Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation. Abteilung Rehabilitation 1
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- David Junge
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1 Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation Abteilung Rehabilitation 1
2 Sie erhalten Informationen über Ziele Aufgaben Träger Organisation Arbeitsweise Öffentlichkeitsarbeit der gemeinsamen Servicestellen Abteilung Rehabilitation 2
3 Gesetzliche Grundlagen - Servicestellen 22 Sozialgesetzbuch IX Aufgabenkatalog 23 Sozialgesetzbuch IX Organisation, Einrichtung, Ausstattung, Sozialdaten Abteilung Rehabilitation 3
4 Ziele der gemeinsamen Servicestellen Die Rehabilitationsträger bieten ein zusätzliches ortsnahes trägerübergreifendes Angebot zur Beratung und Unterstützung für jeden Bürger in allen Fragen der Rehabilitation an. Abteilung Rehabilitation 4
5 Aufgaben der gemeinsamen Servicestellen Information über Leistungsvoraussetzungen Leistungen der Reha- Träger Verwaltungsabläufe Abteilung Rehabilitation 5
6 Aufgaben der gemeinsamen Servicestellen Beratung und Unterstützung bei der Klärung des Reha- Bedarfs Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets Abteilung Rehabilitation 6
7 Aufgaben der gemeinsamen Servicestellen Beratung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme der besonderen Hilfen im Arbeitsleben Erfüllung von Mitwirkungspflichten Abteilung Rehabilitation 7
8 Aufgaben der gemeinsamen Servicestellen Ermittlung, Benennung und Einschaltung des zuständigen Reha- Trägers Hilfestellung bei der Antragstellung Weiterleitung des Antrages an den zuständigen Reha- Träger Abteilung Rehabilitation 8
9 Aufgaben der gemeinsamen Servicestellen Vorbereitende Arbeiten für die Entscheidung zuständigen Reha- Trägers (z.b. Koordinierung der sozialmedizinischen Auswertung) Hinwirken auf eine zeitnahe Entscheidung und Leistungserbringung durch den Reha- Träger Unterstützende Begleitung bis zur Entscheidung des Reha- Trägers Abteilung Rehabilitation 9
10 Aufgaben der gemeinsamen Servicestellen Koordinierung und Vermittlung zwischen mehreren Reha- Trägern und Beteiligten auch während der Leistungserbringung Abteilung Rehabilitation 10
11 Aufgaben der gemeinsamen Servicestellen Bei Bedarf Beteiligung der Integrationsämter Pflegekassen Mit Einverständnis des Ratsuchenden Beteiligung Verbände behinderter Menschen Selbsthilfegruppen Interessenvertretung behinderter Frauen Abteilung Rehabilitation 11
12 Organisation der gemeinsamen Servicestellen Gemeinsame Servicestellen gibt es in jedem Landkreis oder in kreisfreien Städten Eine Servicestelle kann auch mehrere Landkreise betreuen, wenn eine ortsnahe Beratung und Unterstützung gewährleistet ist Abteilung Rehabilitation 12
13 Organisation der gemeinsamen Servicestellen Erreichbarkeit Persönlich, telefonisch, per Fax oder Barrierefreiheit Zugangswege Kommunikation (z.b. Gebärdensprachdolmetscher) Informationsmittel (z.b. Internet, Vordrucke, Flyer) Abteilung Rehabilitation 13
14 Organisation der gemeinsamen Servicestellen Jede gemeinsame Servicestelle ist einem Reha- Träger zugeordnet In die Arbeit der gemeinsamen Servicestellen sind aber alle Reha- Träger eingebunden durch trägerübergreifende Vernetzung auf regionaler Ebene Abteilung Rehabilitation 14
15 Die Reha-Träger Unterstützung der gemeinsamen Servicestelle durch die Reha- Träger : Gesetzliche Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Träger der Kriegsopferversorgung / Kriegsopferfürsorge, Öffentliche Jugendhilfe, Sozialhilfeträger Abteilung Rehabilitation 15
16 580 eingerichtete Servicestellen nach Art der Reha- Träger Bundesagentur für Arbeit Krankenkassen Landkreise Landwirtschaftl. Sozialversicherung Rentenversicherung Sozialhilfe Städte und Gemeinden Unfallversicherung Abteilung Rehabilitation 16
17 Arbeitsweise der gemeinsamen Servicestellen Sicherstellung der trägerübergreifenden Arbeit der Servicestelle im Front-Office durch Bildung von Reha- Beratungsteams auf örtlicher Ebene Benennung fester Ansprechpartner von jedem Träger für das Reha- Beratungsteam (Back-Office) regelmäßige Team-Treffen zum Erfahrungsaustausch und für regionale Abstimmungen Abteilung Rehabilitation 17
18 Gemeinsame Servicestelle mit Front- und Back-Office Beratungsteam Wohnortnahe Servicestelle Front-Office Die Mitarbeiter der Servicestelle beraten umfassend, trägerunabhängig. Der Bürger wendet sich mit einem Anliegen an die Servicestelle; er wird ggf. begleitet durch einen Mitarbeiter einer Behindertenorganisation o. Selbsthilfegruppe Absprache mit Ansprechpartnern der anderen Reha-Träger per FAX Mail Rücksprache mit dem Hausarzt, dem Arbeitgeber etc. UV Arbeitsamt KV Sozialamt, Jugendhilfe RV Back- Office Antragsaufnahme Zuständiger Reha-Träger entscheidet über den Leistungsantrag LVA Westfalen / Abteilung für Rehabilitation Abteilung Rehabilitation 18
19 Arbeitsweise der gemeinsamen Servicestellen Zusammenarbeit mit Reha- Trägern Integrationsämtern Integrationsfachdiensten Arbeitgebern Ärzten Verbänden behinderter Menschen Selbsthilfegruppen Pflegekassen Abteilung Rehabilitation 19
20 Trägerübergreifende Schulungen Regionale gemeinsame trägerübergreifende Schulungen der Reha- Träger Aktualisierungen bei Bedarf und Rechtsänderungen (z.b. Persönliches Budget) Trägereigene Fortbildungsmaßnahmen Optimierung eines bundeseinheitlichen Schulungskonzepts auf Basis des BAR- Curriculums (Stand 2002) Abteilung Rehabilitation 20
21 Öffentlichkeitsarbeit Vielfältige regionale und landesweite gemeinsame Aktionen aller Reha- Träger und trägereigene Information Aktionstage Vortragsveranstaltungen Pressemitteilungen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften Internet und Broschüren Flyer und Plakate Kontaktaufnahme mit Verbänden und Selbsthilfegruppen Abteilung Rehabilitation 21
22 Servicestellen- Adressen im Internet der Abteilung Rehabilitation 22
23 Servicestellen- Adressen im Internet der Abteilung Rehabilitation 23
24 Servicestellen- Adressen im Internet der Abteilung Rehabilitation 24
25 Servicestellen- Adressen im Internet der Abteilung Rehabilitation 25
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