Förderung von Betriebsberatungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Rheinland-Pfalz 1 Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck

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1 Förderung von Betriebsberatungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Rheinland-Pfalz Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vom 29. März 2010, zuletzt geändert (MinBl. 2015, S. 346) 1 Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck 1.1 Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift, der 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl S. 2, BS 63-1), der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBl S. 22, 324; 2012 S. 410) und des Mittelstandsförderungsgesetzes vom 9. März 2011 (GVBl. S. 66, BS 70-3) in ihrer jeweils geltenden Fassung die Durchführung von Betriebsberatungen von Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie bestimmten Betriebsübergeberinnen und Betriebsübergebern durch anerkannte Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater. 1.2 Durch die Zuwendung sollen Existenzgründerinnen und Existenzgründer bei der Vorbereitung ihrer Selbstständigkeit unterstützt und es soll das Scheitern von Existenzgründungen vermieden werden. Entsprechendes gilt für Betriebsübergaben. Es soll ein Anreiz zur Inanspruchnahme von professionellen Beratungen gegeben werden. 1.3 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 1.4 Die Zuwendung wird auf der Grundlage und nach den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU Nr. L 352 S.1) in der jeweils geltenden Fassung gewährt. 2. Zuwendungsempfänger 2.1 Zuwendungsempfänger für Existenzgründungsberatungen (einschließlich Betriebsübernahmen) sind natürliche Personen, die sich selbstständig machen wollen. Sind an der Gründung eines Unternehmens mehrere Personen beteiligt, so kann die Förderung nur für eine Beratung gewährt werden. 2.2 Zuwendungsempfänger für die Förderung von Beratungen zur Betriebsübergabe sind gewerbliche und freiberufliche Unternehmerinnen und Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an einem Unternehmen, soweit dieses weniger als 50

2 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz oder Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht überschreitet. Die Beratungen können nur Unternehmerinnen und Unternehmer nach Vollendung des 55. Lebensjahres, nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit oder Erben von Unternehmen innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Erbfalls in Anspruch nehmen. 2.3 Der geplante Geschäftssitz muss in Rheinland-Pfalz liegen. Sofern der genaue Geschäftssitz in Rheinland-Pfalz noch nicht feststeht, muss der Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers in Rheinland-Pfalz liegen. Bei Betriebsübergabeberatungen müssen die Unternehmen ihren Sitz oder wesentlichen Geschäftsbetrieb in Rheinland-Pfalz haben. 3. Fördervoraussetzungen 3.1 Gefördert werden Beratungen von Existenzgründungen sowie Betriebsübergaben aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Bereiche Schiffbau, Landwirtschaft und Fischerei. 3.2 Gefördert werden Beratungen: - von natürlichen Personen vor Gründung einer selbstständigen Vollexistenz auch durch Übernahme eines bestehenden Betriebes oder einer tätigen Beteiligung (Existenzgründung), - von natürlichen Personen zur schrittweisen Entwicklung der Selbstständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung), - von bestimmten Betriebsinhaberinnen und -inhabern im Zusammenhang mit Betriebsnachfolgen (Betriebsübergabeberatung). 3.3 Förderfähig sind Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. 3.4 Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen, - die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder die Erlangung öffentlicher Hilfen zum Inhalt haben, - in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden, - die die Aufstellung baureifer Neu- und Umbaupläne, Übernahme von Ausschreibungen, Angebotsbearbeitung, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Bearbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben,

3 - die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfung sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen zum Inhalt haben, - die überwiegend Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten beinhalten, - von selbstständigen Beratern oder von Beratungsunternehmen durch andere Berater gleicher Branche, - von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern und Verwandten ersten und zweiten Grades - die aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden. 3.5 Gefördert werden nur Beratungen, die von selbstständigen Beratern oder von Beratungsunternehmen (im folgenden Berater genannt) durchgeführt werden. Die einzelnen Berater müssen nachweislich über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, über ausreichende berufliche Erfahrungen und über die notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Ihr überwiegender Geschäftszweck bzw. der des Beratungsunternehmens muss auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet sein. Die eingesetzten Beraterinnen und Berater müssen in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das dort angebotene Gründercoaching frei geschaltet sein. 4 Art und Umfang der Förderung 4.1 Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines anteiligen Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten: 4.2 Gefördert werden: - bei einer Beratung zur Gründung einer Existenz begleitend zur Berufstätigkeit oder zum schrittweisen Einstieg in die selbstständige Erwerbstätigkeit bis zu 3 Tagewerke, - bei einer Beratung zur Gründung einer Vollexistenz oder einer Betriebsübergabeberatung bis zu 6 Tagewerke, - bei einer Beratung für die Übernahme eines bestehenden Betriebes bis zu 9 Tagewerke. 4.3 Der Zuschuss beträgt 50 v.h. der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Fahrtkosten und Auslagen), jedoch maximal 400 Euro pro Tagewerk. Die Umsatzsteuer ist nur förderfähig, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inklusive Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Innerhalb eines Beratungsauftrages können einzelne Beratungsstunden kumuliert werden.

4 Beratungen in einem Gesamtumfang von unter vier Stunden sind nicht förderfähig. 4.4 Die Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickeln sowie zusammen damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in der Betriebspraxis geben. Sie sollen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Existenzgründungsvorhabens geben; insbesondere soll geklärt werden, ob und auf welche Weise das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen Existenz führen kann; hierzu zählen auch existenzgründungsbegleitende Marktstudien. 4.5 Inhalt und zeitlicher Ablauf der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse sind in einem schriftlichen Beratungsbericht wiederzugeben. Der Beratungsbericht ist den Antragstellern auszuhändigen. 4.6 Der Umfang des Beratungsberichtes sollte sich am Umfang der Beratung orientieren und in der Regel folgende Angaben enthalten: Existenzgründungsberatung (einschließlich Betriebsübernahme): - Angaben zur beratenen Person (z.b. Alter, Qualifikation, Berufserfahrung) - Beginn und zeitlicher Ablauf der Beratung - Darstellung des Vorhabens und Unternehmenskonzeption - Ergebnisse der Situationsanalyse/Analyse der Marktchancen - Beschreibung der Beratungsinhalte - Beratungsergebnis mit Begründung - Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis Beratungen zur schrittweisen Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (Nebenerwerbsgründung): - Die Vorgaben orientieren sich an denen zur Gründung einer Vollexistenz und sind im Umfang dem Gründungsvorhaben anzupassen Betriebsübergabeberatung: - Angaben zum beratenen Unternehmen (Rechtsform, Branche, Jahresumsatz, Sitz, Gründungsdatum) - Beginn und zeitlicher Ablauf der Beratung - Beschreibung der Beratungsinhalte - Ergebnisse der Situationsanalyse des beratenen Unternehmens - Analyse des Markt- und Kundenpotenzials - Für die Übergabe wichtige betriebswirtschaftliche und persönliche Fakten und deren Analyse

5 - Erstellung eines Übergabekonzepts 4.7 Soweit es der Beratungszweck erfordert, sind Angaben zum Investitions- und Finanzierungsplan, Kapitaldienst, Erfolgsplan (Planungsprämissen, Break-Even- Umsatz) und zum Liquiditätsplan in den Bericht aufzunehmen. Darüber hinaus sollte der Bericht für die Übernahme eines Betriebes zusätzlich eine Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung des zu übernehmenden Betriebes enthalten. 5. Verfahren 5.1 Die Anträge müssen vor Beauftragung des Beraters unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Antragsformulars gestellt werden. Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn eine Eingangsbestätigung der Bewilligungsbehörde vorliegt. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden. 5.2 Antragannehmende Stellen sind: - Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz, - Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz - Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz e.v. Die Adressen können dem veröffentlichten Verzeichnis entnommen werden. 5.3 Die Kammer leitet den Antrag mit den notwendigen Bestätigungen und Unterlagen an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) AöR weiter, die über die Anträge auf Zuschuss entscheidet (Bewilligungsbehörde) und für das weitere Verfahren zuständig ist. 5.4 Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der bezahlten Rechnung, einer Kopie des Kontoauszuges des Zuwendungsempfängers oder des Beraters als Zahlungsnachweis und des Beratungsberichts. Mit der Vorlage dieser Unterlagen ist gleichzeitig der Verwendungsnachweis erbracht. Diese Unterlagen müssen bei der antragannehmenden Stelle eingereicht werden, die sie nach Prüfung an die ISB weiterleitet. 5.5 Der Antragsteller hat mit seinem Antrag Auskunft darüber zu erteilen, wann und in welcher Höhe er unabhängig vom Beihilfegeber im laufenden Kalenderjahr sowie in den beiden vorhergehenden Kalenderjahren De-minimis -Beihilfen erhalten hat. Dabei hat er ergänzend anzugeben, welche Beihilfeanträge gegenwärtig gestellt sind. Die Angaben sind als subventionserheblich im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches zu bezeichnen. 5.6 Die Antragssteller erhalten einen Zuwendungsbescheid, dem eine De-minimis - Bescheinigung beigefügt ist. Diese Bescheinigung ist 10 Jahre vom Unternehmen aufzubewahren und auf Anforderung der Europäischen Kommission, der Bundesregierung, Landesverwaltung oder bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren

6 Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung innerhalb der Frist nicht vorgelegt, entfällt rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung und die Beihilfen zuzüglich Zinsen werden zurückgefordert. Die Bescheinigung ist bei zukünftigen Beantragungen als Nachweis für die vergangenen De-minimis -Beihilfen vorzulegen. 5.7 Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet zu statistischen Zwecken jederzeit Auskünfte zu geben. Mit seinem Antrag erklärt er sich auch damit einverstanden, dass die erhobenen Daten für statistische Zwecke verwendet und an die mit der Evaluierung beauftragten Stellen weitergegeben werden. 6. Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft

7 Förderprogrammgruppennummer 134 Eingangsvermerk (Anschrift der Antrag annehmenden Stelle) ISB Kammer ISB-Abteilung Programmkredite Bitte den Antrag an die zuständige Handwerkskammer Rheinland-Pfalz (HWK); Industrie- und Handelskammer Rheinland-Pfalz (IHK) oder Institut der Freien Berufe in Nürnberg senden (Antrag annehmende Stellen). BERATUNGSPROGRAMM EXISTENZGRÜNDER Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach dem Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland- Pfalz vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau 1. Angaben zum Antragsteller *siehe Punkt 5 Erklärung zur Subventionserheblichkeit Es wird ein Zuschuss zu der nachfolgenden Beratungsmaßnahme (bitte zutreffendes ankreuzen) beantragt: Beratung einer natürlichen Person vor Gründung einer selbstständigen Vollexistenz Beratung einer natürlichen Person zur schrittweisen Entwicklung der Selbstständigkeit (begleitend zu einer bestehenden Beschäftigung) oder zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung) Beratung einer natürlichen Person vor der Übernahme eines bestehenden Betriebes oder tätigen Beteiligung Beratung von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit der Betriebsnachfolge (Betriebsübergabe) Vor- und Nachname Geb.-Datum Straße/ Haus-Nr. PLZ und Wohnort Telefon Telefax Name der Bank IBAN BIC geplante Tätigkeit geplanter Betriebssitz in RLP (PLZ und Ort) Wann soll mit der Unternehmung begonnen werden (Monat/Jahr)? 1 I 7

8 Die folgenden Angaben zum Unternehmen sind nur bei Beratungen zur Betriebsübernahme oder zur Betriebsnachfolge erforderlich: PLZ und Firmensitz Gründungsjahr Mitarbeiter Jahresumsatz Bilanzsumme Tätigkeit Betriebsinhaber Geb.-Datum Geschäftsanteil % Geschäftsanteile 1 1 Soweit neben dem o.g. Betriebsinhaber noch andere Geschäftsanteile halten, bitte Namen und %-Anteil(e) angeben Wann soll die Übernahme/Übergabe erfolgen (Monat/Jahr)? 2. Angaben zum Berater, Dauer und Kosten der Beratung *siehe Punkt 5 Erklärung zur Subventionserheblichkeit Die Beratung wird durch einen selbstständigen Berater durchgeführt. Der Berater ist in der KfW Beraterbörse gelistet. Name/Firma/Institut PLZ und Ort Telefon Telefax Die Beratung soll in der Zeit von bis durchgeführt werden. Hierfür werden Insgesamt Beratungstage veranschlagt. Beratungsstunden. Besteht zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Beratungsleistung eine Vorsteuerabzugsberechtigung? ja nein (vgl. Nr. 4.3 der Verwaltungsvorschrift) Kalkulierte Beratungskosten je Tagewerk Brutto ( ) Netto ( ) Beratungskosten gesamt Brutto ( ) Netto ( ) Zu diesen Beratungskosten wird ein Zuschuss in Höhe von insgesamt (vgl. Nr. 4 der Verwaltungsvorschrift) beantragt. 2 I 7

9 3. Bestätigung des Antragstellers *siehe Punkt 5 Erklärung zur Subventionserheblichkeit Ich bestätige, dass die Finanzierung meines Eigenanteils gesichert ist. Ich bestätige, dass ich den Antrag auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift "Beratung-Existenzgründer" des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erstellt habe und die Verwaltungsvorschrift anerkenne, insbesondere bestätige ich, zu der antragsgemäßen Beratung keine anderen Fördermittel beantragt und erhalten zu haben, dass ich vor der Vorlage des Bewilligungsbescheides noch keinen Beratungsauftrag erteilen werde, dass gegen mich nicht unmittelbar ein Insolvenzverfahren bevorsteht, beantragt oder eröffnet wurde und dass ich mit dem Berater weder im ersten oder zweiten Grad verwandt noch verheiratet bin. Mir ist bekannt, dass mit der Beratung erst nach Zugang des Bewilligungsbescheides begonnen werden darf. Mir ist bekannt, dass der bewilligte Zuschuss nur in begründetem Ausnahmefall abgetreten werden kann. Mir ist bekannt, dass die Gewährung des Zuschusses nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau "Beratung-Existenzgründer" erfolgt und dass die Tatsachen, von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen des Zuschusses abhängig sind, subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches sind. Solche Tatsachen sind insbesondere die Angaben in diesem Antrag sowie die Angaben, die aufgrund des Bewilligungsbescheides zu machen sind. Mir ist weiterhin 4 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBL. I S. 2034, 2037) in Verbindung mit 1 des Landessubventionsgesetzes vom 07. Juni 1977 (GVBL. S. 168, BS 452-2) bekannt, wonach insbesondere Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils erheblich sind. Mir sind die nach 3 des Subventionsgesetzes in Verbindung mit 1 des Gesetzes über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht bestehenden Mitteilungspflichten bekannt; insbesondere werde ich jede Abweichung von den vorliegenden Angaben unverzüglich der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mitteilen. Soweit die Beratung nach dem Programmschwerpunkt Beratung von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit der Betriebsnachfolge (Betriebsübergabe)" erfolgt: Ich bestätige, dass an meinem Unternehmen keine größeren Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen EUR oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen EUR zu 25% oder mehr beteiligt sind und das mein Unternehmen nicht den Bereichen Schiffbau, Verkehr, Landwirtschaft oder Fischerei zuzuordnen ist. Die Antragsbearbeitung erfolgt unter der Nutzung von Datenverarbeitungssystemen. Dafür ist die Speicherung und Verarbeitung der im Antrag vorgesehenen Daten erforderlich. Die Daten werden nur den mit der Antragsbearbeitung und -abwicklung unmittelbar befassten Stellen zugänglich gemacht, soweit dies für die Antragsbearbeitung und - abwicklung erforderlich ist. Eine Verwendung für andere Zwecke, ausgenommen die Erstellung von Statistiken, die keinen Rückschluss auf einzelne Unternehmen oder Förderfälle zulassen, ist ausgeschlossen. Im Falle einer Bewilligung wird unternehmensbezogen Art, Umfang und Zweck der Förderung veröffentlicht. Ich erkläre mit meiner Unterschrift auf dem Antragsformular mein Einverständnis mit der vorgenannten Bearbeitungsweise. Mir ist bekannt, dass der Antrag bei der für mich zuständigen HWK, IHK oder dem LfB als die Antrag annehmenden Stellen einzureichen ist. Die Antrag annehmenden Stellen prüfen den Antrag, der mit der Förderempfehlung an die Investitions- und Strukturbank Rheinland- Pfalz (ISB) weitergeleitet wird. Ich stimme daher zu, dass die Antrag annehmende Stelle eine Kopie der ISB-Förderentscheidung erhält. 3 I 7

10 4. Erklärung zur Subventionserheblichkeit Mir/Uns ist bekannt, dass einer Förderung im Rahmen des Beratungsprogramms Existenzgründer Subventionen der öffentlichen Hand zugrunde liegen. Ich bin/wir sind darüber unterrichtet, dass die zu den in diesem Antrag und seinen Anlagen mit * gekennzeichneten Angaben subventionserheblich sind. Ich versichere/wir versichern, dass mir/uns deren Subventionserheblichkeit und die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges gem. 264 StGB bekannt sind. Auf die Vorschriften des Subventionsgesetzes insbesondere die Mitteilungspflichten nach 3 des Subventionsgesetzes wurde ich/wurden wir hingewiesen. Datum Unterschrift des Antragstellers Anlage/n De-minimis Erklärung 4 I 7

11 DE-MINIMIS-ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS im Sinne der EU-Verordnungen für De-minimis-Beihilfen 1. Angaben zum Antrag stellenden Unternehmen Antragsteller Straße/Haus-Nr./Postfach PLZ/Ort Das Unternehmen ist im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig ja nein 2. Definition und Erläuterungen In dieser Erklärung sind alle De-minimis-Beihilfen anzugeben, die Ihr Unternehmen bzw. Unternehmensverbund als ein einziges Unternehmen im laufenden sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhalten hat. Für die Zwecke der De-minimis-Verordnungen sind die Unternehmen als ein einziges Unternehmen zu betrachten, die zueinander in mindestens einer der folgenden Beziehungen stehen: Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens, ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen, ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben, ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Anteilseignern oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Anteilseignern oder Gesellschaftern aus. Auch Unternehmen, die über ein oder mehrere andere Unternehmen zueinander in einer der vorgenannten Beziehungen stehen, werden als ein einziges Unternehmen betrachtet. Im Falle einer Fusion oder Übernahme müssen alle De-minimis-Beihilfen, die den beteiligten Unternehmen im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren gewährt wurden, angegeben werden. Im Zuge von Unternehmensaufspaltungen werden die De-minimis-Beihilfen dem Unternehmen zugerechnet, welches die Geschäftsbereiche übernimmt, für die die De-minimis-Beihilfen verwendet wurden. Ist dies nicht möglich, muss eine anteilige Aufteilung auf der Grundlage des Buchwerts des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufspaltung erfolgen. 5 I 7

12 3. Erklärung Hiermit bestätige ich, dass ich als ein einziges Unternehmen gemäß Punkt 2 im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren keine folgende Beihilfen im Sinne folgender Verordnungen erhalten bzw. beantragt habe (bitte die beantragten De-minimis-Beihilfen besonders kennzeichnen): Allgemeine-De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen 1 bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis -Beihilfen 2, Agrar-De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor 3 bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission vom 20. Dezember 2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor 4, Fisch-De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 875/2007 der Kommission vom 24. Juli 2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Fischereisektor 5 und DAWI-De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen 6 1 Amtsblatt der EU Nr. L 352/1 vom 24. Dezember Amtsblatt der EU Nr. L 379/5 vom 28. Dezember Amtsblatt der EU Nr. L 352/9 vom 24. Dezember Amtsblatt der EU Nr. L 337/35 vom 21. Dezember Amtsblatt der EU Nr. L 193/6 vom 25. Juli Amtsblatt der EU Nr. L 114/8 vom 26. April I 7

13 Beantragte und/oder erhaltene De-minimis-Beihilfen Antragsteller und ggf. Unternehmen des Verbundes (g. Punkt 2) Datum Zuwendungsbescheid/ Vertrag Beihilfegeber Aktenzeichen De-minimis-Beihilfen* Allgemeine Agrar Fisch DAWI Form der Beihilfe (z. B. Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft) Fördersumme in (z. B. Zuschuss-, Darlehens-, Bürgschaftsbetrag) Beihilfewert in *Bitte kreuzen Sie an, um welche De-minimis-Beihilfen es sich handelt. Mir/Uns ist bekannt, dass die Angaben in den Punkten 1 und 3 subventionserheblich im Sinne von 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind und dass Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Ihnen unverzüglich Änderungen der vorgenannten Angaben zu übermitteln, sobald mir/uns diese bekannt werden. Ort und Datum Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers 7 I 7

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