2. Verletzte aus der Gefahrenzone bringen.
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- Bernd Stein
- vor 6 Jahren
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1 12. Erste Hilfe bei Unfällen im Labor Unfall: Jemand ist verletzt und benötigt Hilfe! Ablaufschema: 1. Falls erforderlich, Hilfe anfordern: Tel Verletzte aus der Gefahrenzone bringen. 3. Erste Hilfe ausführen. 4. Bericht und Unfallformular an Abt. SGU und an das SU-Management. -Hotline: 106
2 12.1. Merkblatt für Verätzungen Verätzungen der Haut: Kleidung der verletzten Person sofort entfernen (Selbstgefährdung vermeiden), und sofort oder gleichzeitig mit ausreichend fliessendem Wasser abspülen (mindestens 10 Minuten), keine Neutralisation durchführen. Offene Verätzungen keimfrei oder mit sauberem Tuch abdecken. Immer die Alarmzentrale (Tel 888) verständigen, ggf. zusätzlich Tox Info Suisse (Tel 0145) kontaktieren. Verätzungen der Augen: Immer die Alarmzentrale (Tel 888) verständigen. Das verletzte Auge mit reichlich fliessendem Wasser oder Augenwaschflasche spülen, dabei darauf achten, dass das unverletzte Auge nicht verätzt wird. Wenn immer möglich, das ganze Auge min spülen, d.h. auch unter dem Augenlid. Vorteilhaft wird dies durch zwei Personen ausgeführt, wobei der Verletzte soweit als möglich helfen soll, z.b. das Augenlid anzuheben. Verbinden beider Augen (Ruhigstellung). Augenklinik des Universitätsspitals aufsuchen. Augenduschen: Vor dem Spülen des Auges genügend Wasser aus der Dusche lassen, bis das Wasser keine Verunreinigungen mehr enthält. 107
3 12.2. Merkblatt für Brandwunden Verbrennungen: 1. Grad: Rötung 2. Grad: Blasen 3. Grad: Verkohlung Brandwunden 1. und 2. Grades: Sofort mit fliessendem Wasser kühlen; Beachte: Kühlen nur bei Verbrennungen mit einer max. handtellergrossen Fläche an den Extremitäten. Keine Kühlung bei Verbrennungen am Körperstamm. Brandblasen nicht öffnen. Keine Salben, Puder, Öl oder ähnliches auf die Verbrennungen oder Verbrühungen aufbringen. Bei Verbrennungen im Gesicht, an Gelenken, Geschlechtsteilen, bei mehr als 10% der Körperoberfläche und bei Unklarheit soll sofort ein Arzt oder ein Spital aufgesucht werden, unabhängig von der Stärke der Verbrennung. 2. Grad über grössere Hautflächen und 3. Grad: Alarmzentrale (Tel 888) verständigen. Sofort mit fliessendem Wasser kühlen; Beachte: Kühlen nur bei Verbrennungen mit einer max. handtellergrossen Fläche an den Extremitäten. Keine Kühlung bei Verbrennungen am Körperstamm. Das Wasser muss nicht eiskalt sein (Auskühlung beachten); Wasserstrahl möglichst gedämpft (durch Handinnenfläche usw.) auf verwundeten Körperteil gelangen lassen. Bei Verbrühungen/Verbrennungen Kleider nur entfernen (aufschneiden), sofern sie nicht festkleben. Keine Salben, Puder, Öl oder ähnliches auf die Verbrennungen oder Verbrühungen aufbringen. Für Transport offene Brandwunden keimfrei oder mit sauberem Tuch trocken abdecken (ev. alu-beschichtete Wundverbände). Vor Wärmeverlust schützen. Schockgefahr! 108
4 12.3. Merkblatt 1 für Vergiftungen (Inhalation) Inhalation von Gasen/Dämpfen/Aerosolen Verletzte Personen bergen und an die frische Luft bringen; dabei besonders auf Selbstschutz (Atemschutzmaske) achten! Alarmzentrale (Tel 888) verständigen! Falls möglich: Von der Chemikalie, die die Vergiftung auslöste, sofort Sicherheitsdatenblatt anfordern lassen. Bei Atemstillstand ist gemäss Reanimations-Richtlinie 2015 vorzugehen, siehe 12.5 Atemstillstand. Im Bedarfsfall das Tox Info Suisse (Tel 0145) kontaktieren. Es gibt Auskunft, ob die Beatmung von Mund-zu-Mund bzw. mittels Beatmungsmaske (nur durch entsprechend ausgebildete Personen) erfolgen sollte. Wichtig: Die Beatmungsmaske schützt nicht gegen giftige Gase. Aber wenn der Patient erbricht, kommt das Erbrochene dank dem Einwegventil nicht bis zum Mund des Ersthelfers. Zur eigenen Sicherheit kann ohne Beatmung reanimiert werden. Oberkörper-Hochlagerung bei Bewusstsein, Bewusstlose in Seitenlagerung für den Transport. Bei Gasvergiftungen (nitrose Gase, Br2, HF!) kommt es häufig zu Sekundärschäden, nachdem eine (kurzfristige) Besserung des Zustands der verletzten Personen eingetreten ist. Unbedingt Rat von Tox Info Suisse einholen! Bei der Alarmzentrale oder vom Sanitätszimmer HCI E3.3 können für HF-Vergiftungen Notfall-Sets bezogen werden. 109
5 12.4. Merkblatt 2 für Vergiftungen (Verdauungstrakt, Hautkontakt) Aufnahme von Giften durch den Verdauungstrakt Gift sicherstellen, dabei besonders auf Selbstschutz achten. Alarmzentrale kontaktieren (Tel 888). Gegebenenfalls Tox Info Suisse (Tel 0145) anrufen, um Anweisungen zu Erste Hilfe-Massnahmen zu erhalten. Von der Chemikalie, die die Vergiftung auslöste, sofort Sicherheitsdatenblatt anfordern lassen. Erste Hilfe-Massnahmen entsprechend Anweisung von Tox Info Suisse Ruhig lagern und vor Wärmeverlust schützen. Jede Aufnahme von unbekannten Chemikalien wie eine Vergiftung behandeln. Vergiftungen durch Hautkontakt Kleidung der verletzten Person sofort entfernen (Selbstgefährdung vermeiden), und sofort oder gleichzeitig betroffene Hautstellen mit viel Wasser (allenfalls mit Seife) spülen, kein heisses Wasser verwenden, nicht stark reiben. Alarmzentrale kontaktieren (Tel 888). Gegebenenfalls Tox Info Suisse (Tel 0145) anrufen, um Anweisungen zu Erste Hilfe-Massnahmen zu erhalten. Von der Chemikalie, die die Vergiftung auslöste, sofort Sicherheitsdatenblatt anfordern lassen. Erste Hilfe-Massnahmen entsprechend Anweisung von Tox Info Suisse. 110
6 12.5. Merkblatt für Atemstillstand BLS = Basic Life Support oder Lebensrettende Basismassnahmen AED = Automated external defibrillation oder Automatische externe Defibrillation 111
7 12.6. Merkblatt für Offene Wunden oder Blutungen Blutung generell: Wunde nicht ohne Handschuhe berühren oder auswaschen, keine Fremdkörper aus der Wunde entfernen. Wunde keimfrei oder mit sauberem Tuch abdecken, Schutzverband anlegen, nur desinfizieren, falls keine weitere Behandlung durch den Arzt notwendig ist. Starke Blutung: Alarmzentrale (Tel 888) verständigen. Patient absetzen oder noch besser hinlegen (lassen). Blutendes Körperteil hochhalten. Bei ungenügender Blutstillung Fingerdruck ausüben (die richtige Druckstelle beim betroffenen Körperteil beachten). Druckverband mit dickem, saugfähigem Polster anlegen. Erweist sich der erste Druckverband als ungenügend, so ist direkt über dem ersten ein zweiter Druckverband anzulegen. Verletzte Extremität hoch lagern und ruhig stellen. Auf Schocksymptome achten! Warmhalten und überwachen. Keine Abbindung, wenn Druckverband nicht möglich, Druck direkt in die Wunde. 112
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