Firmeninformationsreise. nach Italien (Piemont und Lombardei) vom 10. Mai 12. Mai 2016

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1 Firmeninformationsreise nach Italien (Piemont und Lombardei) vom 10. Mai 12. Mai 2016 Schwerpunkte: Fahrzeugbau, Elektromobilität, nachhaltige Mobilität PROGRAMMENTWURF Montag, 09. Mai, 2016 Nachmittags ab 17:00 Uhr ab 17:15 Uhr Individuelle Anreise zum Stuttgarter Flughafen Individueller Check-In Treffen der Delegationsteilnehmer Begrüßung und Imbiss im Bankett- und Konferenzbereichs des Flughafens Stand: :45 Uhr Abflug mit Germanwings Flug 4U 2822 nach Mailand / Malpensa 19:45 Uhr Ankunft am Flughafen Malpensa Transfer zum Hotel Dei Cavalieri im Zentrum von Mailand 21:00 Uhr Check-In im Hotel Adresse: Dei Cavalieri, Piazza Giuseppe Missori, 1, Milano 21:30 Uhr Leichtes Abendessen im Hotel Dienstag, 10. Mai 2016 Individuelles Frühstück im Hotel 08:30 Uhr Abfahrt mit dem Bus zum Palazzo Giureconsulti Adresse: Palazzo Giureconsulti, Piazza Mercanti 2, Milano 09:00 Uhr 10:30 Uhr Delegationsbriefing und Gespräche zu den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit Fokus auf das Thema nachhaltige Mobilität mit Vertretern von Promos, der Wirtschaftsfördergesellschaft der Region Lombardei 10:45 Uhr 12:45 Uhr Meetings mit ausgewählten Verbänden und Multiplikatoren aus dem Bereich E-Mobilität und nachhaltige Mobilität sowie Vorstellung aktueller Aktivitäten, z.b.: - CLM, Cluster Lombardo della Mobilità (Mobilitätsnetzwerk aus Universitäten, Forschungsinstituten und Unternehmen) - Green Land Mobility (ein vom Verein für Unternehmensnachhaltigkeit organisiertes Projekt zum Aufbau eines Ladenetzes an italienischen Autobahnen) - GuidaMi (Carsharingbetrieb der öffentlichen Verkehrsbetriebe von Mailand) 13:00 Uhr 14:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen 14:00 Uhr 15:30 Uhr Treffen mit Vertretern von ENEL, Ente nazionale per l energia elettrica, dem größten italienischen Stromversorger - Vorstellung von Smart City Projekten in Zusammenarbeit mit

2 Anmerkung: ENEL hat im Rahmen der EXPO 2015 eine eigene Halle zum Thema Smart Cities betrieben. Weiterfahrt mit dem Bus 16:00 Uhr 18:00 Uhr Besuch des Politecnico di Milano, Treffen mit Vertretern aus den Bereichen Fahrzeugbau und Nachhaltige Mobilität Anmerkung: Das Politecnico di Milano wurde 1863 von Gelehrten und einflussreichen Industriefamilien Mailands gegründet und gilt als eine der führenden europäischen Hochschulen für Ingenieurwesen, Architektur und Design. Aktuell werden ca Studenten von ca Professoren und Dozenten betreut. Die Hochschule hat sich in den letzten Jahren auf den Themenbereich Elektromobilität spezialisiert: Derzeit wird gemeinsam mit ENEL ein Masterstudiengang zum Thema Smart Grids angeboten Rückfahrt zum Hotel 19:30 Uhr Abfahrt mit dem Bus 20:00 Uhr 22:30 Uhr Abendempfang mit Gästen Rückkehr zum Hotel Mittwoch, 11. Mai 2016 Frühstück im Hotel Check out 07:30 Uhr Abfahrt vom Hotel Bustransfer nach Turin 10:00 Uhr 12:00 Uhr Besuch des CRF Centro Ricerche Fiat Vorstellung ausgewählter Forschungsprojekte im Bereich alternative Antriebe und nachhaltige Mobilität in Zusammenarbeit mit Adresse: Strada Torino 50, Orbassano TO Anmerkung: Das Forschungszentrum konzentriert sich insbesondere auf die Nachhaltigkeit in Sachen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Kurzer Bustransfer 12:30 Uhr 14:30 Uhr Treffen mit institutionellen Vertretern der Region Piemont und der Handelskammer von Turin mit anschließendem gemeinsamem Mittagessen Adresse: Palazzo Birago, Via Carlo Alberto 16, Turin Bustransfer 15:00 Uhr 16:15 Uhr Firmenbesuch 1: bei Bylogix Srl, einem Zulieferunternehmens für Elektrofahrzeuge, das sich mit dem Bau, dem Design und der Entwicklung von elektronischen Komponenten beschäftigt. Adresse: Bylogix Srl, Via Rosta 5, Turin 16:45 Uhr 18:00 Uhr Firmenbesuch 2: bei Be Engineering, einem Designunternehmen, das sich auf Machbarkeitsstudien, Projektierung und Produktumsetzung insbesondere im Automotivebereich konzentriert. Beide Unternehmen sind mit ihrer Größe typisch für die zahlreichen KMU der Region. 18:15 Uhr Fahrt zum Hotel Adresse: tbd. Check in 20:00 Uhr Abendempfang mit ausgewählten italienischen Gästen im Automobilmuseum von Turin Impulsvortrag eines italienischen OEM s oder Tier 1 zum Thema nachhaltige Mobilität mit anschließendem Networking

3 Empfang Adresse: Corso Unità d Italia 40, Turin ca. 22:30 Uhr Rückkehr zum Hotel Donnerstag, 12. Mai 2016 Individuelles Frühstück im Hotel Check-out 07:15 Uhr Abfahrt vom Hotel Transfer nach Varese bei Mailand 09:30 11:00 Uhr Projektpräsentation und Metings mit lokalen Automotive Unternehmen im Centro Congressi Ville Ponti 11:30 12:30 Uhr Besuch des Zentrums für Elektroautos in der gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission in Ispra Anmerkung: Die GFS ist eine Großforschungseinrichtung, deren Ursprung die Nuklearforschung war. Mittlerweile ist sie überwiegend in nicht-nuklearen Bereichen aktiv und ähnelt insofern den Forschungszentren Jülich und Karlsruhe. Sie unterstützt die europäische Politik durch technischwissenschaftliche Dienstleistungen. Die Einrichtungen sind auf Standorte in mehreren Mitgliedsländern verteilt, ähnlich zum Beispiel den verschiedenen Institute der Fraunhofer-Gesellschaft in den deutschen Bundesländern. Die Tätigkeitsschwerpunkte der GFS dienen hauptsächlich dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. 12:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen 14:00 Uhr Weiterfahrt mit dem Bus 14:30 Uhr 16:30 Uhr Besuch der mailändischen Niederlassung der Siemens S.p.A.: Vorstellung von neuen Lösungen des Unternehmens für Hybridund Elektrofahrzeuge, die italienische Niederlassung nimmt hier eine weltweite Vorreiterrolle innerhalb des Konzerns ein. Adresse: Viale Piero e Alberto Pirelli 20, Milano 16:45 Uhr Transfer zum Flughafen 17:30 Uhr 18:45 Uhr Abschlussgespräch mit den Delegationsteilnehmern am Flughafen oder in direkter Nähe inkl. Imbiss 19:00 Uhr Check-in bzw. Gepäckaufgabe am Flughafen Malpensa 20:20 Uhr Rückflug mit Germanwings 4U :20 Uhr Ankunft am Flughafen Stuttgart Individuelle Weiterreise Änderungen vorbehalten! in Zusammenarbeit mit

4 Firmeninformationsreise nach Italien (Piemont und Lombardei) Standorte: Mailand und Turin Schwerpunkte: Fahrzeugbau, Elektromobilität, nachhaltige Mobilität Mai 2016 (Anreise am Abend ) 1. Veranstalter, Projektleitung und Anbieter der Reiseleistungen Veranstalter Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale, wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh Willi-Bleicher-Straße Stuttgart Projektleitung und Durchführung Frau Heike Passauer Telefon: 0711/ Fax: 0711/ Anbieter der Reiseleistungen 2. Leistungen Global Plus Reisebüro Bühler Lufthansa City Center Herrenstr Freiburg Ansprechpartner: Frau Simone Taupitz Telefon: Fax: Internet: a) Von Baden-Württemberg International angebotene Leistungen Mit dem Teilnahmebeitrag sind folgende Leistungen von Baden- Württemberg International abgedeckt: inhaltliche Konzeption, Vorbereitung, Koordination, Durchführung und Begleitung der Veranstaltung in Kooperation mit e-mobil BW Veranstaltungs- und Reiselogistik Rahmenprogramm laut Ausschreibung Absprachen mit den lokalen Organisationspartnern Verpflegung lt. Programm außerhalb Leistungen Reisebüro b) Leistungen des Reisebüros Die folgenden Leistungen werden vom angegebenen Reisebüro erbracht: Flug in der Economy Class Stuttgart Mailand am abends

5 3. Kosten der Teilnahme Flug in der Economy Class Mailand Stuttgart am Transfers gemäß Programm 2 Übernachtungen inkl. Frühstück im Hotel in Mailand sowie 1 Übernachtung inkl. Frühstück im Hotel in in Turin Abendessen am anteiliger Teilnahmebeitrag 550,00 (zuzüglich 19% MwSt.) (Rechnung wird von Baden-Württemberg International ausgestellt) Reisekosten 996,00 (Rechnung wird vom o.g. Reisebüro ausgestellt) 4. Anmeldung Bitte übersenden Sie Ihre Anmeldung auf dem beigefügten Anmeldevordruck an Baden- Württemberg International. Anmeldeschluss ist der Rücktritt und Nichtteilnahme Die Bedingungen für einen Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung und die damit verbundenen Kosten können Sie den beigefügten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Baden-Württemberg International" entnehmen. Im Falle eines Rücktritts oder bei Nichtteilnahme fallen zusätzlich Kosten für die Stornierung der Reiseleistungen an. Diese ergeben sich aus den Geschäftsbedingungen des Reisebüros, die Ihnen auf Wunsch vom Anbieter der Reiseleistungen umgehend übersandt werden. 6. Weitere Hinweise Diese Maßnahme zur Erschließung ausländischer Märkte wird durch Außenwirtschaftsfördermittel des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg und von Baden-Württemberg International maßgeblich unterstützt. Die Reisekosten basieren auf Flugtarifen zum Gruppenflugpreis, Bahntarifen zum Gruppenpreis sowie Hotelkosten zum Gruppenpreis und erfordern eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen daher ist die Reiseteilnahme nur über das ausgewählte Reisebüro möglich. Wir empfehlen bei allen Reisen den Abschluss einer Rücktritts-, Reisekranken- und Unfallversicherung. 7. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf der Grundlage der vorstehenden Bedingungen, beiliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Baden-Württemberg International" sowie den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros. Stuttgart, Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh

6 Faxrückantwort an Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh Ihr Ansprechpartner Durchwahl Telefax Heike Passauer Anmeldung zur Firmeninformationsreise nach Italien (Piemont und Lombardei) vom Schwerpunkte: Fahrzeugbau, Elektromobilität, nachhaltige Mobilität Anmeldeschluss: 18. März 2016 Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mindestteilnehmerzahl: 10 ABSENDER Firma: Geschäftsführer: Reiseteilnehmer: Position im Unternehmen: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax: Internet: Wie sind Sie auf die Veranstaltung aufmerksam geworden? Jahresprogramm bw-i Mailing bw-i Sonstige (bitte kurz erläutern): Internet Newsletter Persönliche Einladung durch: Ort/Datum: Stempel und Unterschrift: (mit der Unterschrift erkennen wir die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baden-Württemberg International mbh an) Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten: Personenbezogene Daten werden dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus zur Verfügung stellen, z. B. im Rahmen einer Registrierung, durch das Ausfüllen von Formularen im Rahmen der Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen, Anfragen oder Anforderung von Material. Sie sind berechtigt, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und deren Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

7 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Baden-Württemberg International für Veranstaltungen zur Außenwirtschaft baden-württembergischer Unternehmen 1 Veranstalter 1.1 Veranstalter ist die Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh (im Folgenden: Baden-Württemberg International). 1.2 Baden-Württemberg International plant und organisiert Veranstaltungen, wenn nach eigener Überzeugung ein ausreichendes Interesse baden-württembergischer Unternehmen besteht. Es besteht kein Anspruch auf Planung oder Organisation bestimmter Veranstaltungen. 1.3 Baden-Württemberg International ist ein privatwirtschaftlich tätiges Unternehmen. Die Leistungen von Baden-Württemberg International sowie die Teilnahme an Veranstaltungen von Baden-Württemberg International unterstehen den Vorschriften des Zivilrechts. 2 Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an den Veranstaltungen sind Unternehmen berechtigt, die ihren Sitz in Baden- Württemberg haben, sowie deren Niederlassungen und Vertretungen. 3 Anmeldung 3.1 Ankündigungen, Angebote und Ausschreibungen von Veranstaltungen durch Baden-Württemberg International sind unverbindlich. 3.2 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch Übersendung des unterschriebenen Anmeldeformulars an Baden-Württemberg International bzw. die in den Anmeldeunterlagen angegebene Stelle. Eine Anmeldung unter Bedingungen oder Vorbehalten ist unwirksam. 3.3 Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen ist begrenzt. Baden-Württemberg International berücksichtigt die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. 3.4 Unternehmen, die sich mit Zahlungsverpflichtungen aus früheren Veranstaltungen in Verzug befinden, kann Baden-Württemberg International die Teilnahme verweigern. 3.5 Der Teilnehmer erhält von Baden-Württemberg International eine Bestätigung seiner Anmeldung. Mit Absendung dieser Bestätigung kommt ein Teilnahmevertrag zwischen Baden-Württemberg International und dem Teilnehmer zustande. 4 Leistungsumfang 4.1 Art und Umfang der von Baden-Württemberg International im Zusammenhang mit den Veranstaltungen angebotenen Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung und den Anmeldeunterlagen. 4.2 Mit den Veranstaltungen bietet Baden- Württemberg International dem Teilnehmer die Gelegenheit zur Anbahnung von Geschäftskontakten. In keinem Fall garantiert Baden- Württemberg International die tatsächliche An- bahnung von Geschäftskontakten oder den erfolgreichen Abschluss von Geschäften. 4.3 Soweit in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen Leistungen im Zusammenhang mit der Anreise, der Unterkunft oder der Verpflegung der Teilnehmer oder sonstige Reiseleistungen aufgeführt sind, werden diese nicht von Baden-Württemberg International angeboten. Baden-Württemberg International tritt lediglich als Vermittler für das dort angegebene Reisebüro oder den Reiseveranstalter auf und übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung dieser Leistungen. 4.4 Soweit in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, liegt die Anlieferung von Veranstaltungs- und Informationsmaterialien, Mustern, Warenproben, Modellen o.ä. in der Verantwortung des Teilnehmers. Auch wenn Baden-Württemberg International den Transport solcher Gegenstände organisiert, obliegt es dem Teilnehmer sicherzustellen, dass die Gegenstände den Einfuhrbestimmungen des Veranstaltungslands entsprechen. Im Übrigen gilt Ziff Hat der Teilnehmer Dritte mit Leistungen beauftragt, die außerhalb des Leistungsumfanges von Baden-Württemberg International liegen, so hat er die hierdurch verursachten Kosten selbst zu tragen. 5 Teilnahmebeitrag 5.1 Die Kosten des Teilnehmers für die Anreise zu den Veranstaltungen, für Unterkunft und Verpflegung sowie sonstige Reiseleistungen sind, soweit in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, im Teilnahmebeitrag nicht enthalten. 5.2 Bei Teilnahme mehrerer Angehöriger desselben Unternehmens gilt für die zweite und jede weitere Person ein ermäßigter Teilnahmebeitrag von 40 % des regulären Beitrags. 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Die Bedingungen für die Zahlung des Teilnahmebeitrags richten sich nach den in der jeweiligen Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen genannten Bestimmungen. Soweit nichts anderes vorgesehen ist, wird der Teilnahmebeitrag dem Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt. Soweit in der Rechnung nichts anderes angegeben ist, ist er mit Zugang der Rechnung fällig. 6.2 Baden-Württemberg International bestimmt im Einzelfall, ob mit der Anmeldung eine Anzahlung oder Vorkasse des Teilnahmebeitrages für die Leistungen verlangt wird, die von Baden- Württemberg International erbracht werden. Die jeweilige Zahlungsfrist für die Anzahlung oder die Vorkasse ergibt sich aus der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen. 1

8 6.3 Kommt der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach 247 BGB erhoben. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten. 6.4 Wird die Anzahlung oder Vorkasse gem. Ziff. 6.2 nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Zahlungsfrist geleistet, ist Baden-Württemberg International berechtigt, bereits nach Ablauf dieser Frist vom Teilnahmevertrag mit dem Teilnehmer zurückzutreten und dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern, auch wenn die weiteren Voraussetzungen des Zahlungsverzuges nicht vorliegen. Dasselbe gilt, wenn der gesamte Teilnahmebetrag nicht bis zum Beginn der Veranstaltung bezahlt wird. 6.5 Baden-Württemberg International kann die Rechnungsstellung und den Einzug des Teilnahmebeitrags an beauftragte Dienstleister übertragen. 7 Absage und Rücktritt des Veranstalters 7.1 Baden-Württemberg International ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn bis zu dem in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen angegebenen Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestzahl zehn Teilnehmer. Ist in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen eine Anzahlung oder Vorkasse vorgesehen, so ist Baden-Württemberg International außerdem berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn bei Ablauf der Frist nicht wenigstens die Mindestteilnehmerzahl, die fälligen Anzahlungen oder Vorkasseleistungen an Baden-Württemberg International erbracht ist. Bei Absage werden bezahlte Teilnahmebeiträge erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche der bereits angemeldeten Teilnehmer sind ausgeschlossen. 7.2 Baden-Württemberg International ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen sowie zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern oder vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn Streik, Unruhen, Bürgerkrieg, Unglücksfälle, Katastrophen, politische Umstürze, Terroranschläge oder andere unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im Verantwortungsbereich von Baden-Württemberg International liegen, eine solche Maßnahme erfordern. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 9.1 bis 9.3 hat der Teilnehmer in solchen Fällen keinen Anspruch auf Ersatz ihm entstehender Schäden oder Verluste. Baden- Württemberg International teilt dem Teilnehmer den Eintritt der genannten Ereignisse unverzüglich mit. Im Übrigen gilt Ziff Baden-Württemberg International ist berechtigt, gegenüber einem einzelnen Teilnehmer vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Teilnehmers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird; hiervon hat der Teilnehmer Baden-Württemberg International unverzüglich zu unterrichten. 7.4 Baden-Württemberg International ist ferner berechtigt, gegenüber einem einzelnen Teilnehmer vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer in der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, die die Voraussetzungen für seine Teilnahmeberechtigung betreffen, oder wenn die in Ziff. 2 genannten Voraussetzungen für die Teilnahme bei Zulassung nicht vorlagen oder später weggefallen sind. 8 Rücktritt des Teilnehmers 8.1 Der Teilnehmer kann vom Vertrag mit Baden- Württemberg International zurücktreten. Der Rücktritt muss Baden-Württemberg International schriftlich mitgeteilt werden. Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zu dem in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen angegebenen Anmeldeschluss entfällt der Teilnahmebeitrag. Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnet Baden-Württemberg International 50 % des Teilnahmebeitrags, bei späterem Rücktritt oder bei Fernbleiben des Teilnehmers ohne vorherige Rücktrittserklärung den gesamten Teilnahmebeitrag. Der Teilnehmer kann im Einzelfall nachweisen, dass bei Baden- Württemberg International geringere Aufwendungen und Vergütungen für bereits erbrachte Leistungen angefallen sind. 8.2 Die Stornierung von Leistungen des Reiseveranstalters oder sonstigen Anbieters von Reiseleistungen (Ziff. 4.3) und die bei einer Stornierung dieser Leistungen anfallenden Kosten und Gebühren richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Veranstalters oder Anbieters. 8.3 Wird die Veranstaltung gemäß Ziff. 7.2 in veränderter Form durchgeführt und ist eine Teilnahme an der veränderten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht mehr von Interesse, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich gegenüber Baden-Württemberg International erklärt werden. Soweit die Veranstaltung zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits teilweise stattgefunden hat, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung des auf diesen Teil entfallenden Teilnehmerbeitrags verpflichtet. 8.4 Verluste oder Verzögerungen beim Transport von Veranstaltungs- und Informationsmaterialien, Mustern, Warenproben, Modellen o.ä. (Ziff. 4.4) oder die Verweigerung der Einfuhr durch das Veranstaltungsland berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Teilnahmevertrag. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 9.1 bis 9.3 sind auch alle weiteren Ansprüche wegen solcher Verluste oder Verzögerungen ausgeschlossen. 9 Haftungsbegrenzung 9.1 Baden-Württemberg International haftet für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9.2 Baden-Württemberg International haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten 2

9 aus dem Teilnahmevertrag, sofern durch die Pflichtverletzung der Vertragszweck insgesamt gefährdet wird. Für die Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt, sofern Baden-Württemberg International keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last fällt. 9.3 Für die schuldhafte Verursachung von Personenschäden (Leben, Körper oder Gesundheit) haftet Baden-Württemberg International nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9.4 In den in Ziff. 9.1 bis 9.3 nicht genannten Fällen ist die Haftung von Baden-Württemberg International wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Teilnahmevertrag sowie aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn Baden- Württemberg International Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat. 9.5 Baden-Württemberg International übernimmt als bloßer Veranstalter insbesondere keine Haftung für den Inhalt von Gesprächen, Abmachungen und Verabredungen zwischen den Teilnehmern von Veranstaltungen. Baden-Württemberg International garantiert auch nicht den Erfolg von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Absprachen, die sich aus Veranstaltungen ergeben. 9.6 Die Teilnehmer werden durch Rundschreiben und sonstige Informationen über die Durchführung der Veranstaltung unterrichtet. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 9.1 bis 9.3 haben die Teilnehmer Folgen, die durch Nichtbeachten dieser Rundschreiben entstehen, selbst zu vertreten. 12 Landesdatenschutzgesetz Unter Einhaltung der Bestimmung des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) werden die Baden-Württemberg International übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der Antragsbearbeitung bzw. Durchführung der Veranstaltung an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet. 10 Verjährung Alle Ansprüche des Teilnehmers gegen Baden- Württemberg International verjähren innerhalb von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Teilnehmer von dem Anspruch Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. In jedem Fall verjähren Ansprüche des Teilnehmers innerhalb von 5 Jahren ab dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. 11 Schlussbestimmungen 11.1 Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen von Baden-Württemberg International ist Stuttgart Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen von Baden- Württemberg International unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart. 3

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