul ist in sich geschlossen und hat für sich Bestand Ermittlung von ersten Einsparpotentialen schon im Paket Basis Wer mit mehr Systematik das System vertieft, folgt den Schritten des Aufbaupaketes und erhält schließlich mit Abarbeitung der Vertiefungsstufe ein zertifizierungsfähiges Managementsystem. 13

14 to do Liste - Einführung eines Energiemanagementsystems Tätigkeit/Aufgabe Zeitraum Verantw. Termin Durchführung Erstüberprüfung (MOD.EEM-Check) 4 Wochen Team Bilanzgrenzen festlegen Kurzfristig GF (Vorlage: Energiemanager benennen; Verantwortlichkeiten im EnMs delegieren Erstellung Energiepolitik (ggf. Anpassung vorhandene Unternehmenspolitik) Rechtliche und sonstige Anforderungen ermitteln ( Rechts-und Genehmigungskataster ) und Methodik beschreiben Energetische Bewertung durchführen (ggf. Verfahren beschreiben und anwenden, Ergebnisse dokumentieren) Energetische Ausgangsbasis festlegen, aufzeichnen und aufrechterhalten Energieleistungskennzahlen ermitteln, aufzeichnen und mit der energetischen Ausgangsbasis kontinuierlich abgleichen Ziele, Programme und Aktionspläne erstellen und verabschieden (auf Basis Investitions-/Jahresplanung), Prozess beschreiben Team) 2-4 Wochen Team, alle Abt., GF kurzfristig GF (Vorlage: Team) 4-6 Wochen Team, gesetzl. Beauftragte 4-6 Wochen Team, alle Abteilungen 1 Woche Team 2 Wochen Team, alle Abt., GF 2 Wochen Team, alle. Abt., GF 14

15 to do Liste - Einführung eines Energiemanagementsystems Schulungsbedarf ermitteln und umsetzen (ggf. Anpassung vorhandener Schulungspläne) Dokumentation, Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen (Handbuch, VA, mitgeltende Dokumente ergänzen; s. Liste Pflichtdokumente) Alle vorhandenen Abläufe (und ggf. neue) bzgl. EM untersuchen und anpassen/ergänzen (s. Prozesslandkarte) Interne und externe Kommunikation anpassen (Entscheidung und ggf. Vorgehen dokumentieren) Überprüfung der Spezifikation und Beschaffungsaktivitäten hinsichtlich der energiebezogenen Leistung, dokumentieren, ggf. VA (Energiedienstleistungen, Auslegung, Produkte, Einrichtungen und Energie) EM-Messeinrichtungen erfassen/zusammenstellen (ggf. in vorh. Systeme aufnehmen) Interne Audits durchführen (Auditoren ausbilden/ berufen) und dokumentieren 1-2 Wochen Team, alle Abt., GF 4-6 Wochen Team, alle Abteilungen 4-6 Wochen Team, alle Abteilungen 1-2 Wochen Team, alle Abt., GF 4-6 Wochen Team, alle Abteilungen 4-6 Wochen Team, alle Abteilungen 1 Woche EMB, Auditoren, Bereiche 4-6 Wochen Team, alle Abteilungen Nichtkonformität, Korrektur-und Vorbeugemaßnahmen (regeln, anpassen) Managementbewertung durchführen 1 Tag EMB; GF 15

16 Kopf Menü Aktuelles: Neuigkeiten, Termine, Presse, News über mod.eem Über mod.eem: Schnelleinstieg, Was ist mod.eem?, Normkonformität, Teilnehmer, Betreiber und Partner, Impressum Energiemanagement: Einführung, Publikationen, Links, Marktplatz Energieeffizienz, best practice Hilfe/ Kontakt: häufige Fragen, Kontaktformular, Ansprechpartner Mein mod.eem: Benutzerkonto, Unternehmensdaten, Mein Energiemanagement, Statistiken 16

17 Seitenmenüs Linke Seite Benutzer, Unternehmen: Stammdaten Energiemanagement: Assistenten, Checklisten, verschiedene Realisierungspfade Berichte: über Checklisten oder gesetzliche Nachweisführung, wahlweise mit Kommentaren Statistiken rechte Seite Schrittweise Realisierung und Fortschrittsanzeige für das entsprechende System, Assistenten, Checklisten, Kalkulationstools, Downloads, Ampelsystem 17

18 Ihr Energiemanagement Die Rubrik Ihr Energiemanagement geht auf den aktuellen Stand des Energiemanagements ein. EnM-Check bietet mit Fragen wie Haben Sie eine Methode und die dazugehörigen Kriterien für die energetische Bewertung festgelegt? Haben Sie durch entsprechende Maßnahmen (Messungen, Datenanalysen) den Energieeinsatz betrachtet? Hierzu zählen die Energiequellenermittlung, Energieverlaufsbewertung und die Abschätzung des zukünftigen energetischen Verlaufes. einen Hinweis, welche Verantwortungen zuzuweisen sind und welche Ideen die verantwortlichen Mitarbeiter in Ihrer Planung beachten sollten. 18

19 Ihr Energiemanagement Abarbeitung über Checkliste (online oder pdf) weitere Punkte: externe links, Handbuchverweise, Normenbezug, Musterdokumente, Praxisbeispiele, ggf. Werkzeuge Es erfolgt nach jedem Abschnitt eine farbliche Feststellung des aktuellen Standes der Rubrik (Ampel). Je nach Angabe, inwieweit erfüllt, zeigt ein Kreis in der Übersicht den Fortschritt zur Möglichkeit der Zertifizierung. Zu jedem Zeitpunkt kann der aktuelle Stand als PDF angezeigt und ausgedruckt werden. 19

20 Anerkennung und Zertifizierung Zertifizierungsgesellschaften erkennen Unterlagen an TÜV Rheinland bestätigt Normkonformität 20

21 Förderung Energiemanagementsysteme Fördergegenstand: Erstzertifizierungeines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO (80 %, max ,00 ) Förderfähig sind ausschließlich Aufwendungen der Zertifizierungsgesellschaft, die zur Erstzertifizierung führen. Externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems (60 %, max ,00 ) Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten für ein Energiemanagementsystem (30%, max ,00 ) Erwerb von Mess-, Zähler-und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für Energiemanagementsysteme (20 %, max ,00 ) Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme (20 %, max ,00 ) 21

22 Förderung Energiemanagementsysteme 22

23 Beratung vor Ort René Hubrich Sämtliche Rechte an dieser Präsentation liegen bei der ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH. Die Übermittlung an Sie dient lediglich Ihrer Information. Jede sonstige Nutzung, insbesondere eine Weitergabe an Dritte, eine externe Nutzung, Bearbeitung oder sonstige Veränderung sowie eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. (c) ZAB [2015]. Alle Rechte vorbehalten. 23

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