2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses

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1 Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl eines Netz- und Internet-Service-Providers für die Breitbandversorgung in den Projektgemeinden des nördlichen Landkreises Kassel. 1. Kommunale Gebietskörperschaften Die Kommunen Espenau, Hofgeismar, Immenhausen, Fuldatal, Reinhardshagen, Wahlsburg, Bad Karlshafen, Grebenstein und Liebenau haben sich zum Ziel gesetzt, die NGA-Versorgung in ihrem jeweiligen Gemeindegebiet langfristig zu verbessern und den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze voranzutreiben. Vor diesem Hintergrund wird eine nichtförmliche Interessenbekundung zur Auswahl eines Netz- und Internet-Service-Providers in den Gemeindegebieten durchgeführt. Stellvertretender Ansprechpartner: Gemeinde Espenau Im Ort Espenau Ansprechpartner für Rückfragen: Carsten Strzoda Tel.: 05673/ Fax: 05673/ c.strzoda@espenau.de Die Gemeinden Espenau, Hofgeismar, Immenhause, Fuldatal, Reinhardshagen, Wahlsburg, Bad Karlshafen, Grebenstein und Liebenau gehören zum Landkreis Kassel im Bundesland Hessen. Die Anzahl potenziell erschließbarer Privat- und Gewerbeadressen liegt bei etwa Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses Die Projektgemeinden sehen in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen sowie der freiberuflich und gewerblich Tätigen mit schnellen Breitband-Anschlüssen und Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Im Rahmen der Markterkundung vom (in Fuldatal vom ) hat sich gezeigt, dass nach Durchführung der angekündigten Ausbaumaßnahmen eine nahezu flächendeckende Versorgung mit 30 Mbit/s verfügbar sein wird. Die kartographische Darstellung des Projektgebiets ist als Anlagen in Form einer PDF-Datei beigefügt. Der Bandbreitenbedarf mit Bandbreiten von > 30 Mbit/s wird seitens der Kommunen aufgrund zahlreicher Rückmeldungen aus der Bevölkerung als sehr hoch eingeschätzt. Kommune Adressen (gesamt) Adressen nach Versorgungsstand* Versorgung < 30 Mbit/s Versorgung > 30 Mbit/s Liebenau Wahlsburg Immenhausen Grebenstein Fuldatal Reinhardshagen Bad Karlshafen Espenau Hofgeismar *unter Berücksichtigung eigenwirtschaftlicher Ausbauankündigungen innerhalb der nächsten drei Jahre

2 Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Netz- und Internet-Service-Providers, der im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus Telekommunikationsdienste im gesamten Projektgebiet möglichst flächendeckend anbietet. Da nicht lediglich die Versorgung der unterversorgten Andressen angestrebt wird, ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln ausgeschlossen. 3. Interessenbekundungsverfahren Verfahrensgegenstand ist die Vorbereitung einer Maßnahme zur Schaffung einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Next Generation Access (NGA)- Breitbandinfrastruktur auf dem Gebiet der neun Projektgemeinden. Die Kommunen planen, zur weiteren Verbesserung der NGA-Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen einen geeigneten Anbieter zu finden. Es werden dabei sowohl Ausbauszenarien in Betracht gezogen, die das gesamte Projektgebiet umfassen als auch solche, die Teilbereiche wie einzelne Gemeinden oder Ortschaften erschließen. Die Ausbauszenarien lauten: 1. Erschließung des gesamten Ausbaugebiets mit symmetrischen Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s. 2. Erschließung einzelner Gemeinden oder Ortschaften mit symmetrischen Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s. Sollte der Netzausbau wie oben erbeten laufende Betriebskosten bedingen, die die zu erwartenden laufenden Einnahmen übertreffen, wird um entsprechende Hinweise und um die Benennung eines Polygons gebeten, bei dem die laufenden Kosten von den zu erwartenden laufenden Einnahmen gedeckt werden. Ziel der Kommunen ist es, Strukturen zu schaffen, die sich privatwirtschaftlich betreiben lassen. Es können ebenso Interessenbekundungen für den Ausbau im Rahmen eines Betreibermodells abgegeben werden. Die Projektkommunen führen hiermit ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durch. Das Interessenbekundungsverfahren kann der Vorbereitung eines späteren Vergabeverfahrens dienen und ist sowohl für den Auftraggeber und als auch den Bieter unverbindlich. Die Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten haben oberste Priorität. Die Projektkommunen bitten um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Errichtung einer NGA-Infrastruktur, welche die genannten Leistungsparameter erfüllt. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung sowie, falls verfügbar, die Beantragung von öffentlichen Fördergeldern zu nutzen. Die Interessenten werden auf Wunsch über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet. Die Projektkommunen behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit einer anbieter- und technologieneutralen Ausschreibung sowie den Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages vor. Mit Abgabe eines Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei somit nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und entsprechend keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden.

3 Der Interessent hat folgende Angaben zu seinem Produkt- und Angebotsportfolio zu machen, welches er in dem Ausbaugebiet, für das er sein Interesse bekundet, verfügbar machen wird: Geschäftskundenbereich: Benennung eines Einstiegs-Geschäftskundenprodukts: Dabei soll ein Einstiegsprodukt ohne größeren Aufwand und einmaligen Mehrkosten auf höhere Leistungsklassen erweiterbar sein, um dem steigenden Breitbandbedarf gerecht werden zu können, ohne zu hohe Eintrittsbarrieren zu schaffen. Benennung eines Standard-Geschäftskundenproduktes: Ein Standard-Geschäftskundendienst soll zu Monatspreisen im Bereich von unter 200 bereitgestellt werden. Benennung eines Hochleistungs-Geschäftskundenproduktes: Dieses Produkt soll individuelle Geschäftskundendienste mit flexiblen SLA s und QoS s bei symmetrischen Bandbreiten bereitstellen. Privatkundenbereich: Benennung eines Einstiegsproduktes: Dieses Produkt umfasst lediglich Internetdienste ohne Telefonie und TV-Angebote. Benennung eines Standardproduktes: Dieses Angebot umfasst ein Diensteportfolio aus Internetdiensten und Telefonie. Benennung eines Hochleistungsproduktes: Dieses Angebot umfasst ein Diensteportfolio aus Internetdiensten, Telefonie und TV (sog. triple play). Die Angabe dieser Produkte stellt die Mindestanforderung an die eingehenden Antworten dar. Dem Interessenten steht es frei, weitere Produkte innerhalb der entsprechenden Kategorien zu benennen. 4. Inhalte der Interessenbekundung Interessenbekundungen haben folgende Daten zu enthalten: Informationen: - zum technischen Konzept inklusive aktiver Technik mit Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösung (z.b. Angaben zur Langlebigkeit, Upgradefähigkeit, Zahl der Endkundenanschlüsse, etc.), - zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung - zur späteren Ausbaufähigkeit (Nachhaltigkeit); - vorläufige Angaben zur Gewährleistung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene), - zu den Kosten, die für die Errichtung eines Hausanschlusses erhoben werden, - zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten, - über die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung, Angaben zu den förderfähigen Investitionskosten zum vorhandenen und erwarteten Kundenpotenzial und dem daraus abzuleitenden Umsatzpotenzial (Refinanzierung des Netzes inklusive der Angaben der möglichen sowie kalkulierten Neukunden), - zu den erwarteten Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten; - zur Übersicht aller buchbaren Tarife des künftigen Netzes; - zum vorläufigen Zuschussbedarf, welcher nachvollziehbar und plausibel darzustellen ist, - zum angestrebten Vertriebskonzept, sowie - zum Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme.

4 Das interessierte Telekommunikationsunternehmen hat die aus seiner Sicht existierenden Möglichkeiten, bestehende Infrastrukturen für die Maßnahme zu nutzen, zu benennen. Informationen dazu sind dem Bundesbreitbandatlas und dem Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur zu entnehmen. Sollte die Kalkulation ergeben, dass ein Ausbau eigenwirtschaftlich nicht darstellbar ist und eine Wirtschaftlichkeitslücke verbleibt, so soll diese Wirtschaftlichkeitslücke ausgewiesen werden. Ziel ist in jedem Fall, dass der Bieter ein eigenwirtschaftliches Ausbaugebiet benennt. Bei seiner Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung detailliert darzustellen sowie Angaben zu den technisch mindestens erreichbaren Bandbreiten beim Endkunden zu machen. Es ist die Backbone Anbindung (möglichst durch Glasfaser) sowie die Anbindung der Gebäude per Kupfer (TAL) oder per Glasfaser anzugeben. Außerdem sind die technisch mindestens erreichbaren (nicht bis zu ) Übertragungsraten nach Abschluss des Vorhabens bei den Endkundenanschlüssen in folgender Staffelung anzugeben: >= 100 Mbit/s % >= 200 Mbit/s % 5. Weiteres Verfahren / Auswahlverfahren Im Rahmen eines möglichen späteren Ausschreibungsverfahrens hat der Netzanbieter im Angebot zu folgenden Punkten verbindliche Aussagen zu treffen: Technologie und Investition: Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern zur Verfügung stehen), Übertragungstechnologie Downloadrate / Uploadrate (Mbit/s) Erhöhung der Datenübertragungsraten möglich? Symmetrische Anschlüsse (SDSL) Diensteverfügbarkeit > 97% im Jahresmittel Angebot und Dienste: Einmalige Kosten für den Teilnehmer Marktkonforme Endkundenpreise gemäß den Vorgaben zu Einstiegs-, Standard- und Hochleistungs-Produkten. Flatrate Kosten des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene -3- Mindestvertragslaufzeit für Teilnehmer Serviceleistungen Informationen zum Anbieter: Referenzliste über mindestens 5 vergleichbare Projekte mit Ansprechpartnern (Kontaktadresse und Telefonnummer) Meldebescheinigung gem. 6 TKG Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im TK-Sektor der letzten drei Geschäftsjahre,

5 Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes nicht älter als drei Monate ist auf Verlangen nachzureichen. Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.

6 6. Frist und Form Die Interessenbekundungen sind in deutscher Sprache unter Angabe aller abgefragter Aussagen mit dem Vermerk: Achtung! Interessenbekundungsverfahren Breitbandversorgung in den Projektgemeinden des nördlichen Landkreises Kassel. Nicht öffnen. schriftlich und in digitaler Form bis zum einzureichen bei: Gemeinde Espenau Herr Carsten Strzoda Im Ort Espenau Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Espenau, den Gemeinde Espenau

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