PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
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1 184 ( ) Nr. 1 PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT SITZUNGSPERIODE Eupen, den 30. August 2013 DEKRETENTWURF ZUR ZUSTIMMUNG ZU DEM RAHMENABKOMMEN ÜBER GLOBALE PARTNERSCHAFT UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS UND DER SOZIALISTISCHEN REPUBLIK VIETNAM ANDERERSEITS, GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 27. JUNI 2012 INHALTSANGABE Durch dieses Dekret wird einem völkerrechtlichen Vertrag zugestimmt. * * Das von der Regierung hinterlegte Rahmenabkommen und die dazugehörigen gemeinsamen Erklärungen sind im Internet abrufbar unter und in der Verwaltung des Parlaments einsehbar.
2 184 ( ) Nr INHALTSVERZEICHNIS Begründung... 3 Allgemeine Erläuterungen... 3 Bemerkungen zum Staatsratsgutachten... 3 Kommentar zu dem einzigen Artikel... 3 Rechtfertigung des Antrags auf ein beschleunigtes Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen... 4 Dekretentwurf... 5 Anlage Rahmenabkommen über globale Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits... 6 Vorentwurf... 7 Gutachten des Staatsrats... 8
3 ( ) Nr. 1 BEGRÜNDUNG ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN Bei dem Rahmenabkommen handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Artikel der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe Gemischte Verträge am 17. Juli 2012 festgestellt hat. Sowohl die Föderalbehörde als auch die Regionen und die Deutschsprachige Gemeinschaft sind für die von dem Abkommen tangierten Materien zuständig. Folglich bedarf es der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft. BEMERKUNGEN ZUM STAATSRATSGUTACHTEN Das Gutachten des Staatsrats /1 vom 16. Juli 2013 bezieht sich auf die Unterzeichnungsformel, da auch die Französische Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt hätte unterzeichnen sollen. Diese Bemerkung betrifft die Deutschsprachige Gemeinschaft folglich nicht. KOMMENTAR ZU DEM EINZIGEN ARTIKEL Gemäß dem einzigen Artikel wird dem Rahmenabkommen über globale Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 27. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits zugestimmt. Der Minister für auswärtige Angelegenheiten K.-H. LAMBERTZ
4 184 ( ) Nr RECHTFERTIGUNG DES ANTRAGS AUF EIN BESCHLEUNIGTES BEHANDLUNGS- VERFAHREN VON DEKRETENTWÜRFEN ZUR ZUSTIMMUNG ZU VÖLKERRECHTLICHEN VERTRÄGEN 1 Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bittet das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft, den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Rahmenabkommen über globale Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits, geschehen zu Brüssel am 27. Juni 2012, im beschleunigten Behandlungsverfahren ohne vorherige Diskussion im zuständigen Ausschuss zu bearbeiten. BEGRÜNDUNG 1. Erläuterungen Bei dem Rahmenabkommen über globale Partnerschaft und Zusammenarbeit handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Artikel der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe Gemischte Verträge festgestellt hat. Sowohl die Föderalbehörde als auch die Gemeinschaften und die Regionen sind für die von dem Rahmenabkommen tangierten Materien zuständig. 2. Rechtfertigung Das beschleunigte Behandlungsverfahren findet unseres Erachtens seine Rechtfertigung in der Tatsache, dass Belgien den genannten Beschluss so schnell wie möglich ratifizieren sollte. Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden K.-H. LAMBERTZ 1 Auf der Grundlage von Artikel 48 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterbreitete der Ministerpräsident dem Parlament in einem am 30. August 2013 hinterlegten Schreiben die vorliegende Erläuterungsnote zum Antrag auf ein beschleunigtes Behandlungsverfahren.
5 ( ) Nr. 1 DEKRETENTWURF DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT, Auf Vorschlag des für Finanzen und Haushalt zuständigen Ministers, Nach Beratung, BESCHLIESST: Der für auswärtige Angelegenheiten zuständige Minister wird damit beauftragt, dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Dekretentwurf mit folgendem Wortlaut vorzulegen: Einziger Artikel Das Rahmenabkommen über globale Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits, geschehen zu Brüssel am 27. Juni 2012, ist uneingeschränkt wirksam. Eupen, den 29. August 2013 Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden K.-H. LAMBERTZ
6 184 ( ) Nr ANLAGE RAHMENABKOMMEN ÜBER GLOBALE PARTNERSCHAFT UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS UND DER SOZIALISTISCHEN REPUBLIK VIETNAM ANDERERSEITS, GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 27. JUNI Das von der Regierung hinterlegte Rahmenabkommen und die dazugehörigen gemeinsamen Erklärungen sind im Internet abrufbar unter und in der Verwaltung des Parlaments einsehbar.
7 ( ) Nr. 1 VORENTWURF Einziger Artikel Das Rahmenabkommen über globale Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits, geschehen zu Brüssel am 27. Juni 2012, ist uneingeschränkt wirksam.
8 184 ( ) Nr GUTACHTEN DES STAATSRATS /1 (Übersetzung) Gutachten über einen Vorentwurf eines Dekretes der Deutschsprachigen Gemeinschaft,zur Zustimmung zu dem Rahmenabkommen über globale Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits, geschehen zu Brüssel am 27. Juni 2012' Am 20. Juni 2013 wurde der Staatsrat, Gesetzgebungsabteilung, von dem Minister für lokale Behörden der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft darum gebeten, innerhalb einer Frist von dreißig Tagen, ein Gutachten über einen Vorentwurf eines Dekretes der Deutschsprachigen Gemeinschaft,zur Zustimmung zu dem Rahmenabkommen über globale Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits, geschehen zu Brüssel am 27. Juni 2012' abzugeben. Der Entwurf wurde von der ersten Kammer am 9. Juli 2013 untersucht. Die Kammer setzte sich zusammen aus Marnix VAN DAMME, Kammerpräsident, Wilfried VAN VAERENBERGH und Jeroen VAN NIEUWENHOVE, Staatsräte, Mare RIGAUX und Michel TISON, Beisitzer, und Marleen VER- SCHRAEGEN, stellvertretender Kanzler. Der Bericht wurde von Dries VAN EECKHOUTTE, Auditor, vorgelegt. Das Gutachten, dessen Wortlaut nachstehend wiedergegeben ist, wurde am 16. Juli 2013 abgegeben. 1. Unter Anwendung von Artikel 84 3 Absatz 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat hat sich die Gesetzgebungsabteilung hauptsächlich darauf konzentriert, die Befugnis des erlassenden Organs, die Rechtsgrundlage 1, sowie die Frage, ob die vorgeschriebenen Formvorschriften eingehalten worden sind, zu untersuchen. ALLGEMEINE BEMERKUNG 2. In dem am 29. Januar 2008 abgegebenen Gutachten /AG-AV über den zum Gesetz vom 19. Juni 2008,zur Zustimmung zum Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und zur Schlussakte, unterzeichnet in Lissabon am 13. Dezember 2007' gewordenen Vorentwurf hat die Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates folgendes bemerkt:,,43. Unter der Unterschrift des Premierministers und des Ministers für auswärtige Angelegenheiten unter dem Vertrag und der Schlussakte steht folgender Vermerk: Deze handtekening verbindt eveneens de Vlaamse Gemeenschap, de Franse Gemeenschap, de Duitstalige Gemeenschap, het Vlaamse Gewest, het Waalse Gewest en het Brussels Hoofdstedelijk Gewest. Cette signature engage également la Communauté française, la Communauté flamande, la Communauté germanophone, la Région wallonne, la Région flamande et la Région de Bruxelles- Capitale. Diese Unterschrift bindet zugleich die Deutschsprachige Gemeinschaft, die Flämische Gemeinschaft, die Französische Gemeinschaft, die Wallonische Region, die Flämische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt'. Diese Formulierungen müssen dahingehend verstanden werden, dass sie sich auch auf die Französische Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt beziehen, da diese Kommission Artikel 138 der Verfassung zufolge Befugnisse der Französischen Gemeinschaft ausübt. Im Hinblick 1 Da es sich um einen Dekretvorentwurf handelt, wird unter Rechtsgrundlage die Übereinstimmung mit den höheren Rechtsnormen verstanden.
9 ( ) Nr. 1 auf die Rechtssicherheit wäre es jedoch besser gewesen, sie in der zitierten Formel ausdrücklich zu erwähnen 2. Im vorliegenden Fall gilt dieselbe Bemerkung für die Unterzeichnungsformel in dem zuzustimmenden Abkommen. DER KANZLER, MARLEEN VERSCHRAEGHEN DER PRÄSIDENT, MARNIX VAN DAMME Das Gutachten wurde unter der Aufsicht von Roger WIMMER, Erster Auditor, übersetzt. DER HAUPTKANZLER, DANIELE LANGBEEN 2 Parl. Dok., Senat, , Nr. 568/1, Punkt VI Unterzeichnungsformel im Vertrag und in der Schlussakte", siehe in demselben Sinne das am 5. Juni 2012 abgegebene Gutachten /VR über einen zum Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Oktober 2012.zur Zustimmung zu dem Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland. der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union, samt Schlussakte, geschehen zu Brüssel um 9. Dezember 20 11' gewordenen Vorentwurf
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