Der Strompreis setzt sich aus dem Preis für die Energielieferung, dem Preis für die Netznutzung und den Abgaben zusammen.
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- Edmund Björn Thomas
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1 Elektrizitäts- und Netznutzungstarife gültig ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Der Strompreis setzt sich aus dem Preis für die Energielieferung, dem Preis für die Netznutzung und den Abgaben zusammen. Wir bekennen uns zur Energiestrategie 2050 und vertreiben ab dem Jahr 2018 ausschliesslich 100 % erneuerbare Energie zu gleich bleibenden Preisen.
2 Energie Port / Netztarif einfach (ET) und öffentliche Beleuchtung (OeB) Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Einfachtarifmessung. Eignet sich für Privathaushalte und Kleingewerbe mit einem geringen Verbrauch. Zusätzlich wird mit diesem Tarif auch die Strassenbeleuchtung abgerechnet. Einheitstarif exk l. MWST inkl. MWST exk l. MWST inkl. MWST Energielieferung Netznutzung Total () Energie Port / Netztarif doppelt (DT) Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und Doppeltarifmessung. Eignet sich für Privathaushalte und Kleingewerbe mit erhöhtem Verbrauch in der Nacht und einem jährlichen Energiebezug bis ca. 20'000 kwh. Hochtarif Niedertarif exk l. MWST inkl. MWST exk l. MWST inkl. MWST exk l. MWST inkl. MWST Energielieferung Netznutzung Zusätzlicher Zähler Total () Elektrizitäts- und Wasserversorgung Port
3 Energie Port / Netztarif Wärme (HZ) Zusatzprodukt für Kunden mit unterbrechbarer Lieferung auf Niederspannung. Dieses Produkt gilt für den Energiebezug von fest angeschlossenen, unterbrechbaren Geräten und Anlagen. Es kann nur als Zusatzprodukt gewählt werden, wenn der Kunde bereits einen anderen Netznutzungstarif an der gleichen Bezugsstelle hat (sep. Messung). Hochtarif Niedertarif exk l. MWST inkl. MWST exk l. MWST inkl. MWST exk l. MWST inkl. MWST Energielieferung Netznutzung Total () Energie Port / Netztarif temporär (TP) Das Stromprodukt für Bauprovisorien mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv). Einheitstarif exk l. MWST inkl. MWST exk l. MWST inkl. MWST Energielieferung Netznutzung Total () Elektrizitäts- und Wasserversorgung Port
4 Energie Port Energietarif für Gewerbe und Endkunden < 100'000 kwh Energie Port Industrie Für Unternehmen mit Anschluss auf Niederspannung (0.4kV) und einem jährlichen Energiebezug von mehr als 100'000 kwh. Nachstehende Preise gelten für Kunden die in der Grundversorgung bleiben Energielieferung (Strom ) Jahresverbrauch in kwh Energielieferung (Strom ) Jahresverbrauch in kwh < 100'000 ab 100'000 exk l. MWST inkl. MWST exk l. MWST inkl. MWST Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Netztarif Gewerbe und Industrie (GI) Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kv) und einem jährlichen Energiebezug über kwh und einer Lastgangoder Leistungsmessung. Nutzung der Netzinfrastruktur exk l. MWST inkl. MWST Leistungspreis CHF/kW/Mt Arbeitspreis HT Arbeitspreis NT Blindenergie Blindenergie HT Rp./kVarh Blindenergie NT Rp./kVarh Grundpreise NS-Leistungsmessung direkt CHF/Jahr NS-Leistungsmessung CHF/Jahr NS-Lastgangmessung CHF/Jahr Abgaben * * Maximum 2' CHF/Jahr 4 Elektrizitäts- und Wasserversorgung Port
5 Energie Port / Netztarif Eigenverbrauch (EV) Kunden mit einer PV-Anlage, welche vom Eigenverbrauch Gebrauch machen. Der Tarif Energie Port / NS EV gilt für Anlagen >10kW bis <= 30kW.Anlagen < 10kW werden über den Tarif Energie Port / Netztarif doppelt (DT) abgerechnet. Hochtarif Niedertarif exk l. MWST inkl. MWST exk l. MWST inkl. MWST exk l. MWST inkl. MWST Rücklieferung Energielieferung Netznutzung Netznutzung für Anlagen mit zusätzlichem Zähler Leistungspreis pro kw Lastgangmessung (Anlagen >30kW) an das Gemeinw esen Energie Port Sonne (Rücklieferung) <= 10kW Herkunftsnachweise HKN (Anlagen auf dem Gemeindegebiet Port) und Vergütung Energie Rücklieferung Anlagen <30kW. Einheitstarif exk l. MWST Herkunftsnachw eise HKN für Anlagen nicht KEV Energie Port Solar (Rücklieferung) Grundpreis Solar ohne 2. Wechselstrom-Zähler Grundpreis Solar mit 2. Wechselstrom-Zähler Elektrizitäts- und Wasserversorgung Port
6 Begriffe und Erläuterungen MWST Der MWST-Satz beträgt 8%. Elektrizitätstarif Netznutzung Tarifzeiten Gesetzliche Förderabgabe Der Elektrizitätstarif ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Für jeden Kunden steht aufgrund seines Verbrauchsverhaltens das richtige Strom-Produkt zur Verfügung. Mit der Netznutzung wird der Gebrauch der Netzinfrastruktur entschädigt, die notwendig ist, um den Strom von den Kraftwerken zu den Kunden zu transportieren. Ausserdem werden damit die Kosten für die Blindenergie und die Messung abgegolten. Es sind folgende Tarifzeiten massgebend (365 Tage): Hochtarif (HT) ca bis ca Uhr, Niedertarif (NT) ca bis ca Uhr, Einheitstarif Uhr. Kostenanteil, der von der Schweizerischen Netzgesellschaft Swissgrid für die Reservehaltung von Energie, den sicheren Netzbetrieb und die Koordination des Höchstspannungsnetzes für jede verbrauchte kwh erhoben wird. Die Swissgrid hat ihre Preise für die für 2018 auf 0.32 festgelegt. Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien gemäss Stromversorgungsgesetz (kostendeckende Einspeisevergütung KEV). Der Preisansatz für die gesetzliche Förderabgabe KEV wird vom Bundesamt für Energie jährlich im Herbst neu festgelegt und dient der Förderung von Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien. Ab 2018 beträgt diese 2.20 exkl. MwSt. Die bisherige Abgabe «Schutz der Gewässer und Fische» wird im 2018 in eine Abgabe «ökologische Sanierung» umgewandelt. Sie beträgt im Rp/kWh. Abgaben für die Nutzung von öffentlichem Grund (Konzessionsabgaben, Bewilligungen, an das Gemeinwesen Nutzungsrechte, etc.). Die Höhe der an das Gemeinwesen werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Blindenergie Lastgangmessung Leistungsmessung Elektrische Energie, die zum Aufbau von magnetischen oder elektrischen Feldern verbraucht wird. Sie wird in der Einheit kvarh gemessen. Die gemessene Blindenergie (kapazitiv und induktiv) ist bis zu 50% der Wirkenergie im Netznutzungsprodukt enthalten. Die darüber hinaus gemessene Blindenergie wird dem jeweiligen Kunden verrechnet. Dies erfolgt für HT und NT getrennt. Messung des individuellen Stromverbrauchs, in dem die ¼-h-Werte für den elektrischen Leistungsbezug aufgezeichnet und als Zeitreihe dargestellt werden. (Messung über Stromwandler) Für die Verrechnung der Leistung wird pro Quartal das gemittelte Leistungsmaximum der drei Monate oder bei monatlicher Verrechnung das Monatsmaximum in Rechnung gestellt. (Messung mit Stromwandler). Leistungsmessung direkt Für die Verrechnung der Leistung wird pro Quartal das gemittelte Leistungsmaximum der drei Monate oder bei monatlicher Verrechnung das Monatsmaximum in Rechnung gestellt. (Messung ohne Stromwandler). Grundpreis Allgemeine Bestimmungen Preise Das Preiselement «Messung und Abrechnung» wird pro Messstelle und Monat und auf den Abrechnungszeitraum anteilig verrechnet. Darin sind die Kosten der Zählerinfrastruktur inkl. Auslesung, Plausibilitätsprüfung, Datenbereitstellung und Abrechnung enthalten. Die detaillierten und rechtsverbindlichen Auskünfte finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie weiteren, anwendbaren Reglementen und Bestimmungen der Elektrizitäts- und Wasserversorgung Port. Bei den Preisen handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben. Haben Sie Fragen? Elektrizitäts- und Wasserversorgung Port Wir sind gerne für Sie da. Lohngasse Port Telefon Telefax Elektrizitäts- und Wasserversorgung Port
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