Nicht-finanzielle Berichterstattung im Einklang mit der EU Richtlinie. Regierungsentwurf vom 21. September 2016

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1 Nicht-finanzielle Berichterstattung im Einklang mit der EU Richtlinie Regierungsentwurf vom 21. September 2016

2 Auf einen Blick Wer? Große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit > als 500 Arbeitnehmern (groß = Umsatzerlöse > 40 Mio. Euro oder Bilanzsumme > 20 Mio. Euro) Wo? Nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht oder gesonderten nichtfinanziellen Bericht (Veröffentlichung zeitgleich mit dem Lagebericht oder spätestens 6 Monate nach Bilanzstichtag) Wie? Wesentliche Themen mit frei wählbaren Rahmenwerken Worüber? Geschäftsmodell Arbeitnehmerbelange Umweltbelange Sozialbelange Achtung der Menschenrechte Bekämpfung von Korruption & Bestechung Diversity* * Gilt nur für börsennotierte AGs Verfolgte Konzepte und Ergebnisse daraus Due-Diligence- Prozesse Wesentliche Risiken (entlang der Wertschöpfungskette) Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Hinweise Jahresabschluss 2

3 Allgemeines Regierungsentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen Deutschland übt vorgesehene Wahlrechte in dem Sinne aus, dass hoher Gestaltungsspielraum realisierbar ist und Unternehmen eine möglichst geringe Belastung durch die neuen Vorschriften haben Kern ist die neuartige Nichtfinanzielle Erklärung Hohe Bußgelder bei Nichteinhaltung vorgesehen Vorschriften sollen für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen Finale Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum 6. Dezember 2016 erfolgen, aktuell liegt seit dem 21. September der Regierungsentwurf vor 3

4 Anwenderkreis Kapitalmarktorientierte Unternehmen > 500 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt > 20 Mio. Euro Bilanzsumme oder > 40 Mio. Euro Umsatzerlöse Kreditinstitute & Versicherungsunternehmen > 500 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt > 20 Mio. Euro Bilanzsumme oder > 40 Mio. Euro Umsatzerlöse Unabhängig von Kapitalmarktorientierung Vorschriften sind auch auf haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften anzuwenden (z.b. GmbH & Co. KG) Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen erfüllt sein 4

5 Inhalte 1/3 Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung mit Kurzer Beschreibung des Geschäftsmodells Darüber hinaus Bezugnahme auf zumindest folgende Aspekte: Aspekt Umweltbelange Arbeitnehmerbelange Sozialbelange Achtung der Menschenrechte Bekämpfung von Korruption und Bestechung Beispiele Angaben zu Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Nutzung von erneuerbaren Energien und zum Schutz der biologischen Vielfalt, Gesundheit, Umweltsicherheit, Bodenbelastungen, globale Umwelt- und Klimaziele Maßnahmen zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung, Arbeitsbedingungen, Achtung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Gewerkschaften, zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz, Personalplanung im Hinblick auf benötigte Fachkräfte, zu Krankheitsquoten, Unfall- und Fluktuationsraten Angaben zum Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene oder zu den zur Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften ergriffenen Maßnahmen Angaben zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen Angaben zu bestehenden Instrumenten zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung 5

6 Inhalte 2/3 Zu jedem einzelnen der genannten Aspekte sind die folgenden Angaben zu machen: Angabe Erläuterung Beschreibung der verfolgten Konzepte Beschreibung der dabei angewandten Due-Diligence-Prozesse Ergebnisse der verfolgten Konzepte Wesentliche Risiken in Bezug auf eigene Geschäftstätigkeit Wesentliche Risiken in Bezug auf Geschäftsbeziehungen, Produkte und Dienstleistungen Wichtigste nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Hinweise auf im Jahresabschluss ausgewiesene Beträge und Erläuterungen Ziele, Maßnahmen in bestimmtem Zeitraum, Einbindung der Unternehmensführung in Maßnahmen, Stakeholder Engagement Prozesse Verfahren, mit denen Sorgfaltspflichten und -obliegenheiten identifiziert und erfüllt werden Feststellbare Auswirkungen oder bisher nicht festgestellte Auswirkungen Risiken, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben und sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit ergeben Risiken, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben und sich entlang der Wertschöpfungskette ergeben Genaue Indikatoren vom Geschäftsmodell abhängig Verbindung zu im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträgen/zusätzlichen Erläuterung sollte hergestellt werden, wenn es für das Verständnis der nichtfinanziellen Erklärung erforderlich ist 6

7 Inhalte 3/3 Wesentlichkeit Die beschriebenen Angaben sind nur zu machen, wenn sie a. Für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens erforderlich sind sowie b. Für das Verständnis der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Aspekte erforderlich sind Rahmenwerke Wahlfreiheit des Rahmenwerks Empfohlen sind nationale, europäische oder internationale Berichtsrahmenwerke (z.b. GRI- Leitlinien, OECD Leitsätze, Deutscher Nachhaltigkeitskodex, EMAS, UN Global Compact, ISO 26000) Bei Anwendung ist das entsprechende Rahmenwerk zu nennen Comply or Explain Verfolgt ein Unternehmen kein Konzept, so gilt der comply or explain Ansatz für die Angaben 1 bis 3 (Konzept, Due Diligence, Ergebnisse) Alle anderen Angaben (4 bis 7) sind trotzdem zu machen Wenn es keine Risiken gibt ist eine Negativaussage nicht erforderlich Nachteilige Angaben Bestimmte Informationen können weggelassen werden, wenn diese dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen. Weglassen darf den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes und ausgewogenes Verständnis nicht verhindern Entfallen Gründe für Nichtaufnahme müssen Angaben in der darauf folgenden nichtfinanziellen Erklärung aufgenommen werden 7

8 Aufstellungs- /Offenlegungsvarianten 3 Möglichkeiten zur Aufstellung/Offenlegung einer nichtfinanziellen Erklärung Lagebericht Aufnahme der nichtfinanziellen Erklärung in den offenzulegenden Lagebericht Gesondert & zusammen Nichtfinanzielle Erklärung als gesonderter Bericht außerhalb des Lageberichts, der zeitgleich mit dem Lagebericht offengelegt wird Gesondert & nachgelagert Nichtfinanzielle Erklärung als gesonderter Bericht außerhalb des Lageberichts, der spätestens 6 Monate nach Abschlussstichtag für mindestens 10 Jahre auf der Internetseite veröffentlicht wird und der Lagebericht Bezug darauf nimmt Bei der nichtfinanziellen Erklärung darf die Gesellschaft auf die an anderer Stelle im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Angaben verweisen. Eine inhaltliche Prüfung durch den Aufsichtsrat muss bei Variante 3 nachgelagert und separat vom (Konzern-) Abschluss erfolgen. 8

9 Prüfung und Befreiung Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung Abschlussprüfer hat zu prüfen, ob nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht enthalten ist oder gesondert vorgelegt wurde Bei dritter Offenlegungsvariante: Ergänzende Prüfung, ob nachgelagerte Offenlegung erfolgte Keine inhaltliche Prüfung verpflichtend Bei freiwilliger inhaltlicher Prüfung: Prüfungsurteil über das Ergebnis muss mit nichtfinanzieller Erklärung veröffentlicht werden! Aufsichtsrat muss die nichtfinanzielle Erklärung prüfen (im Lagebericht oder gesondert) Mögliche Befreiungen Unternehmen ist befreit, wenn es in den Konzernlagebericht eines Mutterunternehmen in der EU/im EWR einbezogen ist Mutterunternehmen muss eine konforme (Bezug auf den jeweiligen gesetzlichen Mindestumfang des Staates, in dem Mutterunternehmen Sitz hat) nichtfinanzielle Erklärung aufstellen Bei Inanspruchnahme der Befreiung muss Hinweis auf Mutterunternehmen und Ort, wo Erklärung in deutscher oder englischer Sprache zu finden ist, gemacht werden 9

10 Erklärung zur Unternehmensführung Für Aktiengesellschaften im Sinne des 289a Abs. 1 HGB* gilt zusätzlich die Aufnahme in die Erklärung zur Unternehmensführung einer Beschreibung: des Diversitätskonzepts im Hinblick auf Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrat der Ziele des Diversitätskonzepts der Art und Weise der Umsetzung der im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse In Bezug auf das Konzept sind z.b. Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund einzubeziehen. Wird kein Konzept verfolgt, so ist dies zu erläutern. * Börsennotierte Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Europäische Gesellschaften (SE) 10

11 Ihre Ansprechpartner Frieder Frasch Manager, Technical Assurance & Certification T ffrasch@kpmg.com Maxi Muster Position, Bereich KPMG T +49 AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mmustermann@kpmg.com Theodor-Heuss-Straße Stuttgart Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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