Der Kirche ein Gesicht geben. Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg

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1 Der Kirche ein Gesicht geben Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg

2 Veränderungen in Kirche und Gesellschaft Veränderungsprozesse im ehrenamtlichen Engagement Zurückgehende Ressourcen Gute Erfahrungen mit kooperativer Pastoral Neue Zugänge zum Glauben Neue Herausforderungen und Chancen für das Zeugnis des Glaubens 1

3 Anliegen der pastoralen und rechtlichen Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten 2

4 Stärkung der Gemeinden vor Ort Pastorale und rechtliche Strukturen werden so weiterentwickelt, dass die Kirche vor Ort gestärkt wird durch die: Beibehaltung der Pfarreien Bildung von Gemeindeteams Förderung anderer und neuer Orte gelebten Glaubens 3

5 Bündelung der Kräfte in der Seelsorgeeinheit Pastorale und rechtliche Strukturen werden so weiterentwickelt, dass die Kräfte in der Seelsorgeeinheit gebündelt werden durch: die Bildung einer Kirchengemeinde einen Pfarrgemeinderat einen Stiftungsrat 4

6 Seelsorgeeinheit pastoral: Netzwerk von Gemeinden 5

7 Seelsorgeeinheit kirchenrechtlich: Zusammenschluss benachbarter Pfarreien 6

8 Seelsorgeeinheit staatskirchenrechtlich: Kirchengemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts 7

9 Akteure in der Seelsorgeeinheit mit ihren Gemeinden 8

10 Der Pfarrgemeinderat ist: Pastoralrat Vertretung der Katholiken Organ der örtlichen kirchlichen Vermögensverwaltung 9

11 Pfarrgemeinderat - Aufgaben Beratung und Entscheidung von Fragen, die das Leben der Seelsorgeeinheit im Ganzen betreffen und über die einzelne Gemeinde hinausgehen, z. B.: Erstellung und Fortschreibung der Pastoralkonzeption Vereinbarung einer Gottesdienstordnung Konzeption der Sakramentenkatechese einzelne Projekte im Rahmen einer missionarischen und diakonischen Ausrichtung der Pastoral Initiierung neuer Orte gelebten Glaubens 10

12 Pfarrgemeinderat - Zusammensetzung Pfarrer der Seelsorgeeinheit kraft Amtes gewählte Mitglieder mindestens zwei Mitglieder pro Stimmbezirk (in der Regel die Gemeinde) höchstens fünfzig insgesamt Hinzu gewählte Mitglieder Anzahl: höchstens ¼ der gewählten Mitglieder mit amtlichem Auftrag der Erzdiözese in Pastoral und Liturgie Tätige als beratende Mitglieder Mitarbeiter der Kirchengemeinde als hinzu gewählte beratende Mitglieder 11

13 Gemeindeteam Aufgaben Kirchliches Leben vor Ort in der Gemeinde am Leben erhalten und fördern: Nähe Gottes zu uns Menschen feiern (Leiturgia) Glaube weitergeben (Martyria) Menschen unterstützen (Diakonia) 12

14 Gemeindeteam - Zusammensetzung Mitglied(er) des Pfarrgemeinderats Pfarrer der Seelsorgeeinheit oder von ihm dauerhaft delegiertes Mitglied des Seelsorgeteams weitere Personen entsprechend ihrer Gaben und Charismen 13

15 Gemeindeteam Einrichtung die Pfarrgemeinderäte der Gemeinde schlagen gemeinsam mit dem Pfarrer Personen für das Gemeindeteam vor: Berücksichtigung von deren Gaben und Charismen beachten, dass jeweils ein Verantwortlicher für Leiturgia, Martyria und Diakonia im Gemeindeteam ist Bestätigung der Vorgeschlagenen durch den Pfarrgemeinderat formelle Berufung der Mitglieder des Gemeindeteams durch den Pfarrer als Vertreter des Erzbischofs Berufung der Mitglieder erfolgt auf mindestens zwei Jahre, längstens bis zur Neukonstituierung des Pfarrgemeinderats Einführung des Gemeindeteams im Rahmen der sonntäglichen Eucharistie 14

16 Gemeindeteam - Arbeitsweise regelmäßige Treffen geistliche Grundhaltung durch geistliches Gespräch über Texte der Heiligen Schrift und gemeinsames Gebet zeitliche Abstimmung der Treffen mit Sitzungsterminen des Pfarrgemeinderats und Stiftungsrats Bestimmung eines Sprechers aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitglieder Ergebnisprotokoll der Absprachen und Vereinbarungen Information der Gemeinde, an die anderen Gemeindeteams, Pfarrgemeinderat, Stiftungsrat und Seelsorgeteam 15

17 Gemeindeteams Plädoyer für eine Kultur des Rufens Ansprechen von Menschen mit ihren Begabungen Vertrauen in die Menschen, Stärkung ihrer Eigenverantwortlichkeit und des Freiraums für ihr kirchliches Engagement Verwirklichung der Berufung und Sendung in Taufe und Firmung 16

18 Gemeindeteam und Pfarrgemeinderat Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche des Pfarrgemeinderats und der Gemeindeteams so klar wie möglich und so weit wie nötig in der Pastoralkonzeption der Seelsorgeeinheit umschreiben. Maßstab: Subsidiaritätsprinzip 17

19 Seelsorgeteam - Aufgaben Verantwortung für die Pastoral in der Seelsorgeeinheit, gemeinsam mit dem Pfarrer, zusammen mit dem Pfarrgemeinderat, den Gemeindeteams und anderen Ehrenamtlichen. Übernahme von Aufgaben für die ganze Seelsorgeeinheit. Geistliche, theologische und methodische Begleitung von Gemeindeteams; in der Regel verbunden mit der Mitgliedschaft in diesem Gemeindeteams. Pastorale Bezugsperson für eine bestimmte Gemeinde als Möglichkeit. Förderung neuer Orte gelebten Glaubens. 18

20 Gemeindeteam und Seelsorgeteam Enge Verzahnung zwischen Gemeindeteam und Seelsorgeteam; vor allem gewährleistet durch Mitglied des Seelsorgeteams im Gemeindeteam. Verständnis ehrenamtlicher Mitarbeit: Ehrenamtliche sind Träger der Pastoral der Gemeinde und nicht Helfer der Hauptberuflichen. 19

21 Stiftungsrat Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde und der örtlichen Stiftungen. Vertretung der Kirchengemeinde im Rechtsverkehr. Pfarrer kraft Amtes Vorsitzender. Unterstützung durch einen Verwaltungsbeauftragten. 20

22 Haushalt, Finanzen und Gebäude gemeinsamer Haushaltsplan Transparenz der Finanzflüsse zwischen den Pfarreien einer Kirchengemeinde durch neues Rechnungswesen Transparenz des bisherigen Vermögens einer Pfarrei im Anlagenspiegel zur Bilanz Zweckgebundene Rücklagen werden beibehalten Pfarrgemeinderat erstellt Gebäudenutzungskonzept 21

23 Stiftungsausschüsse Bildung von ständigen örtlichen Stiftungsausschüssen im gut begründeten Einzelfall auf Antrag des Stiftungsrats mit Genehmigung des Ordinariates Bewirtschaftung des Teilhaushalts einer Gemeinde im Sinne einer Beauftragung Stiftungsrat gegenüber verantwortlich 22

24 Perspektiven Gewährleistung der Grundaufgaben in der Seelsorgeeinheit: Auftrag Ermöglichung von pastoralen Schwerpunktsetzungen in profilierten Gemeinden : Aufbruch Erleichterung, Freiräume für Seelsorge und Glaubensverkündigung zu schaffen: Abschied 23

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Einrichtung 24

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