Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach:
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- Julius Waltz
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1 Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach: Mittlerer Dienst Stand: Staats- und Verfassungsrecht (einsschl. Europarecht) Abschnitt: Zwischenlehrgang Gesamte Stundenzahl: 13 Doppelstunden (26 Unterrichtsstunden) Vorliegende Informationen: Skript, Fachliteratur, DVD Erfolgskontrolle: Übungen - ggf. Übungsklausur, da nicht Gegenstand der Zwischenprüfung Betreuender Dozent: Angelika Hammans Angelika.Hammans@bva.bund.de Telefon: Lernziel Lerninhalt Stoffgliederung Staatsziele / Staatsorganisationsprinzipien Die Anwärter können... - den Aufbau der Bundesrepublik Deutschland, ihre Struktur und ihre Grundprinzipien wiedergeben und erläutern - sowie deren Bedeutung und Funktion als Leitentscheidungen der bundesrepublikanischen Staatlichkeit und ihrer verfassungsmäßigen Ordnung darstellen - der Staatsziele / Staatsorganisationsprinzipien - Grundprinzipien der Verfassungsstruktur und des Regierungssystems der Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 20 I i. V. m. 28 I GG. Begriffe: Staatsziele/Staatszielbestimmungen, Staatsgrundlagen/Staatsgrundlagenbestimmungen und Staatsfundamentalnorm Demokratie Rechtsstaat Republik Sozialstaat Bundesstaat Schutz der Menschenwürde Umwelt- und Tierschutz Frieden Europa Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht Gleichberechtigung C:\Users\Happ\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.IE5\PHY8T4H6\Internet - ZL md.doc Seite 1 von 5
2 Gewaltenteilung - den Begriff Gewaltenteilung und die Grundgedanken der Gewaltenteilungslehre aus Art. 20 II GG ableiten und geordnet erklären sowie - die Hauptfunktionen staatlichen Handelns beschreiben, voneinander abgrenzen deren Unterschiede darstellen - Gewaltenteilungslehre - Die Arten der Gewaltenteilung - Gewaltenverschränkung Begriff, Funktion (Gewaltenteilung im demokratischen Staat) - klassische = horizontale Gewaltenteilung - vertikale Gewaltenteilung Durchbrechungen des Gewaltenteilungsprinzips C:\Users\Happ\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.IE5\PHY8T4H6\Internet - ZL md.doc Seite 2 von 5
3 Die Bundesstaatsgewalten Gesetzgebung (Legislative)... - die Bundesstaatsgewalten und ihre Funktionen erläutern - die Arten der Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern erklären und diesen die einzelnen Sachmaterien, die dem Bund zur gesetzlichen Regelung zugewiesen sind, zuordnen - die möglichen Gesetzesinitiativen und das Gesetzgebungsverfahren beschreiben - Rechtsquellen (Dieser Punkt muss mit dem Lehrfach Verwaltungsrecht abgestimmt werden; der Bezug zwischen den beiden Fächern sollte hergestellt werden!) - Art und Weise sowie Inhalt der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern - formelles Gesetzgebungsverfahren - Rangordnung der Rechtsquellen - Begriff, Funktion und Bedeutung des Gesetzes (Gesetze im formellen und materiellen Sinn; Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes) - geschriebene Gesetzgebungskompetenzen (ausschließliche, konkurrierende, Rahmengesetzgebung) - ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen -> nur ansprechen (kraft Natur der Sache, kraft Sachzusammenhang, Annexkompetenz) - Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens, Art. 76 GG (Gesetzesinitiative) Hauptverfahren, Art. 77 GG (Beratung und Gesetzesbeschluss des Bundestages; Mitwirkung des Bundesrates; Zustandekommen des Gesetzes, Art. 78 GG) Abschlussverfahren, Art 82 GG Probleme (Fehler) im Gesetzgebungsverfahren (Verstöße gegen Vorschriften des GG, gegen Verfahrensvorschriften -> Folgen) Fälle Begriff der öffentliche Verwaltung, Aufgaben Verwaltung (Exekutive) - die Verwaltung als eigenständige Funktion und in ihrer Bedeutung sowohl innerhalb der staatlichen Aufgabenverteilung als auch im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung als der Hauptaufgabe allen staatlichen Handelns einordnen und erklären - Verwaltung als selbstständige Funktion im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung - Verteilung der Verwaltungskompetenzen auf Bund und Länder (Dieser Punkt bedarf keiner vertieften Behandlung, da diese im Lehrfach Organisation der Bundesverwaltung erfolgt; allerdings sollte der Bezug zwischen den beiden Fächern hergestellt werden!) Vollzug von Bundesgesetzen durch: - die Bundesverwaltung (unmittelbare, mittelbare Bundesverwaltung) - die Länder (landeseigene Bundesverwaltung, Bundesauftragsverwaltung) C:\Users\Happ\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.IE5\PHY8T4H6\Internet - ZL md.doc Seite 3 von 5
4 Rechtsprechung (Judikative)... - die Rechtsprechung als eine klar abgegrenzte eigenständige Staatsfunktion erklären - die Arten der Gerichtsbarkeit nach Maßgabe der Verfassung, ihren Aufbau Aufbau und ihre Organisation sowie die besondere verfassungsrechtliche Stellung des Richters beschreiben und erläutern - Stellung und Bedeutung der Dritten Gewalt - Arten der Gerichtsbarkeit - Organisation der Rechtsprechung (Zuständigkeiten) - die verfassungsrechtliche Stellung des Richters Wiederholung, komplexe Fallbearbeitung durch Verknüpfung der Lerninhalte Begriff der Rechtsprechung - Rechtsansprüche und -garantien - Verfassungsgerichtsbarkeit Fachgerichtsbarkeit Internationale Gerichtsbarkeit - oberste Bundesgerichte - Gerichte der Länder sachliche, und persönliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) Fälle, Besprechungen, ggf. Übungsklausur C:\Users\Happ\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.IE5\PHY8T4H6\Internet - ZL md.doc Seite 4 von 5
5 C:\Users\Happ\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.IE5\PHY8T4H6\Internet - ZL md.doc Seite 5 von 5
Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach:
Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach: PVB Stand: 19.05.2011 Staatsrecht Abschnitt: Gesamte Stundenzahl: 22 Doppelstunden (44 Unterrichtsstunden) Vorliegende Informationen: Karl-Heinz Dittrich/Gudula
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