Rahmenempfehlungen für die Planung und Durchführung von Evakuierungen durch die Katastrophenschutzbehörden

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1 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Rahmenempfehlungen für die Planung und Durchführung von Evakuierungen durch die Katastrophenschutzbehörden Herausgeber: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Amt für Katastrophenschutz Düsternbrooker Weg Kiel

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3 Inhaltsverzeichnis: Seite: 1. Allgemeines Zweck der Rahmenempfehlung Begriffsbestimmung Zuständigkeit Verfahren 5 2. Planung der Evakuierung Zur Planung und Zusammenarbeit verpflichtete Behörden Einsatzpersonal und Organisation Potentiell betroffene Bereiche für die Planung Sammelplätze Warnung und Information der Bevölkerung Transportmittel Unterkünfte Versorgung Durchführung der Evakuierung Festlegung des Evakuierungsgebietes und der Evakuierungszeit Bestimmung der Sammelplätze Durchführung der Warnung und Information Transport Verkehrslenkung Unterbringung Sicherungsmaßnahmen der Polizei Rückführung der Evakuierten Vollzug 14 Anlagen Gliederung eines Evakuierungsplans (mit Checkliste) Bevölkerungszahlen nach Altersverteilung und Geschlecht zum

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5 5 1. Allgemeines Von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde ist zu bedenken, dass eine Evakuierung einen erheblichen Eingriff in die subjektiven Rechte der Bürger darstellt. Demzufolge sind vor einer Evakuierung die bestehenden Gefahren mit der Belastung für den Bürger im Rahmen einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit abzuwägen. Wegen der außerordentlichen Einschränkung, insbesondere des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, sollte eine Evakuierungsmaßnahme besonders kritisch geprüft und nur durchgeführt werden, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen. 1.1 Zweck der Rahmenempfehlungen Diese Rahmenempfehlungen können als Grundlage für Planungen und Maßnahmen der zuständigen Katastrophenschutzbehörden im Falle von Katastrophen, sowie akuter Gefährdung eines Gebietes zum Schutz der betroffenen Bevölkerung und ggf. der Viehbestände durch Evakuierung dienen. 1.2 Begriffsbestimmung Unter Evakuierung ist die rasche organisierte Verlegung von Menschen und ggf. Tieren aus einem gefährdeten Gebiet in ein sicheres Aufnahmegebiet, in dem die vorübergehende Unterbringung, Versorgung, Verpflegung, Betreuung und Registrierung durchgeführt wird, zu verstehen. 1.3 Zuständigkeit Zuständig für die Anordnung zur Evakuierung im Falle von Katastrophen, sowie bei Störungen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit größeren Ausmaßes sind die Katastrophenschutzbehörden. Die unteren Katastrophenschutzbehörden können die Gemeinden und Ämter im Rahmen der Gefahrenabwehr anweisen, Evakuierungspläne aufzustellen ( 162 LVwG). 1.4 Verfahren Eine Evakuierung wird durch die zuständige Katastrophenschutzbehörde angeordnet, soweit nicht ein Erfordernis einheitlicher Leitung durch die oberste Katastrophenschutzbehörde im Sinne des 1 Abs. 1 LKatSG besteht.

6 6 Das Erfordernis einheitlicher Leitung der Abwehrmaßnahmen ist insbesondere für die rechtlich belastenden Maßnahmen einer Evakuierung anzunehmen. Die oberste Katastrophenschutzbehörde ist von der Absicht einer nicht nur örtlich eng begrenzten Evakuierungsmaßnahme vor Beginn der Maßnahme zu unterrichten. Für den Fall der Übernahme der Gesamtabwehrleitung kann sie sich die endgültige Entscheidung über eine Evakuierung ausdrücklich vorbehalten. Das Erfordernis einer vorherigen Unterrichtung der obersten Katastrophenschutzbehörde entfällt, wenn ohne eine sofortige Evakuierung das Schutzziel gefährdet ist. 2. Planung der Evakuierung Es wird empfohlen, dass für ein gefährdetes Gebiet ein Evakuierungsplan erstellt wird, der u. a. die Unterbringungsmöglichkeiten für die Betroffenen festlegt und das nötige Material zu deren Versorgung beschreibt. Die aus dem Gebiet evakuierten Personen müssen, nachdem sie die Sammelpunkte durchlaufen haben, in denen sie vor allem zu registrieren sind, zu ihren Unterkünften gebracht werden. Hierbei sollten im Rahmen der Planungen soweit möglich die unterschiedlichen Bedürfnisse von z. B. Kranken, alten Menschen und Kindern berücksichtigt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass eine große Anzahl von Personen binnen kurzer Zeit mit Getränken und Lebensmitteln versorgt werden (auch Babyund Kleinkindernahrung) muss. Geeignete und ausreichende sanitäre Einrichtungen sollten zur Verfügung gestellt werden. Der gefährdeten Bevölkerung sollten die für sie vorgesehenen Notunterkünfte in geeigneter Weise bekannt gemacht werden. 2.1 Zur Planung und Zusammenarbeit verpflichtete Behörden Die planerische Vorbereitung von Evakuierungen erfolgt durch die Katastrophenschutzbehörden. An den Planungen können die obersten Landesbehörden mit ihren nachgeordneten Behörden, sonstige Dienststellen und Stellen beteiligt werden, deren Geschäftsbereich im Falle einer Evakuierung überwiegend berührt wird, insbesondere: - Das Ministerium für Bildung und Frauen hinsichtlich der Schulen,

7 7 - das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren hinsichtlich der kerntechnischen Anlagen, der Heime und der Krankenhäuser (sowie zusätzlich andere Krankenhausträger), - das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa hinsichtlich der Insassen der Vollzugsanstalten, - das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hinsichtlich der genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BimSchG und der Gefährdungen durch Sturmfluten und Hochwasser sowie - sonstige Einrichtungen, aus denen eine Vielzahl von Personen zu evakuieren sind (Heime, Sammelunterkünfte usw.). 2.2 Einsatzpersonal und Organisation Als Einsatzpersonal können insbesondere Einheiten der Organisationen herangezogen werden, die die Aufgaben der Gefahrenabwehr und Hilfeleistung wahrnehmen. Kurze Reaktionszeiten sind dabei insbesondere bei Feuerwehren, Rettungsdiensten, Schnelleinsatzgruppen (ASB, DRK, JUH, MHD) und dem Technischen Hilfswerk zu erwarten. Diese Organisationen sind meist auch in der Lage, weiteres Personal kurzfristig heranzuführen. Darüber hinaus stehen Einheiten der Landespolizei (Bereitschaftspolizei), der Bundespolizei und der Bundeswehr zur Verfügung. Die Verfügbarkeiten dieser Einheiten hängen jedoch stark von den Standorten der einzelnen Organisationen und somit von der Entfernung zum Evakuierungsgebiet ab. Da für einen Evakuierungseinsatz eine große Zahl von Einsatzkräften erforderlich ist und im Falle einer drohenden Evakuierung der Personalbedarf mit der Größe des betroffenen Gebietes stark ansteigt, wird unter Berücksichtigung einer entsprechenden Vorlaufzeit eine angemessene Anzahl von Reservekräften zur Ablösung benötigt. 2.3 Potentiell betroffene Bereiche für die Planung Empfohlen wird Evakuierungspläne aufzustellen für - Gebiete, die durch Sturmflut und Hochwasser sowie Waldbrände besonders gefährdet sind, In einem potentiellen Überflutungsgebiet sollte der Evakuierungsplan Bestandteil eines lokalen Hochwasserabwehrplanes sein. Bei dessen Aufstellung ist unter Berücksichtigung der lokalen Topographie zu prüfen, bis zu welcher Überflutungshöhe eine Evakuierung sinnvoll ist. Unter gewissen Umständen (z.b. geringe Überflutungshöhe, kein Wellenschlag) kann ein Rückzug der Bewohner in höher gelegene Stockwerke ggf. ausreichenden Schutz bieten.

8 8 - die Umgebung kerntechnischer Anlagen. Die Katastrophenschutzmaßnahmen Evakuierung, Verbleiben im Haus, wie auch die Jodblockade der Schilddrüse sind als vorzubereitende Maßnahmen in den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen aufgeführt. Fachlich basieren die Rahmenempfehlungen auf den dazugehörigen radiologischen Grundlagen für die Entscheidung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden. Bei einer rechtzeitigen Durchführung der Maßnahme in der Vorfreisetzungs- und Freisetzungsphase soll die äußere Bestrahlung aus der Wolke bzw. durch Bodenkontamination, die Inhalation und die Kontamination vermieden werden, - die Umgebung von Betriebsbereichen nach der Störfallverordnung, die dem erweiterten Pflichtenkatalog unterliegen. Hinweis des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume: Eine Evakuierung kann kontraproduktiv sein, da u. U. Brand, Gasaustritt und/ oder Explosion in relativ kurzer Zeit und unvorhergesehen ablaufen. Aus diesem Grund wird schon seit längerer Zeit ein Schwerpunkt auf die Maßnahmen zur Bewältigung der besonderen Situation nach dem Störungsereignis gelegt. Einzelheiten dazu sind den betriebsbezogenen externen Notfallplänen i. S. des LKatSG zu entnehmen. 2.4 Sammelplätze Die Katastrophenschutzbehörden sollten im Rahmen der Planungen in ihrem Bereich Sammelplätze für diejenigen Bewohner festlegen, die das freizumachende Gebiet nicht mit dem eigenen Pkw, mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel oder auf sonstige Weise verlassen können. Die Sammelplätze sollten in angemessener Zeit zu Fuß erreichbar sein. Als Richtwert kann hier die Entfernung von 2 Kilometern angenommen werden. Als Sammelplätze kommen insbesondere Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel, Freiflächen oder sonstige markante und aufgrund der gewachsenen Strukturen im Bewusstsein der Bevölkerung verhaftete Örtlichkeiten in Betracht. Empfohlen wird, jeden Sammelplatz für den Bürger mit einer kurzen und prägnanten, leicht merkbaren Bezeichnung zu versehen. Zusätzlich sollten diese Sammelplätze in einer Übersicht zusammengefasst und im Rahmen von regelmäßigen Aktualisierungen der Polizei, den Hilfeleistungsorganisationen, der Feuerwehr sowie den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. 2.5 Warnung und Information der Bevölkerung Die Warnung bzw. Information soll die Bevölkerung frühzeitig über die Lage aufklären und auf die mögliche Notwendigkeit einer Evakuierung hinweisen; sie soll ggf. Angaben über zu treffende persönliche Vorbereitungen enthalten

9 9 und zur Nachbarschaftshilfe auffordern. Zu den persönlich zu treffenden Vorbereitungen kann auch die Benachrichtigung Angehöriger (Bekannter) über einen in Aussicht genommenen Aufenthaltsort gehören. Die Katastrophenschutzbehörden sollen Vorbereitungen im Hinblick darauf treffen, dass die Rundfunkdurchsagen bei Bedarf durch lokale Lautsprecherdurchsagen ergänzt werden. Zu diesem Zweck sollten in den Katastrophenschutzplänen und den Einsatzplänen die Standorte von Lautsprecherfahrzeugen erfasst sowie die Alarmierungswege der Besatzungen festgelegt werden. 2.6 Transportmittel Für die Ermittlung des Bedarfs an Transportmitteln kann davon ausgegangen werden, dass etwa 50 % der Bewohner das Evakuierungsgebiet im eigenen Pkw, mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel oder auf sonstige Weise (z.b. Mitfahrgelegenheit) verlassen. Dieser Anteil kann sich örtlich erheblich erhöhen. Bei der Ermittlung des Bedarfs an Transportmitteln für liegend aus Wohnungen zu transportierende Personen (Alte, Gebrechliche, Kranke) kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass etwa 5 % der zu evakuierenden Bevölkerung mit entsprechend geeigneten Fahrzeugen zu transportieren sind. Für die Evakuierung besonderer Einrichtungen (Krankenhäuser, Heime usw.) sollte in direktem Kontakt mit der jeweiligen Einrichtung der Transportmittelbedarf, insbesondere für die liegend zu transportierenden Personen, ermittelt werden. Im Rahmen ihrer Planungen sollten die Katastrophenschutzbehörden prüfen, ob für den Transport von Bewohnern mit Bussen Vereinbarungen mit den örtlichen Verkehrsbetrieben und Transportunternehmen getroffen werden können. 2.7 Unterkünfte Die in die Planung einbezogenen Unterbringungsmöglichkeiten für evakuierte Personen müssen unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden. Bei kurzer Dauer kann das Herrichten einer Sporthalle ausreichend sein. Im Falle einer längeren Evakuierungszeit muss eine menschenwürdige Unterbringung mit allen Versorgungsmöglichkeiten organisiert und vorgeplant sein. Für spezielle Personengruppen, wie kranke und gebrechliche Menschen, kommen Massenunterkünfte nicht oder nur bedingt in Frage. Seniorenheime, Krankenhäuser u. ä. Einrichtungen sind daher in die Unterbringungsplanung einzubeziehen.

10 10 Für die im Evakuierungsfall vorgesehenen Notunterkünfte sollte eine Grundausstattung mit Stühlen, Tischen, Betten und Decken vorgeplant werden. Auch der Schutz des vorhandenen Bodens sollte berücksichtigt werden. 2.8 Versorgung Im Evakuierungsfall müssen die betroffenen Bürger sowie das Einsatzpersonal nach relativ kurzer Zeit umfassend versorgt werden. Erfahrungsgemäß ist bereits zu Beginn des Einsatzes mit der Beschaffung, der Zubereitung und der Verteilung der Verpflegung zu beginnen. Es ist auch planerisch die Versorgung von Babys, Kleinkindern, sowie älteren und kranken Personen vorzubereiten. Um die unnötige Lagerung von Versorgungsmitteln zu vermeiden, bieten sich Vereinbarungen mit großen Lebensmittelunternehmen an. 3. Durchführung der Evakuierung 3.1 Festlegung des Evakuierungsgebietes und der Evakuierungszeit Das Evakuierungsgebiet wird vom Leiter der zuständigen Katastrophenschutzbehörde je nach Gefährdungslage bestimmt. Bei der Evakuierung haben alle Behörden und alle der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die im Bezirk der jeweiligen Katastrophenschutzbehörden öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit wahrnehmen, im Rahmen ihres Aufgabenbereichs beim Katastrophenschutz zu helfen ( 8 Abs. 1 LKatSG). Davon unberührt bleibt die originäre Verkehrslenkungs- und Sicherungskompetenz der Landespolizei. Zu prüfen ist, ob ausreichend Vorlaufzeit für eine Evakuierung verbleibt (Alarmierung der Kräfte, Bereitstellung der Transportmittel). Ist eine Evakuierung zeitlich durchführbar, sind der Zeitpunkt der Warnung der Bevölkerung sowie der Beginn der Evakuierung festzulegen. Ist eine Evakuierung zeitlich nicht mehr durchführbar, weil sie die Bevölkerung zusätzlich gefährden würde, sollten der Bevölkerung Verhaltensmaßregeln in geeigneter Form bekannt gegeben werden. 3.2 Bestimmung der Sammelplätze Nach der Entscheidung über die Evakuierung sollten die gemäß Ziffer 2.4 festgelegten Sammelplätze unter Berücksichtigung der Gefährdungslage und ggf. der Windrichtung ausgewählt werden. Sie dürfen nicht im unmittelbaren Gefahrenbereich liegen und sind so zu wählen, dass der wegführende Charakter der Evakuierungsmaßnahme taktisch unterstützt wird.

11 Durchführung der Warnung und Information Die frühzeitige Warnung der Bevölkerung soll mindestens folgende Informationen und Hinweise enthalten: - Gefahrenlage (Art, Ort, Ausmaß), - mögliche Notwendigkeit einer Evakuierung, - die zu treffenden persönlichen Vorbereitungen (hierzu kann auch gehören die Benachrichtigung Angehöriger/Bekannter über einen in Aussicht genommenen Aufenthaltsort) und - Nachbarschaftshilfe. Nach Entscheidung über die Anordnung der Evakuierung ist die betroffene Bevölkerung unverzüglich zu unterrichten. Dies erfolgt auf Weisung des Innenministers (Erlass vom 12. Juli 1988 Az. IV AZK 200 a ) durch das Amt für Katastrophenschutz oder die zuständige Katastrophenschutzbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt über Rundfunk. Es wird empfohlen, die Warnhinweise wie für den Bereich der kerntechnischen Anlagen in der Form von Mustertexten soweit vorzubereiten, dass sie im Falle einer Evakuierung um die folgenden Hinweise ergänzt werden können: - Unterrichtung über die Gefahrenlage (Art, Ort und Ausmaß) und Notwendigkeit der Evakuierung, - Hinweis auf geschlossene Evakuierung von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern usw., - Bekanntgabe des Aufnahmegebiets und der Auskunftsstellen, - Benutzung privater Fahrzeuge innerhalb einer bestimmten Frist und Richtung, - Bekanntgabe der Sammelplätze und der Bereitstellung öffentlicher Transportmittel und der Abfahrtszeiten (ggf. auch der Einsteigrouten), - Aufforderung an ältere, kranke, bettlägerige Personen, die ihre Wohnung nicht ohne fremde Hilfe verlassen können, sich durch besondere Zeichen (z.b. weißes Tuch am Fenster) bemerkbar zu machen, - Hinweis auf die Telefonnummer(n) der unteren Katastrophenschutzbehörde und der Feuerwehr zur Anforderung von Rettungswagen für liegend zu transportierende Personen, - Hinweise für die Schifffahrt zur Evakuierung von Wasserflächen und zur Verkehrslenkung.

12 12 Daneben kann der Text enthalten - einen Appell an die Nachbarschaftshilfe und die Bitte, dabei insbesondere an Behinderte, Gehörlose und Ausländer zu denken, - Hinweise auf das ordnungsgemäße Verlassen und Sichern der Häuser und den Schutz des Evakuierungsgebietes durch die Polizei, - Hinweise zur persönlichen Vorbereitung (Mitnahme von Sachen und Verpflegung) und - die Aufforderung, Angehörige/Bekannte zu benachrichtigen bzw. die Personenauskunftsstelle über den Verbleib zu unterrichten. Auf Weisung des Innenministers (Erlass vom 12. Juli 1988 Az. IV AZK a ) veranlasst das Amt für Katastrophenschutz oder die zuständige Katastrophenschutzbehörde bei der Feuerwehr die (selektive) Auslösung der fest installierten Sirenen (Sirenensignal: Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten! ). Die Rundfunksender sind hiervon vorher zu unterrichten. Darüber hinaus kommt eine zusätzliche Warnung durch mobile Lautsprecheranlagen in Betracht. 3.4 Transport Auf der Grundlage der vorhandenen Angaben gemäß Ziffer 2.6 sollen die jeweiligen Einsatzleitungen den Transportbedarf ermitteln. An den Bereitstellungsorten sind die Fahrer der Transportunternehmen wenn möglich durch Einsatzkräfte und Helfer einzuweisen, wobei konkrete Angaben über - Sammelplätze und Fahrtwege, - Einsteigerouten mit Halteplätzen und - Fahrziel gemacht werden sollen. Empfohlen wird, die Anzahl der liegend zu transportierenden Personen aus Wohnungen (Alte, Kranke, Gebrechliche) gesondert zu ermitteln. Für den Transport dieser Personen können die Katastrophenschutzbehörden Rettungsfahrzeuge, Behindertenfahrzeuge oder andere geeignete Fahrzeuge direkt bei der Feuerwehr (einschließlich Rettungsfahrzeuge der Hilfsorganisationen und ggf. anderer behördlicher Dienste) anfordern. 3.5 Verkehrslenkung Es wird empfohlen, die Evakuierungswege durch die Katastrophenschutzbehörde im Einvernehmen mit der Polizei festzulegen.

13 Unterbringung Die zu evakuierenden Personen sollen in einem sicheren Gebiet untergebracht werden. Hierzu können die Katastrophenschutzbehörden die Unterkünfte bestimmen und die zu ihrer Herrichtung erforderlichen Kräfte alarmieren. Ist die Unterbringung im eigenen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt nicht möglich oder zweckmäßig, können Absprachen mit den Komplementärkreisen getroffen werden. Entscheidet die oberste Katastrophenschutzbehörde über die Unterbringung in einem anderen Kreis bzw. kreisfreien Stadt, sind dem Führungsstab-Katastrophenschutz folgende Angaben zu übermitteln: - Anlass und Gefahrenlage (Art, Ort und Ausmaß), soweit noch nicht geschehen, - geschätzte Anzahl der aufzunehmenden Personen, - Zeitpunkt des Eintreffens der Personen. Die Rückinformation des aufnehmenden Kreises bzw. kreisfreien Stadt über die Aufnahmeorte und die Verteilung der evakuierten Personen sowie über den Zeitpunkt der Herrichtung der Unterkünfte wird dem abgebenden Kreis bzw. kreisfreien Stadt über den Führungsstab-Katastrophenschutz mitgeteilt. 3.7 Sicherungsmaßnahmen der Polizei Im Rahmen ihrer Zuständigkeit werden durch die Polizei im Regelfall folgende Maßnahmen ergriffen: - Absperrung des Evakuierungsgebietes, - Verkehrslenkungsmaßnahmen, - Kontrolle der durchgeführten Evakuierung und - Schutz des evakuierten Gebietes. Andere Einsatzkräfte können zur Unterstützung der Sicherungsmaßnahmen herangezogen werden. 3.8 Rückführung der Evakuierten Nach Beendigung der Gefahrensituation muss auch die Rückführung der Bevölkerung in das evakuierte Gebiet sorgfältig und planmäßig durchgeführt werden. Gerade ältere und gebrechliche Personen sind oft selbst nicht in der Lage, ihre Wohnungen und Häuser selbständig wieder aufzusuchen. Sie müssen geregelt und vor allem dokumentiert zurückgeführt werden.

14 14 Diese Rückführung muss ggf. auch durch ordnungsrechtliche und polizeiliche Maßnahmen unterstützt werden, da damit gerechnet werden muss, dass Wohnungen mit Gewalt geöffnet werden müssen oder dass sich bei der Rückführung die Unbewohnbarkeit herausstellt. 4. Vollzug Nach 27 LKatSG hat jede im Katastrophengebiet oder an einem Einsatzort anwesende Person Anordnungen der Katastrophenschutzbehörde oder der Leiterin oder des Leiters einer nachgeordneten Führungsebene über die Räumung, Absperrung oder Sicherung des Katastrophengebietes oder des Einsatzortes unverzüglich zu befolgen. Die Ausübung des unmittelbaren Zwangs gegen Personen, die sich einer Evakuierung/Räumung widersetzen oder die Einsatzkräfte behindern, richtet sich nach dem LKatSG und dem LVwG und wird im Wege des unmittelbaren Zwangs gegen Personen von den Polizeikräften in Vollzugshilfe für die Katastrophenschutzbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen vorgenommen. Die 163 ff LVwG finden Anwendung.

15 Anlagen: 1. Prüfliste für die Erstellung von Evakuierungsplänen 2. Bevölkerungszahlen nach Altersverteilung und Geschlecht in Schleswig-Holstein Stand:

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17 Gliederung eines Evakuierungsplans I. Evakuierungsvorbereitung und Verkehrsplanung Evakuierungsgebiete Besondere Objekte (z.b. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Vollzugsanstalten etc.) Sammelplätze Aufnahmebereiche Bereitstellungsraum für Fahrzeuge Landeplätze für Hubschrauber Abfahrpunkte im gefährdeten, aber noch nicht überfluteten Bereich Fahrstrecke und Zusteigepunkte Kennzeichnung der Sammelplätze, Abfahrtpunkte II. Warnung und Information Warnmittel Warntexte Durchführung der Warnung Rundfunkdurchsage Lautsprechereinsatz (Fahrzeuge, Hubschrauber) Gezielte telefonische Warnung Warnungs-Wiederholungen Information der Presse III. Transport Transportbedarf Transportkapazität Kennzeichnung Verkehrslenkung / Lotsenpunkte Durchführung der Transporte IV. Aufnahme Aufnahmegebiet Gebäude für Aufnahme (einschl. Ausstattung) Parkflächen Seite 1

18 Registrierstellen Personenauskunftsstelle V. Sicherung und Kontrolle Absperrungen Rettungswege Besondere Schutzmaßnahmen für wichtige Objekte Personalplanung Kontrolle von Gebäuden auf zurückgebliebene Personen Überregionale Verkehrsplanung Schutz vor Plünderungen VI. Unterbringung Unterbringungsbedarf Gebäude (einschl. Herrichtung) Transportbedarf und Transportdurchführung VII. Betreuung Betreuungsdienste Versorgungsgüter Großküchen Ärztliche und psychologische Betreuung VIII. Versorgung und Evakuierung von Tieren Viehbestände Transportbedarf und Transportkapazität Aufnahmegebiete und -möglichkeiten Viehtransporte Notversorgung der nicht evakuierten Tiere Notschlachtungen IX. Rückführung Aufhebung der Evakuierungsanordnung Rückführung Ende des Katastrophenalarms Seite 2

19 Bevölkerungszahlen nach Altersverteilung und Geschlecht zum davon: Land Schleswig-Holstein männlich weiblich zusammen Flensburg, Stadt männlich weiblich zusammen Kiel, Landeshauptstadt männlich weiblich zusammen Lübeck, Stadt männlich weiblich zusammen Neumünster, Stadt männlich weiblich zusammen Kreis Dithmarschen männlich weiblich zusammen Albersdorf männlich weiblich zusammen Arkebek männlich weiblich zusammen Averlak männlich weiblich zusammen Bargenstedt männlich weiblich zusammen Barkenholm männlich weiblich zusammen Barlt männlich weiblich zusammen Bergewöhrden männlich weiblich zusammen Brickeln männlich weiblich zusammen Brunsbüttel, Stadt männlich weiblich zusammen Buchholz männlich weiblich zusammen Büsum männlich weiblich zusammen Büsumer Deichhausen männlich weiblich zusammen Bunsoh männlich weiblich zusammen Burg (Dithmarschen) männlich weiblich zusammen Busenwurth männlich weiblich zusammen Dellstedt männlich weiblich zusammen Delve männlich weiblich zusammen

20 Diekhusen-Fahrstedt männlich weiblich zusammen Dingen männlich weiblich zusammen Dörpling männlich weiblich zusammen Eddelak männlich weiblich zusammen Eggstedt männlich weiblich zusammen Elpersbüttel männlich weiblich zusammen Epenwöhrden männlich weiblich zusammen Fedderingen männlich weiblich zusammen Frestedt männlich weiblich zusammen Friedrichsgabekoog männlich weiblich zusammen Friedrichskoog männlich weiblich zusammen Gaushorn männlich weiblich zusammen Glüsing männlich weiblich zusammen Großenrade männlich weiblich zusammen Groven männlich weiblich zusammen Gudendorf männlich weiblich zusammen Hägen männlich weiblich zusammen Hedwigenkoog männlich weiblich zusammen Heide, Stadt männlich weiblich zusammen Hellschen-Heringsand männlich weiblich zusammen Helse männlich weiblich zusammen Hemme männlich weiblich zusammen Hemmingstedt männlich weiblich zusammen Hennstedt männlich weiblich zusammen Hillgroven männlich weiblich zusammen Hochdonn männlich weiblich zusammen

21 Hövede männlich weiblich zusammen Hollingstedt männlich weiblich zusammen Immenstedt männlich weiblich zusammen Kaiser-Wilhelm-Koog männlich weiblich zusammen Karolinenkoog männlich weiblich zusammen Kleve männlich weiblich zusammen Krempel männlich weiblich zusammen Kronprinzenkoog männlich weiblich zusammen Krumstedt männlich weiblich zusammen Kuden männlich weiblich zusammen Lehe männlich weiblich zusammen Lieth männlich weiblich zusammen Linden männlich weiblich zusammen Lohe-Rickelshof männlich weiblich zusammen Lunden männlich weiblich zusammen Marne, Stadt männlich weiblich zusammen Marnerdeich männlich weiblich zusammen Meldorf, Stadt männlich weiblich zusammen Neuenkirchen männlich weiblich zusammen Neufeld männlich weiblich zusammen Neufelderkoog männlich weiblich zusammen Nindorf männlich weiblich zusammen Norddeich männlich weiblich zusammen Norderheistedt männlich weiblich zusammen Norderwöhrden männlich weiblich zusammen Nordhastedt männlich weiblich zusammen

22 Odderade männlich weiblich zusammen Oesterdeichstrich männlich weiblich zusammen Offenbüttel männlich weiblich zusammen Osterrade männlich weiblich zusammen Ostrohe männlich weiblich zusammen Pahlen männlich weiblich zusammen Quickborn männlich weiblich zusammen Ramhusen männlich weiblich zusammen Rehm-Flehde-Bargen männlich weiblich zusammen Reinsbüttel männlich weiblich zusammen Sankt Annen männlich weiblich zusammen Sankt Michaelisdonn männlich weiblich zusammen Sarzbüttel männlich weiblich zusammen Schafstedt männlich weiblich zusammen Schalkholz männlich weiblich zusammen Schlichting männlich weiblich zusammen Schmedeswurth männlich weiblich zusammen Schrum männlich weiblich zusammen Schülp männlich weiblich zusammen Stelle-Wittenwurth männlich weiblich zusammen Strübbel männlich weiblich zusammen Süderdeich männlich weiblich zusammen Süderhastedt männlich weiblich zusammen Süderheistedt männlich weiblich zusammen Wöhrden männlich weiblich zusammen Tellingstedt männlich weiblich zusammen

23 Tielenhemme männlich weiblich zusammen Trennewurth männlich weiblich zusammen Volsemenhusen männlich weiblich zusammen Wallen männlich weiblich zusammen Warwerort männlich weiblich zusammen Weddingstedt männlich weiblich zusammen Welmbüttel männlich weiblich zusammen Wennbüttel männlich weiblich zusammen Wesselburen, Stadt männlich weiblich zusammen Wesselburener männlich weiblich zusammen Wesselburenerkoog männlich weiblich zusammen Wesseln männlich weiblich zusammen Westerborstel männlich weiblich zusammen Westerdeichstrich männlich weiblich zusammen Wiemerstedt männlich weiblich zusammen Windbergen männlich weiblich zusammen Wolmersdorf männlich weiblich zusammen Wrohm männlich weiblich zusammen Nordermeldorf männlich weiblich zusammen Tensbüttel-Röst männlich weiblich zusammen Süderdorf männlich weiblich zusammen Oesterwurth männlich weiblich zusammen Kreis Hzgt. Lauenburg männlich weiblich zusammen Albsfelde männlich weiblich zusammen Alt Mölln männlich weiblich zusammen Aumühle männlich weiblich zusammen

24 Bäk männlich weiblich zusammen Bälau männlich weiblich zusammen Basedow männlich weiblich zusammen Basthorst männlich weiblich zusammen Behlendorf männlich weiblich zusammen Berkenthin männlich weiblich zusammen Besenthal männlich weiblich zusammen Bliestorf männlich weiblich zusammen Börnsen männlich weiblich zusammen Borstorf männlich weiblich zusammen Breitenfelde männlich weiblich zusammen Bröthen männlich weiblich zusammen Brunsmark männlich weiblich zusammen Brunstorf männlich weiblich zusammen Buchholz männlich weiblich zusammen Buchhorst männlich weiblich zusammen Büchen männlich weiblich zusammen Dahmker männlich weiblich zusammen Dalldorf männlich weiblich zusammen Dassendorf männlich weiblich zusammen Düchelsdorf männlich weiblich zusammen Duvensee männlich weiblich zusammen Einhaus männlich weiblich zusammen Elmenhorst männlich weiblich zusammen Escheburg männlich weiblich zusammen Fitzen männlich weiblich zusammen

25 Fredeburg männlich weiblich zusammen Fuhlenhagen männlich weiblich zusammen Geesthacht, Stadt männlich weiblich zusammen Giesensdorf männlich weiblich zusammen Göldenitz männlich weiblich zusammen Göttin männlich weiblich zusammen Grabau männlich weiblich zusammen Grambek männlich weiblich zusammen Grinau männlich weiblich zusammen Groß Boden männlich weiblich zusammen Groß Disnack männlich weiblich zusammen Groß Grönau männlich weiblich zusammen Groß Pampau männlich weiblich zusammen Groß Sarau männlich weiblich zusammen Groß Schenkenberg männlich weiblich zusammen Grove männlich weiblich zusammen Gudow männlich weiblich zusammen Gülzow männlich weiblich zusammen Güster männlich weiblich zusammen Hamfelde männlich weiblich zusammen Hamwarde männlich weiblich zusammen Harmsdorf männlich weiblich zusammen Havekost männlich weiblich zusammen Hohenhorn männlich weiblich zusammen Hollenbek männlich weiblich zusammen Hornbek männlich weiblich zusammen

26 Horst männlich weiblich zusammen Juliusburg männlich weiblich zusammen Kankelau männlich weiblich zusammen Kasseburg männlich weiblich zusammen Kastorf männlich weiblich zusammen Kittlitz männlich weiblich zusammen Klein Pampau männlich weiblich zusammen Klein Zecher männlich weiblich zusammen Klempau männlich weiblich zusammen Klinkrade männlich weiblich zusammen Koberg männlich weiblich zusammen Köthel männlich weiblich zusammen Kollow männlich weiblich zusammen Kröppelshagen-Fahrendorf männlich weiblich zusammen Krüzen männlich weiblich zusammen Krukow männlich weiblich zusammen Krummesse männlich weiblich zusammen Kuddewörde männlich weiblich zusammen Kühsen männlich weiblich zusammen Kulpin männlich weiblich zusammen Labenz männlich weiblich zusammen Langenlehsten männlich weiblich zusammen Lankau männlich weiblich zusammen Lanze männlich weiblich zusammen Lauenburg/Elbe, Stadt männlich weiblich zusammen Lehmrade männlich weiblich zusammen

27 Linau männlich weiblich zusammen Lüchow männlich weiblich zusammen Lütau männlich weiblich zusammen Mechow männlich weiblich zusammen Möhnsen männlich weiblich zusammen Mölln, Stadt männlich weiblich zusammen Mühlenrade männlich weiblich zusammen Müssen männlich weiblich zusammen Mustin männlich weiblich zusammen Niendorf bei Berkenthin männlich weiblich zusammen Niendorf/Stecknitz männlich weiblich zusammen Nusse männlich weiblich zusammen Panten männlich weiblich zusammen Pogeez männlich weiblich zusammen Poggensee männlich weiblich zusammen Ratzeburg, Stadt männlich weiblich zusammen Ritzerau männlich weiblich zusammen Römnitz männlich weiblich zusammen Rondeshagen männlich weiblich zusammen Roseburg männlich weiblich Sachsenwald, Forstgutsb. zusammen männlich weiblich zusammen Sahms männlich weiblich zusammen Salem männlich weiblich zusammen Sandesneben männlich weiblich zusammen Schiphorst männlich weiblich zusammen Schmilau männlich weiblich zusammen

28 Schnakenbek männlich weiblich zusammen Schönberg männlich weiblich zusammen Schretstaken männlich weiblich zusammen Schürensöhlen männlich weiblich zusammen Schulendorf männlich weiblich zusammen Schwarzenbek, Stadt männlich weiblich zusammen Seedorf männlich weiblich zusammen Siebenbäumen männlich weiblich zusammen Siebeneichen männlich weiblich zusammen Sierksrade männlich weiblich zusammen Sirksfelde männlich weiblich zusammen Steinhorst männlich weiblich zusammen Sterley männlich weiblich zusammen Stubben männlich weiblich zusammen Talkau männlich weiblich zusammen Tramm männlich weiblich zusammen Walksfelde männlich weiblich zusammen Wangelau männlich weiblich zusammen Wentorf bei Hamburg männlich weiblich zusammen Wentorf (Amt männlich weiblich zusammen Wiershop männlich weiblich zusammen Witzeeze männlich weiblich zusammen Wohltorf männlich weiblich zusammen Woltersdorf männlich weiblich zusammen Worth männlich weiblich zusammen Ziethen männlich weiblich zusammen

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