Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Für alle vom DRK-Kreisverband Wetzlar e. V. (nachfolgend DRK genannt) angebotenen Kurse, Seminare und Fortbildungsveranstaltungen gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen: Allgemeine Bestimmungen 1: Kursangebote des DRK 2: Kursorte 3: Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme 4: Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund Verspätung, speziellen Verhaltens, Hausrecht 5: Zahlung der Kursgebühren 6: Akzeptanz von Zahlungsmitteln Anmeldung, Abmeldung, Ausfallgebühren, Abrechnung über Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse 7: Anmeldung zu den Kursen 8: Sonderregelung für Betriebe, Behörden und Vereine 9: Bestätigung der Kursplatzreservierung 10: Abmeldung von reservierten Kursplätzen und Ausfallgebühren 11: Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung 12: Abrechnung der Kursgebühren über Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse (nicht Unfallkasse Hessen) 13: Abrechnung der Kursgebühren über die Unfallkasse Hessen 14: Nichtvorlage des Formulars zur Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse Haftung für Eigentum und Gesundheit 15: Haftung für das Eigentum von Kursteilnehmern 16: Haftung für die Beschädigung am Eigentum von Kursteilnehmern 17: Haftung für die Beschädigung an der Gesundheit von Kursteilnehmern Reklamationen, Rückerstattung von Kursgebühren, Gerichtsstand 18: Reklamationen 19: Rückerstattung von Kursgebühren Inkrafttreten, Nebenabreden, Änderungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am in Kraft. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. 1: Kursangebote des DRK

2 Alle regulär ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Ereignissen ist das DRK nicht verpflichtet, die ausgeschriebenen Kurse durchzuführen. Bei kurzfristiger Erkrankung oder Wegeunfall des Kursleiters besteht seitens des DRK keine Verpflichtung zur Durchführung des Lehrganges. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Kursangeboten sind den entsprechenden Hinweisen zu entnehmen. (5) Alle Veranstaltungen sind grundsätzlich für jedermann zugänglich. 2: Kursorte Das DRK behält sich vor, in berechtigten Ausnahmefällen (z. B. Brand in den Schulungsräumen) den ausgeschriebenen Kursort zu verlegen. 3: Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme Die erfolgreiche Teilnahme setzt das aktive Üben aller vorgestellten Erste-Hilfe- bzw. Sanitätsdienstlichen-Maßnahmen voraus. Diese wird mit der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung bestätigt. Welche Erste-Hilfe- bzw. Sanitätsdienstlichen-Maßnahmen aktiv vom Teilnehmer zu üben sind, geht aus den zum Lehrgangstag gültigen Leitfäden und Ausbildungsrichtlinien des DRK hervor. 4: Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund Verspätung, speziellen Verhaltens, Hausrecht Das DRK behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt werden kann. Die Entscheidung hierüber trifft der verantwortliche Kursleiter. Der Ausschluss von der Kursteilnahme ist einer Nicht-Abmeldung (vgl. 10 AGB) gleichzusetzen. Das DRK behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn der Teilnehmer trotz Ermahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenver-

3 achtende oder sexistische Äußerungen kommuniziert,... der Teilnehmer trotz Ermahnung wiederholt eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellt (z. B. grob fahrlässiges Hantieren mit Übungskanülen),... der Teilnehmer während des Kurses eine Straftat begeht (z. B. Diebstahl),... der Teilnehmer trotz Ermahnung Handlungen begeht, die den geregelten Ablauf der Schulung in Frage stellen,... der Teilnehmer unter Alkoholeinfluss zum Termin erscheint,... der Teilnehmer den Grundsätzen des DRK zuwiderhandelt. Der verantwortliche Kursleiter hat das Recht, zu jeder Zeit des Lehrganges das Hausrecht auszuüben. Die bereits entrichteten Kursgebühren eines vom Lehrgang ausgeschlossenen Teilnehmers werden nicht zurück erstattet. 5: Zahlung der Kursgebühren Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt in Form von Barzahlung vor Kursbeginn,... in Form eines Formulares zur Kostenabrechnung bei den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen,... in Form einer Rechnung, sofern dies bei der Anmeldung vereinbart wurde. 6: Akzeptanz von Zahlungsmitteln Die Zahlung der Kursgebühren hat in Euro zu erfolgen. Aus Sicherheitsgründen werden bei Barzahlung keine EUR 200,00 und EUR 500,00 Banknoten akzeptiert. EC-Karte, Geldkarte, Kreditkarte, Devisen, DEM-Währung, Einzugsermächtigung werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert. 7: Anmeldung zu den Kursen Die Anmeldung zu Kursen, zu denen eine Anmeldepflicht besteht, kann telefonisch, per Fax, per oder über die Internet-Anmeldedatenbank erfolgen. 8: Sonderregelung für Betriebe, Behörden und Vereine Für Betriebe, Behörden und Vereine besteht die Möglichkeit, gesonderte Schulungstermine für Erste-Hilfe-Lehrgänge, Erste-Hilfe-Trainings usw. zu vereinbaren.

4 Hierfür ist allerdings eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen pro Lehrgang erforderlich. Sind bei der Durchführung von Sonderterminen weniger Personen wie die geforderte Mindestteilnehmerzahl anwesend, wird der Differenzbetrag zwischen tatsächlichen und erforderlichen Teilnehmern dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Werden mehr Ersthelfer/Betriebshelfer geschult als von den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen gefordert, und werden die dadurch entstehenden Kosten von den Unfallversicherungsträgern nicht übernommen, wird der Differenzbetrag zwischen abrechnungsfähigen und nicht abrechnungsfähigen Teilnehmern dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sofern die Unfallkasse Hessen Kostenträger einer Schulungsmaßnahme ist, aber zu Ausbildungsbeginn keine Kostenübernahmeerklärung vorliegt, werden die Lehrgangsgebühren dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. (5) Es gelten die zum Zeitpunkt der Schulung gültigen Preise. (6) Alle gesondert vereinbarten Schulungsveranstaltungen finden grundsätzlich in Wetzlar, Hörnsheimer Eck 21, statt. (7) Auf Wunsch des Auftraggebers können gesondert vereinbarte Schulungen auch an anderen Kursorten durchgeführt werden. Der Auftraggeber hat dem DRK hierfür die Fahrtkosten des Ausbilders zu erstatten. Die Fahrtkosten betragen 0,50 pro Kilometer für die Wegstrecke von Wetzlar, Hörnsheimer Eck 21, bis zum Seminarort und zurück. 9: Bestätigung der Kursplatzreservierung Die Bestätigung der Kursplatzreservierung kann mündlich, telefonisch, per Post, per Fax oder per erfolgen. 10: Abmeldung von reservierten Kursplätzen und Ausfallgebühren Abmeldungen bis sieben Kalendertage vor Kursbeginn sind kostenfrei möglich, sofern diese in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form eingegangen sind.

5 Abmeldungen, die kurzfristiger als sieben Kalendertage vor Kursbeginn in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form eingegangen sind, ziehen die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe von 20 Prozent des Kurspreises nach sich. Abwesenheit an Kursen ohne vorliegende Abmeldung hat die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe von 40 Prozent des Kurspreises zur Folge. Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder für weitere Dritte Personen durchgeführt hat bzw. an das Unternehmen, die Behörde oder den Verein, in dessen Auftrag die Person sich oder weitere Dritte Personen angemeldet hat. 11: Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung Ein Anspruch auf Teilnahme an Kursen, zu deren Besuch eine Anmeldung erforderlich ist, besteht nicht. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nur möglich, wenn zu Lehrgangsbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind. Die Entscheidung hierüber obliegt dem jeweiligen Kursleiter vor Ort. Besteht keine Möglichkeit zur Teilnahme an einem anmeldepflichtigen Kurs, können Ansprüche des Abgewiesenen auf Verdienstausfall und alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten (z. B. Reisekosten) gegenüber dem DRK nicht geltend gemacht werden. 12: Abrechnung der Kursgebühren über Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse (nicht Unfallkasse Hessen) Der Anmeldende verpflichtet sich, dem DRK das zur Kostenübernahme der Kursgebühren notwendige Formular des jeweiligen Unfallversicherungsträgers rechtzeitig zukommen zu lassen. Spätestens zu Kursbeginn muss das Formular vollständig ausgefüllt beim DRK vorliegen. 13: Abrechnung der Kursgebühren über die Unfallkasse Hessen Der Anmeldende verpflichtet sich, die Kostenübernahme durch die Unfallkasse Hessen entsprechend seinem Ausbildungskontingent bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung ist dem DRK mit der Anmeldung bzw. spätestens vor Lehrgangsbeginn vorzulegen. 14: Nichtvorlage des Formulars zur Kostenübernahme durch die Berufs-

6 genossenschaft bzw. Unfallkasse Liegt das Formular zur Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse dem DRK am Ende des Lehrganges nicht vor, bekommt der Kursbesucher seine Teilnahmebescheinigung nicht ausgehändigt. Der Teilnehmer hat darauf hinzuwirken, dass das Formular zur Kostenübernahme spätestens 30 Tage nach Abschluss des Lehrganges an das DRK übersandt wird. Liegt das Formular zur Kostenübernahme nach 30 Tagen immer noch nicht beim DRK vor, werden die Kursgebühren dem entsprechenden Auftraggeber (Betrieb, Behörde oder Verein) in Rechnung gestellt. 15: Haftung für das Eigentum von Kursteilnehmern Das DRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und die Garderobe von Kursteilnehmern. 16: Haftung für die Beschädigung am Eigentum von Kursteilnehmern Das DRK übernimmt keine Haftung für die Beschädigung am Eigentum (z. B. Brille, Mobiltelefon, Schmuck usw.) von Kursteilnehmern, wenn dieses entgegen den Anweisungen des Kursleiters während der Übungen beschädigt wird. Die Haftung des DRK ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 17: Haftung für die Beschädigung an der Gesundheit von Kursteilnehmern Das DRK übernimmt keine Haftung für die Beschädigung an der Gesundheit von Kursteilnehmern, wenn diese nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen stehen. Die Haftung des DRK ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 18: Reklamationen Reklamationen (z. B. über subjektiv empfundene Schlechtleistung) der Teilnehmer über eine vom DRK angebotene Dienstleistung sind binnen 14 Tagen nach Ende des Kurses der DRK-Geschäftsstelle mündlich, fernmündlich, schriftlich oder elektronisch

7 mitzuteilen. Reklamationen, die später als 14 Tage nach Ende des Lehrganges in der DRK-Geschäftsstelle eingehen, werden grundsätzlich nicht mehr bearbeitet. 19: Rückerstattung von Kursgebühren Eine Rückerstattung von Kursgebühren während oder am Ende des Lehrganges ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise können berechtigte Kunden-Reklamationen eine Rückerstattung der Kursgebühren zur Folge haben. Hierüber entscheidet allein der Kreisgeschäftsführer.

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