Gemeinsamer Fachtag LJA/Diakonische Jugendhilfe Bremen am 28. August Partizipation in der Hilfeplanung. Grußwort

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1 1 Gemeinsamer Fachtag LJA/Diakonische Jugendhilfe Bremen am 28. August 2013 Partizipation in der Hilfeplanung Grußwort Liebe Fachkolleginnen und Fachkollegen aus den Jugendämtern und aus dem Kreis Freier Träger Sehr geehrte Referentinnen (Frau Kriener, Frau Udolf), ich begrüße Sie ganz herzlich zu einem weiteren gemeinsamen Fachtag des Landesjugendamtes und der Diakonischen Jugendhilfe zum Thema Partizipation. Zunächst ein Dank an die Mitglieder der Vorbereitungsgruppe und vor allem auch an die Moderatorenteams der Arbeitgruppen. Ich möchte einleitend zu unserer heutigen Veranstaltung kurz auf einige Aspekte unserer Themenstellung eingehen: den rechtlichen Auftrag das Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe die fachliche Bedeutung des Themas die praktische Umsetzung von Fachstandards

2 2 Nachdem sich unser vorausgegangener gemeinsamer Fachtag zu diesem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt Partizipation in der Heimerziehung beschäftigt hat steht heute die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (und Familien) in der Hilfeplanung im Focus. Beide Anforderungen die Beteiligung im Verfahren und in der Hilfeerbringung - sind im SGB VIII verankert, für die öffentliche Seite im 36 SGB VIII als Fachstandard der Hilfeplanung, mit dem Bundeskinderschutzgesetz verstärkt auch durch den neu formulierten eigenständigen Beteiligungs- und Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen im 8 SGB VIII sowie durch die dezidierte Verpflichtung für Träger von Einrichtungen im 45 SGB VIII. Beide Dimensionen sind Teil eines gemeinsamen Qualitätsmerkmals, eines aufeinander aufbauenden und miteinander im Sinne kommunizierender Röhren zu leistenden Prozesses. Partizipation als Grundhaltung im Umgang mit Problemlagen Junger Menschen ist dabei mehr als Beteiligung an einem isolierten Verfahren oder einem Teilprozess der Kinder- und Jugendhilfe, sondern mussentsprechend der UN Kinderrechtskonvention, als Grundrecht junger Menschen begriffen, aber auch aus persönlichem und fachlichem Respekt vor der Subjektstellung jungen Menschen gelebt werden. Die Umsetzung dieser rechtlichen Rahmenvorgaben bedarf der Entwicklung und fortlaufenden selbstreflexiven Überprüfung einer professionellen

3 3 Grundhaltung und wie bei anderen professionelle Standards - einer ganz praktischen anwendungsorientierten Erweiterung unseres Methodenspektrums. Dabei sind alters-, geschlechtssowie sonstige zielgruppenspezifische Umsetzungstechniken und mehrdimensionale Handlungskompetenzen anzueignen. Ich freue mich daher auch, dass wir heute neben zwei einführenden Fachreferaten auch vier praxisorientierte Arbeitsgruppen zu den Adressaten Kinder, Jugendliche, Eltern anbieten können und auch die Schnittstellen zwischen öffentlicher Jugendhilfe und Trägern in der Hilfeerbringung als Adressat in den Blick nehmen. Unser Auftrag ist wie gesagt - ein rechtlicher Auftrag zur Wahrung der Kinderrechte er ist ein Auftrag der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung aus dem neuen Bundeskinderschutzgesetz er ist aber auch ein Auftrag, dem wir uns selbst seit vielen Jahren im Kontext der Aufarbeitung misslungener/ erfolgreicher Kinderschutzarbeit gestellt haben und er ist auch ein fachlicher Auftrag von Betroffenen selbst, die sich im Rahmen der Runden Tische Heimerziehung und Sexueller Missbrauch und in der wissenschaftlichen Forschung zur Heimerziehung der 50-iger bs 70-iger Jahre geäußert haben. Sehr viele Betroffene haben sich nach vielen Jahren noch sehr emotional zu dem

4 4 Missbrauch als Objekt staatlichen und fürsorgerischen Handelns geäußert. Wir haben dies in unserer ersten Tagung aufgearbeitet. Zum Selbstbild der Kinder- und Jugendhilfe und zur pädagogischen Praxis: Unser mit Reinhart Wolff für Bremen erarbeitetes Demokratischen Kinderschutzkonzept und Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe als untrennbaren Dreiecksverhältnis von Kindeswohl- Elternwohl und Gemeinwohl ist ein Leitbild, das auch unsere Kooperationspartner teilen. Es ist und bleibt auch weiterhin Handlungsauftrag aus der Teilnahme beider Stadtgemeinden am Bundesmodellprojekt Aus Fehlern lernen Als Beitrag zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz liegt hierzu ganz aktuell jetzt auch die vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen in Auftrag gegebene Expertise Kinder im Kinderschutz. Zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Hilfeprozess. Eine explorative Studie vor. Diese Studie, die wir in der Begleitenden Arbeitsgruppe aus Vertretern der Länder, der Kommunen und Landkreise sowie der Hochschulen intensiv diskutiert haben, zeigt leider weiterhin eine bundesweite Diskrepanz zwischen Gesetzlichem Anspruch, fachlichen Leitbildern und der konkreten Fachpraxis auf:

5 5 Trotz einer auch in der Kinderschutzpraxis breiten Orientierung an dem Konzept der Partizipation ergeben sich in unserer Untersuchung Hinweise darauf, dass der Stimme von Kindern und Jugendlichen in den untersuchten Fällen nur eine geringe Bedeutung zugekommen ist. Wird die Perspektive von Kindern und Jugendlichen betrachtet, führt dies nicht zu entscheidenden Veränderungen im Prozess der Hilfe. Dies steht im Zusammenhang mit den Charakterisierungen von Kindern und Jugendlichen als Objekte der Sorge von Erwachsenen, als Opfer von Misshandlungen und Vernachlässigungen und als Kinder und Jugendliche mit Bedürfnissen. Charakterisierungen von Kindern und Jugendlichen als Akteur bzw. Akteurin oder Protagonist bzw. Protagonistin haben wir im untersuchten Material weniger häufig erkennen können. Eine Ausnahme bildete die Figur des störenden oder auffälligen Kindes. Es war dem Forschungsteam und den Mitgliedern der Begleitgruppe wichtig, diese Studie, deren Ergebnisse auch durch englische Studien und weitere Untersuchungen gestützt werden, nicht in einer Negativzuschreibung des Versagens an die Fachkräfte der Kinder- und Jugendliche enden zu lassen, sondern die Ergebnisse einordnen zu lassen in Fragen der organisationalen Struktur, der Phasen der Hilfeplanung, der Betrachtung der Beteiligungsebenen der verschiedenen Akteure und im Rahmen dieser Studie auch Empfehlungen für eine bessere Fachpraxis zu beschreiben. Betrachten wir daher auch diese Untersuchung daher als eine gemeinsame Grundlage für weitere gemeinsame Fachdialoge über eine gelingende Fachpraxis und die dazu notwendigen Gelingensbedingungen.

6 6 Schließen möchte ich mit einem Zitat von Lawrence Kohlberg Solange man Partizipation als ein Mittel betrachtet jemanden zu bewegen, das zu tun, was man von ihm erwartet, wird sie nie befriedigende Ergebnisse zeitigen. Wirkliche Partizipation beruht auf Respekt Es ist nicht leicht, dem skizzierten Auftrag gerecht zu werden. Gerade nicht im Kinderschutz mit seinen hohen Erwartungen an staatliches Wächteramt, oftmals schnellen Handlungsdruck, hohe Legitimationserwartungen an professionelle Fachstandards. Andererseits wissen wir, dass wirkliche Sicherheit, Ressourcenstärkung und letztlich Hilfe zur Selbsthilfe nur gelingt, wenn ein echter Aushandlungs- und Entwicklungsprozess stattgefunden hat. Ein Prozess, in dem es keine Verlierer, keine Objekte gibt, sondern - auch bei immer bleibenden intersubjektiven Unterschieden - möglichst viele win - win Situationen und handelnde Subjekte, die einen Weg nicht immer gleich schnell und gleich weit miteinander gehen, aber prozesshaft soweit möglich in eine gemeinsam getragene und miteinander gelebte Richtung oder sich klar werden, wo Wege sich auch trennen. Barbara Hellbach

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