Referat für Arbeit und Wirtschaft FB III
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1 Telefon Telefax Referat für Arbeit und Wirtschaft FB III Weiterbildung von Arbeitslosen, Hartzige Zeiten für Arbeitslose Antrag Nr / A von Frau StRin Elisabeth Schosser vom 23. Juni 2005 Sitzungsvorlage Nr.: / V Anlage Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 15. November 2005 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Frau Stadträtin Elisabeth Schosser stellt in ihrem Antrag Nr / A folgende Fragen: Wie groß sind die Chancen der Arbeitslosen auf Förderung der beruflichen Weiterbildung, um damit Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu finden? Wie viele Fördermittel stehen für die berufliche Weiterbildung zur Verfügung? Das Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) unterscheidet in seinem Vierten Kapitel (Leistungen an Arbeitnehmer) zwischen Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen ( 48 ff) und Förderung der beruflichen Weiterbildung ( 77 ff). Trainingsmaßnahmen sind niederschwellige Angebote, die den Arbeitslosen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützen (z.b. Bewerbungstraining) und Basisqualifikationen vermitteln sollen. Die Angebote umfassen einen überschaubaren Zeitraum von zwei bis maximal zwölf Wochen; das durchschnittliche Budget pro Teilnehmer und Maßnahme lag bei der Agentur für Arbeit München im Jahr 2004 bei 997 und im Jahr 2004 bei 688. Für Trainingsmaßnahmen stellte die Arbeitsagentur München folgende Budgets zur Verfügung: bei einer Zahl der Eintritte von bei einer Zahl der Eintritte von bei einer Zahl der Eintritte bis August von Die Budgets für Trainingsmaßnahmen sind in der Zeit von 2003 bis 2005 um mehr als
2 Seite 2 50 % verringert worden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Agentur zum 1. Januar 2005 mehr als 40 % ihrer Klientel an die Arbeitsgemeinschaft Beschäftigung München GmbH (ARGE) abgegeben hat. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung hat einen Berufsabschluss zum Ziel; die Angebote sind längerfristig (bis zu drei Jahre); das durchschnittliche Budget pro Teilnehmer und Maßnahme lag bei der Agentur für Arbeit München deutlich höher als bei Trainingsmaßnahmen im Jahr 2004 bei und im Jahr 2004 bei Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung stellte die Arbeitsagentur München an Budgets zur Verfügung: bei einer Zahl der Eintritte von bei einer Zahl der Eintritte von bei einer Zahl der Eintritte bis August von 942 Die Budgets zur Förderung der beruflichen Weiterbildung sind in der Zeit von 2003 bis 2005 um mehr als ein Drittel verringert worden, wobei es auch hier zu berücksichtigen gilt, dass die Agentur zum 1. Januar 2005 mehr als 40 % ihrer Klientel an die Arbeitsgemeinschaft Beschäftigung München GmbH (ARGE) abgegeben hat: Das Budget wächst von 2003 auf 2004 um 23 % und wird verringert von 2004 auf 2005 um 47 %. Geplant hat die Agentur für das Jahr Eintritte in Weiterbildungsmaßnahmen, das sind etwa 60 % der Eintritte von im Jahr Das Arbeitsamt sieht vor allem zwei Ursachen für die Differenz von geplanten Eintritten und den bis August erfolgten 942 Eintritten: Zum einen senke der ungünstige Arbeitsmarkt die Integrationschancen. Maßstab für die Bewilligung der Weiterbildung sei aber die Verbesserung der Integrationschancen. Zum anderen verfügten viele Arbeitslose bereits über ausgezeichnete Qualifikationen. Die ARGEN verfügen über einen eigenen Haushalt zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für Langzeitarbeitslose. Die ARGE München hat folgende Ausgaben geplant: 1. Halbjahr bei einer Zahl der Eintritte bis 31. Juli von 162 Bereitgestellt sind für das zweite Halbjahr 2005 noch für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, in der Summe für das Jahr 2005 also Addiert man die Daten von Arbeitsagentur und ARGE, so fallen zwei Tendenzen ins Auge: Das aggregierte Budget für die Förderung der beruflichen Weiterbildung in Höhe von für das Jahr 2005 ist deutlich geringer als das Budget 2004 der Arbeitsagentur ein Minus von mehr als 30 %; die Zahl der Eintritte in Weiterbildungsmaßnahmen von bisher lässt vermuten, dass die Zahl von aus dem Jahr 2004 der Arbeitsagentur wohl kaum noch erreicht werden kann. Bei der Bewertung dieser Zahlen bleibt zu berücksichtigen, dass die Arbeitsagentur sich in einem umfassenden Prozess des Umbaus befindet und die ARGE im Aufbau befindlich ist. Selbstverständlich dürfen diese Prozesse nicht zu einer Vernachlässigung der beiden Klientele führen.
3 Seite 3 Der in der Eingangsfrage unterstellte Automatismus von Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme bedeutet gleichzeitig Integration in den ersten Arbeitmarkt hinterlässt selbst zumindest zwei große Fragezeichen: Zum einen sind die Integrationschancen für die gut ausgebildete Fachkraft um die 30 deutlich höher als die des langzeitarbeitslosen Elektroingenieurs über 40, dessen Chancen aber höher sind als die eines Alg II-beziehenden Programmierers mit 58, dessen Chancen wiederum größer erscheinen als die eines Berufslosen mit persönlichen Beeinträchtigungen. Zum anderen aber sind die aktuellen Chancen am Arbeitsmarkt jenseits der natürlichen Fluktuation zur Zeit nicht gut für diejenigen, die wieder neu in den Markt hineinkommen wollen. Selbst in München, wo die Situation im Verhältnis zu anderen deutschen Großstädten und Regionen als relativ gut zu beschreiben ist, werden sich viele der Noch-Beschäftigten bei Betrieben wie z. B. Infineon (bis zu Beschäftigte sind im Werk Perlach von einer Werkschließung Anfang 2007 bedroht) schwer tun, angemessene Arbeitsverhältnisse zu finden. Um wie viel schlechter stehen die Chancen von Langzeitarbeitslosen mit persönlichen Beeinträchtigungen und / oder Behinderungen? Diese Ausgangssituation unterstreicht noch einmal die Bedeutung des vom Stadtrat im Juli 2005 beschlossenen Programms Zweiter Arbeitsmarkt. Für die Weiterbildungsanbieter in der Stadt ist die seit 2002 anhaltende Marktentwicklung schwierig. Die Zahl der von Unternehmen gebuchten Weiterbildungen ist in den letzten Jahren sogar deutlich stärker gesunken als die der von öffentlichen Haushalten finanzierten Maßnahmen. Es muss im Interesse der Unternehmen sein, neue technologische Entwicklungen nicht zu verschlafen, deshalb muss die betriebliche und überbetriebliche Weiterbildung von den Unternehmen angeboten bzw. nachgefragt werden. Für die Anbieter bietet sich damit auch die Chance, nicht mehr nur das Standardangebot für die Arbeitslosen der Arbeitsagentur und für die Langzeitarbeitslosen der ARGE anzubieten, sondern auch die passgenaue Maßnahme für entsprechende Unternehmen und Branchen zu entwickeln und aktiv am Markt zu präsentieren. In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, die Verwaltungsbeirätin für Kommunale Beschäftigungs- und Qualifizierungspolitik, Frau Stefanie Jahn, die Stadtkämmerei, das Personal- und Organisationsreferat, das Sozialreferat sowie das Schul- und Kultusreferat haben jeweils einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
4 Seite 4 II. Antrag des Referenten 1. Von den Darlegungen zu den Chancen der Arbeitslosen auf Weiterbildung und der Entwicklung der Fördermittel wird Kenntnis genommen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. 3. Der Antrag Nr / A von Frau Stadträtin Elisabeth Schosser vom 23. Juni 2005 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Christian Ude Oberbürgermeister Dr. Wieczorek Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Dienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wv. AW FB III
5 Seite 5 Referat für Arbeit und Wirtschaft FB III I. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Stadtjugendamt im Sozialreferat das Amt für Wohnen und Migration im Sozialreferat das Amt für Soziale Sicherheit im Sozialreferat die Agentur für Arbeit München die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH z. K. Am I. A. Unterschrift
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