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1 Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung per

2 Beschreibung des Geschäftsmodells Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Geschäftsmodells..Seite 3 2. Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung..Seite 4 3. Daten zur Vergütungssystematik.Seite 5 Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung 2

3 Beschreibung des Geschäftsmodells 1 Beschreibung des Geschäftsmodells Die ist eine regional tätige Kreditgenossenschaft und hat ihren Sitz in Haltern am See. Unsere Bilanzsumme betrug zum 31. Dezember ,88 Euro. Im Rahmen des Kundengeschäfts wird das übliche Kredit- und Einlagengeschäft sowie das Wertpapierdienstleistungsgeschäft einer regional tätigen Genossenschaftsbank betrieben. Das Vermittlungsgeschäft erfolgt überwiegend mit unseren Partnern der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Das Eigengeschäft der Bank wird in erster Linie zur Aussteuerung von Ungleichgewichten im Kundengeschäft betrieben. Dabei konzentrieren sich die Eigenanlagen gemäß Strategie und den Rahmenbedingungen für Handelsgeschäfte auf die Liquiditätsanlage. Handelsbuchgeschäfte werden nicht getätigt. Ebenfalls betreiben wir kein Investmentbanking. Das Privat- und Firmenkundengeschäft ist geprägt durch einen hohen Anteil an Retail- und Realkreditgeschäften. Durch die Geschäftsstruktur und die Überschaubarkeit der Verträge im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft ist eine Beschränkung auf die banküblichen Risiken einer regional ausgerichteten Genossenschaftsbank gewährleistet. Entsprechend dem von uns definierten Geschäftsgebiet dominieren regionale Geschäfte; grenzüberschreitende Geschäfte mit Kunden aus dem Ausland werden nur in überschaubarem Umfang betrieben. Im Eigengeschäft werden nur im banküblichen Umfang ausländische Wertpapiere gehalten. Die Abwicklung von Auslandsgeschäften erfolgt in der Regel über unsere Verbundpartner und hier insbesondere über die genossenschaftlichen Zentralbanken. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung 3

4 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung 2 Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts- Vergütungsverordnung Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basiert auf dem Vergütungstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken. Übertarifliche Zahlungen werden fix gezahlt und beschränken sich auf Marktund/oder Funktionszulagen. Darüber hinaus gibt es übertarifliche variable Sonderzahlungen, deren maßgebliche Vergütungsparameter an der Entwicklung der Gesamtbank festmachen. Weder bei der Geschäftsleitung noch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen allerdings hohe Abhängigkeiten von variablen Vergütungen, weil der Großteil der Vergütung fix gezahlt wird. Negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen entstehen dadurch nicht. Unsere Vergütungsregelungen sind konform mit unseren strategischen Zielsetzungen und konterkarieren diese nicht. Dies bedeutet, dass unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsleitung eine angemessene Festvergütung für ihre Tätigkeit erhalten und dass soweit variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden die Grundsätze der Auszahlung im Einklang mit den strategischen Zielen stehen und insbesondere auch auf ein nachhaltiges Wirtschaften unserer Bank ausgerichtet sind. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung 4

5 Daten zur Vergütungssystematik 3 Daten zur Vergütungssystematik Aufgrund des BaFin-Papiers Begründung zur Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten kann sich bei kleineren Instituten, deren Bilanzsumme die 10 Milliarden Euro-Grenze unterschreitet wozu wir als Volksbank Haltern zählen die Darstellung der Ausgestattung der Vergütungssysteme auf einige grundsätzliche Ausführungen beschränken. Unsere Personalstruktur als typisches Mittelstandsunternehmen wird durch eine Vielzahl von Mischfunktionen geprägt, was dazu führt, dass unsere Mitarbeiter oftmals nicht nur einem Geschäftsfeld eindeutig zugeordnet werden können. Auf eine Differenzierung nach Geschäftsbereichen verzichten wir somit an dieser Stelle. Unsere gesamten Personalbezüge betrugen im Jahr ,85 Euro, wobei sich die Löhne und Gehälter auf ,72 Euro, sowie die Sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung auf ,13 Euro beliefen. Davon entfiel nur für die Altersversorgung ein Betrag in Höhe von ,08 Euro. Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile betrug im Gesamtjahr ,86 %, der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile machte lediglich einen Anteil in Höhe von 3,14 % aus und hat somit nur eine untergeordnete Bedeutung. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung 5

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