BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz
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- Hannelore Holtzer
- vor 8 Jahren
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1 BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Seite Zürich 1I Berufliche Vorsorge
2 Das Dreisäulenkonzept Vorsorge in der Schweiz Staatliche Vorsorge AHV IV 1. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG KTG 2. Säule Private Vorsorge gebunden 3a frei 3b 3. Säule Risiken: Alter, Tod und Invalidität Seite 2 I Berufliche Vorsorge
3 Dreisäulenkonzept - Grundlagen Bundesverfassung Art. 111 (2000) Der Bund trifft Massnahmen für eine ausreichende Alters-, Hinterlassenenund Invaliden-Vorsorge. Diese beruht auf drei Säulen, nämlich der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, der beruflichen Vorsorge und der Selbstvorsorge. Gesetze AHV (1948) Alters- und Hinterlassenenversicherung IV (1960) Invalidenversicherung UVG (1984) Unfallversicherung BVG (1985) Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-Vorsorge Seite 3 I Berufliche Vorsorge
4 Zielsetzung 1. und 2. Säule AHV IV 1. Säule Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung für alle Arbeitnehmenden im Alter bei Invalidität im Todesfall Goldene Regel: Alleinstehende: 60% des letzten Lohnes Verheiratete: 75% des letzten Lohnes Berufliche Vorsorge UVG BVG 2. Säule Seite 4 I Berufliche Vorsorge
5 Wer muss obligatorisch versichert werden? Dem BVG unterstehen Arbeitnehmende, die bei der AHV versichert sind deren Jahreslohn bei einem Arbeitgeber grösser ist als CHF Mindestalter/Maximalalter: 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität, 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für das Alter Haben das Rentenalter noch nicht erreicht (65 Männer, 64 Frauen) Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung unterstehen für die Risiken Tod und Invalidität der obligatorischen Versicherung Seite 5 I Berufliche Vorsorge
6 Versicherter Lohn im BVG Überobligatorische Lohnteile Lohnteile über CHF Lohnmaximum gemäss BVG CHF Versicherter Lohn gemäss BVG max. CHF reduziert um CHF = CHF Koordinationsabzug 87.5% v. CHF = CHF BVG-Eintrittsschwelle (75%) = CHF AHV-Lohn ' '000 Seite 6 I Berufliche Vorsorge
7 Altersgutschriften in Prozent des BVG-Lohnes Überobligatorium BVG-Lohn 7% 10% 15% 18% Alter Koordinationsabzug /65 Alter Seite 7 I Berufliche Vorsorge
8 Altersrente im BVG Kapitalbildung + Altersgutschriften + Zinsen + Einkaufsummen + Einlagen wie Überschuss etc. - Auszahlung WEF + Rückzahung WEF - Auszahlung Scheidung -+ Einlage Scheidung Altersguthaben Alterskapital Freizügigkeitsleistung Kapitalverzehr Altersguthaben im Pensionsalter mal Umwandlungssatz (BVG 6.8%) = Altersrente Altersrente 25 64/65 Seite 8 I Berufliche Vorsorge
9 Rentenarten im BVG Alter Altersrente Kinderrente 20% der Altersrente Invalidität Invalidenrente Kinderrente 20% der Invalidenrente Tod Ehegattenrente Waisenrente 60% der Invaliden- oder Altersrente 20% der Invaliden- oder Altersrente Seite 9 I Berufliche Vorsorge
10 Invalidenrente im gemäss BVG künftiges Altersguthaben ohne Zins Endaltersguthaben ohne Zins bisheriges Altersguthaben verzinst mal Umwandlungssatz 6.8% 25 Eintritt Invalidität 64/65 Invalidenrente Seite 10 I Berufliche Vorsorge
11 Vorbezug für Wohneigentum Bezug des Altersguthabens für die Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum Mindestbetrag CHF Maximal Altersguthaben im Alter 50 Bis 3 Jahre vor der Pensionierung möglich Vorbezug alle 5 Jahre erlaubt Beglaubigte Unterschrift Ehegatte/Ehegattin erforderlich Steuerpflicht auf Vorbezug Folge: Tiefere Risikoleistungen möglich Seite 11 I Berufliche Vorsorge
12 Paritätische Finanzierung im BVG Arbeitgeber: Mindestens 50% der Beiträge Arbeitnehmer: Maximal 50% der Beiträge Seite 12 I Berufliche Vorsorge
13 Steuern in der beruflichen Vorsorge Steuerfrei Finanzierung der Vorsorge Arbeitnehmerbeiträge Arbeitgeberbeiträge Einkauf von Versicherung Steuerpflichtig Bezug von Kapitalien (Kapitalbezugsteuer) Alterskapital Bezug Wohneigentum Barauszahlung Bezug von Renten (Einkommenssteuer) Altersrenten Ehegatten-/Partnerrenten Invalidenrenten Kinderrenten Seite 13 I Berufliche Vorsorge
14 Weitergehende Vorsorge Das BVG legt fest, was im Rahmen der beruflichen Vorsorge Mindestens versichert werden muss Maximal versichert werden darf In der Regel legt der Arbeitgeber für sein Personal höhere Leistungen fest, als gemäss BVG vorgeschrieben sind. Damit lassen sich: Vorsorgelücken vermeiden Steuern optimieren Wir helfen Ihnen gerne, bei der Realisierung einer massgeschneiderten Vorsorgelösung Melden Sie sich! Ihre Ansprechperson ist Urs Thalmann, Seite 14 I Berufliche Vorsorge
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